HILFE! Ölproblem führt zur nachträglichen Kulanzablehnung sowie zu einer Klageabweisung vor Gericht

Audi A5 8T Sportback

HILFE!!! Ölproblem Audi A5 2,0 TFSI. Zuerst nachträgliche Kulanzablehnung von Audi aufgrund eines Tunings des Vorbesitzers, dann Klage Abweisung des Gerichts!!!

Hallo liebe Audianer,
ich benötige dringend Hilfe von Audifachwerkstatt-Mitarbeitern bzw. Anwälten/Richtern oder Leuten denen Ähnliches passiert ist, denn ich stecke ziemlich bis zum Kopf in der Scheisse und weiß nicht mehr weiter...
Aber zunächst zu meiner Geschichte:

Am 23.07.2016 erfüllte ich mir meinen langersehnten und ersparten Traum eines Audi A5 Sportback’s VFL, Baujahr 2011, 2,0 TFSI. Der Wagen war in einem Top Zustand und ich kaufte ihn für 20.000,00€. Doch die Freude hielt nicht lange an. Nach circa 3 Monaten bemerkte ich, dass etwas mit dem Auto nicht stimmt. Der Ölverbrauch stieg von Woche zu Woche und die Intervalle in denen ich Öl nachfüllen musste verkürzten sich rasch. Also was tun? Ich kontaktierte den Verkäufer, doch keine Reaktion. Als nächsten Schritt leitete ich eine Ölverbrauchsmessung bei Audi ein. Nach etwa 3-4 Wochen bekam ich dann endlich einen Termin bei der Audi Vertragswerkstatt und die Verbrauchsmessung konnte durchgeführt werden. Was kam bei der Ölverbrauchsmessung raus? Ein Verbrauch von 3l Öl auf 1000km, ja richtig 3l Öl und das obwohl der Verkäufer mir versicherte, dass der Ölverbrauch unter 0,5l auf 1000km sei und der Wagen definitiv nicht zu den mit den Ölproblemen gehört. Da ich gute Kontakte zu einem Mitarbeiter in der Audi Vertragswerkstatt pflegte und das Auto zwar über 5 Jahre alt war, jedoch erst knapp 90.000km auf der Uhr hatte, versicherte mir der Mitarbeiter alles Mögliche zu versuchen und einen Kulanzantrag an Audi zu stellen. Gesagt getan, die Audi Fachwerkstatt setzte sich in Verbindung mit Audi und es wurde abgestimmt, dass ein neuer Motor verbaut werden soll, da eine Reparatur aufgrund von Riefen am 3. Zylinder nicht zielführend sei. Audi sicherte mir die Kulanz zu und versprach sich mit 90% an den Gesamtkosten von 10.152,73€ zu beteiligen. Mir fiel ein riesen Stein vom Herzen und ich war erleichtert, dass Audi so kulant war und ich überwies meinen Teil der Rechnung. Doch auch diese Freude hielt nicht lange an, circa 2-3 Wochen nach der Kulanzzusicherung meldete sich Audi erneut und gab an, dass die Kulanz abgelehnt worden sei, da bei einer Abfrage in der Fahrzeughistorie der Fehlercode „T99 Tuning inaktiv“ gefunden wurde und ein „kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Reparatur vermutet werde“.

In dem Zeitraum vom 27.10.2015-13.06.2016 wurde eine Software auf das Motorsteuergerät von dem Vorbesitzer aufgespielt. Am 13.06.2016 ist das Motorsteuergerät dann durch ein Original getauscht worden, also sprich gut einen Monat vor dem Kauf des Autos. Da sich der Kauf circa einen Monat hinzog bin ich der Meinung, dass der Verkäufer zielgerichtet das Fahrzeug in Originalzustand zurückversetzen wollte und mir somit das Tuning zuvor verschweigen wollte. Zuvor ergab die durchgeführte Prüfung der Reparaturhistorie von der Audi Vertragswerkstatt am 10.01.2017 keinerlei Hinweise auf ein Motortuning. Von diesem Tuning ist beim Kauf des Autos nie die Rede gewesen und auch im Kaufvertrag wurde hiervon nichts erwähnt. Denn wenn ich diesen Umstand vorher gewusst hätte, hätte ich dieses Auto definitiv nicht gekauft.

Meine erste Frage: Die vielleicht von Audimitarbeitern beantwortet werden kann.
Kann Audi einen vorher zugesicherten Kulanzantrag so einfach im Nachhinein zurücknehmen? Und hätte Audi nicht vor dem Einbau des neuen Motors diese Abfrage der Fahrzeughistorie durchführen müssen? Denn woher soll ich als Laje wissen, ob das Fahrzeug getunt war? Ich habe das Auto ja gutmütig in dem Glauben gekauft, dass es in Originalzustand ist bzw. war.

So als nächsten Schritt wurde der Verkäufer am 28.03.2017 ein anwaltliches Schreiben zugesandt, in der dieser zur Zahlung des Schadens aufgefordert wurde, da ich ohne das verschwiegene Tuning definitiv Kulanz von Audi bekommen hätte. Der Verkäufer wies die Zahlung jedoch zurück. Mein Anwalt versicherte mir, dass des sich bei dem Umstand, dass das Auto einmal getunt war, um einen offenbarungspflichtigen Umstand handeln würde und dies wäre somit von dem Verkäufer arglistig verschwiegen worden.
Der Anwalt des Verkäufers antwortete hierauf, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als 1l Öl auf 1000 verbraucht hätte und es sich bei dem Optimieren des Motorsteuergeräts um kein Mangel handeln würde. Er habe „den Umstand, dass der Erwerber aus Kulanz einen neuen Motor vom Hersteller bezahlt bekommen könnte, nicht voraussehen können und erst recht nicht, dass ein zeitweises Austauschen des Motorsteuergeräts zum Ausschluss der kulanzweisen Beteiligung des Herstellers führt.“ Also unterm Strich wies der Verkäufer alles von sich ab und gab an, dass in den 8920 von mir zurückgelegten Kilometer der Verbrauch bei einer Laufleistung von 80.000km unter Umständen in so kurzer Zeit so hoch ansteigen könne.

Das ist meiner Meinung nach keinesfalls nachvollziehbar. Ich denke, dass der Verkäufer ziemlich genau über den erhöhten Ölverbrauch Bescheid wusste und deswegen das Auto verkauft hat.

So um etwas die Spannung herauszunehmen erhielt ich letzte Woche ein Schreiben von meinem Anwalt, indem beschrieben wurde, dass die Klage abgewiesen wurde. Das Gericht führt aus, dass ein aufklärungspflichtiger Umstand nicht verschwiegen worden sei“. „Der Beklagte habe in subjektiver Hinsicht nicht damit gerechnet, dass der Kläger den Kaufvertrag bei Aufklärung nicht oder lediglich mit Anderem Inhalt geschlossen hätte.“
Für mich, meinen Anwalt und auch für den Anwalt der mich in dieser Sache vor Ort des Gerichts vertreten hat, ist diese Entscheidung keinesfalls nachvollziehbar.
Unterm Strich kommen jetzt nicht nur die 10.152,73€ des neuen Motors auf mich zu, sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten von 4.675,18€, da meine Rechtschutzversicherung nicht greift.
Also geht es jetzt für mich nun um 14.827,91€.
Mein Anwalt rät mir natürlich in Berufung zu gehen, die Frage ist natürlich, ob dieser nur auf den Profit aus ist, oder wirklich daran glaubt, dass wir im Recht sind.

Zweite Frage: Würdet ihr mir raten nicht locker zu lassen und in Berufung zum Oberlandesgericht zu gehen und wieder 3.500-5.000€ aufs Spiel setzen und das Risiko eingehen oder haltet ihr es für sinnvoll sich wieder an Audi zu wenden, den Stand der Dinge zu erläutern und bei Audi um Kulanz „betteln“? Wie schätzt ihr meine Chancen ein? Ich muss in 2 Wochen Bescheid geben, ob ich in Berufung gehe oder nicht. Das Gericht hat beim Urteil nicht mehr von einem Tuning geredet, sondern lediglich von einer Verbrauchsoptimierung. Da frag ich mich, ob das nicht das gleiche ist und woher das Gericht das wissen will. Denn eine vorher angekündigte Vernehmung von Audi Mitarbeitern und Mitarbeitern der Vertragswerkstatt, sowie ein Gutachten wurden von Gericht nicht angefordert.

Bei Bedarf kann das Gerichtsurteil mit Anonymisierung auch geschickt werden.

Ich danke im Voraus für eure Hilfe. An diejenigen die mir nicht helfen können, bitte einfach schweigen. Danke

Beste Antwort im Thema

Durchlesen ist genau dein Fall erst abgewiesen dann gewonnen: autokaufrecht.info

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Das er das Auto verkauft hat wegen Öl Verbrauch kann schon sein.... mittlerweile weiß jeder aus dem Dorf das die 2.0 Tfsi Öl Schlucker sind. Es gibt sogar auf YT Videos dazu. Hab ich das richtig verstanden, dass der Verkäufer ein sogenanntes Chip Tuning durchgeführt hat? Und nun deswegen die Audi Kulanz nicht greift? Ich meine ja es nichts verbotenes ein Chip Tuning zu machen, gibt viele zahlreiche Professionelle Firmen die das anbieten. War es dir mit dem Öl Verbrauch bekannt? Wenn nein würde ich sagen bist du ziemlich aufs Maul Gefolgen. Es gibt jede Menge Informationen in diversen Foren, dass der 2.0 Tfsi von Audi ein Risiko Motor ist.

Mit freundlichen Grüßen

Morgen,
hatte ein ähnlichen Fall.
Zum Glück konnte ich mich mit dem Verkäufer einigen und haben uns die 30% der Kosten die von der Kulanz nicht übernommen wurden geteilt.
Somit bin ich mit einem blauem Auge davon gekommen....
Mein Schritt wäre auch, wenn er nicht eingelenkt hätte.. Gericht etc.
Aber wenn ich sowas wie bei dir lese, bin ich echt froh das es so ausging.

Mein beileid zu deinem Fall.
Gute Frage?? Was soll man jetzt in so einer Situation machen?

Eventuell zu einem Instandsetzer(nicht Audi) für ca. 3500€ das Problem beheben lassen.
Lehre ziehen und sich damit abfinden.

Es kann bei einer Berufung so und so ausgehen... Echt schwierig das ganze.

Oder doch riskieren.

Wenn dein Anwalt so nichts erreicht hat, wird er denke ich bei Berufung auch nicht wirklich mehr erreichen.

Viel Glück

So, wie ich das heraus lese, wird ihm ein Instandsetzer nicht mehr helfen können, da der Motor anscheinend ja schon getauscht wurde und er seinen Teil der Rechnung bezahlt hat, Audi nun aber auch den Rest von ihm haben möchte.

Alles bezahlen, Auto verkaufen und nie wieder einen Audi vor 2012 kaufen.
Ansonsten hast du keine Optionen und du solltest dir Deine Energie und Lebenszeit für den nächsten Wagen aufheben....

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Das Audi die Kulanz verweigert wegen eines vermeintlich schädlichem Tunings, und der Verkäufer / dessen Anwalt behauptet es gäbe keinen Mangel weil in dem Sinne kein Tuning statt gefunden hat (also hätte im Kaufvertrag nicht drauf hingewiesen werden müssen), passt doch so nicht zusammen.

Es können ja schlecht beiden Parteien recht haben, also müsste da doch was zu holen sein?

@Audi2k15 ja der Vorbesitzer hatte ein Chip Tuning, das hat Audi ja ausgelesen und deswegen hat Audi im Nachhinein die Kulanz abgewiesen. Bezahlt war mein Anteil ja schon. Und dann kam die Rechnung von über 10.000€. Die ich dann notgezwungen ja auch bezahlen musste.
Mir war das mit dem Ölverbrauch ja auch alles bewusst etc. Aber er hat mir nicht nur das verschwiegen wie es sich dann später herausgestellt hat, sondern auch das Chip Tuning, das insgesamt 1 Jahr verbaut war. Fakt ist: Hätte er das Chip Tunining nicht durchgeführt und mir nicht verschwiegen, hätte Audi Kulanz gegeben, ich hätte 600€ bezahlt und alles wäre gut gewesen. Aber ich konnte ja nicht wissen, dass irgendwann die Karre mal getunt war. Das ist das Problem.

@Tfgdaniel ich habe bei Audi angerufen, die meinten es besteht KEIN Unterschied zwischen Verbrauchsoptimierung und Softwareoptimierung/Chiptuning. Daher können auch die das Urteil nicht verstehen, da er mir das mitteilen hätte müssen.

Zitat:

@patrick1977 schrieb am 21. März 2018 um 11:24:05 Uhr:


Alles bezahlen, Auto verkaufen und nie wieder einen Audi vor 2012 kaufen.
Ansonsten hast du keine Optionen und du solltest dir Deine Energie und Lebenszeit für den nächsten Wagen aufheben....

Wenn ich das Auto jetzt verkaufen würde, wäre ich ja selten blöd.
Ich bekomme doch niemals das Geld raus, was ich für den Motor bezahlt habe (10.000€).
Zudem weiß ich das er von Audi eingebaut wurde und bis jetzt jedes Mal warm gefahren wurde, nur Super Plus etc getankt habe usw. Bei einem Verkauf würde ich jetzt nur noch mehr Miese machen.

Wenn du ihn nicht verkaufen willst, dann fahr ihn weiter.

Chiptuning muss immer angegeben werden. Natürlich wird das heute immer "Optimierung" genannt, weil Chiptuning ja böse ist. Verbrauchs- oder Leistungsoptimierung ist ebenso kein Unterschied, weil es immer die Leistung anhebt. Und jede Arbeit in diese Richtung muss angegeben werden. Dazu gibt es auch schon einschlägige Urteile. Dass irgendwer nicht wusste, dass das die Kulanz betrifft, ist auch von vornherein eine glatte Lüge. Genau deshalb wird ja davon abgeraten.

Der Hergang war sicherlich so, wie bei Vielen. Chiptuning rein, Ölverbrauch kommt, Chiptuning raus, verkaufen. Tralala, ich habe kein Problem mit Chiptuning. Den 2.0TFSI zu kaufen ist ein Hochrisikogeschäft. Chiptuning muss aber angegeben werden, was hier offensichtlich unterblieben ist. Ich würde da auf jeden Fall zu einem Spezialanwalt gehen und nicht zu einem guten Bekannten.

Zitat:

@Ribaa schrieb am 21. März 2018 um 12:44:31 Uhr:



Zitat:

@patrick1977 schrieb am 21. März 2018 um 11:24:05 Uhr:


Alles bezahlen, Auto verkaufen und nie wieder einen Audi vor 2012 kaufen.
Ansonsten hast du keine Optionen und du solltest dir Deine Energie und Lebenszeit für den nächsten Wagen aufheben....

Wenn ich das Auto jetzt verkaufen würde, wäre ich ja selten blöd.
Ich bekomme doch niemals das Geld raus, was ich für den Motor bezahlt habe (10.000€).
Zudem weiß ich das er von Audi eingebaut wurde und bis jetzt jedes Mal warm gefahren wurde, nur Super Plus etc getankt habe usw. Bei einem Verkauf würde ich jetzt nur noch mehr Miese machen.

Wie gesagt, ist ja auch jetzt alles schon gelaufen. Dann lebe damit und fahre ihn bis er auseinanderfällt....

Da hat der Wagenbesitzer damals mit aktiver Optimierung (ist auch egal ob Verbrauch, Leistung, Vmax oder schlagmichtot) das Fahrzeug zum Service etc. abgegeben. Die sind nicht blöd und checken beim auslesen verschiedene Parameter. (im Steuergerät höchst abgespeicherte Drehzahl, höchst abgespeicherte Geschwindigkeit, Kalibrierungs-ID. usw.) und übertragen dies im Hintergrund an ihren Server und markieren die Fahrzeuge dann innerhalb von 1-2 Wochen danach als modifiziertes Fahrzeug. Der Techniker bekommt davon nichts mit.

Der Fall ist jetzt da und so wie ich herauslese ist der Motor getauscht und die Rechnung steht, und du willst vom Verkäufer jetzt weiteres Geld oder Geld zurück.

Bei Privatverkauf hast du meist 0,0% Chancen, da du nachweisen musst, das der Ölverbrauchsmangel schon bei Kauf bestanden hat (keine Chance). Auch müsste ein Gutachter nachweisen ob die "Optimierung" dran schuld ist. Kann man nicht, weil die Optimierung weg ist, und jede ein Unikat ist. Auch ein Händler kann sich rauswinden und sagen, Kundenfahrzeug er konnte das nicht erkennen.

Bevor ich hier gegen einen Privatmann nutzlose Gerichtskosten generiert hätte, wäre ich doch gegen den Fahrzeughersteller vorgegangen... Auch mal mit Autobild Presse usw.

Wie ich gelesen habe, hattest du eine Zusage? Hast du die schriftlich? Möglicherweise kann man auch gegen das mündliche vorgehen. Dir wurde vorher gesagt, dass 90% der Kosten übernommen werden. Hier hätte vorher schon eine richtige Prüfung, vor Abgabe des Angebots von 90% stattfinden müssen und man hätte festgestellt das ein Tuning drauf war, denn der Eintrag müsste ja schon bestanden haben, wenn du sagst da war ein neues Motorsteuergerät drin und es ist nichts mehr drauf.

NUR aufgrund des Angebots von 90% Übernahme hast du die arbeiten in Auftrag gegeben. Nach Erfüllung der Arbeit und Bezahlung der Rechnung kommt man plötzlich her und sagt, Moment! da war irgendwas drauf jetzt zahlst du voll. Wäre das Angebot nicht gewesen, wärst du möglicherweise zu einem Instandsetzer gegangen. Also hat man vor Abgabe des Angebots nicht ordentlich geprüft, somit liegt der Fehler nicht bei dir, und nun hat man dich hier eigentlich getäuscht oder sogar betrogen.

Du wusstest selber nichts über das Tuning und man hat dich auch erst nach der Rechnung darüber in Kenntnis gesetzt.

Bevor ich daraufhin einen Anwalt für Vertragsrecht einschalte, würde ich mal bei der Autopresse anfragen, ob die deine Geschichte aufnehmen, in Ihrer Hilft Fraktion - mit 90% Übernahme nicht gewusst das vom Vorbesitzer etwas gemacht wurde, allgemein bekanntes Problem bei den Motoren usw. Die sind da momentan ganz geil auf diese 2.0 Ölfressergeschichten (öfters schon gelesen) und dann ist meist schlechte Presse für ein Unternehmen teurer als deine 10000 Euro so das es dann doch vielleicht am Ende heißt man konnte sich einigen...

Hast du nicht ein eine Auftragsbestätigung seitens Audi? Soweit ich weiß gilt dass auch als Vertrag zwischen dir und Audi.

Da kann man doch nicht einfach hergehen und sagen dass man die Kulanz nicht gewährleistet.

Ich würde zunächst klären, ob das Chiptuning (gleich Optimierung) grundsätzlich angegeben werden muss oder nicht, auch, wenn sie wieder entfernt wurde. Ich glaube nämlich schon. Und genau wie für den Threadersteller wäre das Wissen, dass die Kiste mal optimiert gewesen war, ein Grund für mich, sie nicht zu kaufen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass vom Verkäufer nichts zu holen sein soll, weil diese Tatsache verschwiegen wurde. Prüfen muss das ein Anwalt und je nach Empfehlung würde ich persönlich das Geld für eine Berufung noch investieren. Als Argumentationshilfe kann ja wohl auch die Entscheidung von Audi bezüglich der angelehnten Kulanz gewertet werden. Wenn nicht der Verdacht bestehen würde, dass die Optimierung zu höherem Verschleiss führen kann, warum sollte dann die Kulanz mit dieser Begründung abgelehnt werden? Klar ist Kulanz freiwillig, aber dann kann man die Begründung auch weglassen.....Alleine durch die Möglichkeit des Kulanzverlustes stellt die früher vorhandene Optimierung doch eine wesentliche Eigenschaft des Autos dar.

Ich würde das nochmal unabhängig durch einen Anwalt prüfen lassen.

Gruß stef

Durchlesen ist genau dein Fall erst abgewiesen dann gewonnen: autokaufrecht.info

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