Hat jemand einen Tip nach Auffahrunfall?
Hallo,
mir ist vorhin jemand auf meinen stehenden Golf aufgefahren. Zu sehen ist das die Soßstange hinten teilweise gebrochen ist, der Lack ist gesprungen und das Kennzeichen ist sofort abgefallen. Sch....
Habe umgehend die Heckklappe überprüft, schleift nirgendwo; Spaltmasse sind soweit auch ok.
Mehr konnte ich als Laie erstmal nicht sehen. Worauf sollte ich noch achten? Wie sieht es hinter dem Stoßfänger aus, könnte da was sein? Wäre für Tips sehr dankbar!
Ach ja, Polizei war selbstverständlich da.
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76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Weshalb sollte die Versicherung für etwas bezahlen, was du nicht in Anspruch genommen hast?
so sehe ich das auch. Aber dir rechtslage ist halt anders. Du kannst die für jeden Tag einen vergleichbaren Mietwagen geben lassen oder ne Pauschale abrechnen.
Zu dem unfall. Wenn schon die Heckstoßstange in Mittleidenschaft gezogen worde, sodass sie bricht, wird es richtig teuer. Geh mal davon aus, das die Absorber und teile des unterbodens hin sind (nichts schlimmes, kann man alles tauschen), aber halt teuer. Zudem geh ich davon aus, das der Auspuff einen mit hat...
Wie gesagt, SELBER einen Gutachter beauftragen (und nicht das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren). Dein Gutachter wird bei der Schadenhöhe, genauso wie dein Rechtsanwalt von der Versicherung des unfallgegners bezahlt. Zudem wird der Rechtsanwalt, das "rausschlagen" was dir rechtlich zusteht. Und das ist ne menge...(ein Grund dafür das Fahrzeugversicherungen bei uns so kostspielig sind...)
mfg
Ein Leihwagen steht dir genau bis zur Fertigstellung des Autos zu keinen Tag mehr, warum auch...
Ein Anwalt kann die Sache - wenn du pech hast - nur "unnötig" in die länge ziehen...
Bei einer unklaren Schuldfragen ist immer der Anwalt zu benachrichtigen jedoch in diesem Fall würde ich es wirklich lassen...
Fahr einfach zum Händler, dieser regelt es im normalfall ohne Probleme für dich...
Lass dich nicht verrückt machen wegen so einer kleinigkeit, hauptsache dir ist nix passiert und um den Rest kümmert sich die Versicherung...
Zitat:
Original geschrieben von Ferrarirosso
Weshalb sollte die Versicherung für etwas bezahlen, was du nicht in Anspruch genommen hast?
Ähhh, wenn ich durch Arztbesuch und dann Wochenende, die ersten drei Tage keinen Nutzen durch einen Leihwagen habe, dann müssen die mir den trotzdem 14 Tage zahlen, auch wenn ich den erst am Montag leihe. Die wollten die zuerst abziehen, hätten aber dann sowieso für die Tage eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen müssen. Geht natürlich nicht wenn man erst nach zwei Wochen einen Leihwagen will. Von daher tät ich mittlerweile immer die Nutzungsausfallentschädigung nehmen und mir beim Freundlichen einen Wagen leihen. Dann können die auch nicht Theater, so wie bei mir, machen nur weil man den Wagen gleich für einen Monat geliehen hat und die Rechnung entsprechend einen Monatstarif hatte.
@Golf5GTI/DSG
Den Leihwagen, bzw. die Nutzungsausfallentschädigung gibt es maximal 14 Tage und natürlich bis zur Fertigstellung, je nachdem was schneller Eintritt.
Sicher dauert die Begleichung des Schadens mit einem Anwalt etwas länger, dafür wird man aber nicht über den Tisch gezogen. Und ob die ne Woche früher oder später zahlen ist eh egal. Die Reparatur zahlen die in der Regel eh direkt an die Werkstatt. Aber der Anwalt regelt auch das alles.
Senke hat Glück gehabt, das er nicht verletzt ist. So ein Schleudertrauma fängt man sich selbst bei 15km/h noch schnell ein. Und selbst für einen blauen Fleck gibt es Schmerzengeld. Da hat der Freundliche nix mit am Hut.
Ich finde 500,- EUR um die man von der Versicherung schnell mal besch****n wird nicht wirklich eine Kleinigkeit.
Ich glaube auch nicht das man die ganze Sache jemandem überlassen soll, der alleine auf den Profit und das Zufriedenstellen seiner Anleger aus ist. Hab erst mal wegen einem Schaden über 250,- EUR mit einer GEGNERISCHEN Versicherung zu tun.
Hy at all.
Also, passiert ist mir wirklich nichts. Hat zwar etwas gerummst, aber war nicht so schlimm. Bei mir ist der Schaden also auch wirklich unterhalb der Stoßstange, d.h. er ist wohl beim Versuch des Bremsens eingetaucht und unter die schwarze Abdeckung gedonnert. Dabei ist natürlich das schwarze Kunsttstoff sowie der lackierte Teil gesprungen. Wie gesagt, Auspuff sieht auch ok aus. Der Rest ist schon gepostet. Ich werde morgen mal mit dem :-) schwatzen und sehen was der so sagt. Ich gehe davon aus das es auch ohne Rechtsanwalt laufen sollte. Gutachter? Mal sehen ob es eine Wertminderung o.ä. gibt.
Ich weiß nicht wo das Problem liegt.
Gutachter deines Vetrauens holen ( keinen von der HUK bitte ), Schaden begutachten lassen und Rechtsanwalt einschalten.
Wenn er dir mit einer solchen Geschwindigkeit reingefahren sein sollte (!), dann beziffer ich den Schaden aus dem Bauch heraus auf knapp 3000.-€, da bereits die Stoßstange an die 1300 incl. Lakcierung kostet.
Von dem Qerträger und der Stauchung bis zum Radkasten wollen wir gar nicht mal sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Senke
Mal sehen ob es eine Wertminderung o.ä. gibt.
Man gehe doch einfach zu einem Rechtsanwalt.
Natürlich kannst Du zum Freundlichen gehen und das reparieren lassen.
Aber der wirklich schlaue Mensch nutzt einen Anwalt, rechnet auf Gutachterbasis ab, lässt bei VW oder bei einer Freien (sind eh besser) reparieren, lässt sich dank dem Anwalt noch zig Pauschalen usw.. auszahlen die Versicherungen gerne vergessen, und fährt weil man ja dann 2.000€ mehr hat als der Werkstattreparierer fährt man noch schön in Urlaub. Und den reaprierten Wagen stellt man dann nochmal auf Kosten der gegnerischen Versicherung vor und kassiert dann noch die Ausfallentschädigung und die Mehrwertsteuer.
Nur als Beispiel unser alter Audi 80, Heckschaden wie bei Dir:
Angebot Versicherung inkl. Reparieren beim Freundlichen 2.500€.
Nach dem Einschalten eines Anwaltes waren es dann lächerliche 4.800€
Und generell solltest Du immer einen Anwalt einschalten bei Heckschäden mit ca. 30km/h. Um deine Ansprüche wegen Körperschäden geltend machen zu können. Wenn Du jetzt noch nichts hast, kann das in zwei Tagen ganz anders aussehen. Schau unten unter leider Tod in der Signatur. Meine Frau ist ausgestiegen und hatte nichts. Ein paar Tage später fingen die Schmerzen an.
Sollten in 10Jahren Folgeschäden auftauchen, hast Du keine Handhabe mehr gegen die Versicherung wenn Du jetzt nicht aktiv wirst.
Gruß
Manuel
Ja, ihr habt recht. Ich kenne einen guten Anwalt. Bei dem vielen Kleingedruckten etc. und ausserdem wird die Versicherung sich wie ein Aal winden!
Kennt jemand einen guten Gutachter in Berlin und Umgebung?
Anwalt aus Berlin kann ich leider nicht empfehlen, aber über den bevorstehenden Spass mit der HUK kann ich dich nur auf die Seiten von Captain HUK verweisen. Anwalt Verkehrsrecht kann dir evtl. auch deine Versicherung nennen. Wenn die gut sind werden die dir ohne Probleme weiterhelfen.
HUK
Zitat:
Original geschrieben von oschwieger
Anwalt aus Berlin kann ich leider nicht empfehlen, aber über den bevorstehenden Spass mit der HUK kann ich dich nur auf die Seiten von Captain HUK verweisen. Anwalt Verkehrsrecht kann dir evtl. auch deine Versicherung nennen. Wenn die gut sind werden die dir ohne Probleme weiterhelfen.
Was ist nur aus der
HUK
geworden.
Hmm.
@ERIBE
Also ich hab die Erfahrung gemacht, dass die sparen wo es nur geht. Aber das haben viele andere Versicherer mit ähnlich günstigen Tarifen auch gemacht. Nur mittlerweile sind die wohl leider zu "sparen, koste es was es wolle" übergegangen.
Darum, HUK als Unfallgegner --> Spass mit Rechtsanwalt und Co.
Teile des Threads würden jetzt besser in Versicherungsforum passen 🙂
Und noch was:
wenn das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, kann man natürlich alles in Ruhe regeln - doch wenn es bereits vom ADAC & Co. zum 🙂 transportiert wurde, wird es auch schwierig wieder einen anderen Weg zu gehen -> Reparatur nach KVA bei einem Dritten nach Rücksprache mit einem Gutachter oder RA etc, oder?
Ich hoffe, wir können auch hierzu noch Tipps in diesem Thread erörtern ... sozusagen als Technik "wie reguliere ich am besten"? 🙂
Hallo,
also generell bei sowas, DIREKT und OHNE Umweg zum RECHTSANWALT.
Bei solchen Geschichten macht man keine Späße. Der Rechtsanwalt steht dir als Geschädigter zu und wird ohne Probleme von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Es gab nicht selten Fälle wo sich manche Versicherungen weigern den kpl. Schaden zu bezahlen.
Ebenso steht dir als Geschädigter ein Gutachter zu. D.h. du hast freie Wahl dir einen Gutachter deines Vertrauens zu suchen und ihn um Rat zu bitten. (evt. ein Bekannter oder Freund etc.)
Ich würde NIEMALS mit einem unverschuldeten Unfallschaden zum 🙂 fahren. Der rechnet nämlich meist nur in seine Tasche und wird auch kaum zu Deinem gunsten abrechnen. D.h. er macht RICHTIG GUT KOHLE mit Deinem Unfallschaden. Das kann man auch anders machen..... 😁
Ausserdem steht dir bei einem Unfallschaden
a) Wertminderung deines Fahrzeuges zu (werden ca. 750 Euro sein)
b) Schmerzensgeld
c) allgemeine Auslagen wie Briefmarken, Telefonkosten, Praxisgeld (die brühmten 10 Euro)
d) Natürlich einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur zu
und und und.
Und dies regelt alles DEIN Anwalt.
Glaub mir, ich rede aus Erfahrung. Mein damaliger Astra wurde zu einem Gesamtwert incl. aller Auslagen, Mietwagen, Anwalt, Gutachter und Reparatur von 14500 Euro repariert und abgerechnet. Ohne Anwalt wäre das NIE der Fall gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von Golfi27
Hallo,
also generell bei sowas, DIREKT und OHNE Umweg zum RECHTSANWALT.
[...]
Und dies regelt alles DEIN Anwalt.
Es gibt auch noch andere Dinge als den Anwalt:
Der Unfall als solches und ggf. ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug - was macht man in dieser Zeit (Unfall -> Regulierungskonzept) mit dem Fahrzeug? Damals wurde es zum VW-Händler geschleppt und stand dann erstmal dort 🙁
Was macht man bloß, wenn man erstmal ins Krankenhaus muß?
sorry wenn es off topic ist:
Die HUK ist in meinem Versicherungsfall (Einbruch Golf III mit Schäden an beiden Türschlössern und diversen Vandalismusschäden im Fahrzeug) auch erst mal in die Verweigerungshaltung gegangen.
Angeblich wäre der Wagen zu alt für eine ordentliche Reparatur gewesen bis sich der von HUK bestellte Sachverständige gewundert hat wie jung mein Wagen doch ist.
Die HUK Sachbearbeiterin hat den Produktionsstart der IIIer Reihe als Bemessungsgrundlage herangezogen und mir "freundlicherweise" 400 EUR angeboten ("Sind sie doch froh für den alten Hobel noch Geld zu bekommen"😉, Pech für die HUK dass meiner BJ 10/1996 gewesen ist und die ordnungsgemäße Reparatur ~1400 € gekostet hat.
Erst nach zwei Schreiben meines Anwalts wurde der Schaden reguliert.
Fazit aus der Geschichte:
Der neue Wagen ist jetzt beim Mitbewerb versichert und die anderen Versicherungen sind bis Ende des Jahres auch weg von der HUK.