ich bin die neue
Hallo
nachdem ich gestern meinen Ford gegen einen Opel getauscht habe bin ich nun hier gelandet, vorher war ich im Mondi Forum fragend.
.
Hab den Wagen trotz einzelner Mängel übernommen und da ist einer der mich erlich stört
Und zwar :
Die Fahrertür , Knopf steht hoch geht aber nicht auf, die Beifahrertür geht ohne Probleme. Wenn ich am Schloss drehe ist irgendwie kaum wiederstand zu spüren. Runter geht der Knopf auch nicht irgendwie ...
Dumm so muss ich immer durch die beifahrertür reinkriechen ..
..
Ach ja das Auto
Astra F
Baujahr 1994
Bertone Cabriolet 75ps
Ach ja wo ist denn der Schalter für diese Sitzheizung ?
Gruss
Karilja
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Karilja
ah danke
bekomm einen warmen Popo also geh ich mal davon aus das der sitzheizung hatt ..
hatt aber nur stoffsitze
vor der Handbremse sind die Schalter für Open Air
dann ist entweder keine orginale sitzheizung verbaut oder du einfach nur nen heißen hintern... 🙄 😁
138 Antworten
Nich rumzicken, hilft der Dame nich ;-)
Ganz miese nummer, was da abgezogen wurde,
drücke dir auf jeden Fall die Daumen...
...mein Vectra is immernoch bei nem Kerl, der mir nen neuen Motor einbauen wollte... is fastn Jahr her...
Anwalt hilflos, Polizei hilflos, nix zu holen scheinbar...
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Kannst du mit einem mündlichen Vertrag nachweisen, dass dir etwas wirklich gehört ?Beispiel: Ich komme zu dir, stelle dir mein Auto vor die Tür und sage "Hier, schenk ich dir"
Dann gehe ich zu meinem verschenkten Auto, steige ein und fahre weg.
Was willste machen ? Mich anzeigen ? Warum ? Ist doch mein Auto, oder gibts Beweise, dass es dir gehört ?Solange du nichts Schriftliches in der Hand hast, ist auch kein Vertrag zustande gekommen.
Wir sind hier nicht auf RTL bei den Autohändlern die das mal gerade locker per Handschlag machen.
Es mag traurig klingen, aber du wurdest einfach mal richtig böse abgezockt. Du kannst nicht mal wirklich was dagegen unternehmen, da dir sämtliche Beweise fehlen, dass es nun wirklich dein Auto ist.
Nicht böse gemeint, aber versuch die Karre einfach irgendwie legal loszuwerden.
Also bevor gleich wieder Kritik kommt schreibe ich mal was zu deinem Beitrag. Es geht hier in dem Falle des TE um einen Kaufvertrag laut §443 BGB. Dein Beispiel ist schonmal was ganz anderes weil es um eine Schenkung geht. Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Einige bedürfen der Schriftform, andere wiederum nicht. Ein Kaufvertrag bedarf in diesem Fall keiner Schriftform. Der Vertrag ist durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen und das kann auch mündlich erfolgen.
Ich bringe mal ein klassisches Beispiel, dass wohl jeder Privatrecht Professor mal gebracht hat: Du inserierst dein Auto. Jemand ruft an und sagt, er würde das Auto morgen abholen und bar bezahlen. Du sagst ihm , dass du damit einverstanden wärst. Das ist schon ein bindender Vertrag für beide Seiten.... Ist natürlich schwer nachzuweisen. Aber der Käufer brauch nur das Telefon auf laut gestellt zu haben und neben ihm sitzt ein Zeuge.
Fazit: Kaufverträge können auch mündlich geschlossen werden. Und diese Verträge sind dann rechtsgültig.
Ich dachte aber es reicht, wenn ich einfach sage, dass deine Aussage falsch ist....
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Erstmal vorneweg:Meint ihr es ist nicht auch armseelig im Internet rumzupöbeln und Leute als "armseelig" zu betiteln die man garnicht kennt. ..., dann hast du bestimmt bei 9 Live Astrologie an der Glaskugel studiert oder?
...Du pöbelst nun selber!!! WIDERSPRUCH oder Armutszeugnis?!?! 😮
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Der TE will ja hier beraten werden(...)
Und ein "Diese Aussage ist falsch..." nennst Du bereits Beratung???
Sicherlich gibt es Leute hier die unnötig und auch oft überzogen rumpöbeln. Das Du hier auf deine herabschauende Aussage schräg angesickt wirst ist aber mehr als nachvollziehbar.
Und jetzt zurück zum Thema!!!
Ich denke nicht, dass das Einschalten des Lautsprechers beim Telefonat bereits ausreicht. Denn die Situation nennt sich Aussage gegen Aussage. Und da entscheidet man im Zweifelsfall nunmal für den Angeklagten, da niemand den eigentlichen Verkauf im Gespräch beweisen kann.
Beispiel: Ich telefoniere mit meinem Kollegen und rede über Gott und die Welt. Anschließend behaupte ich, dass wir uns auf den Verkauf seines Fahrzeugs geeinigt haben. Und laut deiner Aussage hätte er nun keine Möglichkeit sein Fahrzeug zu behalten. Das wäre doch vollkommener Quatsch. Ein zweiseitig verpflichtender Kaufvertrag zwischen Privatleuten sollte grundsätzlich der Schriftform unterliegen. Ansonsten hat man verdammt schwere Karten.
Aber der TS kann sich doch auf eBay berufen oder nicht?!?!
Zitat:
Original geschrieben von -BassT-
...mein Vectra is immernoch bei nem Kerl, der mir nen neuen Motor einbauen wollte... is fastn Jahr her...
Hast Du denn den Fahrzeugbrief mit abgegeben??? Wenn nicht, dann hole den Wagen doch einfach ab und schau dich nach ´ner Alternative bzgl. Motoreinbau um!!!
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Zitat:
Original geschrieben von djtose1983
Und ein "Diese Aussage ist falsch..." nennst Du bereits Beratung???Sicherlich gibt es Leute hier die unnötig und auch oft überzogen rumpöbeln. Das Du hier auf deine herabschauende Aussage schräg angesickt wirst ist aber mehr als nachvollziehbar.
Und jetzt zurück zum Thema!!!
Ich denke nicht, dass das Einschalten des Lautsprechers beim Telefonat bereits ausreicht. Denn die Situation nennt sich Aussage gegen Aussage. Und da entscheidet man im Zweifelsfall nunmal für den Angeklagten, da niemand den eigentlichen Verkauf im Gespräch beweisen kann.
Beispiel: Ich telefoniere mit meinem Kollegen und rede über Gott und die Welt. Anschließend behaupte ich, dass wir uns auf den Verkauf seines Fahrzeugs geeinigt haben. Und laut deiner Aussage hätte er nun keine Möglichkeit sein Fahrzeug zu behalten. Das wäre doch vollkommener Quatsch. Ein zweiseitig verpflichtender Kaufvertrag zwischen Privatleuten sollte grundsätzlich der Schriftform unterliegen. Ansonsten hat man verdammt schwere Karten.
Aber der TS kann sich doch auf eBay berufen oder nicht?!?!
Die Sache ist ja die, dass nicht das zählt was man denkt oder meint, sondern das was Gesetz oder gültige Rechtssprechung ist. Und das Gesetzt unterscheidet sich teilweise ganz gewaltig von dem was man denkt oder meint.
Dein Beispiel entspricht in keinster Weiße dem Beispiel welches ich eben angebracht habe. Man muss unterscheiden zwischen der eigentlichen Rechtslage und der letztendlichen Rechtssprechung. Nur weil man etwas nicht beweisen kann, heißt das noch lange nicht, dass es gesetzeskonform ist. Und die Rechtslage ist hier nunmal so, dass der Vertrag gültig ist. Was man beweisen kann oder nicht sei mal dahingestellt. Das entscheiden andere....
In einem Punkt gebe ich dir aber Recht. Man sollte als Käufer in jedem Falle einen schriftlichen Vertrag schließen.
Gruß Tordi
Gebe dir auch Recht sollte man wie ich gerade erneut lerne, den schriftlichen Vertrag anfertigen
Was ich nicht verstehe ist das die hiesige Polizei sagt ich hab den Wagen gültig erworben und das SVA sagt nix da, die Papiere bekomme ich nichtmal wenn ich eine eidestatltliche Versicherung ablege das ich den Wagen erworben habe ?
da wiederspricht ein Gesetzehüter dem anderen , oder ?
Zitat:
Hast Du denn den Fahrzeugbrief mit abgegeben??? Wenn nicht, dann hole den Wagen doch einfach ab und schau dich nach ´ner Alternative bzgl. Motoreinbau um!!!
Natürlich nicht.
Leider war es aber ne Privatperson,
es gibt nen Kaufvertrag für nen Kadett E (mit noch nem Jahr TÜV! :-( ), den der Kerl als Gegenleistung für den Motorentausch (kein Umbau, 2.0er war auch vorher drin) erhalten hat...
Laut Anwalt kann man da net viel machen polizeilich, da ich dem Typen das Auto ja quasi freiwillig zur Reparatur überlassen habe...
Naja, darum gehts hier aber nich,
hier gehts um nen Astra F Cabrio (war mir übrigends vor dem Kombi auch eins angucken, sah Klasse aus, ohne sichtbaren Rost, Schweller konnte man dann aber mit den Fingern durchpieksen :-/ )
Eigentlich ist doch die gewonnene Auktion schon ein gültiger Kaufvertrag! Problem ist halt es den Damen und Herren von der Zulassungsstelle klarzumachen! Beweise hast du genug.
Der Verkäufer hat ja schon den passenden Namen. Nun solltes du ihn möglichst rasch negativ bewerten um andere vor diesen netten Menschen zu warnen!! Er verkauft ja noch weitere Dinge wie zu sehen ist, wenn er dich schon so abzieht was wird er als nächstes tun? Auf jedenfall wird er nicht ehrlicher!😁
Äh.... zur Beweisensicherung eines Telefongesprächs könnte man auf die gestapo (oder wie der Verein jetzt heist) zurückgreifen😁 Oberterrorjäger Schäuble ist da sicher behilflich wenn man ihn nur nett bittet.😛
Ich würde an deiner stelle kein Geld in das Fahrzeug investieren bevor die Besitzverhältnisse nicht restlos geklärt sind. Wenn du Pech hast wird das FZ wegen Steuerschulden eingzogen o.ä. da kennt die Staatsführung keine Gnade.
Ich habe noch heute einen Brief aus einem Rechtsgültigen verkauf. Das FZ wurde von der Stadt Essen verschrottet weil es abgemeldet am Strassenrand stand! Der sog. Käufer schuldete mir noch 600€ und ich dachte wenn man den Brief hat, dann hat man was in der Hand - schade aber auch. Meine Frau hat mich davon abgehalten diesem Betrüger meine sichtweise der Rechtslage beizubiegen. Recht haben und Recht bekomme ist eine Frage des gesellschaftlichen Standes. Wenn du nicht zum Geldadel gehörst oder nicht iner Partei bist, oder in der Verwandschaft nen Richter hast so ist der Rechtsweg ziemlich aussichtlos.
Steck auf gar keinen Fall Geld in diese Karre!!!!!!
Wie ich soeben erfahren habe von meiner Versicherung hatt der Typ den Wagen (den Ford) weder um noch abgemeldet sondern fährt weiterhin auf meinen Namen durch die Gegend ?!
Also ich muss hier mal BMWTordi in Schutz nehmen Leute.
Nicht nur dass er inhaltlich absolut recht hat (ich meine ich habe genau so eine Abhandlung zum Thema KV auch erst kürzlich hier gepostet), er war auch in keinster Weise unfreundlich, ist aber in der für dieses Forum leider mittlerweile typisch schnippisch-unfreundlichen Art behandelt worden!
@TE
zum Thema ummelden schau mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...r-meldet-ihn-nicht-um-__f15004.html
@habichnet
Vielen Dank für die Unterstützung.
Mit der Ebay Auktion habt ihr Recht. Das Problem ist aber leider, dass der TE scheinbar nicht Höchstbietender war. Zumindest wurden keine Gebote abgegeben. Und somit denke ich, dass sie sich vor Ort geeinigt haben und das Angebot beendet wurde....fataler Fehler Nummer 1. Fataler Fehler Nummer 2 ist, dass ihr keinen ADAC Kaufvertrag geschlossen habt. Ich muss dir ganz ehrlich sagen, dass du jetzt ganz schlecht dastehst.
Ich will nicht herablassend wirken, aber der Streitwert ist auch nicht so hoch, dass es sich lohnen würde ohne Rechtsschutz einen Anwalt einzuschalten. Mal im Ernst...der Astra ist doch keine 1000€ Wert. Wenn du zum Anwalt gehst hast du ruckzuck den Wert deines Astras überschritten. Wäre ja erstmal kein Problem. Aber da deine Gewinnchancen eh sehr dünn sind, würde ich mir das Risiko sparen.
Sorry....echt ne miese Sache.
Zitat:
Original geschrieben von mozartschwarz
Das war zu erwarten! Fahr Nachts hin und hol die Schilder😁
Zu zeitaufwendig. Einfach die silbernen Plaketten vorne und hinten abkratzen. Unauffälliger und vor allem schneller.
Bevor hier jemand ankommt und erzählen will, dass beide Handlungen eigentlich Straftaten sind ... ich weiß es.
In diesem Fall ist es aber vollkommen legal, da du dich damit vor größerem Schaden schützt.
Auszug aus dem StGB:
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig , wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden".
In deinem Fall ist diese tat ein angemessenes Mittel. Wenn du diese Plaketten entfernst, hast er Kosten in höhe von rund 50 €. Verursacht er mit dem Auto einen Unfall, kommen auf dich weit mehr als 50 € zu. Somit kannst du mit gutem Gewissen hinfahren und seine Kennzeichen "entwerten".
Dies ist kein Hinweis zu illegalen Handlungen.