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Hilfe zum TFL am 4 B mit Xenon Plus

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,

habe heute mal versucht das TFL am 4B mit Xenon plus zu machen.

Mein Problem liegt darin das die Fernscheinwerfer mit voller Leistung leuchten, kann man da etwas mit einem Widerstand oder ähnliches machen, das diese nicht mehr mit voller Leistung arbeiten ???

Mein nächstes Problem liegt noch darin das es mir immer die Sicherung wirft wenn ich mit TFL die Lichthupe betätige. (habe das Kabel vom TFL direkt am Sicherungskasten für die Fernscheinwerfer angeschlossen)

Noch ein Problem ich bekomme im KI das Licht von den Fernscheinwerfer angezeigt obwohl ich nur das TFL an habe.

Ich weiß fragen über Fragen, aber vielleicht gibt es ja noch ein paar Leute mit Xenon plus die versuchen das TFL auch wie ich über die Fernscheinwerfer zu bekommen, das es so wie beim 4F aussieht.
Oder es sind ein paar Elektrik Spezialisten hier unterwegs.

Danke für Info.

Gruß

Stephan

Beste Antwort im Thema

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

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Also deswegen gilt:

Machen, nicht lange Fragen!

Das Problem dabei ist, dass das Fernlicht gedimmt wird. Gegen eine Dimmung des Abblendlichtes entsprechend der ECE R48 spricht nichts, es müssen nur die gesetzl. Mindestwerte für Abblendlicht erreicht werden.

Beim 4F wird kein Abblend- oder Fernlicht gedimmt, dort ist eine extra Leuchte es als TFL zugelassen.

Ich weiß nicht, was macht es für einen Sinn, noch eine zusätliche Lampe ins Fahrzeug zu bauen, die nur für das TFL zuständig ist? Und dann noch eine, die das Fernlicht bedient?
Es geht doch um das Blenden. Wenn das Fernlicht von der Leistung her gedimmt ist, dann ist es doch i.O. Es muß nur gewährleistet sein, dass, wenn die Lichthupe betätigt wird, dass die dann auch volle Leistung bekommt, wenn TFL ein.

Oder sehe ich das Falsch?

Gruß

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

Danke Zipfelklatscher,

wenn man nun diesen Text als Grundlage nimmt für die Schaltung von Stephan, erlischt da nichts und keine Abnahme ist notwendig.

Gruß

Für die Dimmung von Fernlicht gibt es meines Wissens noch keine Zulassung in Deutschland/Österreich.

Die TFL-Module, die das Fernlicht dimmen, stammen aus Canada .

Zitat:

Original geschrieben von rosinj


Danke Zipfelklatscher,

wenn man nun diesen Text als Grundlage nimmt für die Schaltung von Stephan, erlischt da nichts und keine Abnahme ist notwendig.

Gruß

Nein. Eben nicht.

Siehe letzter Absatz.

Ja Zipfelklatscher, spezielle Tagfahrleuchten. Diese Aussage meint damit, diese Teile die Du beim Auktionshaus bekommst oder bei Hella. Dies sind spezielle Tagfahrleuchten.

Gruß

Jürgen

Hallo Jürgen!

Natürlich geht es um spezielle Tagfahrleuchten.
Sind es keine speziellen Tagfahrleuchten, dann dürften sie nicht als Tagfahrleuchten betrieben werden, da sie nicht als Tagfahrleuchten genehmigt sind.

Leuchtet doch ein, oder?

Leute ich brauche immer noch Info wegen, der reduzierten Leistung vom 4F.

Ich werde in ca. 4 Stunden in den Osterurlaub starten und wollte davor noch schnell die restlichen Sachen besorgen.

Also Info währe nicht schlecht.

Gruß

Stephan

Nettes Wortspiel, aber bei mir ist noch keine Lampe bezüglich den speziellen Tagfahrleuchten aufgegangen.
Ich bin der Meinung, da es sich nur um eine Schaltung handelt, kein Bauteil am Fahrzeug hinzugefügt wird, ist keinerlei Abnahme fällig. Der Schienwerfersatz der benutzt wird, ist ja schon abgenommen.
Vielleicht habe ich am Dienstag ein bißchen Zeit und werde mich mal um das Thema intensiver kümmern.

Gruß

Jürgen

Du fügst zwar kein "Bauteil" zu (eigentlich ja doch....die Schaltung), aber Du VERÄNDERST das Fernlicht, in dem Du es dimmst und somit zweckentfremdest.

Gruß

Christian

Hallo zusammen,

also es sieht folgendermaßen aus: beim Audi A4 habe ich mal geschuat, wie der Scheinwerfer aufgebaut ist: Xenon, Standlicht, Tagfahrlicht. Wenn das TFL an ist und das Fernlicht betätigt wird, dann gehen die Xenonbrenner an. Wenn auf Standlicht geschatet wird, geht das Standlicht an, auf Fahrlicht die Xenons. Wenn Xenon an und Fernlicht an, dann brennen nur die Xenons und nichts anderes.

Gruß

Jürgen

Hallo Leute nur kurze zwischen Info,

kann leider nicht weiter machen an der Schaltung weil unser Dicker mal wieder beim freundlichen steht 🙁

Die erste Schaltung ist bereits gelötet und muss nur noch getestet werden.

Hoffe mal das wir den Bären wieder zum WE haben und ich dann auch genug Zeit finde, zum testen und Bilder machen.

Werde euch aber sofort Informieren wenn es Fortschritte oder neue Infos gibt.

Also bitte nicht böse sein wenn es länger dauert, aber ich werde mit Elan weiter machen.

Gruß

Stephan

P.S. Leider hat der Leihwagen kein Xenon.

Sollte jemand von euch aus dem Rhein Main Gebiet kommen und Abends mal schnell Zeit haben, könnten wir es gerne testen.

Hallo Leute,
ich sehe hier eher ein Problem in der erheblich verkürzten Lebensdauer der Halogenlampen im Ferlichtscheinwerfer.
Da hier die Halogenlampe auf eine wesentlich höhere Leistung ausgelegt ist als die TFL Lampe ( etwa Faktor 10)
besteht die Gefahr, daß sich im gedimmten Zustand, wenn dieser über einen längeren Zeitraumn anhält ( beim TFL üblicherweise ständig), die Glühwendel nicht mehr ausreichend regeneriert (denn dazu braucht sie hohe Temperaturen) und somit schneller durchbrennt bzw sich der Kolben schwarz färbt.
Da sich der Austausch bei Bi-Xenon etwas aufwändiger darstellt ist es fraglich ob sich der Aufwand wiirklich rechnet.

Gruß
M.H.

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