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Hilfe !!! Falsche Reifen montiert ???

Audi TT 8N

Hallo Leute, brauche mal einen Reifenexperten

Audi TT Cabrio 8N,,Felge BBS 8Jx17H2 RW003

Habe heute Reifen 225x55 ZR17 draufgemacht eventuell falsch ?
Vorher war 225x45 ZR 17 drauf, sind mir aber zu hart.

Geht das oder sind die zu groß ? wegen TÜV usw.

Mit freundl. Gruß

57 Antworten

Hallo,

ich danke, dass ich die 55-er auf den zugelassenen Felgen fahren könnte ( 45 + 1cm ) , sieht vielleicht nicht so gut aus, ist eine Frage der Ansicht, aber gehen tuts, oder

@didi5,
ich denke, wenn aus irgendeinem dummen Zufall ein Reifen platzt und Du deshalb in einen schweren Unfall verwickelt wirst, hast Du ein ärgeres Problem..
Du fährst ohne Versicherungsschutz.
Überlege es Dir gut, was Du tust.

Wenn BBS schon sagt, es geht nicht.. dann solltest du das respektieren.

Welchen Traglastindex haben die Reifen?

Zitat:

Original geschrieben von didi5


Hallo,
 
danke für die ganzen Beiträge. War sehr interesannt.
Ich habe heute von BBS bescheid bekommen, dass ich auf den Felgen nur bis 45-er fahren darf ( laut TÜV Gutachten ).
Schade , aber ich denke mit jeden gefahrenen KM wird das Problem kleiner ( Durchmesser ), oder ? Werde mal zun TÜV fahren.

Hi,

wer hat Dir die Dinger drauf gemacht?

Wenn das der Reifenhändler war ,hat er einen Fehler

gemacht und Du kannst ihm die Reifen wieder

zurück geben oder gegen richtige tauschen.

Servus

Rog😁

Zitat:

Original geschrieben von didi5


Hallo,

ich danke, dass ich die 55-er auf den zugelassenen Felgen fahren könnte ( 45 + 1cm ) , sieht vielleicht nicht so gut aus, ist eine Frage der Ansicht, aber gehen tuts, oder

Wie kommst du auf +1 cm ?

Bei einem 225/55 Reifen gegenüber einem 225/45 Reifen beträgt der Flankenunterschied 2,25 cm oder anders, der Durchmesser des Rades ändert sich von dem 45er Querschnitt auf den 55 Querschnitt um ein Plus von 4,5 cm

Wie du die trotzdem eingetragen bekommst, habe ich dir hier im 3. Posting schon erklärt 🙄
Wobei eine Reifenfreigabe je nach Kenntnissstand des Prüfers nicht zwingend nötig ist 😉

Aber um eine nachgewiesene Tachoangleichung, und Austragung aller anderen eingetragenen Rädergrößen kommst du nicht herum.

Wenn der Reifendealer dir den falschen Querschnitt montiert hat, lass das auf seine Kosten richtig stellen, du kannst ja nix für seine Unfähigkeit, außer es war von dir der Wunsch diese Reifen unbedingt zu montieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Wie du die trotzdem eingetragen bekommst, habe ich dir hier im 3. Posting schon erklärt

aber irgendwie unnütz 😉

Zitat:

Original geschrieben von didi5


Ich habe heute von BBS bescheid bekommen, dass ich auf den Felgen nur bis 45-er fahren darf ( laut TÜV Gutachten ).

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Wie du die trotzdem eingetragen bekommst, habe ich dir hier im 3. Posting schon erklärt
aber irgendwie unnütz 😉

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Original geschrieben von didi5


Ich habe heute von BBS bescheid bekommen, dass ich auf den Felgen nur bis 45-er fahren darf ( laut TÜV Gutachten ).

Lt. TÜV Gutachten bekommt er klar nur die 225/45 nach §19.2 eingetragen.

Du wirst auf der ganzen Welt kein TÜV Gutachten für ein TT finden, in dieser Reifenquerschnitte aufgeführt sind, die nicht für den TT vorgesehen sind.
Daher muss er wie ich schon sagte eine Einzelabnahme nach § 21 durchführen lassen, so wie von mir beschrieben, dann klappt es auch mit 225/55.

Ob sich das alles lohnt (Tachoanpassung, Räderaustragung) steht in den Sternen, nur das war ja nicht die Frage, sondern die Frage war, ob dies möglich ist

ups, wollte nur mein Beitrag ändern, bin auf Zitat gekommen

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Daher muss er wie ich schon sagte eine Einzelabnahme nach § 21 durchführen lassen, so wie von mir beschrieben, dann klappt es auch mit 225/55.

@Kai,

schon komisch.. oder?

Wenn BBS sagt: "

Nein, auf unserer Felge nicht!

"

dann man sich auf den Kopf stellen, dann wird da trotzdem nichts draus.

BBS übernimmt mit Sicherheit nicht die Produkthaftung, wenn der Reifen Schaden nimmt.. und der TÜV wohl eben so wenig.

Klaro.. kannst aber auch ein Gutachten in Auftrag geben.. für 6ooo,- € 😁

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Ist doch klar das BBS im Gutachten den Reifen aufführt der passend zu dem Auto ist, in diesem Fall 225/45.
Wenn du nun z.B. 225/55 Reifen montieren willst, benötigst du eine Reifenfreigabe des Herstellers, dass dieser Reifen für dein Fahrzeug geeignet ist.

Der Felge selber, und der Traglast der Felge ist es ziemlich schnuppe (wenn diese auf Festigkeit etc geprüft ist) ob da nun ein Reifen 225/45 oder ein Reifen 225/55 montiert ist.
Die gleiche Felge wird es für andere Fahrzeuge mit getesten 225/55 Reifen geben.

Bei z.B. meinem Gutachten waren auch nicht die 245/35 aufgeführt, sondern nur 225/40 oder 255/35, musste deswegen auch über eine Einzelabnahme mir die 245er eintragen lassen.
Wobei es bei mir durch die Distanzscheiben eh eine Einzelabnahme geworden wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Der Felge selber, und der Traglast der Felge ist es ziemlich schnuppe (wenn diese auf Festigkeit etc geprüft ist) ob da nun ein Reifen 225/45 oder ein Reifen 225/55 montiert ist.
Die gleiche Felge wird es für ander Fahrzeuge mit getesten 225/55 Reifen geben.

.. Am Besten Du schickst das mal an BBS:

Die lachen Dich aus.. Wird schon einen Grund geben, weshalb BBS das für den TT 8N nicht möchte.

Und damit ist die Diskussion für mich auch schon beendet.. ist mir zu kindisch, weil nix bei rum kommt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von moerf


Die lachen Dich aus.. Wird schon einen Grund geben, weshalb BBS das für den TT 8N nicht möchte.

Weil dies eine Tachoanpassung, und dadurch eine Austragung aller vorhandenen Räder zur Folge hat.

Das ist doch nur ein Gutachten welches aussagt, das die Felge mit der

Standartbereifung

225/45 Bereifung geprüft worden ist, welche für eine Eintragung nach §19.2 gedacht ist 🙄

Bei nichtaufgeführten Sachen im Gutachten, ist eine Abnahme nach § 21 von nöten, sei es durch nicht im Gutachten aufgeführte Reifenbreiten, Reifenquerschnitt, Distanzscheiben etc....

Zitat:

Original geschrieben von moerf


Und damit ist die Diskussion für mich auch schon beendet.. ist mir zu kindisch, weil nix bei rum kommt

Da hast du Recht 😛

Wenn einer Ballonreifen auf meine Felgen draufziehen
will ,kann mir das als Hersteller nicht egal sein!
 
Da geht es auch um Design.😁
 
 
 
Servus
Rog😁
 

Zitat:

Original geschrieben von BadRog(Ger)


Wenn einer Ballonreifen auf meine Felgen draufziehen
will ,kann mir das als Hersteller nicht egal sein!

Da geht es auch um Design.😁



Servus
Rog😁

@Rog,

#hey.. seit wonn bist`n Du a Fölgndesigna 😕

no dazua beim BBS 😁

i glab, mia miass`ma uns amol zomman setzn.. i brauch a pooar Inside`s von Dir.

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Original geschrieben von BadRog(Ger)


 
Wenn einer Ballonreifen auf meine Felgen draufziehen
will ,kann mir das als Hersteller nicht egal sein!
 
Da geht es auch um Design.😁
 
 
 
Servus
Rog😁
@Rog,
 
#hey.. seit wonn bist`n Du a Fölgndesigna 😕
no dazua beim BBS 😁
 
i glab, mia miass`ma uns amol zomman setzn.. i brauch a pooar Inside`s von Dir.

I bin a Schua Designer und i mog a nit dos 100 Kilo

Madel'n mei Schua ausbeulen.😁

Servus

Rog😁

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