Hilfe zum TFL am 4 B mit Xenon Plus
Hallo Leute,
habe heute mal versucht das TFL am 4B mit Xenon plus zu machen.
Mein Problem liegt darin das die Fernscheinwerfer mit voller Leistung leuchten, kann man da etwas mit einem Widerstand oder ähnliches machen, das diese nicht mehr mit voller Leistung arbeiten ???
Mein nächstes Problem liegt noch darin das es mir immer die Sicherung wirft wenn ich mit TFL die Lichthupe betätige. (habe das Kabel vom TFL direkt am Sicherungskasten für die Fernscheinwerfer angeschlossen)
Noch ein Problem ich bekomme im KI das Licht von den Fernscheinwerfer angezeigt obwohl ich nur das TFL an habe.
Ich weiß fragen über Fragen, aber vielleicht gibt es ja noch ein paar Leute mit Xenon plus die versuchen das TFL auch wie ich über die Fernscheinwerfer zu bekommen, das es so wie beim 4F aussieht.
Oder es sind ein paar Elektrik Spezialisten hier unterwegs.
Danke für Info.
Gruß
Stephan
Beste Antwort im Thema
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
305 Antworten
@ Zipfe:
das Teil lässt sich auch auf "0" drehen. Ansonsten lässt sich in das Kabel vom TFL-Pin aber auch ein kleine Schalter setzen - damit wäre die ganze TFL-Geschichte ausgeschaltet. Wenn ich Dir das Teil mal schicken soll - PN an mich.
@ plop
Danke dass Du Dich hier auch meldest 😉
Spielt denn der Abstrahlwinkel etc. bei einer stark gedimmten LTE überhaupt eine Rolle? Blenden darf es nicht - das ist klar. So, wie die Schaltung zur Zeit arbeitet, blendet überhaupt nichts. Das sollte doch für einen Prüfer irgendwie nachvollziehbar sein (hoffe ich).
Sorry, wenn ich hartnäckig bin - aber ich will mich nicht so einfach geschlagen geben 😉 Dies aus dem einfachen Grund, dass ich beim TÜV/DEKRA schon verschiedene Erfahrungen gemacht habe. Der eine sagt "klares NEIN", ein anderer sagt "kein Problem". Daher würde mich die Aussage von Zipfe's Prüfer interessieren. Wenn da auch ein Nein kommt, werden wir es wohl aufgeben müssen.
Bei meinem Dekra-Prüfer war überhaupt nicht davon die Rede, dass ich das fernlicht nicht "umfunktionieren" darf. Da ging es darum, dass die Schaltung (Widerstände) "für ihn nicht prüfbar" wären und dass ich dafür eine Bestätigung von Audi bräuchte.
Als Fazit bleibt wohl, dass es sich scheinbar je nach Prüfer um "Auslegungssache" und "gute Laune" handelt.
Wenn zwei Nein sagen und einer ja, würde mir das ja reichen 😉
Einen Anruf beim KBA werde ich vielleicht auch mal in Erwägung ziehen 😉
Es lebe die Bürokratie 😉
Gruß
Christian
(der ein TFL OHNE separate Leuchten will)
Hehe!
Also, du kannst mir die Schaltung gerne schicken.
Sollte es nicht klappen, schick ich sie halt an dich zurück, oder entscheide mich eben für eine Variante ohne Abnahme.
-> Adresse per PN.
naja, eigentlich ist es keine auslegungssache. die entsprechende lte muss typgeprüft sein und die entsprechende kennzeichnung aufweisen. das ist fakt!
also geht es (wenn überhaupt) nur über eine "in-etwa-wirkung" der lte. wie groß dort der spielraum ist weiß ich leider nicht, da ich nicht die befugnis habe diese "in-etwa-wirkung" zu bestätigen. da muss man sich wirklich mal an eine tp (technische prüfstelle) wenden. in den alten bundesländern ist dies der TÜV und in den neuen ist es die DEKRA!
mach dir aber bitte keine große hoffnung.
gruss,
plop73
@ All,
nach dem ich mal ein paar Nächte geschlafen habe, ist mir eine Idee gekommen, welche ich vielleicht die nächsten Tage noch einmal verwirklichen werde.
Habe nochmals mit einem Elektronik Fachmann gesprochen, der wird mir in den nächsten Tagen nochmals etwas zukommen lassen, was auch in einem Gehäuse verbaut werden kann, bzw. ist.
Mehr dazu wenn Teil vorhanden un getestet von mir.
Gruß
Stephan
P.S. Martin Schaltung ist angekommen, Geld geht heute Nacht raus bzw. morgen früh gleich.
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Hallo Stephan (AudiA6 2,5 TDI)
Höre ich da etwas frust aus deinem Post? (Den in Rot)
Ich glaube niemand zweifelt an deinem Engagement, deinem Bemühen, und dem Ziel
eine bezahlbare Lösung für jeden bereitzustellen.
Aber wer das Rad neu erfindet sollte es rund und nicht achteckig abliefern😉
Abgesehen von der Funktionsfähigkeit sollten elektrische Schaltungen stehts in sich
mechanisch stabil sein und auch ein funktionales Gehäuse besitzen welches Stabil, Isoliert und Feuchtigkeitsgeschütz ist.
Erst recht wenn sie im Außenraum eines Automobils verbaut werden.
Bei Leistungschaltungen muß außerdem auf die Wärmeableitung geachtet werden.
In dem Fall der von dir gelieferten Schaltung trifft das alles leider nicht zu.
Es ist daher kein Wunder das die Prüfer so was nicht eintragen.
Jeder zahlt mal Lehrgeld und man kann ja dazu lernen.
Um noch mal ein Beispiel zu bemühen: Man kann auch die Litzen von einer 230V
Leitung schön verknoten und mit viel Isolierband umwickeln. Funktionieren tut das
super. Aber wer macht so was? Das gibt dann auch kein GS-Zeichen oder ein
TÜV-Siegel.
Hab hier noch mal ein paar Links die ich für geeignet halte genauestens
Durchgelesen zu werden:
http://at.nntp2http.com/.../dc7c83739836af363e8ee5c177dee6b9.html
http://www.w-boettcher.de/0-tipps/e39_tfl/tfl.htm#top
http://www.daylightrunninglights.com/page3.htm
Es gibt schon fast alles nur die kleine Hürden der Bürokratie sind nicht
auszuräumen.
Wer Tagfahrlicht aus Überzeugung und nicht nur als Showeffekt betreiben will sollte
sich auf jeden Fall an die Einbauvorschriften halten. Auch die Normen für
TFL-LAmpen sind keine Spielerei sondern aus Sicherheitsaspekten herraus erstellt
worden.
Da wird ja die Lichtaustritsfläche etc. Reflektion und so geregelt.
Beleuchtung die eine falsche Beurteilung durch andere Verkehrsteilnehmer provoziert
oder ermöglicht ist ebenso gefährlich wie gar keine.
Durch TFl sollen ja alle sicherer Fahren!
grüsse
"Spielt denn der Abstrahlwinkel etc. bei einer stark gedimmten LTE überhaupt eine Rolle? Blenden darf es nicht - das ist klar. So, wie die Schaltung zur Zeit arbeitet, blendet überhaupt nichts. Das sollte doch für einen Prüfer irgendwie nachvollziehbar sein (hoffe ich)."
ob etwas blendet oder nicht kann ja bei einer lte nicht durch das subjektive empfinden beurteilt werden. hierfür werden bei der typprüfung technische meßverfahren verwendet. welche verfahren bei tfl verwendung finden kann ich dir wie gesagt nicht beantworten.
gruss,
nils
Ich habe mich auf Grund der Dekra und TÜV Schlappe mit dem "MT-TFL" dazu entschieden mal 50 € bei eBay in ein KBA zugelassenes TFL Modul von Herth + Buss zu investieren.
Habe das Ding heute bestellt und werde mal einen Versuch starten diese mit den Fernscheinwerfern als TFL eintragen zu lassen. Fahrlich geht wegen Xenon nicht 😉
Mal sehen was mein freundlicher TÜV Mensch dazu meint. Durch die KBA Zulassung besteht die Hoffnung, das zumindest
der Schaltungsteil keinen Ärger macht. Stellt sich nur die Frage was mit dem Fernlicht so machbar ist.
Ich werde dann posten wie sich das mit Einbau und TÜV entwickelt.
...wenn dein tüv-mensch des lesens mächtig ist (wovon ich mal ausgehe) wird er wohl wieder mit dem kopf schütteln...
Kennst meinen TÜV Menschen nicht - das ist ein alter Kumpel mit dem ich vor 30 Jahren zusammen in der Lehre war 😉
Lesen kann er - soviel kann ich bestätigen - aber er ist kein Korinthenkacker und wenn das "Gesamtbild" stimmig ist,
trägt der das sicher ein. Ich habe trotz der 50% Dimmung aber noch bedenken, das es mit den 400 Candela nicht hinhaut
und es eher daran scheitert als an irgendwelchen Vorschriften. Das Modul hat immerhin eine KBA Zulassung, was sicher die halbe Miete ist.
Zitat:
Original geschrieben von DottoreFranko
Kennst meinen TÜV Menschen nicht - das ist ein alter Kumpel mit dem ich vor 30 Jahren zusammen in der Lehre war 😉
Lesen kann er - soviel kann ich bestätigen - aber er ist kein Korinthenkacker und wenn das "Gesamtbild" stimmig ist,
trägt der das sicher ein. Ich habe trotz der 50% Dimmung aber noch bedenken, das es mit den 400 Candela nicht hinhaut
und es eher daran scheitert als an irgendwelchen Vorschriften. Das Modul hat immerhin eine KBA Zulassung, was sicher die halbe Miete ist.
...eins hast du richtig erkannt: die kba zulassung ist die halbe miete...die andere hälfte ist, dass das gerät nur für das abblendlicht eine kba genehmigung hat (und nicht fürs fernlicht). ist eben so. das hat nichts mit korinthenkackerei zu tun. wenn dein alter kumpel das so einträgt ist doch gut...dann alle hin zu ihm und gut ist. dass man sehr viel irgendwie eingetragen bekommt ist kein geheimnis.
oder du stellst die eintragung online und alle können dann zur techn. prüfstelle rennen und es auch anfordern. ob das dein kumpel wirklich will?!?
gruss,
plop73
Zitat:
Original geschrieben von plop73
..wenn dein alter kumpel das so einträgt ist doch gut...dann alle hin zu ihm und gut ist.
oder du stellst die eintragung online und alle können dann zur techn. prüfstelle rennen und es auch anfordern. ob das dein kumpel wirklich will?!?gruss,
plop73
Wenn der die Schaltung einträgt, dann bin ich sicher das man die Eintragung auch hier posten darf 😉 Wenn nicht, dann geht es mir wie den anderen Jungs hier die auch ca. 50 € und ein wenig Arbeit "verbraten" haben.
Allerdings gefällt mir der "Fernlicht als TFL Gedanke" so gut das es irgendwie mit dem TÜV klappen muss 😉
No risk, no Fun 😉
hey dottore!
kann dich schon gut verstehen.
ich stelle ja auch nur die "offizielle" seite dar 😉 ich wurde per pn darauf aufmerksam gemacht und versuche die problematik mit den vorschriften usw. klarzustellen. die vorschriften sind nun mal vorhanden - wie man sie umsetzt ist jedem sachverständigen in einem gewissen rahmen selbst überlassen. ich spiele auch nicht erst seit gestern auf diesem klavier und komme wirklich sehr gut klar 😉 bin bestimmt kein korinthenkacker 😉
dein kumpel wird schon wissen, was er macht! man sollte ihn aber auch nicht in eine "brenzlige" situation bringen. solche eintragungen können schon eine art eigendynamik entwickeln 😉
gruss,
plop73
Hallo Plop73,
ich habe da kein Problem mit wenn es nicht klappt 🙂 und selbst mit der original Variante der Schaltung ( ob das KBA da gepennt hat ? 🙂 ) gibt es bei genauer Auslegung des Gesetzes eine nicht zu nehmende Hürde - allen Frontscheinwerfern ohne TFL ab Werk, fehlt die RL Kennzeichnung ! und somit wäre das TFL auch mit dem Fahrlicht NICHT zulässig.
Das passiert wenn man sich (völlig Legitim) an alle Vorschriften hält 😉
Wenn es in die Hose geht, verticker ich die Schaltung ( mit KBA Zulassung 😁 ) wieder bei ebay 😉
Mal sehen was wird 😉
..ich bin da nicht übertrieben optimistisch, aber auch nicht so eingestellt das ich den Versuch nicht wagen würde.
Die Schaltung ist bestellt und online bezahlt, mehr wie in die Hose gehen kann der Rest dieses Experimentes auch nicht 😉