Heute Unfall gehabt
Hallo,
heute morgen ist mein schlimmster Alptraum passiert:
Ich bin bei Grün mit meinem 320ci gestartet und wurde an einer Kreuzung von einem rechts kommenden 320 CI (Cabrio, schwarz) gerammt. Der gegnerische BMW ist dabei über rot gefahren. Der Fahrer bestreitet, dass er über Rot gefahren ist. Die Polizei glaubt es ihm aber nicht, trotzdem steht auf dem Unfallbericht "unklare Rechtslage". Ich bin jedoch auf Position 2 eingetragen.
Nun habe ich dummerweise keine Rechtschutzversicherung. Da ich aber Vollkasko versichert bin, ist nun die Frage was ich machen soll? Laut Kostenvoranschlag durch BMW beläuft sich der Schaden an meinem PKW auf ca. 5000€ (Tür rechts eingedrückt, Schweller eingedrückt, Kotflügel beschädigt).
Die gegnerische Versicherung hat eine Unfallmeldung mit Kostenvoranschlag durch BMW schon vorliegen.
Bin momentan bei 40% eingestuft. SB 300€.
Meine Versicherung ist auch schon benachrichtigt.
Wie kann sich die Höhereinstufung auswirken, wenn ich (falls die gegnerische Versicherung nicht zahlen will) meine Kasko in Anspruch nehme?
Oder wird dann bei Unklarheit seine Versicherung meinen Schaden und meine seinen Schaden bezahlen?
Bin Euch für Hilfen dankbar...
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ckniotek
Laut Kostenvoranschlag sind es 5300€.
Reperaturkosten sind damit gemeint, oder?
Wie alt ist Dein wagen und wieviele KM hat er?
MfG und bye
Also bei 5.300 € KV kannst Du von 6.000 € Schaden ausrechnen. Die gegnerische Versicherung wird am Ende vielleicht auf 500 € WV kommen, realistischer WV sind sicher 1.000 - 1.500 €.
Bei mir wars ein etwas höherer Schaden (KV 6.000 €) und die Versicherung hat 1.000 € gezahlt (aber auch nur, weil mein Gutachter "wohlgesinnt" war). Echter WV lag laut Gutachter - im Gespräch - bei 2.000 bis 2.500 €, was er aber nicht ins Gutachten reinschreiben kann. Es gibt offenbar "Berechnungsformeln" dazu die aber leider fernab vom realistischen merkantilen WV liegen.
Auch hier noch immer: Rechtsanwalt!!
der Schaden wir beim Freundlichen repariert. Dabei muss ja der Schweller heruasgetrennt werden und neu eingeschweisst werden. Kriegt man sowas hin, dass man dau auch nichts mehr sieht? Die müssen ja auch schweissen, bauen die dafür den kompletten Inneraum aus, so dass kein Funkenflug in den Wagen gelangt? Denke halt etwas pessimistisch. Habe auch Angst, dass man einen farbstich sieht (Neue Tür und Rest des Wagens)
Klar bauen die fast alles weg, der rest wird abgedeckt! 😉
Und sehen wirst Du hinterher kaum noch was, mit nem Lackstärkenmesser kann man alles sichtbar machen!
Und wie alt ist nun Dein Auto und wieviele KM?
MfG und bye
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Zitat:
Original geschrieben von BMW-RacerMH
Reperaturkosten sind damit gemeint, oder?Zitat:
Original geschrieben von ckniotek
Laut Kostenvoranschlag sind es 5300€.Wie alt ist Dein wagen und wieviele KM hat er?
MfG und bye
Ja Reparaturkosten. Er ist von 2002 und hat jetzt 74.000km runter. Ich fahre im jahr ca. 15.000 km. sollten also dann in 2 Jahren ca. 110.000km sein...
Dann brauchst Du Dir über den ausgezahlten Wertverlust nicht den Kopf zerbrechen, Du bekommst keinen Wertverlust mehr ausgezahlt.
bis 1. Zul.-Jahr, bzw. bis 20.000 km 30 % der relevanten Rep.-Kosten
bis 2. Zul.-Jahr, bzw. bis 40.000 km 25 % der relevanten Rep.-Kosten
bis 3. Zul.-Jahr, bzw. bis 60.000 km 20 % der relevanten Rep.-Kosten
bis 4. Zul.-Jahr, bzw. bis 80.000 km 15 % der relevanten Rep.-Kosten
bis 5. Zul.-Jahr, bzw. bis 100.000 km 10 % der relevanten Rep.-Kosten
über 5 Jahre, bzw. mehr als 100.000 km kein Minderwert
Bis gestern oder vorgestern dachte ich es sind 48 Monate, aber es sind bis zu 5 Jahre.
Dein Wagen fällt also nicht mehr darunter, vor allem weil er über 100tkm ist.
MfG und bye
Gibt es eigentlich ein Messgerät, damit der Lackton genau bestimmt werden kann oder wie treffen die in der Werkstatt den genauen Lackton?
Eigentlich wird der Farbton nach einer Tabelle angemischt.
Es gibt klare Werte wie sich Deine Farbe zusammensetzt, ob die was wegen einer alterung beisetzten weiß ich nicht, bin nur Mechaniker!
Aber eigentlich wird immer bis zur nächsten Kante gelackt und anliegende Lackteile werden einpoliert.
Ich bin immer ganz erstaunt von dem was die leisten, wenn man da null Plan hat, dann siehst Du das garnicht.
MfG und bye
Was wäre eigentlich gewesen, wenn der Gutachter die Reparaturkosten niedriger als die von BMW angesetzt hätte. Müsste ich dann die Differenz selber bezahlen oder wie läuft das dann?
Da bin ich Überfragt, aber eigentlich arbeiten beide mit einer abgeglichenen Liste.
Meist ist der KVA von BMW höher, aber in soeinem Fall wird ja kein KVA sondern ein Gutachten erstell.
Gearbeitet und abgerechnet wird nach GA, stellt sich raus das mehr ist so wird der Gutachter angerufen und überarbeitet sein GA noch mal.
Ist der Schaden wesentlich höher, so kommt er auch noch mal raus.
Wenn Du den Schaden von der Gegnerversicherung bezahlt bekommst, wirst du nichts zahlen, es sei denn wenn nicht, dann musst Du Deine Eigenbeteiligung bezahlen.
Eine Differenz wird zwischen GA, Versicherung und BMW abgeklährt, dieses wirst Du nicht mitbekommen.
MfG und bye
Den Farbton ansich treffen die meist wirklich zu fast 100%, Probleme gibt es nur hin und wieder bei Metalliclackierungen das der Flakes-Anteil (das was glitzert) leicht variiert.
Grüße
Fatman
Eine andere Alternative könnte für Dich sein, den Wagen so zu verkaufen und Dir einen vergleichbaren Gebrauchten zuzulegen. Denn die € 5.300 Rep.kosten sind auch nicht in Stein gemeisselt, ggf. fallen diese noch höher aus (und damit auch die Wertminderung durch den Schaden).
Die Rep.kosten würdest Du erstmal nur netto erstattet bekommen, wenn Du dann aber eine Neuanschaffung tätigst, die (nur leicht) über dem jetzigen Zeitwert (ohne Unfall) liegt, erhälst Du die MwSt. nachträglich noch erstattet. War zumindest bei meiner Versicherung so.
Im Klartext hiesse das: Wagen so verkaufen + Rep.kosten lt. Gutachten + ggf. Betrag XXX von Dir selbst = unfallfreier Ersatzwagen (ggf. mit weniger KM, besserer Ausstattung o.ä. abhängig vom Betrag XXX den Du 'drauflegst'😉.
Angeben wirst Du den Schaden auf jeden Fall müssen. Keine Frage.
Hallo, ich hatte vor knapp einem Jahr auch einen leichten Unfall der andere ist mir rückwärts draufgefahren als ich gestanden hab. Die Polizei war da und er musste auch ein kleines Bußgeld bezahlen, somit steht auch fest, dass er Schuld war. Leider habe ich bis jetzt kein Geld bekommen, obwohl ich direkt einen Anwalt eingeschaltet habe. Laut Anwalt streitet die gegnerische Versicherung alles ab und er müsste eine Klage einreichen (vor ca. 5-6 Monaten). Seit dem sagt mir der Anwalt ständig, dass er kein Gerichtstermin bekommt und dass er täglich mit dem Termin rechnet und das schon seit einem knappen halben Jahr🙁😕
Vielleicht kann mir einer von euch einen Rat geben!?
Zitat:
Original geschrieben von amole
Eine andere Alternative könnte für Dich sein, den Wagen so zu verkaufen und Dir einen vergleichbaren Gebrauchten zuzulegen. Denn die € 5.300 Rep.kosten sind auch nicht in Stein gemeisselt, ggf. fallen diese noch höher aus (und damit auch die Wertminderung durch den Schaden).Die Rep.kosten würdest Du erstmal nur netto erstattet bekommen, wenn Du dann aber eine Neuanschaffung tätigst, die (nur leicht) über dem jetzigen Zeitwert (ohne Unfall) liegt, erhälst Du die MwSt. nachträglich noch erstattet. War zumindest bei meiner Versicherung so.
Im Klartext hiesse das: Wagen so verkaufen + Rep.kosten lt. Gutachten + ggf. Betrag XXX von Dir selbst = unfallfreier Ersatzwagen (ggf. mit weniger KM, besserer Ausstattung o.ä. abhängig vom Betrag XXX den Du 'drauflegst'😉.
Angeben wirst Du den Schaden auf jeden Fall müssen. Keine Frage.
So hab ichs prinzipiell auch gemacht und bin sicherlich besser gefahren als mit einer Reparatur.
ABER:
Seit Dir mit der Mwst. des neuen Autos nicht allzu sicher! Nach Rücksprache mit meinem Anwalt kann man das zwar versuchen, einen festen Anspruch hat man aber keineswegs darauf! Bei mir ist es im Moment so, daß mein Anwalt die Mwst. des "neuen" bei der Versicherung gerade einfordert. Er sagte aber ich soll mir keine allzu großen Hoffnungen machen, da ich ja jetzt schon ein ein plus/minus-Null-Geschäft gemacht habe. Also nicht mit der Mwst. rechnen. Wenn sie dann doch, kannst Dir davon einen netten Urlaub finanzieren! :-)
da bei mir das Schloss an der beschädigten Beifahrertür langsam den geist aufgibt (ich vermute der Stellmotor ist defekt) bin ich am überlegen, ob ich das auch nicht über die Kasko regulieren kann. Man könnte es ja so argumentieren, dass der Stellmotor deswegen kaputt gegangen ist, weil die Tür eingequetscht ist und nun das Schliessen schwergängig geht.
Hatte das nur nicht dem Sachverständigen gesagt. Am Montag soll mein Fahrzeug durch den Freundlichen repariert werden, kann ich sowas noch zusätzlich reparieren lassen, sozusagen als Folgeschaden? Oder werden Folgeschäden nicht akzeptiert?