HILFE! Ölproblem führt zur nachträglichen Kulanzablehnung sowie zu einer Klageabweisung vor Gericht
HILFE!!! Ölproblem Audi A5 2,0 TFSI. Zuerst nachträgliche Kulanzablehnung von Audi aufgrund eines Tunings des Vorbesitzers, dann Klage Abweisung des Gerichts!!!
Hallo liebe Audianer,
ich benötige dringend Hilfe von Audifachwerkstatt-Mitarbeitern bzw. Anwälten/Richtern oder Leuten denen Ähnliches passiert ist, denn ich stecke ziemlich bis zum Kopf in der Scheisse und weiß nicht mehr weiter...
Aber zunächst zu meiner Geschichte:
Am 23.07.2016 erfüllte ich mir meinen langersehnten und ersparten Traum eines Audi A5 Sportback’s VFL, Baujahr 2011, 2,0 TFSI. Der Wagen war in einem Top Zustand und ich kaufte ihn für 20.000,00€. Doch die Freude hielt nicht lange an. Nach circa 3 Monaten bemerkte ich, dass etwas mit dem Auto nicht stimmt. Der Ölverbrauch stieg von Woche zu Woche und die Intervalle in denen ich Öl nachfüllen musste verkürzten sich rasch. Also was tun? Ich kontaktierte den Verkäufer, doch keine Reaktion. Als nächsten Schritt leitete ich eine Ölverbrauchsmessung bei Audi ein. Nach etwa 3-4 Wochen bekam ich dann endlich einen Termin bei der Audi Vertragswerkstatt und die Verbrauchsmessung konnte durchgeführt werden. Was kam bei der Ölverbrauchsmessung raus? Ein Verbrauch von 3l Öl auf 1000km, ja richtig 3l Öl und das obwohl der Verkäufer mir versicherte, dass der Ölverbrauch unter 0,5l auf 1000km sei und der Wagen definitiv nicht zu den mit den Ölproblemen gehört. Da ich gute Kontakte zu einem Mitarbeiter in der Audi Vertragswerkstatt pflegte und das Auto zwar über 5 Jahre alt war, jedoch erst knapp 90.000km auf der Uhr hatte, versicherte mir der Mitarbeiter alles Mögliche zu versuchen und einen Kulanzantrag an Audi zu stellen. Gesagt getan, die Audi Fachwerkstatt setzte sich in Verbindung mit Audi und es wurde abgestimmt, dass ein neuer Motor verbaut werden soll, da eine Reparatur aufgrund von Riefen am 3. Zylinder nicht zielführend sei. Audi sicherte mir die Kulanz zu und versprach sich mit 90% an den Gesamtkosten von 10.152,73€ zu beteiligen. Mir fiel ein riesen Stein vom Herzen und ich war erleichtert, dass Audi so kulant war und ich überwies meinen Teil der Rechnung. Doch auch diese Freude hielt nicht lange an, circa 2-3 Wochen nach der Kulanzzusicherung meldete sich Audi erneut und gab an, dass die Kulanz abgelehnt worden sei, da bei einer Abfrage in der Fahrzeughistorie der Fehlercode „T99 Tuning inaktiv“ gefunden wurde und ein „kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Reparatur vermutet werde“.
In dem Zeitraum vom 27.10.2015-13.06.2016 wurde eine Software auf das Motorsteuergerät von dem Vorbesitzer aufgespielt. Am 13.06.2016 ist das Motorsteuergerät dann durch ein Original getauscht worden, also sprich gut einen Monat vor dem Kauf des Autos. Da sich der Kauf circa einen Monat hinzog bin ich der Meinung, dass der Verkäufer zielgerichtet das Fahrzeug in Originalzustand zurückversetzen wollte und mir somit das Tuning zuvor verschweigen wollte. Zuvor ergab die durchgeführte Prüfung der Reparaturhistorie von der Audi Vertragswerkstatt am 10.01.2017 keinerlei Hinweise auf ein Motortuning. Von diesem Tuning ist beim Kauf des Autos nie die Rede gewesen und auch im Kaufvertrag wurde hiervon nichts erwähnt. Denn wenn ich diesen Umstand vorher gewusst hätte, hätte ich dieses Auto definitiv nicht gekauft.
Meine erste Frage: Die vielleicht von Audimitarbeitern beantwortet werden kann.
Kann Audi einen vorher zugesicherten Kulanzantrag so einfach im Nachhinein zurücknehmen? Und hätte Audi nicht vor dem Einbau des neuen Motors diese Abfrage der Fahrzeughistorie durchführen müssen? Denn woher soll ich als Laje wissen, ob das Fahrzeug getunt war? Ich habe das Auto ja gutmütig in dem Glauben gekauft, dass es in Originalzustand ist bzw. war.
So als nächsten Schritt wurde der Verkäufer am 28.03.2017 ein anwaltliches Schreiben zugesandt, in der dieser zur Zahlung des Schadens aufgefordert wurde, da ich ohne das verschwiegene Tuning definitiv Kulanz von Audi bekommen hätte. Der Verkäufer wies die Zahlung jedoch zurück. Mein Anwalt versicherte mir, dass des sich bei dem Umstand, dass das Auto einmal getunt war, um einen offenbarungspflichtigen Umstand handeln würde und dies wäre somit von dem Verkäufer arglistig verschwiegen worden.
Der Anwalt des Verkäufers antwortete hierauf, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als 1l Öl auf 1000 verbraucht hätte und es sich bei dem Optimieren des Motorsteuergeräts um kein Mangel handeln würde. Er habe „den Umstand, dass der Erwerber aus Kulanz einen neuen Motor vom Hersteller bezahlt bekommen könnte, nicht voraussehen können und erst recht nicht, dass ein zeitweises Austauschen des Motorsteuergeräts zum Ausschluss der kulanzweisen Beteiligung des Herstellers führt.“ Also unterm Strich wies der Verkäufer alles von sich ab und gab an, dass in den 8920 von mir zurückgelegten Kilometer der Verbrauch bei einer Laufleistung von 80.000km unter Umständen in so kurzer Zeit so hoch ansteigen könne.
Das ist meiner Meinung nach keinesfalls nachvollziehbar. Ich denke, dass der Verkäufer ziemlich genau über den erhöhten Ölverbrauch Bescheid wusste und deswegen das Auto verkauft hat.
So um etwas die Spannung herauszunehmen erhielt ich letzte Woche ein Schreiben von meinem Anwalt, indem beschrieben wurde, dass die Klage abgewiesen wurde. Das Gericht führt aus, dass ein aufklärungspflichtiger Umstand nicht verschwiegen worden sei“. „Der Beklagte habe in subjektiver Hinsicht nicht damit gerechnet, dass der Kläger den Kaufvertrag bei Aufklärung nicht oder lediglich mit Anderem Inhalt geschlossen hätte.“
Für mich, meinen Anwalt und auch für den Anwalt der mich in dieser Sache vor Ort des Gerichts vertreten hat, ist diese Entscheidung keinesfalls nachvollziehbar.
Unterm Strich kommen jetzt nicht nur die 10.152,73€ des neuen Motors auf mich zu, sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten von 4.675,18€, da meine Rechtschutzversicherung nicht greift.
Also geht es jetzt für mich nun um 14.827,91€.
Mein Anwalt rät mir natürlich in Berufung zu gehen, die Frage ist natürlich, ob dieser nur auf den Profit aus ist, oder wirklich daran glaubt, dass wir im Recht sind.
Zweite Frage: Würdet ihr mir raten nicht locker zu lassen und in Berufung zum Oberlandesgericht zu gehen und wieder 3.500-5.000€ aufs Spiel setzen und das Risiko eingehen oder haltet ihr es für sinnvoll sich wieder an Audi zu wenden, den Stand der Dinge zu erläutern und bei Audi um Kulanz „betteln“? Wie schätzt ihr meine Chancen ein? Ich muss in 2 Wochen Bescheid geben, ob ich in Berufung gehe oder nicht. Das Gericht hat beim Urteil nicht mehr von einem Tuning geredet, sondern lediglich von einer Verbrauchsoptimierung. Da frag ich mich, ob das nicht das gleiche ist und woher das Gericht das wissen will. Denn eine vorher angekündigte Vernehmung von Audi Mitarbeitern und Mitarbeitern der Vertragswerkstatt, sowie ein Gutachten wurden von Gericht nicht angefordert.
Bei Bedarf kann das Gerichtsurteil mit Anonymisierung auch geschickt werden.
Ich danke im Voraus für eure Hilfe. An diejenigen die mir nicht helfen können, bitte einfach schweigen. Danke
Beste Antwort im Thema
Durchlesen ist genau dein Fall erst abgewiesen dann gewonnen: autokaufrecht.info
31 Antworten
Zitat:
@stinkstiefel schrieb am 22. März 2018 um 14:49:01 Uhr:
Zitat:
@Ribaa schrieb am 22. März 2018 um 14:15:39 Uhr:
Ich denke schon dass von „Mama Audi“ was zu holen sein könnte, denn sie haben mir die Kulanz zugesichert und erst nach 3 Wochen geschrieben, dass ich doch keine Kulanz bekomme.Da bin ich anderer Meinung. Die Anfangs gewährte Kulanzregelung bezieht sich immer darauf das man sich an die Spielregeln die dafür gelten hält/gehalten hat. Dies war in deinem Beispiel auf Grund der festgestellten Veränderung des Motorsteuergerätes nicht der Fall. Ignorantia legis non excusat! Als einzigen Punkt wo man vielleicht einhaken könnte sehe ich den Fakt warum nicht erst alle Bedingungen zur Bestätigung der Kulanzregelung geprüft wurden bevor man mit der Reparatur begonnen hat. Mit dem Wissen das die dir angebotene Kulanzregelung hinfällig ist hättest du ja bezüglich der Reparatur ggf. anders entschieden.
Word! Ich denke auch, dass audi somit mindestens eine Teilschuld hat. Das kann doch nicht sein, dass die die Daten erst nach Einbau prüfen und ohne deinem "Go" die viel höhere Reparatur durchführen.
Finde ich eine absolute Sauerei von Audi!
Zitat:
@tai86 schrieb am 25. März 2018 um 13:56:18 Uhr:
Zitat:
@stinkstiefel schrieb am 22. März 2018 um 14:49:01 Uhr:
Da bin ich anderer Meinung. Die Anfangs gewährte Kulanzregelung bezieht sich immer darauf das man sich an die Spielregeln die dafür gelten hält/gehalten hat. Dies war in deinem Beispiel auf Grund der festgestellten Veränderung des Motorsteuergerätes nicht der Fall. Ignorantia legis non excusat! Als einzigen Punkt wo man vielleicht einhaken könnte sehe ich den Fakt warum nicht erst alle Bedingungen zur Bestätigung der Kulanzregelung geprüft wurden bevor man mit der Reparatur begonnen hat. Mit dem Wissen das die dir angebotene Kulanzregelung hinfällig ist hättest du ja bezüglich der Reparatur ggf. anders entschieden.
Word! Ich denke auch, dass audi somit mindestens eine Teilschuld hat. Das kann doch nicht sein, dass die die Daten erst nach Einbau prüfen und ohne deinem "Go" die viel höhere Reparatur durchführen.
Finde ich eine absolute Sauerei von Audi!
Ja das finde ich auch. Ich habe jetzt meinen Anwalt darum gebeten ein Schreiben für Audi aufzusetzen. Und dann bin ich mal gespannt, was Audi dazu sagt.
Danach kann ich immer noch überlegen, ob ich in Berufung gehe.