Höchstgeschwindigkeit - Abweichung

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Mich würde mal interessieren wie hoch die Abweichungen in der Regel bei der Höchstgeschwindigeit im Vergleich zu den offiziellen Angaben sind?

Der 1.4 hat eine eingetragene Höchstgeschwindigeit von 172km/h.

1.6 => 188 km/h

1.4 TSI => 200 km/h

Was sind soeure Erfahrungen? Besonders der 1.6er würde mich interessieren. Natürlich auf waagrechter Strecke und nicht bergab bei -45 Grad Neigung. 😁

Beste Antwort im Thema

Ich meine damit das Autos so schnell sind, wie es im Fahrzeugbrief steht. Einfache Physik.

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Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123



Ja, dummerweise sieht die Praxis aber ein wenig anders aus, als es die EU-Testvorschriften für den Verbrauch vorschreiben. 😉

Ich verstehe eh nicht wie die meinen Wagen dafür messen konnten. 0- 50km/h in 26sek! Wie geht das?

Ein Tachowert von +10kmh mehr ist nicht wenig, aber auch nicht ungewöhnlich.

Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



wenn man genau so fährt wie der Hersteller beim Normzyklus sollte das hinhauen 😉
Ja, dummerweise sieht die Praxis aber ein wenig anders aus, als es die EU-Testvorschriften für den Verbrauch vorschreiben. 😉

Das ist aber nicht direkt die Schuld von VW, das Problem hat wohl jeder Hersteller. Und seit dem die Steuer sich die Steuer noch daran orientiert, ist der Hersteller noch mehr gezwungen sich an diesem Phantaisiezyklus zu orientieren.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx



Zitat:

Wohl eher 242km/h!

Komm, ist gut, du hast mit allem immer und überall vollkommen recht. Viel Spaß damit 😁 ...

Ja, was den nun. Du hast die Aussage doch getroffen. Das Du einen simplen Dreisatz nicht beherscht ist ja nicht meine Schuld. 😉

Ich hatte insgesamt 3 VW Diesel und alle Tachos liefen 7- 9% vor, wobei der Vorlauf der gleichen Benzinmodelle immer unter 5% lag. Warum gibt es den hier bei Motor- Talk die tollsten V- Max Threads in denen jeder 140PS TDI schon 250km/h läuft.

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Du kannst das doch nicht mit einem 3-Satz machen 🙄 das ganze ist doch nicht proportional ... Weder Anzeige noch Abweichung ...

... naja aber wenigstens wundert mich so langsam gar nichts mehr 😁 ...

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Das ist aber nicht direkt die Schuld von VW, das Problem hat wohl jeder Hersteller. Und seit dem die Steuer sich die Steuer noch daran orientiert, ist der Hersteller noch mehr gezwungen sich an diesem Phantaisiezyklus zu orientieren.

Ja, beim Verbrauch kann man lange reden, weil das alles mögliche mit rein fließt. Was habe ich sonst noch mitlaufen (Sitzheizung, Klima), wie ist mein Fahrstil, welche Strecken fahre ich und was weiß ich noch alles.

Deshalb bringt es da nicht viel zu vergleichen. Interessanter ist da schon die Abweichung von der Höchstgeschwindigeit und die Erfahrungswerte, also ob es tendenziell ein paar km/h drunter oder drüber liegt bzw. in der mittleren Summe wieder bei den Herstellerangaben ist.

Erstmal: gut gekontert, dafür das du erst so klangst als ob Physik für dich Hexenwerk ist 😁

Ich hätte wohl eher schreiben sollen Gewicht spielt in diesen Fall keine Rolle,
da man ja selbst mit sehr viel Ausstattung sein Auto kaum um ne Tonne auflasten kann.
Bei den "üblichen" Gewichtsabweichungen sollte man eine Geschwindigkeitsabweichung erhalten,
die kaum den Rahmen der Messtoleranz überschreitet.
Auch ein Navi misst nun mal nicht akkurat genau.

Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



wenn man genau so fährt wie der Hersteller beim Normzyklus sollte das hinhauen 😉
Ja, dummerweise sieht die Praxis aber ein wenig anders aus, als es die EU-Testvorschriften für den Verbrauch vorschreiben. 😉

Da hast du auch recht die Praxis ist anders als die idealen Testbedingungen,

jedoch lassen sich die Ideal-Bedingungen für einen vmax Test von Otto Normal Verbraucher

besser herstellen, als die bei einen Verbrauchstest.

Ja natürlich kann man das mit einem simplen Dreisatz berechnen. Es ist ja eine fixe Übersetzung die keinerlei Änderung erfährt. Natürlich ist eventuell die Abweichung nicht gleich, aber das ist doch sehr unwahrscheinlich. Zumal Du diese Möglichkeit ja auch nur für Dich positiv in Betracht ziehst. Ganz im Gegenteil, anstatt 235 könnte er ja auch 255 anzeigen.

Bei Deinen Daten 4.100U/min 225km/h kann man problemlos ausrechnen das zb. 1.000U/min echte 55km/h ergibt, oder das der GTD echte 130km/h bei echten 2.400U/min fährt.

Bei meinem Auto (siehe Anhang) funktioniert das Einwandfrei. Warum sollte diese simple Mathematik bei einem GTD nicht gelten?

Zitat:

Original geschrieben von bt43a


Erstmal: gut gekontert, dafür das du erst so klangst als ob Physik für dich Hexenwerk ist

Ich stelle mich am Anfang prinzipiell dumm und warte dann ab, was für Kommentare kommen. Das macht mehr Spass! 😁

Zitat:

Original geschrieben von bt43a


Da hast du auch recht die Praxis ist anders als die idealen Testbedingungen,
jedoch lassen sich die Ideal-Bedingungen für einen vmax Test von Otto Normal Verbraucher
besser herstellen, als die bei einen Verbrauchstest.

Ja, darum geht es mir ja. Was sind so die Durchschnittswerte bei der Höchstgeschwindigkeit bei den Usern? Liegt diese exakt bei den Herstellerwerten, oder weicht sie im Schnitt geringfügig ab und falls ja, in welche Richtung und um welchen Betrag. Soll natürlich hier keine seriöse Studie werden, weil hier diverse Faktoren (Tachoeichung, ebene Strecke, etc.) zu berücksichtigen sind, aber so generell würde es mich schon interessieren.

Verstehst du das absichtlich falsch ? Das müsste im Umkehrschluß bedeuten das der Tacho immer "gleich falsch" anzeigt.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


Verstehst du das absichtlich falsch ? Das müsste im Umkehrschluß bedeuten das der Tacho immer "gleich falsch" anzeigt.

Das hatte ich ja oben schon berichtigt. Natürlich und in 99% der Fälle ist das ja auch so.

Nur warum sollte gerade bei Dir jetzt die Abweichung geringer werden anstatt gleich zu bleiben oder gar noch größer zu werden?

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


Verstehst du das absichtlich falsch ? Das müsste im Umkehrschluß bedeuten das der Tacho immer "gleich falsch" anzeigt.

Das ist einer der genannten Störfaktoren, der aber ausgeblendet werden soll. Mir ist nicht bekannt wie sich die Tachos im Durchschnitt verhalten, d.h. ob sie alle gleich falsch laufen oder unterschiedlich falsch mit der Summe 0. Das soll hier auch keine Rolle spielen. Es geht erstmal um die Werte an sich, weil sonst kann ich mir jegliche Vergleiche ganz sparen. Wie schon gesagt, soll das hier keine objektive Studie werden, wo unter absolut gleichen Bedingungen getestet wird. Das ist auch nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei


Ja natürlich kann man das mit einem simplen Dreisatz berechnen. Es ist ja eine fixe Übersetzung die keinerlei Änderung erfährt. Natürlich ist eventuell die Abweichung nicht gleich, aber das ist doch sehr unwahrscheinlich. Zumal Du diese Möglichkeit ja auch nur für Dich positiv in Betracht ziehst. Ganz im Gegenteil, anstatt 235 könnte er ja auch 255 anzeigen.

Bei Deinen Daten 4.100U/min 225km/h kann man problemlos ausrechnen das zb. 1.000U/min echte 55km/h ergibt, oder das der GTD echte 130km/h bei echten 2.400U/min fährt.

Bei meinem Auto (siehe Anhang) funktioniert das Einwandfrei. Warum sollte diese simple Mathematik bei einem GTD nicht gelten?

Weil der Drehzahlmesser auch manchmal eine Abweichung von den realen Werten hat 😉

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei



Bei meinem Auto (siehe Anhang) funktioniert das Einwandfrei. Warum sollte diese simple Mathematik bei einem GTD nicht gelten?

Ganz einfach, du fährst nen Franzosen?!

Den willst du doch nicht in echt mit nem deutschen Auto vergleichen?

Das ist ja so als wenn du Holland und Frankreich zum Skifahren vergleichen würdest...

Hier mal ein interessantes Urteil.

Maximal 5 % Abweichung erlaubt!

Zitat:

Neuwagen müssen die im Verkaufsprospekt angegebene Höchstgeschwindigkeit erreichen. Bei einer Abweichung von mehr als fünf Prozent liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Sachmangel vor (Az. I-3 U 8/04), der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies berichtet die Deutsche Anwaltshotline. Geklagt hatte ein Oberstudienrat, dessen Neuwagen laut Prospekt 202 Stundenkilometer schnell ist. Die Höchstgeschwindigkeit soll das so genannte Basismodell mit einer 195-er Bereifung erreichen. Andere Ausstattungen können nach Herstellerangaben die "Höchstgeschwindigkeit vermindern". Das mit 225-er Breitreifen ab Werk ausgelieferte Fahrzeug erreichte tatsächlich nur eine Geschwindigkeit von 197,5 Stundenkilometern. Pech für den Oberstudienrat. Zwar betonten die Richter, dass die breitere Bereifung als Serienausstattung nicht zu einer geringeren Höchstgeschwindigkeit führen dürfe. Die gemessene Abweichung von 2,22 Prozent bewegt sich laut Gericht aber noch im tolerierbaren Bereich. "Nach der Rechtsprechung liegt erst bei einer erheblichen Abweichung von mindestens fünf Prozent ein zum Rücktritt vom Vertrag berechtigender Mangel vor", bestätigt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline.

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