Hilfe - Auto angefahren - Fahrerflucht
Hi,
musste Gestern feststellen, dass sich eine Schramme über beide Türen der Fahrerseite bei meinem Golf hinzieht... es sind noch silberne (oder weiße) Lackreste auf Stoßstangenhöhe zu sehen, (Beule ist keine drin). Genialerweise hat der Verursacher weder eine Nachricht hinterlassen, noch sonstetwas gemacht.
Wollte nun mal fragen, ob jemand von euch damit Erfahrungen hat und ob die Teilkasko bei nicht selbstverschuldeten Schäden mit Fahrerflucht zahlt... oder ob ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleibe...
Prinzipiell könnte mir das egal sein, das Auto fährt zwar auch mit Kratzer, aber ich finde es einfach ärgerlich und vorallem unschön! Finde es sowieso eine Frechheit, wenn man nicht zu so etwas stehen kann!!!!
Naja, Danke dann mal im Vorraus
23 Antworten
hey,
wenn ich mich nicht irre musst du erst zu Polizei und den Unfall mit fahrerflucht dort melden, erst dann kannst du mit deiner Versicherung reden. (was Sie dazu sagen)
und nicht vergessen Selbstbeteiligungskosten (150€).
MFG
liess mal in deinem versicherungvertrag nach, da stehen die leistungen deiner kasko, teil- und vollkasko drinnen
alles andere wäre wildes gerate
mfg
Die TK trägt das nicht. Es handelt sich bei dir um 'Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde'. Das trägt nur eine VK.
Ist mit "Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde" nicht eher sowas gemeint, wie wenn jemand mit einem Schlüssel dir den Lack zerkatzt?! (also absichtlich bzw. 'böswillig'😉
Glaube ja nicht dass mein Golf absichtlich angefahren wurde... aber ob die Versicherung, da so genau unterscheidet ist die andere Frage... Naja, ok danke erstmal, werde mich gleich Morgen versuchen mit meiner Versicherung in Kontakt zu setzen und mich schlau machen... kann euch ja dann sagen, was dabei rausgekommen ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von thunder8686
Ist mit "Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde" nicht eher sowas gemeint, wie wenn jemand mit einem Schlüssel dir den Lack zerkatzt?! (also absichtlich bzw. 'böswillig'😉
Auch, aber eben auch Fahrerflucht fällt darunter. Auch eine Fahrerflucht stellt eine böswillige Beschädigung dar - er/sie hätte sich bzw. müßte sich ja seiner Verantwortung stellen und dann wärst du nicht auf die Idee gekommen, deine eigene Versicherung in die Pflicht nehmen zu wollen.
Und die geschilderten Schäden lassen in keinster Weise darauf schließen, daß der Verursacher diese Beschädigung nicht gemerkt hat.
Ach das ist doch alles sch****e!!! Da darf man wegen irgendwelchen deppen selbst in die tasche greifen, wenn man nichtmal was dafür kann...
Hätte der den Schaden zugegeben, hätte das seine Haftpflicht gezahlt und die Sache wäre gut gewesen... man man man... sowas läśst mich an die Decke gehn!!!
Die Teilkasko wird diesen Schaden 100%ig NICHT zahlen. Hier würde die Vollkasko zahlen, aber da wirst in deinem Schadenfreiheitsrabatt wieder hochgestuft. Lohnt sich bei diesem "geringen" Schaden also nicht wirklich. Fahr mal zu einem Lackierer und frag was die am kostengünstigsten machen können - vielleicht geht die Schramme ja wegzupolieren.
Du hättest es auf alle fälle zur Anzeige bringen sollen.
Und wenn dann der Täter gefunden wäre, hätten die Versicherungen das eh unter sich ausgemacht.
Dann gibt es auch noch denn schönen Satz, zur falschen Zeit am falschen Ort.
Wie schlimm ist es denn wenn keine Beule vorhanden ist? Vielleicht kannst du es auch wegpolieren wenn du eh nicht zur Polizei gehst. Oder ist der Lack richtig hinüber?
wenn du nicht zur polizei gehst kanst du dem verursacher auch keine fahrerflucht unterstellen, da er nur eine angemessene zeit warten muss, den unfall muss er aber der polizei melden. wenn du aber nicht nachhackst kann es sein dass er glück hat.
so oder so ähnlich iss dass, aber ich würde auf jedenfall anzeige gegen unbekannt machen. es entsteht dir ja kein nachteil daraus.
MfG
Sebastian
Fahrerflucht
Hallo @Thunder
tut mir leid, was Dir passiert ist. Aber leider hast Du wohl den Kardinalfehler gemacht. Ohne polizeiliche Aufnahme und Anzeige gegen Unbekannt sieht das schlecht aus...
Die TK zahlt nicht, weil ausserhalb des Versicherungsschutzes.
Die VK zahlt nicht, weil keine Polizei und keine Anzeige.
Selbst, wenn die VK anbietet, hier einzuspringen, musst Du Deine Selbstbeteiligung abziehen od./und die Prämienerhöhung beachten. Shit !
Versuch selbst den Schaden durch Lackstift, Dose und polieren in Grenzen zu halten (wg. Rost).
Gruesse
St-T
Moment mal. Warum soll die VK nicht zahlen? Also m.E. zahlt die das auf jeden Fall. Das hängt doch nicht von einer polizeilichen Aufnahme ab! Da ist ein Schaden am Auto und basta - das müssen die aus meiner Sicht zahlen.
Ich hatte solche Fälle 2 Mal. Angeschrammt und abgehauen. Einmal war sogar die halbe Fahrertür reingedrückt... Unfassbar. Nun gut - ich habe in beiden Fällen die Grünen kommen lassen. Ergebnis: Null. Ich denke, in solchen Fällen kann man sich die Anzeige schon fast sparen.
Fahrerflucht
Ne @masi79,
die polizeiliche Aufnahme ist ein Grundentscheidungskriterium der Versicherungsgesellschaft.
Vielleicht liegt eigenes Verschulden vor ? Oder warum wurde die Polizei nicht gerufen ? (Frage der Versicherung)
Na, dämmert`s ?
Gruesse
St-T