HILFE! Ölproblem führt zur nachträglichen Kulanzablehnung sowie zu einer Klageabweisung vor Gericht

Audi A5 8T Sportback

HILFE!!! Ölproblem Audi A5 2,0 TFSI. Zuerst nachträgliche Kulanzablehnung von Audi aufgrund eines Tunings des Vorbesitzers, dann Klage Abweisung des Gerichts!!!

Hallo liebe Audianer,
ich benötige dringend Hilfe von Audifachwerkstatt-Mitarbeitern bzw. Anwälten/Richtern oder Leuten denen Ähnliches passiert ist, denn ich stecke ziemlich bis zum Kopf in der Scheisse und weiß nicht mehr weiter...
Aber zunächst zu meiner Geschichte:

Am 23.07.2016 erfüllte ich mir meinen langersehnten und ersparten Traum eines Audi A5 Sportback’s VFL, Baujahr 2011, 2,0 TFSI. Der Wagen war in einem Top Zustand und ich kaufte ihn für 20.000,00€. Doch die Freude hielt nicht lange an. Nach circa 3 Monaten bemerkte ich, dass etwas mit dem Auto nicht stimmt. Der Ölverbrauch stieg von Woche zu Woche und die Intervalle in denen ich Öl nachfüllen musste verkürzten sich rasch. Also was tun? Ich kontaktierte den Verkäufer, doch keine Reaktion. Als nächsten Schritt leitete ich eine Ölverbrauchsmessung bei Audi ein. Nach etwa 3-4 Wochen bekam ich dann endlich einen Termin bei der Audi Vertragswerkstatt und die Verbrauchsmessung konnte durchgeführt werden. Was kam bei der Ölverbrauchsmessung raus? Ein Verbrauch von 3l Öl auf 1000km, ja richtig 3l Öl und das obwohl der Verkäufer mir versicherte, dass der Ölverbrauch unter 0,5l auf 1000km sei und der Wagen definitiv nicht zu den mit den Ölproblemen gehört. Da ich gute Kontakte zu einem Mitarbeiter in der Audi Vertragswerkstatt pflegte und das Auto zwar über 5 Jahre alt war, jedoch erst knapp 90.000km auf der Uhr hatte, versicherte mir der Mitarbeiter alles Mögliche zu versuchen und einen Kulanzantrag an Audi zu stellen. Gesagt getan, die Audi Fachwerkstatt setzte sich in Verbindung mit Audi und es wurde abgestimmt, dass ein neuer Motor verbaut werden soll, da eine Reparatur aufgrund von Riefen am 3. Zylinder nicht zielführend sei. Audi sicherte mir die Kulanz zu und versprach sich mit 90% an den Gesamtkosten von 10.152,73€ zu beteiligen. Mir fiel ein riesen Stein vom Herzen und ich war erleichtert, dass Audi so kulant war und ich überwies meinen Teil der Rechnung. Doch auch diese Freude hielt nicht lange an, circa 2-3 Wochen nach der Kulanzzusicherung meldete sich Audi erneut und gab an, dass die Kulanz abgelehnt worden sei, da bei einer Abfrage in der Fahrzeughistorie der Fehlercode „T99 Tuning inaktiv“ gefunden wurde und ein „kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Reparatur vermutet werde“.

In dem Zeitraum vom 27.10.2015-13.06.2016 wurde eine Software auf das Motorsteuergerät von dem Vorbesitzer aufgespielt. Am 13.06.2016 ist das Motorsteuergerät dann durch ein Original getauscht worden, also sprich gut einen Monat vor dem Kauf des Autos. Da sich der Kauf circa einen Monat hinzog bin ich der Meinung, dass der Verkäufer zielgerichtet das Fahrzeug in Originalzustand zurückversetzen wollte und mir somit das Tuning zuvor verschweigen wollte. Zuvor ergab die durchgeführte Prüfung der Reparaturhistorie von der Audi Vertragswerkstatt am 10.01.2017 keinerlei Hinweise auf ein Motortuning. Von diesem Tuning ist beim Kauf des Autos nie die Rede gewesen und auch im Kaufvertrag wurde hiervon nichts erwähnt. Denn wenn ich diesen Umstand vorher gewusst hätte, hätte ich dieses Auto definitiv nicht gekauft.

Meine erste Frage: Die vielleicht von Audimitarbeitern beantwortet werden kann.
Kann Audi einen vorher zugesicherten Kulanzantrag so einfach im Nachhinein zurücknehmen? Und hätte Audi nicht vor dem Einbau des neuen Motors diese Abfrage der Fahrzeughistorie durchführen müssen? Denn woher soll ich als Laje wissen, ob das Fahrzeug getunt war? Ich habe das Auto ja gutmütig in dem Glauben gekauft, dass es in Originalzustand ist bzw. war.

So als nächsten Schritt wurde der Verkäufer am 28.03.2017 ein anwaltliches Schreiben zugesandt, in der dieser zur Zahlung des Schadens aufgefordert wurde, da ich ohne das verschwiegene Tuning definitiv Kulanz von Audi bekommen hätte. Der Verkäufer wies die Zahlung jedoch zurück. Mein Anwalt versicherte mir, dass des sich bei dem Umstand, dass das Auto einmal getunt war, um einen offenbarungspflichtigen Umstand handeln würde und dies wäre somit von dem Verkäufer arglistig verschwiegen worden.
Der Anwalt des Verkäufers antwortete hierauf, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als 1l Öl auf 1000 verbraucht hätte und es sich bei dem Optimieren des Motorsteuergeräts um kein Mangel handeln würde. Er habe „den Umstand, dass der Erwerber aus Kulanz einen neuen Motor vom Hersteller bezahlt bekommen könnte, nicht voraussehen können und erst recht nicht, dass ein zeitweises Austauschen des Motorsteuergeräts zum Ausschluss der kulanzweisen Beteiligung des Herstellers führt.“ Also unterm Strich wies der Verkäufer alles von sich ab und gab an, dass in den 8920 von mir zurückgelegten Kilometer der Verbrauch bei einer Laufleistung von 80.000km unter Umständen in so kurzer Zeit so hoch ansteigen könne.

Das ist meiner Meinung nach keinesfalls nachvollziehbar. Ich denke, dass der Verkäufer ziemlich genau über den erhöhten Ölverbrauch Bescheid wusste und deswegen das Auto verkauft hat.

So um etwas die Spannung herauszunehmen erhielt ich letzte Woche ein Schreiben von meinem Anwalt, indem beschrieben wurde, dass die Klage abgewiesen wurde. Das Gericht führt aus, dass ein aufklärungspflichtiger Umstand nicht verschwiegen worden sei“. „Der Beklagte habe in subjektiver Hinsicht nicht damit gerechnet, dass der Kläger den Kaufvertrag bei Aufklärung nicht oder lediglich mit Anderem Inhalt geschlossen hätte.“
Für mich, meinen Anwalt und auch für den Anwalt der mich in dieser Sache vor Ort des Gerichts vertreten hat, ist diese Entscheidung keinesfalls nachvollziehbar.
Unterm Strich kommen jetzt nicht nur die 10.152,73€ des neuen Motors auf mich zu, sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten von 4.675,18€, da meine Rechtschutzversicherung nicht greift.
Also geht es jetzt für mich nun um 14.827,91€.
Mein Anwalt rät mir natürlich in Berufung zu gehen, die Frage ist natürlich, ob dieser nur auf den Profit aus ist, oder wirklich daran glaubt, dass wir im Recht sind.

Zweite Frage: Würdet ihr mir raten nicht locker zu lassen und in Berufung zum Oberlandesgericht zu gehen und wieder 3.500-5.000€ aufs Spiel setzen und das Risiko eingehen oder haltet ihr es für sinnvoll sich wieder an Audi zu wenden, den Stand der Dinge zu erläutern und bei Audi um Kulanz „betteln“? Wie schätzt ihr meine Chancen ein? Ich muss in 2 Wochen Bescheid geben, ob ich in Berufung gehe oder nicht. Das Gericht hat beim Urteil nicht mehr von einem Tuning geredet, sondern lediglich von einer Verbrauchsoptimierung. Da frag ich mich, ob das nicht das gleiche ist und woher das Gericht das wissen will. Denn eine vorher angekündigte Vernehmung von Audi Mitarbeitern und Mitarbeitern der Vertragswerkstatt, sowie ein Gutachten wurden von Gericht nicht angefordert.

Bei Bedarf kann das Gerichtsurteil mit Anonymisierung auch geschickt werden.

Ich danke im Voraus für eure Hilfe. An diejenigen die mir nicht helfen können, bitte einfach schweigen. Danke

Beste Antwort im Thema

Durchlesen ist genau dein Fall erst abgewiesen dann gewonnen: autokaufrecht.info

31 weitere Antworten
31 Antworten

Es dies denn Offenbarungspflicht? Wenn ja handelt es sich hier bestimmt wieder um eine Rechtsfrage. Wurde dies auf dem Kaufvertrag vermerkt? Wusste der Käufer Bescheid? Hier spielt natürlich auch wieder eine große Rolle ob es drauf steht im KV oder nicht. Wenn nix drauf steht und der Verkäufer davon wusste was ja eigentlich nachweisbar ist, handelt es sich um arglistige Täuschung auch wenn dies nicht zugesichert wurde, glaube ich 😁.

Mit freundlichen Grüßen

Zitat:

@OnSerious schrieb am 21. März 2018 um 13:47:39 Uhr:


Da hat der Wagenbesitzer damals mit aktiver Optimierung (ist auch egal ob Verbrauch, Leistung, Vmax oder schlagmichtot) das Fahrzeug zum Service etc. abgegeben. Die sind nicht blöd und checken beim auslesen verschiedene Parameter. (im Steuergerät höchst abgespeicherte Drehzahl, höchst abgespeicherte Geschwindigkeit, Kalibrierungs-ID. usw.) und übertragen dies im Hintergrund an ihren Server und markieren die Fahrzeuge dann innerhalb von 1-2 Wochen danach als modifiziertes Fahrzeug. Der Techniker bekommt davon nichts mit.

Der Fall ist jetzt da und so wie ich herauslese ist der Motor getauscht und die Rechnung steht, und du willst vom Verkäufer jetzt weiteres Geld oder Geld zurück.

Bei Privatverkauf hast du meist 0,0% Chancen, da du nachweisen musst, das der Ölverbrauchsmangel schon bei Kauf bestanden hat (keine Chance). Auch müsste ein Gutachter nachweisen ob die "Optimierung" dran schuld ist. Kann man nicht, weil die Optimierung weg ist, und jede ein Unikat ist. Auch ein Händler kann sich rauswinden und sagen, Kundenfahrzeug er konnte das nicht erkennen.

Bevor ich hier gegen einen Privatmann nutzlose Gerichtskosten generiert hätte, wäre ich doch gegen den Fahrzeughersteller vorgegangen... Auch mal mit Autobild Presse usw.

Wie ich gelesen habe, hattest du eine Zusage? Hast du die schriftlich? Möglicherweise kann man auch gegen das mündliche vorgehen. Dir wurde vorher gesagt, dass 90% der Kosten übernommen werden. Hier hätte vorher schon eine richtige Prüfung, vor Abgabe des Angebots von 90% stattfinden müssen und man hätte festgestellt das ein Tuning drauf war, denn der Eintrag müsste ja schon bestanden haben, wenn du sagst da war ein neues Motorsteuergerät drin und es ist nichts mehr drauf.

NUR aufgrund des Angebots von 90% Übernahme hast du die arbeiten in Auftrag gegeben. Nach Erfüllung der Arbeit und Bezahlung der Rechnung kommt man plötzlich her und sagt, Moment! da war irgendwas drauf jetzt zahlst du voll. Wäre das Angebot nicht gewesen, wärst du möglicherweise zu einem Instandsetzer gegangen. Also hat man vor Abgabe des Angebots nicht ordentlich geprüft, somit liegt der Fehler nicht bei dir, und nun hat man dich hier eigentlich getäuscht oder sogar betrogen.

Du wusstest selber nichts über das Tuning und man hat dich auch erst nach der Rechnung darüber in Kenntnis gesetzt.

Bevor ich daraufhin einen Anwalt für Vertragsrecht einschalte, würde ich mal bei der Autopresse anfragen, ob die deine Geschichte aufnehmen, in Ihrer Hilft Fraktion - mit 90% Übernahme nicht gewusst das vom Vorbesitzer etwas gemacht wurde, allgemein bekanntes Problem bei den Motoren usw. Die sind da momentan ganz geil auf diese 2.0 Ölfressergeschichten (öfters schon gelesen) und dann ist meist schlechte Presse für ein Unternehmen teurer als deine 10000 Euro so das es dann doch vielleicht am Ende heißt man konnte sich einigen...

Erst einmal vielen Dank für die ganzen Hilfestellungen und schnellen Antworten.
Im Nachhinein ist man leider schlauer und ich wäre wohl lieber erst einmal an Audi gegangen.

Du würdest mir also raten jetzt über die Autopresse Etwas zu erreichen? Wie und wo macht man das? Denen dann ein Schreiben aufsetzen und meine Geschichte erläutern? Autobild Presse?
Also zuerst den Weg gehen bevor ich überlege in Berufung zu gehen?
Habe noch 2-3 Wochen Zeit um zu entscheiden ob ich in Berufung gehe.

einen anderen Anwalt in Betracht ziehen, der eventuell mehr Erfahrungen in diesem Bereich hat.
Der wird dir sagen ob Sinn macht oder nicht in Berufung zu gehen...

Zitat:

@Ribaa schrieb am 21. März 2018 um 16:04:56 Uhr:



Du würdest mir also raten jetzt über die Autopresse Etwas zu erreichen? Wie und wo macht man das? Denen dann ein Schreiben aufsetzen und meine Geschichte erläutern? Autobild Presse?

sorry.. aber der Rat des Vorredners is ausgemachter Quatsch, das Öl-Thema ist in der Presse längst abgelutscht, interessiert da keinen mehr, außerdem, was willst du damit eigentlich erreichen?
Nicht Audi hat dich beschi**en, sondern dieser Fuzzi, von dem du die ehemals getunte Rübe gekauft hast!
Soviel steht doch fest.
Und jetzt willst du deswegen Mama Audi anschwärzen? Lass es...
Nur:
diesem Typ (Kauf von privat?) das vorherige Tuning gerichtsfest nachzuweisen (was ich dann als vertragwidriges Verschweigen deuten würde) wird kaum möglich sein.

Ähnliche Themen

Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. März 2018 um 13:02:33 Uhr:


diesem Typ (Kauf von privat?) das vorherige Tuning gerichtsfest nachzuweisen (was ich dann als vertragwidriges Verschweigen deuten würde) wird kaum möglich sein.

Nichts leichter als das, hat er doch von Mama Audi schwarz auf weiß.

Ich denke schon dass von „Mama Audi“ was zu holen sein könnte, denn sie haben mir die Kulanz zugesichert und erst nach 3 Wochen geschrieben, dass ich doch keine Kulanz bekomme. Doch da hatte ich mein Auto mit neuen Motor schon längst wieder.
Im Nachhinein hätte ich mich lieber direkt an Audi wenden und keine Klage einreichen sollen. Jetzt versuche ich es jedoch bevor ich in Berufung gehe bei Audi noch einmal. Mein Anwalt sollte am besten dieses Schreiben aufsetzen.

Zitat:

@stinkstiefel schrieb am 22. März 2018 um 14:06:21 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. März 2018 um 13:02:33 Uhr:


diesem Typ (Kauf von privat?) das vorherige Tuning gerichtsfest nachzuweisen (was ich dann als vertragwidriges Verschweigen deuten würde) wird kaum möglich sein.

Nichts leichter als das, hat er doch von Mama Audi schwarz auf weiß.

Auch genau das. Audi hat es nachgewiesen und wenn du oben meinen Bericht richtig gelesen hättest, wüsstest du auch von wann bis wann die Karre getunt gewesen ist, da Audi das Steuergerät ausgelesen hat.

Zitat:

@Ribaa schrieb am 22. März 2018 um 14:16:56 Uhr:



Zitat:

@stinkstiefel schrieb am 22. März 2018 um 14:06:21 Uhr:



Nichts leichter als das, hat er doch von Mama Audi schwarz auf weiß.

Auch genau das. Audi hat es nachgewiesen und wenn du oben meinen Bericht richtig gelesen hättest, wüsstest du auch von wann bis wann die Karre getunt gewesen ist, da Audi das Steuergerät ausgelesen hat.

ich HABE richtig gelesen, du leider nicht, oder nicht richtig verstanden.
Wenn ich @stinkstiefel richtig interpretiere, hat dir Audi nachgewiesen, dass am alten Motor was war.
Jetzt hast/hättest du eine Handhabe gegen den Vorbesitzer - aber nicht gegen Audi!
Warum sollen die dafür geradestehen??

Ich zitiere mal den Te.:

Der Anwalt des Verkäufers antwortete hierauf, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als 1l Öl auf 1000 verbraucht hätte und es sich bei dem Optimieren des Motorsteuergeräts um kein Mangel handeln würde.

Zitat:

@Ribaa schrieb am 22. März 2018 um 14:16:56 Uhr:



Zitat:

@stinkstiefel schrieb am 22. März 2018 um 14:06:21 Uhr:



Nichts leichter als das, hat er doch von Mama Audi schwarz auf weiß.

Auch genau das. Audi hat es nachgewiesen und wenn du oben meinen Bericht richtig gelesen hättest, wüsstest du auch von wann bis wann die Karre getunt gewesen ist, da Audi das Steuergerät ausgelesen hat.

Vielleicht mal mit deinem Anwalt und dem Serviceberater von Audi zusammen setzen ob Audi die Daten das er optimiert wurde und zurück gesetzt wurde vor dem Verkauf als Beweismittel vor Gericht raus geben würde wenn du in Berufung gehst. Und eventuell einen spezialisierten Anwalt nehmen.
Würde da eher Audi nicht an die wand stellen, die wirst du brauchen um den Verkäufer in der nächsten Instanz zu verklagen, da hast du aus meiner Sicht mehr Chancen als Audi ans Bein zu pinkeln.

Das Problem muss an der Wurzel bekämpft werden.

Zitat:

@88Micha88 schrieb am 22. März 2018 um 14:43:55 Uhr:



Vielleicht mal mit deinem Anwalt und dem Serviceberater von Audi zusammen setzen ob Audi die Daten das er optimiert wurde und zurück gesetzt wurde vor dem Verkauf als Beweismittel vor Gericht raus geben würde wenn du in Berufung gehst. Und eventuell einen spezialisierten Anwalt nehmen.
Würde da eher Audi nicht an die wand stellen, die wirst du brauchen um den Verkäufer in der nächsten Instanz zu verklagen, da hast du aus meiner Sicht mehr Chancen als Audi ans Bein zu pinkeln.

exakt!

Zitat:

@Ribaa schrieb am 22. März 2018 um 14:15:39 Uhr:


Ich denke schon dass von „Mama Audi“ was zu holen sein könnte, denn sie haben mir die Kulanz zugesichert und erst nach 3 Wochen geschrieben, dass ich doch keine Kulanz bekomme.

Da bin ich anderer Meinung. Die Anfangs gewährte Kulanzregelung bezieht sich immer darauf das man sich an die Spielregeln die dafür gelten hält/gehalten hat. Dies war in deinem Beispiel auf Grund der festgestellten Veränderung des Motorsteuergerätes nicht der Fall. Ignorantia legis non excusat! Als einzigen Punkt wo man vielleicht einhaken könnte sehe ich den Fakt warum nicht erst alle Bedingungen zur Bestätigung der Kulanzregelung geprüft wurden bevor man mit der Reparatur begonnen hat. Mit dem Wissen das die dir angebotene Kulanzregelung hinfällig ist hättest du ja bezüglich der Reparatur ggf. anders entschieden.

Zitat:

@Casablanca89 schrieb am 22. März 2018 um 14:40:03 Uhr:


Ich zitiere mal den Te.:

Der Anwalt des Verkäufers antwortete hierauf, ...

Anwälte schreiben viel wenn der Tag lang ist.

Edit:

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 22 U 166/08
OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 2012 · Az. I-28 U 186/10
OLG Ko­blenz, Be­schluss vom 24.02.2016 – 10 U 490/15

Zitat:

@Casablanca89 schrieb am 22. März 2018 um 14:40:03 Uhr:


Ich zitiere mal den Te.:

Der Anwalt des Verkäufers antwortete hierauf, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als 1l Öl auf 1000 verbraucht hätte und es sich bei dem Optimieren des Motorsteuergeräts um kein Mangel handeln würde.

Wenn er das tatsächlich so geschrieben hat, dann hat der Anwalt schon bestätigt das dass Fahrzeug optimiert war, also einmal von Audi und sogar von dem Anwalt des Verkäufers. Wenn im KV wirklich nichts von Optimierung etc. drin stand sehe ich da eigentlich keine Probleme wenn du in Berufung gehst.
Naja, du solltest dir wir angeraten einen Spezialisierten Juristen suchen der das fast täglich macht, der wird wissen wie man die ganze Situation auseinander nimmt und wie es juristisch zu legen ist. Alles andere ist hier normaler Menschenverstand was juristisch wieder ganz anders enden kann.

Im Übrigen ist eine Kulanzzahlung immer FREIWILLIG!

Deine Antwort
Ähnliche Themen