H-Kennzeichen verweigert

VW Golf 2 (19E)

Hallo,
wir haben einen Golf 2 1,6D, Bj '88, Sondermodell Tour, und versuchen schon eine ganze Weile, dafür ein H-Kennzeichen zu bekommen. Der Zustand ist noch original, Lack nicht perfekt, aber noch gut, hier und da ein paar wenige, kleine und von aussen nicht sichtbare original historische Roststellen 😉 aber mit ganz frischen TÜV nach ein paar Unterboden- und Schwellerreparaturen.
Wir haben jetzt drei verschiedene TÜV-Prüfer nach ihrer Einschätzung gefragt, ob der Golf würdig sei, das H-Kennzeichen zu tragen. Alle drei sagten, daß davon ja noch soooo viele herumfahren würden, daß der Wagen schon in einem TOP-Zustand sein müßte und das H-Kennzeichen ja schließlich kein Steuersparmodell sei. Einer bemängelte, daß man in der Rückenlehne des Fahrersitzes die Querstrebe spüren würde und der Sitz neu aufgepolstert werden müsse. Alles in allem waren sie sehr unwillig.

Gestern sah ich einen Golf 1, matter Lack, von aussen schon als Rostlaube erkennbar, verschlissene, aufgeplatzte Vordersitze, kaputte Rücksitzbank, erbärmlicher Zustand, MIT H-Kennzeichen.

Jetzt frage ich mich, was mache ich falsch? Ich weiß, daß die Abnahme Ermessenssache des Prüfers ist. Wie finde ich im Rhein-Main-Gebiet einen Prüfer, dessen Ermessensspielraum unserem Golf entspricht? Wir möchten den Originalzustand und seine Geschichte gerne erhalten und keinen Neuwagen daraus machen.

Muss auf jeden Fall eine komplette HU durchgeführt werden oder kann man sich das sparen, wenn die letzte HU erst soundso alt ist?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Und ich bin dafür das man Foren-Trolle zu Blumenerde verarbeitet. Ansonsten verzieh dich dahin wo du rausgekrochen bist.... arrogante Mercedesfahrer brauchen wir hier nicht! Wenn ich Mercedes fahren will, rufe ich mir ein Taxi....

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Natürlich nicht markenfremde Motoren etc. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand 😉

Moin Moin !

Zitat:

Alle Motoren ist in jedem Fall falsch!

Richtig

Zitat:

Aber es zählen die 10 Jahre nach Erstzulassung

Falsch

Zitat:

Streng genommen steht im VdTÜV Merkblatt "Motoren einer Baureihe"

Das ist ganz genau richtig !

Zitat:

Der Begriff ist wahrscheinlich bewusst schwammig, denn ist "Baureihe" nun "Golf" oder "Golf 2 19E"?

Baureihe ist "17" oder "19E" , das wird in der Arbeitsanweisung, die zum Anforderungskatalog erlassen wurde, genau bestimmt.

Zitat:

Ich persönlich vertrete die Meinung,

Nur gibts damit eben kein "H" ! das ist im übrigen mal vor Jahren geändert worden ,davor waren sogar Motore anderer Hersteller mit ähnlichen Daten "H" fähig.

Zitat:

Alle Motoren bis 10 Jahre nach Baujahr oder Erstzulassung (da bin ich mir gerade nicht sicher) sind erlaubt. Wann diese eingebaut und eingetragen wurden ist egal

Und deswegen ist dies eben falsch. Es sei denn , die Eintragung ist vor mindestens 30 Jahren erfolgt, dann ist sie selber historisch.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Zitat:

Das ist es ja, habe ich ein Unfall oder das Auto ist weg, geht es nach dem Wertgutachten.

Zitat:

Hast du jetzt ein Fahrzeug mit einer H Abnahme, wird der Wert anhand von Fahrzeugen mit einem H Kennzeichen ermittelt und einer völlig anderen Liste, die ähnlich dem Wert ist was in der Oldtimer Markt(Preise) steht.

 

Baust du jetzt einen Unfall, wird nach einem Fahrzeug geguckt, was ebenfalls ein H Kennzeichen hat!

Zitat:

Im Schadenfall interessiert niemand der Wert in irgendwelchen Autobörsen oder ob da ein H dran klebt. Es zählt das Wertgutachten von meinem 16V, was den genauen Zustand wiederspiegelt.

Alles Unsinn!
Hier werden die ganze Zeit 2 völlig verschiedene Dinge durcheinandergeworfen, die nichts miteinander zu tun haben und völlig unterschiedlich behandelt werden!

es gibt 2 verschiedene Arten von Versicherungen :
1. Haftpflicht. Wie aus dem Wort "Pflicht" hervorgeht, muss die jedes zugelassene Fzg haben. Die Haftpflicht reguliert Schäden an fremden Eigentum. Die Regulierung erfolgt entsprechend dem BGB, ist also gesetzlich geregelt. Irgendein Wertgutachten des Geschädigten interessiert niemanden , das ist völlig wertlos.

2. Kaskoversicherung . Ist eine Versicherung, die für das eigen Fzg abgeschlossen werden kann. Hier gilt das Vertragsrecht, d.h. Versicherung und Versicherter sind in der Gestaltung des Vertrages völlig frei. Da kann also drinstehen, dass der Versicherte ein Wertgutachten bei der Firma XY machen muss, oder dieses Wertgutachten jährlich erneuern, oder dass er jeden Sonntag in die Kirche gehen muss. Bei Schadenfällen , besonders nach Diebstahl oder Vollbrand, kann das Wertgutachten hilfreich sein , vor allem , wenn es sehr aktuell ist.

Zitat:

Vor Jahren wurde mir mein 190er platt gefahren und ich habe den Wert des ersten ähnlichen bei mobile bekommen, obwohl ich für das Geld keinen vergleichbaren kaufen konnte. Und da konnte auch der Anwalt nicht helfen. Ist so.

Typisch für schlechten Anwalt ! Oder hast du einen schlechten Gutachter gehabt? Leider muss man Anwälten ständig gewaltig auf die Füsse treten , fast alle sind planlos und lassen sich von gegnerischen Versicherungen leicht über den Tisch ziehen. Ist natürlich auch klar, dass meist dabei für den Anwalt nichtviel rausspringt , vor allem , weil die meisten erst dann hingehen, wenn es Ärger mit der gegnerischen Versicherung gibt. Das aber ist eigene Dummheit , ist man an einem Unfall nicht schuld, geht man sofort zum Anwalt ! Und tritt dem sofort richtig auf die Füsse ! Als nächstes eigenen Gutachter nehmen !Ich sage immer, Bei einem unverschuldeten Unfall kämpfst du nicht nur gegen eine ganze Horde von bestens trainierten Anwälten der gegnerischen Versicherung, sondern auch noch gegen deinen eigenen!

MfG Volker

Hallo Volker,

im Anhang etwas von der OCC. Da ist es kein "kann", wie Du es schreibst, sondern ein Fakt, dass es so ist wie ich schrieb.
Und mein Wertgutachten konnte ich machen, wo ich wollte. Logischerweise dient dies ja mir und da suche ich schon einen Spezialisten auf und keinen Wald und Wiesengutachter.

Img-20210319
Img-20210319

Moin Moin !

Zitat:

im Anhang etwas von der OCC. Da ist es kein "kann", wie Du es schreibst, sondern ein Fakt, dass es so ist wie ich schrieb

Nun ist das erstens eine spezielle Oldtimerversicherung, es gibt jedoch einige dutzend andere Versicherungen, deren Bedingungen sich alle unterscheiden.
Zweitens: "Reguliert wird maximal der vereinbarte Versicherungswert............."
Dir ist klar , dass das bedeutet, im Schadensfall wird nach einem erneuten Gutachten abgerechnet ?

Ist doch auch logisch , du setzt für ein Fzg 20 kE Wiederbeschaffung an, das Fzg hat einen Brandschaden , aber die Reparatur kostet vielleicht nur 15 kE , es muss doch erst einmal festgestellt werden , ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder eine Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgt.

drittens : Wie schon geschrieben , gilt das alles nicht , wenn dir jemand in das Fzg fährt . In dem Fall ist die OCC völlig aussen vor.

MfG Volker

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Habe hier nix von einer normalen Versicherung geschrieben, geht ja um Oldtimer.

Bist Du von der OCC und kennst da zum Beispiel meinen Vertrag?

Moin Moin !

Zitat:

Bist Du von der OCC und kennst da zum Beispiel meinen Vertrag?

Weder noch , aber ich kann lesen!

Aus deinem Versicherungsvertrag (von dir selbst eingestellt)

"Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens "

Das bedeutet , der Fzg-Wert wird neu festgelegt!

"maximal der vereinbarte Versicherungswert gemäss eines erstellten Wertgutachtens.... "

Das bedeutet : In der Regel weniger, weil der Zustand des Fzges schlechter geworden ist, die km-Leistung gestigen , der Marktwert gesunken usw. Oder eben der Schaden geringer als die Versicherungssumme ist. Wobei noch nicht klar ist , ob es z.B. bei schlechterem Zustand zu einer prozentualen Minderung kommt.

Ist der Marktwert dagegen gestiegen oder der Schaden höher, gibt es trotzdem nur den Vers.wert.

Noch Fragen?

MfG Volker

Nachdem ich diesen Thread vor mehr als zwei Jahren eröffnet habe, möchte ich hier zum Abschluss noch mitteilen, daß unser Golf II inzwischen nach etlichen Schweiß-, Lack und Aufhübschungsarbeiten beim letzten TÜV im Oktober '21 doch noch das H-Kennzeichen erhalten hat.

Die größte Baustelle war dabei die Aufhängung des Tankeinfüllstutzens im rechten hinteren Radhaus, die total weggegammelt war. Das hat unser 🙂 wieder sehr gut hinbekommen.
Die äußerlichen Rost-/Lackschäden habe ich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln selbst ausgebessert, kleine Beulen und leichte Kratzer sind übrig geblieben. Eine Komplettlackierung wollte ich auf jeden Fall vermeiden, das Fahrzeug sollte möglichst original mit Patina erhalten bleiben.
Die Werkstatt war es dann auch, die zwei TÜV-Prüfer verschlissen hat, bis der Dritte dann mit gutem Zureden des Chefs seinen Segen zum H gab.

Aktuelle Bilder in meiner Galerie

Vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben!

Gruß Martin

Freut mich das es geklappt hat, schaut scheeee aus 🙂 und mein Herz blüht sowieso bei einem Diesel auf xD
aber was ist das für ein Teil am Himmel beim Fahrersitz?

Und für den Kofferraum würde ich persönlich mir die Originalen Teppiche (Dom und Boden) noch besorgen, aber das ist ja Geschmackssache 🙂

Sieht doch super aus. Danke für Deine Rückmeldung 🙂

Was ich nur nicht verstehe, warum es soviele Prüfer benötigte sowie das Zureden der Werkstatt, damit es mit dem H klappt.

Danke für das Lob!

@CO2Bonze
Das blaue Kästchen an der Fahrersonnenblende ist die Fernbedienung für den Garagentoröffner.
Die Teppiche waren bei diesem Sondermodell "Tour" nicht im Lieferumfang.

@adilhoxha
Den Prüfern hat die Optik nicht gefallen, sie erwarteten bei so einem "gewöhnlichen" Auto ein aus der Masse herausragendes Erscheinungsbild, sprich "Lack wie neu". Der letzte Prüfer meinte auch, es sei ja "nicht gerade eine Schönheit".
Die Fotos zeigen da zum Glück nicht jede Macke.
Ich hatte auf "alles Originalzustand" bestanden.
Wegen der auf der Oberseite in Wagenfarbe lackierten Stoßstangen musste ich auch das original Prospekt vorzeigen, das hätte mir sonst auch keiner geglaubt. O-Ton Prüfer: "wer hat denn da die Stoßfänger angepönt? Die Farbe muss runter!"

Na ja, letztendlich egal, es ist geschafft.

Gruß Martin

Krass, das hätte ich ne gedacht. Komische Prüfer...

Bei meinem wurde nur das Radio bemängelt obwohl es eher dezent gehalten ist , USB ist halt nicht H-Fähig, hab es vor Ort gegen eine Originale Blende getauscht und alles war I.o. Ansonsten gab's keine Probleme mit Fahrwerk,Felgen usw.

Zitat:

@NaviCacher schrieb am 7. Januar 2022 um 16:11:02 Uhr:


Nachdem ich diesen Thread vor mehr als zwei Jahren eröffnet habe, möchte ich hier zum Abschluss noch mitteilen, daß unser Golf II inzwischen nach etlichen Schweiß-, Lack und Aufhübschungsarbeiten beim letzten TÜV im Oktober '21 doch noch das H-Kennzeichen erhalten hat.

Die größte Baustelle war dabei die Aufhängung des Tankeinfüllstutzens im rechten hinteren Radhaus, die total weggegammelt war. Das hat unser 🙂 wieder sehr gut hinbekommen.
Die äußerlichen Rost-/Lackschäden habe ich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln selbst ausgebessert, kleine Beulen und leichte Kratzer sind übrig geblieben. Eine Komplettlackierung wollte ich auf jeden Fall vermeiden, das Fahrzeug sollte möglichst original mit Patina erhalten bleiben.
Die Werkstatt war es dann auch, die zwei TÜV-Prüfer verschlissen hat, bis der Dritte dann mit gutem Zureden des Chefs seinen Segen zum H gab.

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Gruß Martin

Glückwunsch zum H und den wunderbaren Golf. Bin ein Fan der 2er Diesel. In so einem Zustand als Diesel seltener als die ganzen GTIs. Finde es seltsam, dass man so einem seltenen schön erhaltenen Golf Diesel Steine in den Weg zum H legt.

Auch von mir herzlichen Glückwunsch. An meinem RP arbeiteten sich die ersten beiden Prüfer nur an der (eintragungsfähigen) LPG-Anlage ab. Der dritte Prüfer war m. E. nur für historische KFZ zuständig und gab seinen Segen, er fand aber 3 berechtigte TÜV-relevante Mängel, die seine Kollegen übersehen hatten. Hat mich zwar auch Nerven gekostet, war aber entspannter, als bei dir.
Ich wünsche euch allzeit gute Fahrt, lg aus Essen, Stefan

Du hast jetzt aber nicht 400k Kilometer auf dem Bock und noch tadellose erste Sitzbezüge???

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