Zitat:
@Manfred B. schrieb am 26. Januar 2016 um 15:53:17 Uhr:
Mozart; 1 Jahr Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer war vor der Reformierung!
Der Gesetzgeber wollte dem Verbraucher etwas Gutes tun, und hat die Gewährleistung auf 2 Jahre erhöht!
Nur leider haben die schlauen Köpfe die Beweislast beim Verkäufer auf 6 Monate gesetzt und die Letzten 1,5 Jahre kann der Käufer alles unternehmen um an sein Recht zu kommen!
( §476 BGB)
Die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren kann - nach entsprechendem Hinweis - auf 12 Monate verkürzt werden.
Es bleibt bei der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.