Hilfe zum TFL am 4 B mit Xenon Plus
Hallo Leute,
habe heute mal versucht das TFL am 4B mit Xenon plus zu machen.
Mein Problem liegt darin das die Fernscheinwerfer mit voller Leistung leuchten, kann man da etwas mit einem Widerstand oder ähnliches machen, das diese nicht mehr mit voller Leistung arbeiten ???
Mein nächstes Problem liegt noch darin das es mir immer die Sicherung wirft wenn ich mit TFL die Lichthupe betätige. (habe das Kabel vom TFL direkt am Sicherungskasten für die Fernscheinwerfer angeschlossen)
Noch ein Problem ich bekomme im KI das Licht von den Fernscheinwerfer angezeigt obwohl ich nur das TFL an habe.
Ich weiß fragen über Fragen, aber vielleicht gibt es ja noch ein paar Leute mit Xenon plus die versuchen das TFL auch wie ich über die Fernscheinwerfer zu bekommen, das es so wie beim 4F aussieht.
Oder es sind ein paar Elektrik Spezialisten hier unterwegs.
Danke für Info.
Gruß
Stephan
Beste Antwort im Thema
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
305 Antworten
genau...versuch macht kluch 😉
Letztendlich ist es völlig wurscht, ob der TÜV-Mann das eingetragen hat, wenns nicht gesetzeskonform ist.
Der kann mir auch 20" mit 305er Pellen ohne Karosseriearbeiten eintragen.
Die Fahrt ist bei der ersten KOntrolle mit fähigen Beamten vorbei.
Mittelbare Falschbeurkundung.
Im Volksmund "Gefälligkeitseintragung" genannt.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Letztendlich ist es völlig wurscht, ob der TÜV-Mann das eingetragen hat, wenns nicht gesetzeskonform ist.Der kann mir auch 20" mit 305er Pellen ohne Karosseriearbeiten eintragen.
Die Fahrt ist bei der ersten KOntrolle mit fähigen Beamten vorbei.Mittelbare Falschbeurkundung.
Im Volksmund "Gefälligkeitseintragung" genannt.
yupp!
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Der kann mir auch 20" mit 305er Pellen ohne Karosseriearbeiten eintragen.
Die Fahrt ist bei der ersten KOntrolle mit fähigen Beamten vorbei.
😁 damit wirst Du kaum bis zur nächsten Kontrolle kommen, die Räder drehen sich nicht mal 😁
zum Thema - ist schon klar, und eine Gefälligkeitseintragung wird es ganz sicher nicht geben.
Aber sollte sich in den Vorschriften eine Lücke finden lassen, wird Er sie nutzen - und das hat dann absolut nichts mit mittelbarer Falschbeurkundung zu tun.
Ich hatte mir heute morgen mal die Scheinwerfer eines 4F angeschaut ( Kollege hat TFL) und eine RL Kennzeichnung haben die NICHT. Ergo MUSS es irgendwo eine Ausnahmeregelung geben.
Die Hoffnung stirbt zu letzt 😉
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Ui....hier tut sich ja noch richtig was 😉
@ Dottore was für eine Schaltung hast Du denn bestellt? Dimmt die das Fernlicht direkt? Schick mal bitte einen Link oder sowas 😉
Gruß
Christian
EDIT: hab gerade was gelesen:
****
Lexus IS200 mit Fernlicht als Tagfahrlicht ?
Ja, aber in Österreich nicht erlaubt, jedoch in USA und Kanada die Werksausstattung. Wir haben das Modul hierfür mit einer 60% Stromaufnahmereduktion für das Fernlicht ! In Deutschland ist diese Variante bereits beim TÜV eingetragen worden, ohne Probleme.
****
Quelle: http://www.daylightrunninglights.com/page40.htm
Das selbe wollen wir ja.....
@Dottore
Selbst wenn dein Kumpel die Schaltung für das TFL einträgt ist das kein Freibrief.
Wenn eine findige Rennleitung das als nicht Richtlinienkonform sieht, schicken die dir eine Mängelkarte mit Vorführung beim TüV.
...und den Prüfer möchte ich sehen, der das dann noch als o.k. stehen läßt.
Du gehst lediglich straffrei aus, mußt aber trotzdem den Tüv bezahlen!
Wie es bei Auslandsfahrten aussieht ist eine andere Frage.
Besonders unsere südlichen Nachbarn haben doch empfindliche Strafen!
"Ich hatte mir heute morgen mal die Scheinwerfer eines 4F angeschaut ( Kollege hat TFL) und eine RL Kennzeichnung haben die NICHT. Ergo MUSS es irgendwo eine Ausnahmeregelung geben.
Die Hoffnung stirbt zu letzt 😉 "
der 4f hat ganz sicher eine RL kennzeichnung (meiner hat sie und alle anderen 4f's mit tfl auch)! musst mal ganz genau hinsehen...scheinwerfer unten steht eine ganze reihe von typkennzeichnungen! unter anderem auch RL
...die sache mit dem lexus klingt doch sehr interessant! bleibt da mal am ball 😉
gruss,
plop73
@ReCoNtY
ich habe diese Schaltung bestellt <Klick>
weil sie eine KBA Zulassung hat.
@Guzzidriver
ich für meinen Teil habe nach Eintragungen NIE ein Problem mit der RL gehabt. Und ich kann Dir sagen, das es Dinge waren, wie selbstgeschweißte Domstreben oder Hosenrohre die den Segen des TÜV bekommen haben, auch wenn da die RL manchmal ungläubig gestaunt hat 😉
Ehrlich, wenn in den Papieren steht : "Fernlicht als TFL 50% gedimmt" möchte ich die RL sehen die das bemängelt.
Selbstgebaute Domstreben unterliegen im allgemeinen nicht der Eintragungs-/Abnahmepflicht.
Aber ganz klar: Der gemeine Schutzmann ist kein Sachverständiger. Der sieht: Ah! Eingetragen. Fertig.
Es soll aber auch welche geben, die sich EINGEHEND mit der Thematik beschäftigen und NUR Kontrollen mit diesem Bezug durchführen.
😉
Zu dem Ebaylink:
Nunja, KBA etc. alles drauf. Gehen wir mal davon aus, dass die Zullassung nicht "erfunden" ist. Siehe LED-Standlichter.
Dann Könnte es beim TÜV klappen. Sollte sogar.
plop?
Zitat:
Original geschrieben von DottoreFranko
Ehrlich, wenn in den Papieren steht : "Fernlicht als TFL 50% gedimmt" möchte ich die RL sehen die das bemängelt.
Das geht ziemlich schnell. Kein "RL" am Scheinwerfer = Ende.
Diese RL Zulassung für den Scheinwerfer erlässt das KBA.
Und wenn das KBA sagt "NEIN" oder eben "nicht JA", dann kann das kein TÜV-Prüfer ändern.
*edit*
Das soll uns aber egal sein, da es beim 4B draufsteht.
Man könnte die Frage ja mal konkret stellen:
Plop: Würdest DU mir die Ebayschaltung bei Einspeisung ins Fernlicht und entsprechender 50% Dimmung eintragen?
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Selbstgebaute Domstreben unterliegen im allgemeinen nicht der Eintragungs-/Abnahmepflicht.Aber ganz klar: Der gemeine Schutzmann ist kein Sachverständiger. Der sieht: Ah! Eingetragen. Fertig.
Es soll aber auch welche geben, die sich EINGEHEND mit der Thematik beschäftigen und NUR Kontrollen mit diesem Bezug durchführen.
😉
Zu dem Ebaylink:
Nunja, KBA etc. alles drauf. Gehen wir mal davon aus, dass die Zullassung nicht "erfunden" ist. Siehe LED-Standlichter.
Dann Könnte es beim TÜV klappen. Sollte sogar.plop?
die kba genehmigung dieser schaltung gilt nur bei betrieb am abblendlicht (wie oben schonmal erwähnt).
gruss,
plop73
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Man könnte die Frage ja mal konkret stellen:Plop: Würdest DU mir die Ebayschaltung bei Einspeisung ins Fernlicht und entsprechender 50% Dimmung eintragen?
nein, würde ich nicht. es sei denn, die mitgelieferte abe sagt etwas anderes aus! doch laut dem ebay text ist diese schaltung nur zum betrieb am abblendlicht vorgesehen! evtl. reicht auch schon ein mitführen der abe bei korrekter montage aus-dann braucht man keine eintragung.
...aber um eine konkrete aussage treffen zu können bräuchte man die ABE !
Zitat:
Original geschrieben von plop73
nein, würde ich nicht. es sei denn, die mitgelieferte abe sagt etwas anderes aus! doch laut dem ebay text ist diese schaltung nur zum betrieb am abblendlicht vorgesehen! evtl. reicht auch schon ein mitführen der abe bei korrekter montage aus-dann braucht man keine eintragung.Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Man könnte die Frage ja mal konkret stellen:Plop: Würdest DU mir die Ebayschaltung bei Einspeisung ins Fernlicht und entsprechender 50% Dimmung eintragen?
...aber um eine konkrete aussage treffen zu können bräuchte man die ABE !
Ja. Richtig.
Aber auch von einer konkreten Beschränkung auf die Gültigkeit bei Betrieb mit Abblendlicht is nix zu lesen.
Dottore, du schreibst ja sicher was, wenndas Teil bei dir ist.
Reconty:
Solange sollten wir unser Vorhaben ruhen lassen.
Sowie ich die Schaltung in Händen halte, schreibe ich was es mit der KBA-Zulassung auf sich hat. Eine KBA-Zulassung ist ja nicht automatisch eine ABE.
und wie gesagt : "Probieren geht über Studieren" - dank der KBA Zulassung kann man das Ding sicher bei eBay wieder vertickern 😉