Handynutzung an roter Ampel - Bußgeld
Hallo alle zusammen,
ich stand letztens an einer roten Ampel und habe mein runter gefallenes Handy (es hing am Ladekabel) aufgehoben.
Auf diesem lief youtub (sehr geringe Auflösung, ging eher um den Ton als Art Podcast).
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
1 Punkt und 100 EUR wegen Handynutzung am Steuer.
Ich bin absolut gegen die Handynutzung am Steuer, auch hier war ich der Meinung, dass ich nichts unrechtes tat.
Gibt es eine Definition beim Elektroauto, wann der Motor an ist?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hakael schrieb am 17. Januar 2020 um 14:11:39 Uhr:
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
Haha.........youtube läuft nur wegen dem Ton,, aber merkst nicht dass sich ein Polizist nähert...
149 Antworten
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 12:48:07 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:23:33 Uhr:
also ticket rechtens, auch wenn du das anders siehst.
wäre youtube nicht am laufen und display aus, könnte man diskutieren, so aber nicht, auch wenn dir das nicht passtWas macht es an einer roten Ampel für einen Unterschied, ob das Handy, welches ich in die Hand nehme, ein Youtube-Video abspielt oder nicht? Wird das „in die Hand nehmen“ dadurch gefährlich? Erkläre mir das doch bitte.
Für die unerlaubte Handy-Nutzung reicht schon ein längerer Blick auf das Youtube-Video ohne das Handy in der Hand zu halten. Es wäre auch verboten das Youtube-Video in einer Handy-Halterung an der Windschutzscheibe laufen zu haben, da man kaum erklären könnte, nur kurze Blickzuwendungen dem Handy mit dem Video zukommenzulassen. Man müsste das Display abdecken.
Zitat:
§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (w w w .gesetze-im-internet.de, StVO)
(1) ...
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Da geht es um die Nutzung als Navi, wo ein ganz kurzer Blick reicht um zu wissen, ob man Links oder Rechts fahren muss.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:57:22 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 12:48:07 Uhr:
Was macht es an einer roten Ampel für einen Unterschied, ob das Handy, welches ich in die Hand nehme, ein Youtube-Video abspielt oder nicht? Wird das „in die Hand nehmen“ dadurch gefährlich? Erkläre mir das doch bitte.
ich gebs auf, bei manchen ist hopfen und malz verloren
Ergo, du kannst mir den Unterschied nicht erklären. Ist aber nicht schlimm, denn es gibt keinen.
Zitat:
@hakael schrieb am 18. Januar 2020 um 15:19:47 Uhr:
@Armani-Biker71 aber einen Gegenstand (Handy, Brötchen, Taschentuch was auch immer) im Auto zu verlegen, dass kann man doch auch in unserem überregulierten Land noch dürfen?! Ich war auch der Meinung, dass es an einer roten Ampel, an der ich alleine stand, sinnvoller ist als im fahrenden Betrieb.
Gib’s auf. Das ist brotlose Kunst hier.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:12:07 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:57:22 Uhr:
ich gebs auf, bei manchen ist hopfen und malz verloren
Ergo, du kannst mir den Unterschied nicht erklären. Ist aber nicht schlimm, denn es gibt keinen.
Die Erklärung steht einen Beitrag über dem, den du zitiert hast.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 12:57:00 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 12:48:07 Uhr:
Was macht es an einer roten Ampel für einen Unterschied, ob das Handy, welches ich in die Hand nehme, ein Youtube-Video abspielt oder nicht? Wird das „in die Hand nehmen“ dadurch gefährlich? Erkläre mir das doch bitte.
Der Ablenkungs-Effekt erhöht sich deutlich.
Was bei einem stehenden Fahrzeug genau was bedeutet? Darf ich an einer roten Ampel dann auch nicht einer attraktiven Frau hinterher schauen?
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:14:30 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 12:57:00 Uhr:
Der Ablenkungs-Effekt erhöht sich deutlich.
Was bei einem stehenden Fahrzeug genau was bedeutet? Darf ich an einer roten Ampel...
Das bedeutet, daß man das Umschalten der Ampel von Rot auf Grün verpassen kann.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:12:07 Uhr:
Ergo, du kannst mir den Unterschied nicht erklären. Ist aber nicht schlimm, denn es gibt keinen.
In dem Moment wo eine Anwendung darauf läuft, ist das Tatbestandsmerkmal des „Benutzens“ erfüllt. Das ist verboten, während das reine Aufheben zulässig ist.
Klar kannst du das, wenn du keine anderen gefährdest?
Zitat:
@hakael schrieb am 18. Januar 2020 um 21:11:36 Uhr:
Ich mache dem Polizisten auch kein Vorwurf. Er macht seinen Job und gut ist. Aus Langerweile hat er sicherlich nicht geklopft.
Ist klar, der Arme muss ja,
er wird auch am Ende der Schicht des Zwangsdienstes,
wo er hin musste mit an Kopf vorgehaltener Pistole,
neurologisch gescannt mit der Gedankenlesemaschine
und sollte er das beobachtet haben ohne es zu sanktionieren,
kommt Freisler und hängt dafür auf.
Na wenn man das alles so sieht, dann geschieht Einwilligenden auch kein Unrecht,
hätten uns das lamentieren über 100€ und Punkt auch schenken können.
War wohl alles noch nicht teuer genug um Erkenntniszugewinn anzuregen,
aber keine Sorge, man wird im Leben noch ganz andere Summen und nicht in Geld messbare
Sachen ertragen müssen aufgrund von Dummdreistigkeit anderer Leute.
Wo das herkommt mit Unfallgefahr resultierend aus Handy im Stand anfassen,
da gibt es noch ganz andere Dinger,
wie wäre es z.B. mit Verbot des Notausgangs, also schön bis zum Ende durchquälen
egal wie belastend die Krankheit auch ist,
alles weil es ein Tischler angeblich vor 2000 Jahren verboten hat.
Mal sehen wann das Problembewusstsein so weit ist,
wahrscheinlich gegen Lebensende bis nie so wie das hier klingt.
Und obwohl man eher ein Teil des Problems als der Lösung ist,
wünsche ich dennoch gute Besserung.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 13:16:10 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:14:30 Uhr:
Was bei einem stehenden Fahrzeug genau was bedeutet? Darf ich an einer roten Ampel...
Das bedeutet, daß man das Umschalten der Ampel von Rot auf Grün verpassen kann.
Und das ist eine Ordnungswidrigkeit?
Wenn ich mich an manchen Post im leider geschlossenem Aufregerthread erinnere, sogar ein Kapitalverbrechen. 😎
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:12:07 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 12:57:22 Uhr:
ich gebs auf, bei manchen ist hopfen und malz verloren
Ergo, du kannst mir den Unterschied nicht erklären. Ist aber nicht schlimm, denn es gibt keinen.
Ich habe es dir oben mit fettem Zitat aus der STVO schon erklärt.
https://www.motor-talk.de/.../...oter-ampel-bussgeld-t6780651.html?...
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 19. Januar 2020 um 13:21:44 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:12:07 Uhr:
Ergo, du kannst mir den Unterschied nicht erklären. Ist aber nicht schlimm, denn es gibt keinen.
Ich habe es dir oben mit fettem Zitat aus der STVO schon erklärt.
https://www.motor-talk.de/.../...oter-ampel-bussgeld-t6780651.html?...
Aber den Unterschied konnte mir bisher noch immer niemand schlüssig erklären.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:19:05 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 13:16:10 Uhr:
Das bedeutet, daß man das Umschalten der Ampel von Rot auf Grün verpassen kann.
Und das ist eine Ordnungswidrigkeit?
Ob das eine Ordnungswidrigkeit ist, ist in diesem Fall vollkommen unerheblich. Es reicht aus, wenn das als Beleg für die erfolgte Ablenkung gilt.