Hilfe !!! Falsche Reifen montiert ???
Hallo Leute, brauche mal einen Reifenexperten
Audi TT Cabrio 8N,,Felge BBS 8Jx17H2 RW003
Habe heute Reifen 225x55 ZR17 draufgemacht eventuell falsch ?
Vorher war 225x45 ZR 17 drauf, sind mir aber zu hart.
Geht das oder sind die zu groß ? wegen TÜV usw.
Mit freundl. Gruß
57 Antworten
ich denke auch, dass der 55er nur nicht geprüft wurde auf der besagten Felge. Gutachten sind teuer und seltene Kombinationen werden dann eben nicht getestet. Ich wusste z.B. gar nicht, dass es einen 225/55er für 17" gibt😁 Trotzdem kann man auf einer Felge in 17" eigentlich so ziemlich jeden Reifen in 17" fahren (außer vielleicht SUV Reifen oder einen 315er auf einer 7x17 Felge😁). Die Opel Speedster Vorderräder fallen auch noch aus der Reihe, weil sie nur einen 175/55er auf einer 5,5x17 Felge haben.
Mein AUDI 90 ist im Gutachten der ABT Felgen auch nicht angegeben. Den TÜVler hat´s herzlich wenig interessiert. Er hat geschaut, ob die Reifen/Felge Kombination für irgendeines der Fahrzeuge angegeben ist, hat die Traglasten der Felgen und Reifen mit dem Fahrzeug abgeglichen, den Geschwindigkeitsindex der Reifen kontrolliert, eine Sichtprüfung am Fahrzeug vorgenommen und die Schraubentypen und -länge geprüft. Den Schrieb für die Eintragung hat er mir zum nächsten Tag in Ruhe fertig gemacht. Preis müsste ich nochmal schauen, wenn es jemanden interessiert. Aber eins muss ich zugeben: wenn ich einen anderen Reifen als im Gutachten aufgeführt aufgezogen hätte, dann wäre es schon schwieriger geworden.
Zitat:
Original geschrieben von BadRog(Ger)
I bin a Schua Designer ..........
wooos 😕
Des san jo Vuaschpiegelung`n folscha Totsoch`n *grins* 😉
Wonn kimmst`n wieda oba?
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
Aber eins muss ich zugeben: wenn ich einen anderen Reifen als im Gutachten aufgeführt aufgezogen hätte, dann wäre es schon schwieriger geworden.
..der Experimentierfreudigkeit sind ja keine Grenzen gesetzt.. Wer genügend Kohle hat 😁
Aber den TÜVler will ich sehen, der Reifen auf eine Felge schreibt, die der Hersteller nicht genehmigt 😉
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Zitat:
Original geschrieben von BadRog(Ger)
I bin a Schua Designer ..........
wooos 😕
Des san jo Vuaschpiegelung`n folscha Totsoch`n *grins* 😉
Wonn kimmst`n wieda oba?
Bin bei Gabor!
(Leider nicht in Spittal sondern in Rosenheim)
Bin bald wieder in deiner Gegend.
Servus
Rog😁
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Zitat:
Original geschrieben von BadRog(Ger)
Bin bei Gabor!
nochan loß mi des bittschean fruah gnuag wissn..
Beim Gabor.. i waer narrisch..
I brauch neiche Schuah.. hosch wos fia mi?
Folls jo, PN?
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Aber den TÜVler will ich sehen, der Reifen auf eine Felge schreibt, die der Hersteller nicht genehmigt 😉
Wie nicht genehmigt ? Der Felgenhersteller genehmigt keine Reifen, das macht der Reifenhersteller. Die Reifen sind doch nur in dem Gutachten nicht aufgeführt 😮
Deswegen soll er sich eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers besorgen, wenn der Reifenhersteller die Freigabe in der Größe gibt, kann er die auf die BBS Felge montieren.
Den Felgenhersteller juckt es nicht welcher Reifen drauf ist, der hat ein Festigkeitsgutachten der Felge geliefert, dieses in Verbindung mit der geprüften Reifenfreigabe ist im mitgelieferten TÜV-Gutachten hinterlegt.
Willst du einen anderen Reifen drauf machen, als im Gutachten aufgeführt, benötigst du eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers, wenn der dir diese gibt, dann kannst du anhand des vorhandenen Gutachtens (welche die Festigkeit der Felge bestätigt) per Einzelabnahme diesen Rad Kombi eintragen lassen. Alle Anforderungen müssen selbstverständlich erfüllt sein, es darf nirgends schleifen etc.......
Es gibt Felgen mit nur einem Festigkeitsgutachten, da kannst du alle Reifen wofür eine Freigabe des Reifenherstellers besteht montieren. Eben nur als Einzelabnahme eintragbar.
In diesem Festigkeitsgutachten sind keine Reifengrößen aufgeführt, nach deiner Schilderung, darfst du dann keine Reifen auf diesen Felgen fahren 😉
sag ich ja😁
Hallo Leute,
ich werde mal das Gutachten der Felge von BBS der Reifenfirma zu schicken, mal sehen was die dazu sagen
( Habe es als PDF -File vorliegen ) , ich sage bescheid , bin mal gespannt.
Jetzt besorge ich noch ein Übersetzungsprogramm für unsere 2 Bayern ( nicht böse sein )
Zitat:
Original geschrieben von didi5
Jetzt besorge ich noch ein Übersetzungsprogramm für unsere 2 Bayern ( nicht böse sein )
woos sogst??
`s gibt koane zwoar Bayan do bei uns harinn...
Wia moannst`n des vei hetzat nochan.. net bees sei? 😁
Hallo Leute,
heute kam die Nachricht vom Reifenhersteller Conti.
Der " 55 -er " kann auf die Felgen drauf. Ich sollte noch die Daten aus den Kfz Brief mitteilen
und bekomme ein Nachweis für den TÜV zwecks Eintrag im Brief
Zitat:
Original geschrieben von didi5
Hallo Leute,heute kam die Nachricht vom Reifenhersteller Conti.
Der " 55 -er " kann auf die Felgen drauf. Ich sollte noch die Daten aus den Kfz Brief mitteilen
und bekomme ein Nachweis für den TÜV zwecks Eintrag im Brief
@didi5,
was machst Du denn dann mit dem Raddurchmesser, der sich um 4,5cm erhöht? Passt das überhaupt noch mit der zulässigen Tachoabweichung?
Ja, das habe ich mir auch schon überlegt.
Ich denke ich fahre ca 15 Kmh laut Tacho langsamer wo Beschränkungen sind
Für eine reguläre Eintragung wirst du nicht herum kommen die Tachoeinheit auf die neuen Radgrößen anzupassen, das schließt eine Austragung aller anderen bisher eingetragenen Räder ein.
Hab ich aber schon mal hier im Thread irgendwo erwähnt 😉
Moin.
Ob's das wert is... der ganze aufwand.... naja muss jeder selber wissen....
Grüße
Hallo Leute ,
habe gerade Antwort vom Reifenhersteller bekommen:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
gerade habe ich aus der technischen Hotline Ihre Anfrage mit den technischen Daten Ihres Fahrzeugs erhalten,- vielen Dank erstmal dafür.
Aus technischer Sicht spricht jedoch einiges dagegen, Ihren Reifenwunsch auch in der Praxis einzusetzen.
1. mögliche Serienbereifung in 17 Zoll
225/45R17
Abrollumfang/Durchmesser 1930mm/640mm
2.Ihre Wunschbereifung in 17 Zoll
225/55R17
Abrollumfang/Durchmesser 2075mm/690mm
3. Bis zu 1,5Prozent größer darf der Abrollumfang betragen, bevor mindestens eine Tachoangleichung vom Sachverständigen gefordert wird. Bei Ihnen wären es jetzt 145mm, was 7,6Prozent entspricht. Weiterhin wird vermutlich die Freigängigkeit der Räder deutlich eingeschränkt werden, da die Wunschdimension 50mm im Durchmesser größer sind. Die Freigängigkeit und das Fahrverhalten können von uns leider nicht überprüft werden und muss somit von einem Sachverständigen abgenommen werden.
Wir empfehlen Ihnen aus den o.g. Gründen von der Wunschdimension Abstand zu nehmen und auf die getestete 17 Zoll Möglichkeit 225/45R17 auszuweichen.
Mit freundlichen Grüßen
Das heißt für mich ganz klar - Reifen wieder runter und " 45-er " nehmen, danke für Eure Anregungen und Beiträge