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HOWTO: Umbau 7-Sitzer auf 5-Sitzer

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 7. Dezember 2013 um 12:43

Hallo,

da ich nirgendwo komplette Angaben gefunden habe, schildere ich hier 'mal den Rückbau meines Touran (1T3, MJ 2012) von 7- auf 5-Sitzer.

Die 3.Sitzreihe benötigen wir eher selten und die ca. 85 kg wollte ich nicht ständig herumfahren.

Außerdem gehen ca. 100l Ladevolumen verlohren, welche im Urlaub bei 5 Personen dringend benötigt werden. Daher sollte die 3.Sitzreihe zurück- und der Gepäckraum ähnlich zum 5-Sitzer umgebaut werden.

Ausbau 3. Sitzreihe:

  1. Cargo-Box (enthält Kopfstützen für 3.Sitzreihe; an Heckklappe befindlich) entfernen: es sind 4 Kunststoffmuttern (10mm 6Kant) zu lösen
  2. unterhalb der Cargo-Box befinden sich 4x 6Kant Stahlschrauben (16/17mm 6Kant) der 3. Stitzreihe lösen
  3. 2.Sitzreihen komplett umklappen
  4. vordere 4 6Kant Stahlschrauben (unterhlab der 3.Sitzreihe) entfernen
  5. rechten Sitz (in Fahrtrichtung) und dann den linken Sitz der 3.Sitzreihe herausnehmen

Gepäckraum sollte dann wie auf Bild 1 aussehen.

Einbau Ladeboden vom 5-Sitzer:

Der Gepäckraumboden ist nach dem Rückbau nicht eben und es stehen 8 Gewindestifte heraus.

Es stellt sich die Frage, ob die Lage der Gewindestifte bei den diversen Modellvarianten und Baujahren unterschiedlich ist. Nach einem Test mit dem Ladeboden eines Tourans Modelljahr 2003 (danke Fred!) war klar - das paßt!

Für den Einabu des Ladebodens sind folgende Teile notwendig (gebraucht viel günstiger):

  • 1T0012109 : Styroporeinsatz für Ersatzradmulde (Werkzeug etc.)
  • 1T0803899 : Befestigungsschraube für Styroporeinsatz
  • 1T0864511 : Ladeboden aus Kunststoff
  • 4x schwarzen Kunststoffmuttern 10mm 6Kant (Muttern von Cargo-Box wiederverwenden)
  • 1T0863546 : Laderaumabdeckung (klappbar)

Der schwarze Querträger über der Ersatzradmulde muß entfernt werden (4x 13mm 6Kant) - das Ergebnis sieht man in Bild 2.

Befestigungsschraube in Fassung hineindrücken und um 90° drehen. Anschließend Styroporeinlage einsetzen und mit Mutter fixieren (Bild 3).

Danach kommt der Ladeboden mit Abdeckung in den Gepäckraum (auf die Gewindestifte achten!).

Mit den 8 schwarzen Kunststoffmuttern festziehen. Fertig (siehe Bild 4)!

Darüber habe ich eine flexible Gepäckraumschale gelegt (Bild 5).

VG,

Oliver

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Dezember 2013 um 12:43

Hallo,

da ich nirgendwo komplette Angaben gefunden habe, schildere ich hier 'mal den Rückbau meines Touran (1T3, MJ 2012) von 7- auf 5-Sitzer.

Die 3.Sitzreihe benötigen wir eher selten und die ca. 85 kg wollte ich nicht ständig herumfahren.

Außerdem gehen ca. 100l Ladevolumen verlohren, welche im Urlaub bei 5 Personen dringend benötigt werden. Daher sollte die 3.Sitzreihe zurück- und der Gepäckraum ähnlich zum 5-Sitzer umgebaut werden.

Ausbau 3. Sitzreihe:

  1. Cargo-Box (enthält Kopfstützen für 3.Sitzreihe; an Heckklappe befindlich) entfernen: es sind 4 Kunststoffmuttern (10mm 6Kant) zu lösen
  2. unterhalb der Cargo-Box befinden sich 4x 6Kant Stahlschrauben (16/17mm 6Kant) der 3. Stitzreihe lösen
  3. 2.Sitzreihen komplett umklappen
  4. vordere 4 6Kant Stahlschrauben (unterhlab der 3.Sitzreihe) entfernen
  5. rechten Sitz (in Fahrtrichtung) und dann den linken Sitz der 3.Sitzreihe herausnehmen

Gepäckraum sollte dann wie auf Bild 1 aussehen.

Einbau Ladeboden vom 5-Sitzer:

Der Gepäckraumboden ist nach dem Rückbau nicht eben und es stehen 8 Gewindestifte heraus.

Es stellt sich die Frage, ob die Lage der Gewindestifte bei den diversen Modellvarianten und Baujahren unterschiedlich ist. Nach einem Test mit dem Ladeboden eines Tourans Modelljahr 2003 (danke Fred!) war klar - das paßt!

Für den Einabu des Ladebodens sind folgende Teile notwendig (gebraucht viel günstiger):

  • 1T0012109 : Styroporeinsatz für Ersatzradmulde (Werkzeug etc.)
  • 1T0803899 : Befestigungsschraube für Styroporeinsatz
  • 1T0864511 : Ladeboden aus Kunststoff
  • 4x schwarzen Kunststoffmuttern 10mm 6Kant (Muttern von Cargo-Box wiederverwenden)
  • 1T0863546 : Laderaumabdeckung (klappbar)

Der schwarze Querträger über der Ersatzradmulde muß entfernt werden (4x 13mm 6Kant) - das Ergebnis sieht man in Bild 2.

Befestigungsschraube in Fassung hineindrücken und um 90° drehen. Anschließend Styroporeinlage einsetzen und mit Mutter fixieren (Bild 3).

Danach kommt der Ladeboden mit Abdeckung in den Gepäckraum (auf die Gewindestifte achten!).

Mit den 8 schwarzen Kunststoffmuttern festziehen. Fertig (siehe Bild 4)!

Darüber habe ich eine flexible Gepäckraumschale gelegt (Bild 5).

VG,

Oliver

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Themenstarteram 7. Dezember 2013 um 23:36

Die Allgemeine Betriebserlaubnis kann nach STVO erlöschen, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten ist
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
  • wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht

Ich sehe nicht das der Rückbau der 3. Sitzreihe einen der Punkte erfüllen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66

 

@ AcJoker

... der Vergleich mit Umbauten am " Mopped " paßt irgendwie ganz & gar nicht.

Du darfst nicht mal die Fußrasten für den Sozius abbauen ohne dies entsprechend eintragen zu lassen.

Auch hier sind es nur 1-2 Schrauben die man lösen muss.

Ich sehe da sehr deutliche parallelen zum hier beschriebenen Umbau.

Fahrzeugpapiere = 7 Sitze

Aktueller Zustand der so vom Hersteller nicht vorgesehen ist = 5 Sitze

Beim Motorrad geht´s dann eben von 2 Sitzen auf einen Sitz zurück.

Und beim Umbau auf Hosenträgergurte ist es auch nicht einleuchtend warum man dies eintragen lassen muss nur weil die hinteren Sitze entfallen, dennoch ist wohl so.

Warum sollte dann also der dauerhafte Umbau auf 5 Sitze nicht auch Eintragungspflichtig sein?

Im übrigen bin ich keines wegs verbissen.

Ich kann nur nicht verstehen wie man ohne wirkliche Argumente einen einwand derart ablehnen kann.

Bisher habe ich nur versucht ruhig und sachlich hier zu erläutern das man so einen Umbau nicht unbedingt auf die leichte Schulter nehmen sollte. Erst recht nicht mit 5 Personen im Auto.

Aber wenn der TÜV nun angeschrieben wurde, bin ich ja mal gespannt was die sagen.

Denn ich habe ich keine Ahnung wie es sich hier verhält.

Zitat:

Original geschrieben von ko73

Die Allgemeine Betriebserlaubnis kann nach STVO erlöschen, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten ist
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
  • wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht

Ich sehe nicht das der Rückbau der 3. Sitzreihe einen der Punkte erfüllen würde.

Ich würde ja vermuten das in der Betriebserlaubnis steht das dein Fahrzeug 7 Sitze hat, was nun nicht mehr zutrifft und somit ist es nicht mehr die beschriebene Fahrzeugart eines 7-Sitzers.

Im übrigen meinst du sicher nicht die StVO sondern die StVZO.

Ich habe mir mal eben die Mühe gemacht und einfach Google befragt. "rücksitze ausbauen eintragen"

Ergebniss: http://www.motor-talk.de/forum/rueckbank-ausbau-verboten-t276683.html

Es scheint also gar nicht mal so trivial zu sein.

Auf jedenfall gibt es reichlich Treffer bei Google.

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 12:33

Zitat:

Fahrzeugpapiere = 7 Sitze

Aktueller Zustand der so vom Hersteller nicht vorgesehen ist = 5 Sitze

Den Touran gibt es als 5-Sitzer oder 7-Sitzer - sind beide baugleich, bis auf den Rüstzustand im Gepäckraum.

Beim Ausbau der 2.Sitzreihe (wie von VW in der Betriebsanleitung beschrieben) sind nur noch 4 Sitze im Touran, trotzdem wird die ABE nicht erlöschen.

Zitat:

Warum sollte dann also der dauerhafte Umbau auf 5 Sitze nicht auch Eintragungspflichtig sein?

Weil es eben kein dauerhafter Umbau ist - ich kann jederzeit innherhalb von Minuten den alten Zustand herstellen. Die Gurte für Sitz 6+7 sind immer noch im Auto vorhanden.

Zitat:

Aber wenn der TÜV nun angeschrieben wurde, bin ich ja mal gespannt was die sagen.

Das haben bereits andere Forenteilnehmer getan - siehe hier

Fazit:

  • DEKRA hat kein Problem mit dem Ausbau
  • laut Lehrausbilders (Bereich StVZO...) der Polizei führt der Ausbau der Rücksitze bei keinem Auto zum Erlöschen der ABE

Ich werde aber trotzdem zusätzlich diverse Stellen anfragen.

Zitat:

Ich würde ja vermuten das in der Betriebserlaubnis steht das dein Fahrzeug 7 Sitze hat, was nun nicht mehr zutrifft und somit ist es nicht mehr die beschriebene Fahrzeugart eines 7-Sitzers.

Fahrzeugart == PKW, Transporter, LKW, ... (7-Sitzer ist keine Fahrzeugart)

Zitat:

Im übrigen meinst du sicher nicht die StVO sondern die StVZO.

ja, ja - klugsch...

Ich geben es auf, du willst es scheinbar einfach nicht verstehen ...

Aber schön das du scheinbar Informationen hast nachdem so ein Umbau kein Problem ist, aber dennoch diverse Stellen anfragen willst. Zeugt ja von vertrauen in diese Quellen.

Es hat in deinem Link im übrigen exakt Einer nachgefragt.

Im Netz finden sich aber komischerweise mehr Stimmen die das Gegenteil behaupten.

Das es den Touran auch mit 5 Sitzen gibt ist richtig, aber der hat auch andere Papiere in denen eben 5 Sitze eingetragen sind.

VW könnte ja sonst einfach 7 Sitze bei allen eintragen, es wäre ja technisch möglich, sind ja alle Baugleich.

Das Leergewicht ändert sich im übrigen durch diesen Umbau, auch dies ist Bestandteil der Zulassung ...

Aber sei´s drum, ich habe nur versucht dir zu helfen.

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 13:00

Zitat:

Ich geben es auf, du willst es scheinbar einfach nicht verstehen ...

nur weil mich Deine Argumenten nicht überzeugen...

Das Argument, weil 7 Sitze im im FZG-Schein drin stehen müßen auch 7 Sitze im PKW vorhanden sein wird schon durch die von VW explizit vorgesehene Möglichkeit des Ausbaus von 3 Sitzen (Bordbuch, S. 138) ad absrudum geführt (wird aber von Dir ignoriert).

Zitat:

Aber schön das du scheinbar Informationen hast nachdem so ein Umbau kein Problem ist, aber dennoch diverse Stellen anfragen willst. Zeugt ja von vertrauen in diese Quellen.

Es hat in deinem Link im übrigen exakt Einer nachgefragt.

Im Netz finden sich aber komischerweise mehr Stimmen die das Gegenteil behaupten.

Ich habe mehrere Webseiten gefunden in denen die Meinung vertreten wird, daß der Ausbau nicht zum Erlöschen führt.

Zitat:

Im Netz finden sich aber komischerweise mehr Stimmen die das Gegenteil behaupten.

Behauptung! Ich bezweifle, daß Du dies qualitativ belegen kannst.

Zitat:

Das es den Touran auch mit 5 Sitzen gibt ist richtig, aber der hat auch andere Papiere in denen eben 5 Sitze eingetragen sind.

VW könnte ja sonst einfach 7 Sitze bei allen eintragen, es wäre ja technisch möglich, sind ja alle Baugleich.

Ja, aber der Unterschied ist, daß der 5 Sitzer nur 5 Gurte hat. Der 7-Sitzer entsprechend 7.

Ich glaube (bzw. das ist der Punkt, den ich bei TÜV, DEKRA etc. nachfragen will), daß man die Fahrzeugpapiere ändern lassen muß, wenn man mit dem Rückbau der Sitze auch die Gurte entfernt.

Der Ausbau der Gurte würde nämlich bedeuten, daß nur für 5 Personen Sicherungssysteme/Rückhaltesysteme im PKW vorhanden sind und damit in S.1 tatsächlich nur 5 stehen darf. Auf einer Website habe ich gelesen, daß S.1 im FZG-Schein sich auf die Anzahl der Rückhaltesystem (Gurte) bezieht. Aber dies gilt es halt abzuklären.

Zitat:

Das Leergewicht ändert sich im übrigen durch diesen Umbau, auch dies ist Bestandteil der Zulassung ...

Wie bereits gesagt ändert sich das Leergewicht beim Ausbau der drei Sitze der 2. Sitzreihe - dies führt allerdings nicht zum Erlöschen der ABE. Also vermutlich nur Halbwissen Deinerseits.

also hätte ich meinen T4, eingetragen als 9 Sitzer nie als 2 Sitzer fahren dürfen - was ich meistens tat.:D

wobei Doppelsitzbank vorne und 3. Sitzreihe nur durch Umbau (also Schrauben) auszubauen war.:eek:

Das Argument Gewicht zählt ja wohl auch nicht, Tank voll/leer sind auch knapp 60kg und wenn dann noch Gepäck dazukommt - was da alles passieren kann :rolleyes:

Hallo!

Hab gerad mal wieder im Touran-Forum gestöbert und bin auf den Beitrag gestolpert.

(Naja stand ja auch ganz oben!!!).

Also ich versteh die ganze Aufregung nicht.Erstmal ist der Umbau/Umrüstung/Ausbau

mehr als gelungen.

Wenn wir in den Urlaub gefahren sind (2 Erwachsene + 3 Kinder) ist die 3.Sitzreihe

immer ausgebaut worden, halt wegen des Zugewinn an Stauraum.

Warum sollte irgend jemand etwas dagegen einzuwenden haben?

Die Anzahl an Personen, welche befördert werden dürfen (in dem Fall 7 ) wird nicht

überschritten.

Rückhaltesystem für 7 Personen bleibt im Fahrzeug.Auch kein Problem.

Solang das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten wird,

auch kein Problem.Hier muß auch nicht eine andere HA-Feder eingebaut werden.

Das zulässige Gesamtgewicht ändert sich ja nicht.

Durch das flexible Sitzsystem kann ich ja auch alle Sitze ausbauen und von mir aus

10 Jahre so rumfahren.Was interessiert das den z.B. die Versicherung?

Bei Umbau von 5 auf 7 Sitzen seh ich die Problematik schon anderst.

In dem Fall ne Abnahme beim Tüv/Dekra machen lassen.

Also TAKE IT EASY.Und nochmal gelungener Umbau.

Gruß MMW-Touri.....

*gähn*

Ihr habt recht und ich meine ruhe mit meinem Halbwissen.

Ich habe nie behauptet den Sachverhalt professionel und vollumfänglich beantworten zu können, ich habe lediglich versucht darzulegen das es gut möglich ist das der Umbau Eintragungspflichtig ist.

Es kann gut sein das der Umbau Eintragungsfrei bleibt solange die Gurte noch vorhanden sind, aber diese Details bedarf es eben zu klären.

@Tourist: Es ging ums Leergewicht, nicht Ladung. :rolleyes:

Vielleicht erst mal schlau machen wie das Leergewicht zustande kommt ...

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 18:50

Zitat:

@Tourist: Es ging ums Leergewicht, nicht Ladung. :rolleyes:

Vielleicht erst mal schlau machen wie das Leergewicht zustande kommt ...

Wir drehen uns im Kreis - ich frage morgen bei DEKRA etc. nach.

Das Leergewicht kann beim Touran nur ohne komplette 2.Sitzbank gemessen worden sein, da andernfalls das Leergewicht unterschritten wird, wenn man die drei Sitze der 2. Sitzreihe ausgebaut wie es im Bordbuch/Betriebsanleitung beschrieben ist (es sind nur ein paar Schlaufen zu ziehen).

VW wirbt gerade mit dem 'einfachen' Ausbau der zweiten Sitzreihe - daher, wenn das zutreffen sollte, würde die ABE erlöschen, wenn man laut Bordbuch die 2.Sitzreihe ausbaut (z.B. Transport von Möbeln o.ä.) und damit das Leergewicht unterschreittet. Das ist aber nimmer der Fall!

Daher ist es wahrscheinlich, daß das Leergewicht beim Touran ohne 2. Sitzreihe bestimmt wurde.

Der Ausbau der 3.Sitzreihe (nur zwei Sitze) wird sicher nicht zum Unterschreiten des Leergewicht führen.

Bin gespannt auf das Ergebnis der Prüfung durch die "Behörden".

Hallo Ko 73,

ich find deine Umbauanleitung für Dritte klasse.

Mich hat vor 2 Jahren beim Kauf meines 5 Sitzers "schon" der variable Ladeboden gestört, da wir vorher einen alten Sharan hatten und der Gepäckraum dadurch nun nochmal ein Stück kleiner ist. Anfangs wollte ich den variablen Ladeboden auch ausbauen um den Platzverlust ein wenig zu komensieren. Aber mit der Zeit hab ich mich dran gewöhnt und nutze diesen eben immer irgendwie, zB. mit mit Sachen die im Urlaub eben immer im Auto bleiben. Bei unserer Dänemarkreise jetzt im Sommer fanden unteranderen dort und unter den Sitzen, den Bodenfächern vor den Rücksitzen und im Kofferraumfach links neben der Hackklappe dort, die für zwei Wochen für zwei Familien veranschlagten, 40 6er Packete Aufbackbrötchen ihren Platz. Ein Vorteil hat dein Umbau auf alle Fälle ist der Schwerpunkt beim Laden durch Gepäck tiefer als wie mit der 3. Sitzreihe oder den variabelen Ladeboden. Bin höstens der Meinung, dass es im Innenraum nun etwas lauter sein könnte.

Tip; Frag bei der Dekra am besten unter beisein eines Dritten dort nach und lass es dir dann auch wenn es was kosten sollte schriftlich geben, dass der Ausbau der 3. Sitzreihe so wie du es gemacht hast Ok ist und sende dann eine Kopie an der Versicherung. So kann dir im Ernstfall bei einen größeren Unfall "keiner an die Karre pissen".

Gruß der Bad-Busdriver

Themenstarteram 9. Dezember 2013 um 13:03

Die Fachleute sind sich uneins :(

Ich habe folgende Telefonate durchgeführt:

TÜV-SÜD: ABE erlischt nicht, kein Gutachten oder Änderung der Papiere notwendig, da:

  • keine Strukturveränderung vorgenommen wurde
  • die Sitze jederzeit wieder eingebaut werden können
  • keine Änderung des Fahrzeugtyps vorliegt (bleibt PKW und wird kein LKW)
  • die Gurte im Fahrzeug verbleiben, d.h. es können wie in den Papieren max. 7 Personen transportiert werden (wie in S.1 verzeichnet ist), wenn die Sitze drinn sind

DEKRA: eine Änderung der Papiere ist notwendig, Feld S.1 des FZG-Scheins muß 5-7 (variable Anzahl an Sitzen) eingetragen werden

Meiner Meinung nach Unsinn, da sowohl beim 5-Sitzer als auch bei 7-Sitzer von VW die Entnahme der kompletten 2. Sitzreihe vorgesehen ist (Vergrößerung der Ladefläche), so daß nur noch 2 bzw. 4 Sitze sich im FZG befinden. In den Papieren steht aber dazu nichts, sonder Felder S.1 und 42 der Papiere habe entweder 5 oder 7 stehen!

Der Herr war auch etwas ungehalten - auf meinen Einwand mit der 2.Sitzreihe hin, meint er ich solle machen was ich denke =:^O

GTÜ: ABE elrischt nicht, gleiche Argumentation wie TÜV-SÜD

ADAC: meint das DEKRA recht hätte, würde aber die Papiere nicht ändern, da sowieso keiner nachschaut. Der HU-Prüfer würde maximal die Gurte rausziehen aber niemals den 6.+7. Sitz umklappen.

Bei einem Unfall müßte die Versicherung nachweisen, daß der Ausbau der 3.Sitzreihe ursächlich für den Unfall sei (bzw. mit 3. Sitzreihe der Unfall nicht stattgefunden hätte).

Zulassungstelle: Beamtin hat keine Ahnung und verwies mich an VW

VW: Hotline konnte keine Auskunft geben bat aber um eine Anfrage via eMail (Weiterleitung zur internen Klärung)

So sieht es aus - die Fachleute kommen zu unterschiedlichen Aussagen :(

Themenstarteram 9. Dezember 2013 um 13:46

FSP: gleiche Argumentation wie TÜV-SÜD, Sitzplazreduzierung nicht notwendig die dann in den Papieren eingetragen werden müßte. Bei HU sollten die 7 Stize schon da sein.

Die Verankderungen der Sitze und die Gurte verbleiben im PKW -> daher kein Erlöschen der ABE.

naja ist doch eigentlich recht eindeutig... die Meisten sprechen sich dafür aus, dass es keinen interessiert.

Andere Frage an den TE, hast du die Seitenverkleidungen selber mit Filz beklebt oder ist das beim 7-Sitzer oder Highline original so?

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