Handynutzung an roter Ampel - Bußgeld
Hallo alle zusammen,
ich stand letztens an einer roten Ampel und habe mein runter gefallenes Handy (es hing am Ladekabel) aufgehoben.
Auf diesem lief youtub (sehr geringe Auflösung, ging eher um den Ton als Art Podcast).
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
1 Punkt und 100 EUR wegen Handynutzung am Steuer.
Ich bin absolut gegen die Handynutzung am Steuer, auch hier war ich der Meinung, dass ich nichts unrechtes tat.
Gibt es eine Definition beim Elektroauto, wann der Motor an ist?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hakael schrieb am 17. Januar 2020 um 14:11:39 Uhr:
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
Haha.........youtube läuft nur wegen dem Ton,, aber merkst nicht dass sich ein Polizist nähert...
149 Antworten
Zitat:
@Drahkke schrieb am 18. Januar 2020 um 21:44:48 Uhr:
Oder fest installierte Tonquellen wie z. B. das eingebaute Radio für die Innenraum-Beschallung nutzen.
Eben.
Nur, mein Porsche bietet noch die Möglichkeit des 132m langen Magnetbandes an. Auf das will ich jedoch nicht zurückgreifen müssen. Deshalb ist es möglich den I Pod anzuschließen ( Mc Gyver). Diesen I Pod zu bedienen ist nun verboten jedoch sicherer als die serienmäßige zuläßige Bedienung des VW Infotainments.
Für Schubbie. Das „Starten“ eines Elektrowägelchen, am Beispiel des E Golf geschieht wie bei einem Auto mit Automatikgetriebe.
Du drehst den Zündschlüssels auf Stufe 1 ( so wie er auch während der Fahrt steht, also Mäusekino, Radio an und Lenkradschloss offen). Danach drehst du, bei gedrückter Fußbremse, den Zündschlüssel kurz weiter und du bist fahrbereit. Das alles funktioniert nur wenn der Schalthebel ( kommt original vom Automatikwagen und ist ebenso mit dem Getriebe verbunden) auf „P“ steht. Fahrbereit sieht zum Bleistift der außen stehende Schupo am Aufleuchten der Fahrbeleuchtung. Sonst bekommst du nichts mit.
Zum Fahren legst du nun „D“ oder „R“ am Schalthebel ein und gehst vom Bremspedal. Ein Kriechen wie beim Automatikwagen gibt es beim E nicht. Also bleibt der Wagen weiter stehen. Es bedarf nun eines kurzen Betätigen des Fahrpedals damit der Golf losrollt.
Und zurück zum Thema. Von Außen ist dies nicht nachvollziehbar. Es geht maximal die Beleuchtung an und auch diese kann manuell geschaltet werden. Der nun vorgeschriebene E Sound ertönt auch erst wenn das Fzg fährt.
Gruß
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Januar 2020 um 22:38:19 Uhr:
Also hast Du es doch benutzt.
§ 23 der StVO besagt ganz klar, daß die "Benutzung" verboten ist, wenn hierfür das Gerät aufgenommen oder gehalten wird.
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird
Die Definition liegt hier ganz klar bei "Benutzung". Von daher fällt ein heruntergefallenes Handy oder Smartphone, welches aufgehoben wird und zurück an den vorgesehenen Platz gelegt wird nicht unter die Definition "Benutzung"
Und wie kommt es dazu, dass ein nicht benutztes Smartphone während der Fahrt (immer wieder) herunterfällt? Ist mir noch nie passiert. Kann von dem vorgesehenen Platz auch gar nicht passieren.
Soweit waren wir doch schon? Fraglich war diesbezüglich nur, ob er die unterstellte Benutzung ausräumen kann. Ob auf dem Gerät eine Anwendung läuft oder ob es ausgeschaltet ist, ist eigentlich unerheblich. Es macht es nur schwerer gegenüber einer Behörde oder einem Richter, glaubhafter als die Zeugen zu sein.
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Zitat:
@MvM schrieb am 19. Januar 2020 um 02:45:56 Uhr:
Zitat:
@hakael schrieb am 18. Januar 2020 um 19:32:17 Uhr:
Ja das leuchtende Display ist halt Mist, aber geht bei Youtube nicht anders. Das läuft bei mir 2-3h unterwegs im AutoWenn es häufig so benutzt wird, ist eine klappbare Handyhülle am besten. Da ist das Display verdeckt, und gegen runterfalen beser geschützt.
Auch von daher sinnvoll, dass keiner auf die Idee kommt, du guckst während des Autofahrens Youtube, weil das Display aus einem Augenwinkel gesehen werden kann. Dann bräuchtest du es noch nicht mal in der Hand für die Strafe zu halten.
Gut ist sicherlich ein fester, sicherer Ort, wo das Handy geschützt ist, außerhalb des Blicks und nicht runterfallen kann.
Mangelhafte Ladungssicherung wird wohl daraus nicht abgeleitet.
Ich persönlich halte die aktuelle Regelung für überzogen und praxisfern. Einzig das Telefonieren mit Handy am Ohr sollte verboten sein. Und das auch nur bei rollendem Fahrzeug. Wobei selbst hier die eigentliche Ablenkung durch das Telefonat an sich und nicht durch das Halten ans Ohr entsteht. Man ist auch beim Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung abgelenkt. Übrigens: An der roten Ampel in einem Buch lesen darf ich. Ein eingeschaltetes elektronisches Gerät in die Hand nehmen um beispielsweise die Uhrzeit abzulesen darf ich nicht. Völliger Blödsinn.
Edit: Wenn ich mit ansehe, wie z. Bsp. beim aktuellen A6 die Touchfelder angeordnet sind, wird das Ganze noch absurder.
ah ok, das heisst also sms oder whatsapp schreiben lenken nicht ab beim fahren, und fratzenbuch checken oder filmchen guggen auch nicht, ne is schon klar...........................
und das halten am ohr ist dehalb so gefährlich, weil die deppen dann nicht mehr wissen, mit welcher hand sie lenken und blinken koordinieren sollen, bzw wenn ein hinderniss auf der strasse ist nicht in der lage sind auszuweichen, weill handy wegschmeissen und die 2. hand ans steuer geht ja nicht, handy hat schließlich 800€ gekostet, das kann ich doch nicht einfach in den fussraum schmeissen.
und uhrzeit zeigt mein auto sowohl im infotainment als auch im mitteldisplay an, wozu sollte ich da aufs handy glotzen wg uhrzeit?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 18. Januar 2020 um 21:39:25 Uhr:
Darauf zielte meine Frage an. Das ist natürlich ungünstig, wenn du kein "aus" hast. Also Handy aus der Hand, bevor die Bremse das erste Mal nach dem Öffnen getreten wurde. Beim Aussteigen wird es dann witzig. Aussteigen, abschließen, aufschließen und dann ohne die Bremse zu treten das Smartphone mit eingeschaltetem Display aus dem Auto holen. Hört sich irgendwie lächerlich an, aber scheint so, als wäre es so dann korrekt. Alternativ einen Beifahrer mitnehmen.
Blödsinn. Im Gesetz steht
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. Januar 2020 um 16:03:51 Uhr:
...nicht viel rumspekulieren, sondern den Gesetzestext lesen... da steht es ganz genau drin, was erlaubt ist und was nicht.§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (w w w .gesetze-im-internet.de, StVO)
(1) ...
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn ...
Zitat:
Führen eines Fahrzeugs
§§ 316, 315c Abs. 1 Nr. 1a StGBAuszug:
Führen ist das Inbewegungsetzen des Fahrzeugs in eigener Verantwortung, das begriffsnotwendig ein willentliches Handeln voraussetzt.
Parkt man eindeutig, führt man nicht mehr das Fahrzeug. Für das Führen reicht nicht, dass der Motor läuft oder ein Gang eingelegt ist, solange das Auto nicht bewegt wurde. Also eine SMS vor Fahrtantritt im Auto sollte auch kein Problem sein. Ist man dabei bei betriebsbereitem Motor auszusteigen, dann führt man auch nicht mehr das Fahrzeug.
Ein stoppen an der roten Ampel ist ein Warten und kein Parken oder Halten. Beim warten im fließenden Verkehr führt man das Fahrzeug.
Natürlich ist es sinnvoll, möglichst keine Zweifelsfälle zu produzieren, wo man nur mit viel juristischer Wortklauberei und/oder einem gewieften Anwalt rauskommt.
Zitat:
BGH v. 20.11.2003:
Führer im Sinne des § 316a StGB ist, wer das Kraftfahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb des Fahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist. Daran fehlt es, sobald der Fahrer sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, ferner, regelmäßig wenn das Fahrzeug aus anderen als verkehrsbedingten Gründen anhält und der Fahrer den Motor ausstellt.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 19. Januar 2020 um 09:55:03 Uhr:
ah ok, das heisst also sms oder whatsapp schreiben lenken nicht ab beim fahren, und fratzenbuch checken oder filmchen guggen auch nicht, ne is schon klar...........................
und das halten am ohr ist dehalb so gefährlich, weil die deppen dann nicht mehr wissen, mit welcher hand sie lenken und blinken koordinieren sollen, bzw wenn ein hinderniss auf der strasse ist nicht in der lage sind auszuweichen, weill handy wegschmeissen und die 2. hand ans steuer geht ja nicht, handy hat schließlich 800€ gekostet, das kann ich doch nicht einfach in den fussraum schmeissen.
und uhrzeit zeigt mein auto sowohl im infotainment als auch im mitteldisplay an, wozu sollte ich da aufs handy glotzen wg uhrzeit?
Aber in einem Buch lesen darf ich. Das ist doch das Absurde an der ganzen Sache. Und dein Argument, dass die „Deppen“ nicht mehr wissen wie sie lenken oder Blinken sollen ist mehr als schwach. Konsequenterweise müsste dann nämlich der Gesetzgeber vorschreiben, dass ausnahmslos immer beide Hände am Lenkrad sein müssen.
Kleiner Hinweis noch: Dir sind die Großbuchstaben ausgegangen.
Beide Hände am Lenkrad - steht nirgens.
Viertel vor drei -Stellung wird aber heute noch gelehrt.....
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 10:06:10 Uhr:
Aber in einem Buch lesen darf ich. Das ist doch das Absurde an der ganzen Sache.
Wie oft begegnen dir Bücherleser vor der Ampel? Wahrscheinlich haben mehr Fahrer Sex vor einer roten Ampel oder holen sich einen runter, als dass sie in einem Roman lesen. Es gibt Dinge, die sind nicht explizit verboten, weil es praktisch keiner macht.
Früher gab es immerhin immer mal Fälle, wo Leute die Landkarten an roten Ampeln studierten oder mit dem Atlas auf dem Lenkrad balancierend durch die Gegend fuhren. Allerdings gab es wohl dadurch kein vermehrtes Unfallaufkommen, so dass das gesetzlich verboten werden musste.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 09:47:41 Uhr:
Ich persönlich halte die aktuelle Regelung für überzogen und praxisfern. Einzig das Telefonieren mit Handy am Ohr sollte verboten sein. Und das auch nur bei rollendem Fahrzeug.
Ach und schreiben wäre in Ordnung? Ich finde schreiben ist noch kritischer als das Telefonieren selber.
Man erkennt mal wieder, wie das Handy im Auto verteidigt wird.
Ich kenne Leute, die ihr Gerät den ganzen Tag nicht außer Augen/Händen lassen können.
Natürlich ist es eine einseitige Fixierung, dass sich der Gesetzgeber auf digitales Gepäck fixiert. Das ist so mit den Moden. Zumal, wenn es sich um Neuland handelt...
Ablenkungen können ebenso fest verbaut oder analog sein. Bei manchen Verkehrsteilnehmern wäre es von Vorteil Beifahrer zu verbieten.
Das hat aber alles weniger mit dem Thread zu tun.
War die Situation eine Teilnahme am Straßenverkehr? Wohl ja.
War das Aufheben Benutzen? Wohl nein.