Heute abgeschleppt, nichts eingetragen was nun???
Wurde heute aus dem Verkehr gezogen, 2 Zivis in einem Golf 3, haben alles angeschaut,
Mängel:
1. zu tief
2. Keine Felgen + Reifen eingetragen
3. Lauter Auspuff (Bastuck sei Dank..)
4. Komplette Verspoilerung nicht eingetragen
Vorne + Hinten
5. GewindeFahrwerk nicht eingetragen.
Das Auto haben sie abgeschleppt,
Mit was hab ich jetzt zu rechnen??
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320 Coupe
61 Antworten
Bei mir ist es so, auf dem zettel von den Bullen steht blos drauf das der Auspuff zu laut sei, und das Fahrwerk und die Reifenkombination nicht passen bzw nich eingetragen sind.
Habe Vorne noch den Rieger Cup Spoiler, dran der Bulle hat gemessen und hat gemeint das ich unter 10cm Bodenfreiheit habe, und hinten hab ich halt noch die Rieger Schürze drauf, die sachen stehen nicht auf dem Zettel, aber ich denke mal das der Tüv gutachter das so wieso sehen wird.
Habe ADAC Plus mitgleidschaft da ist doch der Rechtschutz gleich dabei oder???
ich glaub Plastikteile gehören nicht zur Bodenfreiheit
denn ob der Spoiler bricht ist Dein Problem aber wenn Du z.B. mit einem Motorträger oder so hängen bleibst und nicht mehr weiterkommst ist dann eine andere Sache
Zitat:
Original geschrieben von Memo112
Bei mir ist es so, auf dem zettel von den Bullen steht blos drauf das der Auspuff zu laut sei, und das Fahrwerk und die Reifenkombination nicht passen bzw nich eingetragen sind.
Habe Vorne noch den Rieger Cup Spoiler, dran der Bulle hat gemessen und hat gemeint das ich unter 10cm Bodenfreiheit habe, und hinten hab ich halt noch die Rieger Schürze drauf, die sachen stehen nicht auf dem Zettel, aber ich denke mal das der Tüv gutachter das so wieso sehen wird.
Habe ADAC Plus mitgleidschaft da ist doch der Rechtschutz gleich dabei oder???
Weiß net ob da Rechtschutz dabei ist aber bei deinen Sachen ist gar nichts eingetragen es wird ein großes Gutachten gemacht und die werden dir alles bemängeln bei mir haben sie sogar Hardy Scheibe bemängelt und Auspuff.
Aber du musst es so sehen bei mir war er sogar eingetragen und bei dir ist gar nichts eingetragen da kann die Rechtschutz sogar sagen du hast bewusst so gehandelt also grob fahrlässig und sich gleichzeitig weigern die Rechtsanwalts kosten zu übernehmen
Zitat:
Original geschrieben von der_kurze
ich glaub Plastikteile gehören nicht zur Bodenfreiheit
denn ob der Spoiler bricht ist Dein Problem aber wenn Du z.B. mit einem Motorträger oder so hängen bleibst und nicht mehr weiterkommst ist dann eine andere Sache
Das kann man nehmen wie man will der TÜV sagt niedrigster Punkt darf 8cm sein bzw. tiefer bei elastischen Teilen weil wenn was bricht könntest du passanten bzw. andere Fzg. treffen
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Zitat:
Original geschrieben von Reddy
SAT-Tuning ins Euselskirchen
Euskirchen heißt das Dorf!
Und die Versicherung kann doch höchstens nicht zahlen wenn das nicht eingetragene Teil der Auslöser für den Unfall war! Wenn mir der Reifen platzt können die nicht sagen wir zahlen nicht, ihr Becherhalter war nicht eingetragen!
Zitat:
Original geschrieben von Bender82
Euskirchen heißt das Dorf!
Und die Versicherung kann doch höchstens nicht zahlen wenn das nicht eingetragene Teil der Auslöser für den Unfall war! Wenn mir der Reifen platzt können die nicht sagen wir zahlen nicht, ihr Becherhalter war nicht eingetragen!
Du musst lesen bevor du schreibst es geht um die RECHTSCHUTZVERSICHERUNG das ist diese Versicherung die dir den Anwalt zahlt und wenn er mit Sachen rum fährt die er nicht eingetragen obwohl er weiß das sie eingetragen gehören dann kann die RECHTSCHUTZVERSICHERUNG sagen er hat es vorsetzlich gemacht dadurch zahlen wir Anwaltskosten etc. nicht
- Gefahr in Verzug ist, soll heissen wenn Fluchtgefahr besteht, bzw. der PKW so sehr verkehrsunsicher ist, dass bei einer Weiterfahrt, Leben und Gesundheit gefährdert sind.
theoretisch trifft das doch zu ich mein lass denb spoiler nicht richtig fest sein oder die reifen und irgendwas auf der Ab abfliegen das ist dann schin leben und gesundheit bei weiterfahrt gefärdet oder leg ich da was falsch aus??
@323iALimo
Ich glaube, die meisten Rechtsschutzversicherungen werden auch bei Vorsatz die erste Instanz bezahlen. Denn auch als Schuldiger habe ich gewisse Rechte, die gewahrt werden müssen. Zumal sich erst mit der Zeit herausstellt, ob "Vorsatz" wirklich vorliegt. Nur bei offensichtlich hoffnungslosen Fällen verweigert die RS-Versicherung von vornherein die Unterstützung (und das ist ja auch richtig so).
Ist für diesen Fall aber völlig irrelevant, da zum Zeitpunkt des Vergehens keine RS-Versicherung abgeschlossen gewesen war.
@cyrix
Zitat:
theoretisch trifft das doch zu ich mein lass denb spoiler nicht richtig fest sein oder die reifen und irgendwas auf der Ab abfliegen das ist dann schin leben und gesundheit bei weiterfahrt gefärdet oder leg ich da was falsch aus??
Ich denke, da liegst Du richtig.
Zitat:
Original geschrieben von 323iA Limo
Du musst lesen bevor du schreibst es geht um die RECHTSCHUTZVERSICHERUNG das ist diese Versicherung die dir den Anwalt zahlt und wenn er mit Sachen rum fährt die er nicht eingetragen obwohl er weiß das sie eingetragen gehören dann kann die RECHTSCHUTZVERSICHERUNG sagen er hat es vorsetzlich gemacht dadurch zahlen wir Anwaltskosten etc. nicht
hab bei leistungen von ADAC-Verkehrsschutz nachgeguckt - steht die tragen die kosten auch wenn du im unrecht bist usw.
Hi,
Danke für eure Antworten🙂.
1. Das mit der Eintragung ist nicht ganz richtig.
Habe den Auspuff +Felgen und Reifen eingetragen.
Habe halt den wisch nicht dabei gehabt🙁
Bloß das Fahrwerk nicht. Kann man da gleich das Auto Stilllegen?
2. Ab wann muss ich den die Standgebühren zahlen?
3. Kann ich z.b morgen dort hin fahren und die Papiere für den Auspuff +Felgen und Reifen abgeben.
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320 Coupe
Zitat:
Original geschrieben von Memo112
Habe ADAC Plus mitgleidschaft da ist doch der Rechtschutz gleich dabei oder???
Nein! In der ADACPlus Mitgliedschaft ist eine Stunde Rechtsberatung bei einem vom ADAC ausgesuchten Anwalt mit drin. Mehr nicht. In so klaren Fällen wird der von einem Widerspruch abraten. Wenn Du nicht widersprichst, sondern die Buße oder Strafe akzeptierst, gehts auch nicht vor Gericht.
Nur selten lohnt der Widerspruch. Aber wenn, dann ist die Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Die zahlt dann, ob Du gewinnst oder nicht, die Anwaltskosten. NICHT DIE STRAFE!!!
Ich habe die ADAC Rechtsschutz und habe sie auch schon einmal erfolgreich zur Abwendung eines einmonatigen Fahrverbotes anwenden können :-)
Aber ich habe auch nix am Auto, was nicht eingetragen wäre ;-)
Hallo,
mal kurz zu Thema Probezeit!!!
FAST JEDER SCHREIBT DAS WENN MAN IN DER PRBOBEZEIT WAS MACHT DA GIBTS GLEICH FÜHRERSCHEIN WEG UND WAS WEISS ICH NET ALLES!!!DAS IST FALSCH!!!
WIR WERDEN GENAU SO BESTRAFT WIE IHR!!BEKOMMEN ZWAR NACH ZWEI ODER WENIGER MONATEN FÜHRERSCHEINBESITZ NE BELEHRUNG VON DEN GRÜNEN ABER SONST LÄUFTS ALLES GLEICH AB!!
EINZIGSTER PUNKT DER SICH UNTERSCHEIDET IST DIE VERLÄNGERUNG DER PROBEZEIT!!
NICHT WENN WIR 50 ZU SCHNELL FAHREN KRIEGEN WIR IHN DREI MONATE UND JEDER NICHT SICH IN DER PROBEZEIT BEFINDLICHER FAHRER NUR EINEN MONAT WEG!!!
GLEICHE BESTRAFUNG!!!!
Wollt ich nur mal Klar stellen,klar;-)) Hoffe es lesen alle!!!
Mfg
teQ
Wozu gibts dann die Probezeit?
probezeit wird verlängertt und du musst zum aufbauseminar wenn du in der situation wie memo wärst, der kurs kostet nochmal 250€
hmmmmm ich glaub ich fahr diese woche mal zum tüv und lass die rieger - lippe und mein 57i kit eintragen, bekommt man ja ne gänsehaut wenn ich das hör (hab auch noch probezeit, wenige wochen noch gr)