Heute abgeschleppt, nichts eingetragen was nun???
Wurde heute aus dem Verkehr gezogen, 2 Zivis in einem Golf 3, haben alles angeschaut,
Mängel:
1. zu tief
2. Keine Felgen + Reifen eingetragen
3. Lauter Auspuff (Bastuck sei Dank..)
4. Komplette Verspoilerung nicht eingetragen
Vorne + Hinten
5. GewindeFahrwerk nicht eingetragen.
Das Auto haben sie abgeschleppt,
Mit was hab ich jetzt zu rechnen??
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320 Coupe
61 Antworten
Moin,
Nö...eine Rechtschutzversicherung die DU jetzt abschließt, übernimmt die Sache nicht.
Kannste vergessen *G* Es sei denn du bist der Kunde non plus ultra bei denen und die wollen dich nicht verlieren.
Aber ... Da hat man eh keine Chance. Das ist alles mehr als korrekt von der Polizei.
Das Fahrzeug fährt OHNE Betriebserlaubnis und OHNE Versicherungsschutz rum. Das sind mal gleich mehrere Punkte und eine saftige Strafe.
Dazu kommen die Abschleppkosten, die Aufbewahrungskosten (Jo das kost was, wenn der Wagen bei der Polizei auf dem Hof steht 😁) und der Gutachter etc.pp.
Kosten ca. 1500 Euro ...
Und machen kannst Du nichts dagegen, ausser Danke sagen, das es NICHT noch teuerer geworden ist.
Du bist schließlich OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ rumgefahren. Hast Du eine Ahnung, wieviel Glück du gehabt hast ?! Du hättest dich ZEITLEBENS RUINIEREN können, wenn du einen Personenschaden gehabt hättest !
MFG Kester
@ memo
hoffentlich entdecken die nicht noch deine polizei-schocker 😰 😰 😰 !!!
Hi
das waren wahrscheinlich die gleichen wie bei mir ein schwarzer Golf 3 mit Nürnberger Kennzeichen die Jungs kommen von der Bad Schachener Str., ich könnte dir gleich mal aufzählen was du alles kriegst aber dann wäre die Überraschung nicht mehr da wenn die Post kommt!
Erst mal Gutachten dann holst das Auto wieder ab musst zurückrüsten und wieder vor fahren hast nen Monat Zeit. War bei mir auch so in der zwischenzeit hatte ich nen auto Unfall musste das Auto nicht mehr vor füghren da Totalschaden und abgemeldet.
Ich die Zahlung verweigert alles zum Anwalt und hatte gestern den 12.10.2004 die Verhandlung beim Amtsgericht München I, bei der Verhandlungen ist nichts raus gekommen die Richterin hat mit meinem Anwalt diskutiert aber die hat darauf bestanden das das sein Recht alles hatte!
Zu guter letzt ich muss die Kosten jetzt doch tragen von dem ganzen Gutachten Sch......!!
Gruß Damir
P.S. Danke München bzw. Bayern für unsere Sternen Jäger !!!
Moin,
Gegenfrage ... hat dich IRGENDWER gezwungen, dein Auto umzubauen ?!
Das hast Du freiwillig gemacht ... Du hättest dich ja genauer mit der Materie auseinandersetzen können. Dann hättest Du es wohl besser gewusst. Typischer Fall, von schlecht Informiert.
Ausserdem ZWINGT dich auch niemand das Auto zurückzurüsten, sondern nur so umzurüsten, das es der STVZO entspricht. Wahlweise darfst Du es auch Stilllegen, diese Möglichkeit existiert IMMER.
MFG Kester
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Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Gegenfrage ... hat dich IRGENDWER gezwungen, dein Auto umzubauen ?!
Das hast Du freiwillig gemacht ... Du hättest dich ja genauer mit der Materie auseinandersetzen können. Dann hättest Du es wohl besser gewusst. Typischer Fall, von schlecht Informiert.
Ausserdem ZWINGT dich auch niemand das Auto zurückzurüsten, sondern nur so umzurüsten, das es der STVZO entspricht. Wahlweise darfst Du es auch Stilllegen, diese Möglichkeit existiert IMMER.
MFG Kester
Hi
war dir gegenfrage an mich oder an Memo
Gruß Damir
also cih find ehrlich gesagt auch ganz schön bescheuert und riskannt. bei nem wirklcihem unfall mit schwerverletezn oder toten wuerdest du dich dumm und dämlich bezahhlen. und das eintragen wäre nur nen bruchteil von dem gekommen was du jetzt berappen darfst...
Wisst ihr was Leute ...... ich hab immer mehr schiss, dass ich mal angehalten werde und die mir die Karre stilllegen, obwohl alles eingetragen ist.
Eben mit nem Verkäufer in nem Tuningladen darüber gesprochen und er meinte, dass nen Freund von ihm auch nen E36 gefahren ist .... alles eingetragen hatte bei SAT-Tuning ins Euselskirchen und von den Bullen die Karre stillgelegt bekommen hat, weil die 50cm-Marke unterschritten war. Der Spass hat ihn 1000Euronen gekostet ......... ich mess heute abend direkt bei mir nach, aber unter die 50cm komm ich locker und bei mir ist auch ALELs eingetragen, allerdings von Rieger-Tuning !!
ach, lass dir nicht so einen müll erzählen, die bullerei hat zwar nen breites ermessensspektrum, aber kann dir nicht den wagen stilllegen, wenn dein auspuff zu laut ist oder wenn deine scheinwerferunterkante unter 50cm liegt, mann, so ein müll. bei nem zu lauten auspuff gibts ne mängelanzeige und das nur in seltenen fällen, wenn man frech wird, ebenso wie beim fahrwerk. ich habe auch ne extreme tieferlegung und bin bei 43 cm oder weniger, aber habe es eingetragen und werde mir das fahrzeug sicher nicht wegen sowas stilllegen lassen. war schon in so vielen kontrollen un da hats nie probs gegeben... zumal: wie es in den wald schallt, so schallt es auch zurück (nur mal so).
problematischer wird es in den fällen natürlich, wo nichts eingetragen ist, aber das weiß man ja und ist oben nur ein regelbeispiel.
aber der irrglaube, der wagen könnte wegen einem tiefen fahrwerk oder einem extrem lauten auspuff, die jedoch eingetragen sind, sicher gestellt werden, ist völlig weit her geholt und wurde von einem nichts ahnenden dummkopf in die welt gesetzt!
geht mal in eine juristische vorlesung zum polizei und ordnungsrecht in verbindung mit straßenverkehrsrecht!!!! da werden sie geholfen und heilt euch von der verblendung!!!
ist natürlich nicht böse gemeint, aber ihr macht euch einfach zu viele gedanken...da ich selber etliche seminare und ähnliches besucht habe!
und wenn ihr so etwas von euren freunden oder so erzählt bekommt, fragt erst mal was davon dem wahrheitsgehalt entspricht und was erfunden wurde um sich wichtig zu machen...
Zitat:
Original geschrieben von Jura-Flo
ach, lass dir nicht so einen müll erzählen, die bullerei hat zwar nen breites ermessensspektrum, aber kann dir nicht den wagen stilllegen, wenn dein auspuff zu laut ist oder wenn deine scheinwerferunterkante unter 50cm liegt, mann, so ein müll. bei nem zu lauten auspuff gibts ne mängelanzeige und das nur in seltenen fällen, wenn man frech wird, ebenso wie beim fahrwerk. ich habe auch ne extreme tieferlegung und bin bei 43 cm oder weniger, aber habe es eingetragen und werde mir das fahrzeug sicher nicht wegen sowas stilllegen lassen. war schon in so vielen kontrollen un da hats nie probs gegeben... zumal: wie es in den wald schallt, so schallt es auch zurück (nur mal so).
problematischer wird es in den fällen natürlich, wo nichts eingetragen ist, aber das weiß man ja und ist oben nur ein regelbeispiel.
aber der irrglaube, der wagen könnte wegen einem tiefen fahrwerk oder einem extrem lauten auspuff, die jedoch eingetragen sind, sicher gestellt werden, ist völlig weit her geholt und wurde von einem nichts ahnenden dummkopf in die welt gesetzt!
geht mal in eine juristische vorlesung zum polizei und ordnungsrecht in verbindung mit straßenverkehrsrecht!!!! da werden sie geholfen und heilt euch von der verblendung!!!
ist natürlich nicht böse gemeint, aber ihr macht euch einfach zu viele gedanken...da ich selber etliche seminare und ähnliches besucht habe!
und wenn ihr so etwas von euren freunden oder so erzählt bekommt, fragt erst mal was davon dem wahrheitsgehalt entspricht und was erfunden wurde um sich wichtig zu machen...
So wie du redest hast du sowas noch nie erlebt so nebenbei bei mir war der Auspuff eingetragen und wurde gemessen Ergebniss Auspuff zu laut und abgeschleppt zum Gutachten
Was sagst du jetzt dazu?
Gruß Damir
Danke für die antworten,
habe Rieger Verspoilerung,
@ Damir
Ja des waren die Bullen von der Bad Schachener Str.
Wieviel hat dich der ganze spass gekostet???
Zitat:
Original geschrieben von Memo112
Danke für die antworten,
habe Rieger Verspoilerung,
@ Damir
Ja des waren die Bullen von der Bad Schachener Str.
Wieviel hat dich der ganze spass gekostet???
Das willst du gar nicht wissen sind stolze 530€ und ein paar zerqutschte aber bei mir wegen Auspuff und so Kleinigkeiten
Werde jetzt versuchen gegen Bastuck zu gehen mit meinem Anwalt solange die Rechtschutz zahlt
Gruß Damir
Re: Heute abgeschleppt, nichts eingetragen was nun???
Da sag ich nur selbst Schuld !
das man so ein Ärger wegen 70 Euro Eintragungsgebühr einhandeln muß
Kosten sind wenn Du der Halter bis dann 3 Punkte und es waren mal 175 DM.
Wenn Du der Fahrer bist dann 3 Punkte für Dich und denke mal 50 Euro und der Halter wie gesagt auch 3 Punkte + 175DM also 80 Euro oder so
dann mußt Du das Ding stillegen oder alle Mängel beseitigen und das der Polizei bescheinigen
ach ja Abschleppkosten und Kosten für den Stellplatz fallen auch noch an
im Großen und Ganzen wird es gut teuer, da ich persönlich noch nen Anwalt einschalten würde damit es etwas milder ausfällt
Zitat:
Original geschrieben von Memo112
Wurde heute aus dem Verkehr gezogen, 2 Zivis in einem Golf 3, haben alles angeschaut,
Mängel:
1. zu tief
2. Keine Felgen + Reifen eingetragen
3. Lauter Auspuff (Bastuck sei Dank..)
4. Komplette Verspoilerung nicht eingetragen
Vorne + Hinten
5. GewindeFahrwerk nicht eingetragen.Das Auto haben sie abgeschleppt,
Mit was hab ich jetzt zu rechnen??
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320 Coupe
Sollten die Grünen auf die Idee kommen, euer Fahrzeug zu beschlagnahmen, hier die wichtigsten Gesetzestexte bzw. Aussagen von Rechtsanwälten, die Ihr denen an den Kopf schmeissen müsst, damit die Jungs wieder mal auf den Boden der Realität zurückkommen.
Generell gilt: beschlagnahmt werden darf nur wenn:
- Gefahr in Verzug ist, soll heissen wenn Fluchtgefahr besteht, bzw. der PKW so sehr verkehrsunsicher ist, dass bei einer Weiterfahr, Leben und Gesundheit gefährdert sind.
- Das Fahrzeug, zu einer Straftat benutzt worden ist.
- Papiere oder Rahmen gefälscht wurden.
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. (bitte selbst nachlesen)
Bei vermeintlichen Mängeln - dazu zählt auch eine defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlage - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO RZ4 ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Auszug aus dem STVZO
§49 - Geräuschentwicklung und Schalldämferanlage
(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 (stehen die EG-Richlinien drin) nicht enspricht, so sit der Führer des Fahrzeuges auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nich in der Fahrtrichtung des Fahrzeuges, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeuges zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
Gemäß STVZO darf die Messung nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Sollte die Polizei also vor Ort eine Messung durchführen, ist diese als Beweis nicht zulässig. Amtlich anerkannte Sachverständige findet man(n) beim TÜV!
Sollten die Bullen vor Ort eine Messung durchführen, achtet bitte auf folgendes:
Die Drehzahl zur Standgeräuschfeststellung ist an die PS - Zahl des Fahrzeuges gekoppelt. Also nichts mit etwa oder ungefähr. Der Herr in Grün soll euch die richtigen Werte nennen oder sein Messgerät einpacken.
Bevor eine Standgeräuschmessung am PKW durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig.
Bei mir ist es so, auf dem zettel von den Bullen steht blos drauf das der Auspuff zu laut sei, und das Fahrwerk und die Reifenkombination nicht passen bzw nich eingetragen sind.
Aber da Der vordere Rieger + Hinterer Rieger Schürze
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
- Gefahr in Verzug ist, soll heissen wenn Fluchtgefahr besteht, bzw. der PKW so sehr verkehrsunsicher ist, dass bei einer Weiterfahrt, Leben und Gesundheit gefährdert sind.
trifft hier aber zu...