Heute Unfall gehabt
Hallo,
heute morgen ist mein schlimmster Alptraum passiert:
Ich bin bei Grün mit meinem 320ci gestartet und wurde an einer Kreuzung von einem rechts kommenden 320 CI (Cabrio, schwarz) gerammt. Der gegnerische BMW ist dabei über rot gefahren. Der Fahrer bestreitet, dass er über Rot gefahren ist. Die Polizei glaubt es ihm aber nicht, trotzdem steht auf dem Unfallbericht "unklare Rechtslage". Ich bin jedoch auf Position 2 eingetragen.
Nun habe ich dummerweise keine Rechtschutzversicherung. Da ich aber Vollkasko versichert bin, ist nun die Frage was ich machen soll? Laut Kostenvoranschlag durch BMW beläuft sich der Schaden an meinem PKW auf ca. 5000€ (Tür rechts eingedrückt, Schweller eingedrückt, Kotflügel beschädigt).
Die gegnerische Versicherung hat eine Unfallmeldung mit Kostenvoranschlag durch BMW schon vorliegen.
Bin momentan bei 40% eingestuft. SB 300€.
Meine Versicherung ist auch schon benachrichtigt.
Wie kann sich die Höhereinstufung auswirken, wenn ich (falls die gegnerische Versicherung nicht zahlen will) meine Kasko in Anspruch nehme?
Oder wird dann bei Unklarheit seine Versicherung meinen Schaden und meine seinen Schaden bezahlen?
Bin Euch für Hilfen dankbar...
47 Antworten
Ihr habt mich überzeugt.
Habe morgen einen Termin beim Anwalt. Nur will ich nicht hoffen, dass das mit der Klärung bis zu mehreren Monaten Dauern kann. Ich benötige mein Auto ja schliesslich.
Was kann man denn da eigentlich machen? Wie wäre es denn gekommen, wenn mein PKW totaler Schrott wäre. Müsste ich mir dann für die Monate ein neues Fahrzeug besorgen? Das kann doch nicht sein oder?
Zitat:
Original geschrieben von ckniotek
Müsste ich mir dann für die Monate ein neues Fahrzeug besorgen?
ja....
entweder du lässt deinen pkw von deiner kasko zahlen, und zahlst dann wenn du das geld von der gegn. vers. bekommst den betrag an deine kasko zurück (dann wirst du auch nciht hochgestuft)....oder du nimmst halt einen kredit auf, kaufst dir davon nen neuen wagen, und kannst am ende die kosten dafür ebenfalls auf die gegnerische vers. abwälzen......aber wenn es soweit kommt, ist ein anwalt pflicht!
Habe mir Beratung vom Anwalt geholt. Er sagte ich soll erstmal der Versicherung ein Ultimatum zum Zahlen setzten. Er meint, dass sie zahlen wird, denn mich trifft keine Schuld. Nur wenn diese auf Stur stellt, soll ich ihn beauftragen und es wird die Zahlung einfordern.
Jetzt meine Frage:
Wenn mein Fahrzeug repariert wird ist es ja auch ein Unfallfahrzeug. Wieviel Verlust habe ich dann beim Verkauf des Fahrzeugs?
Zitat:
Original geschrieben von ckniotek
Jetzt meine Frage:
Wenn mein Fahrzeug repariert wird ist es ja auch ein Unfallfahrzeug. Wieviel Verlust habe ich dann beim Verkauf des Fahrzeugs?
Wenn nur die Tür und der Schweller beschädigt sind und die beschädigten Teile ausgetauscht werden, hast du kein Unfallfahrzeug. Solange an der Karosserie nichts gerichtet.
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Mir wurde aber gesagt, dass der Schweller herausgeschnitten wird und neu angeschweisst wird. Ist das dann immer noch kein Unfallfahrzeug?
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Wenn nur die Tür und der Schweller beschädigt sind und die beschädigten Teile ausgetauscht werden, hast du kein Unfallfahrzeug. Solange an der Karosserie nichts gerichtet.
Vorsicht!
Eine bagatelle die einen Instandsetzungswert von über 500€ erreicht hat muss bei jedem Verkauf angegeben werden.
Habe selbst mal mit einem Gutachter darüber gesprochen, da mir einer hinten ganz leicht draufgerauscht war und mir einmal der rechte Spiegel abgefahren wurde.
Schaden hinten 1400€ und Spiegel war 2500€ (nur weil der Spiegel nen blöden Kratzer in der Windschutzschibe gemacht hatte und dann über die A-Säule zur Haube gekullert ist und dann am Kotflügel runtergerutscht ist 🙁 Dominoeffekt ).
Unfallspuren sieht man heute keine mehr, da viele Steinschläge, wurde Haube und Kotflügel eh gelackt, hinten habe ich ne M-Technik angebaut (vorher Serie).
Aber beim Verkauf muss ich dieses angeben, sagen wir mal so, ich werde es angeben, bei der heutigen Rechtslage bin ich eh dann aus dem schneider falls mal einer kommt und sagt ich habe was verborgen.
MfG und bye
Du hast auf jeden Fall einen UNfallwagen bei der Schadenshöhe. Den Wertverlust legt DEIN Gutachter fest. Der Gutachter der gegnerischen VErsicherung wird von ein paar Euro sprechen und Du solltest das Deinen GUtachter nochmal machen lassen. Der nutzt ggf. seinen Spielraum aus und schwupps sinds ein paar EUro mehr.
Wobei: Der angegebene Wertverlust entspricht eh nicht dem merkantilen Wertverlust sondern gleicht den WV beim Verkauf vielleicht zu 80% aus. Unterm Strich zahlst Du also drauf. Das war bei meinem Unfall vor ein paar Wochen der GRund für mich, das Auto unrepariert zu verkaufen...
Greetz
Der Wertverlust ist ja auch nur bis 48Monate gülltig, alles was nach 48 Monate passiert führt zu keiner Auszahlung des Wertverlustes.
Korrigiert mich wenn ich da jetzt falsch liege, aber es ist auf jeden Fall in Monaten und Kilometer begrenzt.
MfG und bye
Hallo,
nachdem ich von der gegnerischen Versicherung erfahren habe, dass der Fall immer noch in bearbeitung ist, habe ich erstmal meine Kaskoversicherung geltend gemacht.
Die Huk Coburg hat hierfür noch ein paar Daten abgefragt und meinte, dass die sich dann melden.
Wie lange kann so eine Abwicklung über die Vollkasko dauern?
Ein Kostenvoranschlag, Fotos und auch eine Unfallmeldung liegen der Versicherung schon vor.
Wie ist generell der Ablauf? Wie ist das mit der Abtretung? Gibt es da ein Formular?
Zitat:
Original geschrieben von derwifler
Was sagt den Dein RA dazu??
Nur dass ich Zahlungen, wie Mietwagen, nicht erhalte. Dann muss die gegenerische Haftpflicht auch bis auf den letzten Cent den Betrag an meine Kaskoversicherung zurückzahlen, damit ich nicht hochgestuft werde.
Das mit dem Mietwagen ist mir egal, da ich sowieso für 7 Tage einen Wagen durch den ADAC bekomme. Das mit der Rückzahlung sollte wohl auch klappen.
Mein problem ist einfach dass, das die Tür nicht mehr dicht ist. das Auto kann nicht gewaschen werden, noch lässt sich die Tür öffnen. Nun möchte ich auch bald Urlaub machen und da muss das Auto wieder fit sein...
Ich hoffe nur, dass die Abwicklung schnell geht. Die Huk zahlt dabei auch grob fahrlässig herbei geführte Schäden, somit ist die Schuldzuweisung für die kasko egal.
Ach ja:
Meint Ihr, dass man nach der Reparatur nichts mehr sehen wird?
Nun wickele ich den Schaden erstmal über meine Kasko ab. Gestern hatte ich einen Termin beim Gutachter (Dekra) den meine Versicherung stellt. Der sieht die Reparaturkosten genauso wie meine Werkstatt (Kostenvoranschlag). Das Gutachten soll in ca. 3-4 tagen bei miner Versicherung sein. Eine Kopie erhalte ich.
Also dürfte der Reparatur doch nichts mehr im Wege stehen oder?
Nun frage ich mich, was mein Wagen (jetzt Unfallauto) an Wert verliert, wenn ich ihn in 2 Jahren verkaufe. Laut Autobudget hat er in 2 jahren einen Wert (den mir der Autokäufer zahlen würde) von ca. 8000€. Wieviel kann ich dann noch erwarten?
Folgende Fragen:
- Wie hoch ist der Schaden nun wirklich? Also nicht laut Gutachten sondern laut Werkstattrechnung?
- Wieviel Wertverlust bekommst Du von der Versicherung erstattet?
Laut Kostenvoranschlag sind es 5300€. Der Gutachter sieht die Kosten genauso.
An Wertminderung bekomme ich erstmal nichts, da die kasko die nicht zahlt. Die Wertminderung will ich mir dann je nach Ausgang des verfahrens von der gegnerischen versicherung holen...
Also es wird nicht so extrem sein, Du bekommst den Wertverlust ja eh ausgezahlt.
Wenn dieser 300€ ist, dann rechne von den 8000 einfach 300 runter.
Wenn der Schaden 100%ig instandgesetzt ist, wird es sich evtl. fast garnicht darauf auswirken.
Wer offen spricht beim Verkauf, der kann auch noch gutes Geld erwarten.
Es kommt aber auch darauf an, an wehm Du geräts beim verkaufen.
MfG und bye