Handynutzung an roter Ampel - Bußgeld

Tesla Model S 002

Hallo alle zusammen,
ich stand letztens an einer roten Ampel und habe mein runter gefallenes Handy (es hing am Ladekabel) aufgehoben.
Auf diesem lief youtub (sehr geringe Auflösung, ging eher um den Ton als Art Podcast).
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
1 Punkt und 100 EUR wegen Handynutzung am Steuer.
Ich bin absolut gegen die Handynutzung am Steuer, auch hier war ich der Meinung, dass ich nichts unrechtes tat.
Gibt es eine Definition beim Elektroauto, wann der Motor an ist?

Gruß

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Zitat:

@hakael schrieb am 17. Januar 2020 um 14:11:39 Uhr:


Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.

Haha.........youtube läuft nur wegen dem Ton,, aber merkst nicht dass sich ein Polizist nähert...

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 09:47:41 Uhr:


Ein eingeschaltetes elektronisches Gerät in die Hand nehmen um beispielsweise die Uhrzeit abzulesen darf ich nicht.

Das macht Sinn.

Armbanduhren sind sein Jahrzehnten in der Bevölkerung weit verbreitet und die meisten PKW besitzen heute auch eine Borduhr im Blickfeld des Fahrers. Da macht es Sinn, diesem Scheinargument für die Begründung verbotenem Handels gleich von vorn herein die Grundlage zu entziehen.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 19. Januar 2020 um 10:18:24 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 10:06:10 Uhr:



Aber in einem Buch lesen darf ich. Das ist doch das Absurde an der ganzen Sache.

Wie oft begegnen dir Bücherleser vor der Ampel? Wahrscheinlich haben mehr Fahrer Sex vor einer roten Ampel oder holen sich einen runter, als dass sie in einem Roman lesen. Es gibt Dinge, die sind nicht explizit verboten, weil es praktisch keiner macht.

Früher gab es immerhin immer mal Fälle, wo Leute die Landkarten an roten Ampeln studierten oder mit dem Atlas auf dem Lenkrad balancierend durch die Gegend fuhren. Allerdings gab es wohl dadurch kein vermehrtes Unfallaufkommen, so dass das gesetzlich verboten werden musste.

Das vom TE beschriebene Aufheben des Telefons an einer roten Ampel, trägt ebensowenig zur Erhöhung des Unfallaufkommen bei. Wenn dem so wäre, müsste das Aufheben jeglicher Gegenstände geahndet werden. Wird es aber nicht. Wer hier die Logik findet, möge sie mir mitteilen. Und zum Argument, dass niemand an der Ampel ein Buch liest: 100% der Ladendiebstähle finden durch bekleidete Personen statt, was nach deiner Logik den Schluss zulässt, dass Ladendiebstahl nackt nicht verboten ist.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 10:06:10 Uhr:


Konsequenterweise müsste dann nämlich der Gesetzgeber vorschreiben, dass ausnahmslos immer beide Hände am Lenkrad sein müssen.

Und wie soll ich dann schalten ?

Und ja, das Gesetz zu den elektronischen Geräten am Steuer ist inkonsequent. Ich wette aber, dass es hier bald eine Novelle geben wird, weil sich die User eben darauf berufen werden, dass ein Aufheben des Handys in ihren Augen keine Benutzung darstellt. Demzufolge wird die Regel sicher so abgewandelt, dass ein Aufnehmen des Handys am Steuer nicht zulässig ist.
Das Ganze dürfte dann später sicherlich auf Essen und Trinken ausgeweitet werden.

Zitat:

@8848 schrieb am 19. Januar 2020 um 09:23:14 Uhr:


Und wie kommt es dazu, dass ein nicht benutztes Smartphone während der Fahrt (immer wieder) herunterfällt? Ist mir noch nie passiert. Kann von dem vorgesehenen Platz auch gar nicht passieren.

Kann schon mal vorkommen. Bei mir war es erst vor zwei Tagen der Fall, daß es mit dem Ladekabel vom Beifahrersitz gerutscht ist.
Vorgesehener Platz ist, so hab Ich das gemeint, ein von mir festgelegter Platz.

Desweiteren ändert die Frage absolut nichts daran, daß es per Gesetz verboten ist, ein runtergefallenes Handy aufheben zu dürfen.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Januar 2020 um 10:29:01 Uhr:


...daß es mit dem Ladekabel vom Beifahrersitz gerutscht ist.

Macht man sich da mittlerweile keine Gedanken mehr, wie sich das Gerät dort bei einer scharfen Bremsung verhält? 😕

Zitat:

@weltleser schrieb am 19. Januar 2020 um 09:32:35 Uhr:


Mangelhafte Ladungssicherung wird wohl daraus nicht abgeleitet.

War doch mit dem Ladekabel fest mit dem Fahrzeug verzurrt 🙂

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. Januar 2020 um 10:28:33 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 10:06:10 Uhr:


Konsequenterweise müsste dann nämlich der Gesetzgeber vorschreiben, dass ausnahmslos immer beide Hände am Lenkrad sein müssen.

Und wie soll ich dann schalten ?

Gar nicht. Dann dürften Wagen mit Schaltgetriebe nicht mehr bewegt werden. Ist zwar jetzt sehr weit hergeholt, aber Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge sind Realität.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Januar 2020 um 10:33:17 Uhr:



Zitat:

@weltleser schrieb am 19. Januar 2020 um 09:32:35 Uhr:


Mangelhafte Ladungssicherung wird wohl daraus nicht abgeleitet.

War doch mit dem Ladekabel fest mit dem Fahrzeug verzurrt 🙂

mit nem Ladekabel...
ja klar ... 🙄
ich hoffe, der Beitrag war nichts als reine Ironie.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Januar 2020 um 10:29:01 Uhr:


.

Desweiteren ändert die Frage absolut nichts daran, daß es per Gesetz verboten ist, ein runtergefallenes Handy aufheben zu dürfen.

Es ist aber nicht verboten teilweise unsinnige Gesetze zu hinterfragen bzw. in Frage zu stellen. Thema mündiger Bürger.

Das Problem hier ist ja, dass der TE das Telefon nicht einfach nur aufgehoben hat, sondern das es auch aktiviert war, nämlich Youtube lief. Deshalb war es während des Aufhebevorganga gleichzeitig in Benutzung.

Ich finde deshalb, der Tatbestand ist haarscharf bereits erfüllt. Strafwürdig ist *dieses* Verhalten sicherlich nicht. Aber die Abgrenzung zu eindeutig strafwürdigem Tun ist eben nicht anders in Worte gefasst worden.

Genau, dann kommt sowas raus wie jetzt hier.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 10:30:55 Uhr:



Macht man sich da mittlerweile keine Gedanken mehr, wie sich das Gerät dort bei einer scharfen Bremsung verhält? 😕

Machst Du Dir darüber echt Gedanken ?!
Wenn ja, dürftest Du dann gar kein Fahrzeug mehr bewegen.

Ich müsste dann meinen Geldbeutel, die Sonnenbrille im Etui, Handcreme, Hausschlüsselbund, Handdesinfektion und was sonst noch so alles in der Türverkleidung und in der Mittelkonsole dabei ist festbinden.
Geht aber gar nicht, da es dafür keine Fixpunkte gibt.

Zitat:

@NOMON schrieb am 19. Januar 2020 um 10:41:32 Uhr:


Das Problem hier ist ja, dass der TE das Telefon nicht einfach nur aufgehoben hat, sondern das es auch aktiviert war, nämlich Youtube lief. Deshalb war es während des Aufhebevorganga gleichzeitig in Benutzung.

Ich finde deshalb, der Tatbestand ist haarscharf bereits erfüllt. Strafwürdig ist *dieses* Verhalten sicherlich nicht. Aber die Abgrenzung zu eindeutig strafwürdigem Tun ist eben nicht anders in Worte gefasst worden.

Oder, um es auf den Punkt zu bringen, das Gesetz ist unausgegoren.

Die nächste Stufe ist bereits in der Bearbeitung.

Zitat:

@NOMON schrieb am 19. Januar 2020 um 10:41:32 Uhr:


Das Problem hier ist ja, dass der TE das Telefon nicht einfach nur aufgehoben hat, sondern das es auch aktiviert war, nämlich Youtube lief. Deshalb war es während des Aufhebevorganga gleichzeitig in Benutzung.

Ich finde deshalb, der Tatbestand ist haarscharf bereits erfüllt. Strafwürdig ist *dieses* Verhalten sicherlich nicht. Aber die Abgrenzung zu eindeutig strafwürdigem Tun ist eben nicht anders in Worte gefasst worden.

Das würde Ich nicht sagen. Ein Smartphone ist immer aktiviert, es sei denn es ist komplett ausgeschaltet.
Sicher hat der TS Youtube vorher aktiviert und das Smartphone auch vor Fahrtantritt mit dem Fahrzeug verbunden.
Eine aktive Smartphonebenutzung fand hier nicht statt (wählen einer Nummer oder Texteingabe)
Jedenfalls keine Benutzung, welche per StVO verboten ist

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