ich mag nicht mehr!!
jetzt bin ich echt sauer!! mein auto habe ich gestern nach 3 tagen werkstattaufenthalt (2. reparaturversuch) wieder abgeholt. wichtigste punkte waren das spaltmaß an der motorhaube (ecke zwischen scheinwerfer, kühlergrill und motorhaube) und die jaulende klimaanlage... die restlichen mängel lasse ich mal weg um euch nicht zu langweilen.
der meister hatte mir wie schon beim ersten reparaturversuch versichert, daß nun alles OK sei.
naja, die klima heult immernoch und jetzt kommts: das spaltmaß stimmt auch! vorher konnte ich auf der linken seite meinen kleinen finger reinstecken,rechts nicht. jetzt geht er auf beiden seiten nicht mehr rein!! ich war für sekunden begeistert, bis ich den dreck von der besagten stelle gewischt habe: die haben einfach die vorderste ecke der motorhaub nach unten geprügelt, sodaß jetzt im blech eine knickkante zu sehen ist!! (sieht jetzt aus wie ein eselsohr, wenn man das ganze mal mit einem buch vergleichen will) zu sehen und zu fühlen! leute, wie wurde der fehler bei euch behoben? doch nicht so laienhaft, oder?
zudem haben die in der werkstatt nun wieder meine türverkleidung beschädigt, die ist oben an der leuchtdiode aus der verankerung gerissen...
habe gerade meine verkäufern ans telefon geholt. die meinte allerdings, daß ich wahrscheinlich zu pingelig bin und ich denen noch einen versuch geben müßte, nachzubessern, bis sich VW einschaltet... 3 nachbesserungsversuche? ich dachte 2 wären rechtlich angesagt...
ich mag echt nicht mehr, nach 6 wochen schon 5 werkstatt-tage und noch kein ende in sicht. und das tolle an der ganzen sache: die beiden ersatzwagen die ich hatte (auch golf v), hatten beide nicht diese fehler...
ich glaube, ich will die rückabwicklung.
30 Antworten
Hi Revilo,
genau, so sollte man es machen. Bei meiner Rückabwicklung hat sich auch einer aus dem Werk den Wagen angesehen und hat die Rückabwicklung befürwortet, der Händler hat auch sofort zugestimmt. Im Kreis Heinsberg scheinen gute Händler zu sein. Bei welchem Händler bist Du?
Grüße
Mal abseits der rechtliche Debatte ein paar Ratschläge:
1. Von jetzt an: Kein Telefonat, kein direkter persönlicher Kontakt ohne (möglichst neutralen) Zeugen (Nachbar, Freund, aber nicht z.B. Frau)
2. "Beweise" sichern. Halte alles schriftlich fest. Fertige auch von Telefonaten und perösönlichen Gesprächen Notizen an und stelle es dem Autohaus per Fax oder E-Mail zu. Hebe die Sendebelege auf. Räume bei allen schriftlichen Notizen und Feststellungen die Möglichkeit des Widerspruchs ein, füge aber den Zusatz ein "Sollte ich von Ihnen bis zum [exaktes Datum] nichts hören, gehe ich voin Ihrer Zustimmung aus" - Für Vollkaufleute ist dies verbindlich, für Dich (als Privatperson) nicht!
3. Überlasse die Umsetzung Deiner Forderung der Werkstatt und vermeide Vorgaben (also keinesfalls "Bordeln Sie das weider zurück" sondern "Stellen Sie den mängelfreien Zustand wieder her - wie Sie das schaffen, überlasse ich Ihnen"😉.
4. Mache unmissverständlich klar, woran Dir liegt. Stelle heraus, dass Du unzufrieden bist und das es Dir schwer fällt, weiteres Vertrauen entgegen zu bringen.
5. Ruhig Dritte (auch parteiliche) einschalten, wie Geschäftsführer, Audi Zentralvertrieb, Verbraucherschutzberatung, ADAC - manchmal bewirkt allein eine entsprechende Andeutung Wunder.
6. Fahre mal zu einer anderen Werkstatt und bitte die mal um ein Urteil - lasse aber keine Reparatur durchführen, sonst kommst Du aus möglichen gegenseitigen Schuldzuweiseungen der Werkstätten untereinander nicht mehr heraus.
Was auch immer geschieht - so gerüstet wird es die Werkstatt sehr schwer haben, sich einer für Dich halbwegs erträglichen Lösung entgegen zu stellen.
Greeetz, Thomas
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
´dsarauf wird sich der verkäufer nicht einlassen... es ist sein gutes recht die art der nacherfüllung des kunden zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist... dann wird sich der verkäufer wieder auf nachbesserung berufen... und das kann er... für den händler ist es besser vom vertrag zurückzutreten, wenn er weiß dass sein kunde eh nen neuen bestellen wird... denn dadurch wandelt sich alles in ein rückgewährschuldverhältnis um...
aber ich denk das spielt hier alles keine rolle... alles andere wäre zu juristisch und ohne bedeutung... hauptsache er kommt erstmal an einen neuen...
Genau die NACHERFÜLLUNG kann er wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern aber nicht den Rücktritt. Das sagt zumindest unser BGB und dabei dachte ich du wärst am studieren oder schon Anwalt? *wunder* Deswegen kann er ganz vom Vertrag zurücktreten wenn er dem Händler 2 oder 3 Versuche zur Nachbesserung gegeben hat und ihm noch eine Frist gesetzt hat. Danach kann er sich von mir aus nen Alfa kaufen. Auch wenn ich nicht glaube das er das will aber er könnte es 😉
Zitat:
Original geschrieben von pacmant
Genau die NACHERFÜLLUNG kann er wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern aber nicht den Rücktritt. Das sagt zumindest unser BGB und dabei dachte ich du wärst am studieren oder schon Anwalt? *wunder* Deswegen kann er ganz vom Vertrag zurücktreten wenn er dem Händler 2 oder 3 Versuche zur Nachbesserung gegeben hat und ihm noch eine Frist gesetzt hat. Danach kann er sich von mir aus nen Alfa kaufen. Auch wenn ich nicht glaube das er das will aber er könnte es 😉
ja was habe ich denn gesagt? ich hab doch auch gesagt dass er die NACHERFÜLLUNG wegen unverhältnismäßigkeit verweigern kann... der rücktritt steht jedem kunden zu, wenn 2 mal vergeblich nacherfüllt wurde und 323 V nicht eingreift, also der mangel nicht unerheblich ist...
oder was willst du mir mit deiner aussage ans herz legen 😉
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🙂 du tust aber irgendwie so als wäre ne verbeulte Haube Pillepalle und ich glaub das sieht hier jemand etwas anders 😉 Ok die Spaltmaße naja ok wär jetzt nicht so der Grund zu wandeln aber was jetzt kommt... So fit wie die scheinen bekommen die die Kante garantiert nicht raus. Und ich glaub da hörts dann doch irgendwo auf oder? Zumal die Klima auch noch heult was noch ein weiterer Grund ist zum Rücktritt. Und ich mein er hatte auch schonmal noch nen Haufen anderer Kleinigkeiten aufgezählt. Bin dann schon der Ansicht das er nen Rücktritt durch bekommen könnte.
ich glaub wir reden aneinander vorbei hier.. 😁
ich hab doch nix gesagt... klar liegt hier kein unerheblicher mangel vor, der nen rücktritt ausschließen lässt... habe ich doch nie behauptet ;-)
ich hab nur gesagt, wie es wäre, wenn der mangel unerheblich ist... klar ist er es nicht in dem falle
ich hab nur gesagt, dass der händler die möglichkeit hat den nachlieferungsanspruch zu verweigern... das ist ein unterschied zum rücktritt...
naja ich denk jetzt wissen wir beide was ich aussagen wollte ;-)
Habt ihr schon das 2 Staatsexamen gemeistert Freunde?
Bin gerade Morgen wieder bei einer Prüfungsaufsicht derselbigen. Da werden sie wieder schwitzen die jungen angehenden Juristen ;-))
Also weiter mit der Rechtsberatung ;-)
Sehr schön, nix für ungut. Aber ist damit unserem Freund damit geholfen?
Eure Ratschläge sind ja aller Ehren wert, aber ich glaube,m a3racer hatte irgendwie eine andere Form der Unterstützung gewünscht.
Ich main ja nur *kopeinzieh*
Greeetz, Thomas
emmm entschuldige mal bitte... aber ich habe ihm doch gesagt was er am besten machen soll... er soll zu seinem händler gehen und laienhaft sagen, dass er nen neuen will... dieses juristische drumherum ist ja ne andere sache... ich hab nur gesagt wie es ist und ende...
jedenfalls soll er sich auf keinen dritten nacherbesserungsversuch einlassen...
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
ich glaub wir reden aneinander vorbei hier.. 😁
ich hab doch nix gesagt... klar liegt hier kein unerheblicher mangel vor, der nen rücktritt ausschließen lässt... habe ich doch nie behauptet ;-)
ich hab nur gesagt, wie es wäre, wenn der mangel unerheblich ist... klar ist er es nicht in dem falleich hab nur gesagt, dass der händler die möglichkeit hat den nachlieferungsanspruch zu verweigern... das ist ein unterschied zum rücktritt...
naja ich denk jetzt wissen wir beide was ich aussagen wollte ;-)
Hehe lassen wir es. Ich glaub ich hab dich einfach nur falsch verstanden. Sorry!!! Frieden? 😁
@Sven
Ich studier kein Jura 😁 Soll aber immerhin auf dem Stand vom ersten Semester sein 😉
wenn wir mal beim thema mängel sind..
habe vor mit nächste woche einen 2.0 tdi zu holen (jahreswagen).
auf was muss ich achten? was sind die häufigsten mängel, die ich von aussen erkennen kann?
mfg
so, vielen dank für das ganze juristische drumherum, auch wenn ich wahrscheinlich nicht alle verstanden habe, aber egal.
war gestern nachmittag nochmal bei händler. der meister hat sich die motorhaube angeschaut, und einen mangel erkannt. aber er will es nicht gewesen sein... angeblich haben die nur die frontpartie komplett zerlegt und alles wieder vernünftig angebaut. die motorhaube hat keiner angefasst. bleibt also nur, daß das bei letzten reparaturversuch gemacht wurde, wo der meister dem karosseriebauer nicht auf die finger geschaut hat, oder daß in der autostadt, wo ich das ja auch bemängelt hatte, die kurzerhand nen kraftakt unternommen haben.
sei´s drum, mangel ist mangel und so nicht zu akzeptieren.
als ich meiner verkäuferin dann unmißverständlich gesagt habe, daß die nächste reparatur die letzte sein wird, wurde die pissig! wortlaut: wenn sie finden, daß die mängel so schwerwiegend sind, warum haben sie den wagen denn damals angenommen??!!
habe ich gemacht, weil man im werk sagte, daß die mängel vom händler behoben werden... ohne worte....
ach ja, jetzt will ich mal ein bißchen hetze betreiben: es handelt sich um VW Willy Tiedtke in HH (Friedrich-Ebert-Damm)
warum ich noch zu denen gehe: die geben mir einen kostenlosen leihwagen :-)
wenn ich mich nun wirklich entschließen sollte zu wandeln oder ne rückabwicklung anstrebe, kommen ja kosten auf mich zu... 0,5 bis 0,67 * 5500km macht 2750 euro die ich zu zahlen hätte, oder liege ich da falsch??
Zitat:
Original geschrieben von a3 racer
warum ich noch zu denen gehe
Zumindest solltest Du da bleiben, bis Deine Mängel *von denen* abgestellt sind.
Wenn Du in dieser Phase den Händler wechselst, kommst Du in Teufels Küche: dann wird Händler A auf Hänlder B verweisen, und am Ende keiner will's gewesen sein.
Wenn Du einen akzeptabelen Zustand erreicht hast: Dann, ja dann nix wie weg zu einem anderen Händler/Werkstatt. Und in HH gibt's ja noch richtig Wettbewerb.
Das Verhalten der Tussi würde ich zunächst dem Geschäftsführer und dann VW melden. Auf mir sitzen lassen würde ich es nicht. Getreu dem Motto "Sie...Sie ignoriere ich ja noch nicht mal!"
Greeetz, Thomas