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GTI Unfall

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo. Hatte einen Unfall mit meinem GTI. Hat geregnet,dann kam es zum aquaplaning.hab dann auf der autobahn die line leitplanke gestreift.
Zu sehen sind nur leichte Blechschäden,also kratzer,kleine dellen. auch beide felgen links (detroit 18 zoll) sind beschädigt. Warscheilich muss vorderer und hinterer kotflügel sowie tür und eventuell vor und heckstossstange repariert werden werden und die felgen ausgetauscht werden.

Habe folgende fragen:
Bin in der vollkasko bei 50%. wie hoch werde gestuft?
Ist es schon ein unfallwagen? wollte nehmlich den wagen verkaufen( vw kauft ihn und ich kaufe einen neuen).Vw wollte mir 17.000 euro zahlen. ISt jetzt eine wertminderung zu erwarten? wenn ja wie hoch ist diese? werde natürlich alles bei vw reparieren lassen.

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Hallo. Hatte einen Unfall mit meinem GTI. Hat geregnet,dann kam es zum aquaplaning.hab dann auf der autobahn die line leitplanke gestreift.
Zu sehen sind nur leichte Blechschäden,also kratzer,kleine dellen. auch beide felgen links (detroit 18 zoll) sind beschädigt. Warscheilich muss vorderer und hinterer kotflügel sowie tür und eventuell vor und heckstossstange repariert werden werden und die felgen ausgetauscht werden.

Habe folgende fragen:
Bin in der vollkasko bei 50%. wie hoch werde gestuft?
Ist es schon ein unfallwagen? wollte nehmlich den wagen verkaufen( vw kauft ihn und ich kaufe einen neuen).Vw wollte mir 17.000 euro zahlen. ISt jetzt eine wertminderung zu erwarten? wenn ja wie hoch ist diese? werde natürlich alles bei vw reparieren lassen.

Danke im Vorraus

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46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Rechtsanwalt ist beauftragt, das hat alles der VW-Händler in Pforzheim veranlaßt. Ich fühlte mich da sehr gut aufgehoben.

Auf dem Bild sieht der Schaden wirklich nicht wild aus, der Einschlag ins Heck war aber doch schon ziemlich heftig. Die Heckklappe ist hinüber, schliesst sehr schlecht. Die Stoßstange ist gebrochen und schleift am linken Hinterrad. Weiterfahren war nicht möglich. Ich befürchte, dass unter dem Kunststoff einiges an Blech verbogen ist, hab aber noch nichts gesehen.

Der 1er BMW sah auf den ersten Blick schlechter aus (s. Bild unten).

Gruß
Brummel

Warst du schonmal bei dem VW-Händler in Pforzheim?
Bei dem von dir beschriebenen Schaden alles mögliche versuchen, um einen neuen zu bekommen. Dafür würde ich an deiner Stelle aber einen eigenen Anwalt beauftragen, der vielleicht nicht ganz soweit von deinem Wohnort (FFM?) entfernt ist.

Deutsch deutsches Duell -- > 1:0 für WOB 😁 (kleiner Scherz, musste jetzt sein 😉)
Der BMW sieht gegenüber dem GTI von außen um einiges schlimmer aus.

Der Unfall passierte, weil wir wegen Rückstau auf der Autobahn ne Vollbremsung hinlegen mussten. Ich war voll im ABS und kam ca. 1-2 Meter zum Vordermann zum Stehen. Im Rückspiegel sah ich schon, dass der BMW das nicht mehr packt. Habe dann die Hände in den Nacken verschränkt und auf den Einschlag gewartet. Der kam dann auch prompt...

Ich halte fest: Bremse GTI deutlich besser als Bremse BMW 😁

Mit dem Rechtsanwalt ist das so ne Sache...
Nach dem Unfall war ich froh, als mir der Meister bei der VW-Zentrale Pforzheim alles abnahm. Ich brauchte mich um nix kümmern. Der hat alles arrangiert wegen Rechtsanwalt des Hauses benachrichtigen, Versicherung, Mietwagen, Gutachter, usw.
Ein RA in Frankfurt hilft mir auch nichts, da ich zur Zeit beruflich ständig unterwegs in Deutschland bin. Und das bis Mitte Mai. So habe ich nen RA am Ort des Geschehens, wo auch mein Wagen repariert wird. Bei der Gelegenheit werde ich versuchen, gleich die Heckshürze teillackieren zu lassen. Mal schaun, ob das möglich ist.

Ich warte nun erstmal auf Post vom RA, ne emailadresse habe ich schon von der Kanzlei. So kann ich auch von unterwegs täglich mit ihm Kontakt halten. Fand das eigentlich ne gute Idee.

Ich fahre bis zur Reparatur nen A3 TDI. Ganz oke die Kiste, leider kein Vergleich zum GTI 🙁

Gruß
Brummel

Zitat:

Original geschrieben von Brummel



Der Unfall passierte, weil wir wegen Rückstau auf der Autobahn ne Vollbremsung hinlegen mussten. Ich war voll im ABS und kam ca. 1-2 Meter zum Vordermann zum Stehen. Im Rückspiegel sah ich schon, dass der BMW das nicht mehr packt. Habe dann die Hände in den Nacken verschränkt und auf den Einschlag gewartet. Der kam dann auch prompt...

Ich halte fest: Bremse GTI deutlich besser als Bremse BMW 😁

Hat der dich bei dem Aufprall nicht auf den Vordermann geschoben 😕

Warte mal auf das Gutachten und alles weitere vom RA. Mehr kannst du jetzt eh nicht mehr machen.

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

Original geschrieben von Brummel



Der Unfall passierte, weil wir wegen Rückstau auf der Autobahn ne Vollbremsung hinlegen mussten. Ich war voll im ABS und kam ca. 1-2 Meter zum Vordermann zum Stehen. Im Rückspiegel sah ich schon, dass der BMW das nicht mehr packt. Habe dann die Hände in den Nacken verschränkt und auf den Einschlag gewartet. Der kam dann auch prompt...

Ich halte fest: Bremse GTI deutlich besser als Bremse BMW 😁

Hat der dich bei dem Aufprall nicht auf den Vordermann geschoben 😕

Warte mal auf das Gutachten und alles weitere vom RA. Mehr kannst du jetzt eh nicht mehr machen.

Das ist eine berechtigte Frage... vermutlich war ich doch weiter vom Vordermann entfernt und habe das im Schrecken falsch wahrgenommen. Vielleicht war ich nach dem Einschlag so nah am Vordermann dran, kann mich da ehrlich gesagt nicht dran erinnern. Der Unfallverursacher meinte auch, dass ich Glück gehabt hätte, dass ich nicht aufgefahren bin, war auch aus seiner Sicht sehr knapp.

Aber wie du schon sagst.. ich warte nun erstmal aufs Gutachten und auf die Reaktion vom RA. Ich denke schon, dass der alles rausholt was geht. Ist ja sein Job 😉

Gruß
Brummel

Zitat:

Original geschrieben von Torian


Nur zur Klarstellung: Wertminderung steht dir auch zu, wenn der Wagen nicht gleich "Unfallwagen" wird. Halt entsprechend weniger, aber ein paar hundert Euro sind es sicher.

Merkantile Wertminderung gibt es auch wenn das Auto nach dem Unfall keinen Makel als Unfallwagen hat?

Normalerweise wenn das Auto nicht als "Unfallwagen" bezeichnet werden muß, kann ich es auf dem Markt als Unfallfrei verkaufen und somit hat es auch keine Wertminderung. Weshalb sollte dann die Versicherung Wertminderung zahlen?

Da würde mich aber doch eine Quelle intressieren wo ein Auto nach dem Unfall wenn es repariert ist und ohne Makel als Unfallwagen eine merkantile Wertminderung zugesprochen bekommen hat.

http://www.unfall-recht.de/pageID_1673080.html

Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Der 1er BMW sah auf den ersten Blick schlechter aus (s. Bild unten).

Sieht schon heftig aus.

In einen ähnlichen Unfall war ich auch mal verwickelt. Damals fuhr auf meinen Fiesta GFJ ein Alfa 147 auf - auch hinten links und der Alfa mit vorn rechts, Überdeckung ca. 25%. Am Fiesta war äußerlich nicht viel zu sehen (nur die hintere untere Ecke des Schwellers hochgebogen und ein paar kleine Lackschrammen), das Gutachten kam auf über 2000 EUR Reparaturkosten.

Der Alfa sah vorn ziemlich mitgenommen aus: Scheinwerfer, Stoßfänger, Motorhaube und rechter Kotflügel hinüber. Was darunter noch betroffen war ist mir nicht bekannt...

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Nein er bekommt keinen neuen bei der Laufleistung und dem Alter. Da kann er versuchen was er will und da wird sich die Versicherung auch quer stellen und bekommt sogar noch recht nach der derzeitigen Rechtsprechung.

Da würde ich aber an seiner Stelle lieber einen auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt fragen und mich nicht auf die Aussage eines anonymen Forenusers verlassen. Ich habe irgendwas von 6 Monaten Alter und maximal 10tkm in Erinnerung, und beides unterschreitet er. Ich kann mich aber auch schlichtweg falsch erinnern.

Aber die Voraussetzung ist halt ein nicht unwesentlicher Schaden. Dem Bild nach zu urteilen, dürfte aber die gesamte Karosserie verzogen sein, was ziemlich wesentlich wäre.

Zitat:

Original geschrieben von mobafan



Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Nein er bekommt keinen neuen bei der Laufleistung und dem Alter. Da kann er versuchen was er will und da wird sich die Versicherung auch quer stellen und bekommt sogar noch recht nach der derzeitigen Rechtsprechung.
Da würde ich aber an seiner Stelle lieber einen auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt fragen und mich nicht auf die Aussage eines anonymen Forenusers verlassen. Ich habe irgendwas von 6 Monaten Alter und maximal 10tkm in Erinnerung, und beides unterschreitet er. Ich kann mich aber auch schlichtweg falsch erinnern.
Aber die Voraussetzung ist halt ein nicht unwesentlicher Schaden. Dem Bild nach zu urteilen, dürfte aber die gesamte Karosserie verzogen sein, was ziemlich wesentlich wäre.

Erst mals richtig im Internet googeln und lesen und nicht so ein Mist hier reinsetzen:

http://www.rechtslexikon-online.de/Abrechnung_auf_Neuwagenbasis.html

In diesem Fall würde das Auto auf Totalschadenbasis abgerechnet, wenn es denn einer ist.

Zitat:

Original geschrieben von mobafan



Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


Nein er bekommt keinen neuen bei der Laufleistung und dem Alter. Da kann er versuchen was er will und da wird sich die Versicherung auch quer stellen und bekommt sogar noch recht nach der derzeitigen Rechtsprechung.
Da würde ich aber an seiner Stelle lieber einen auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt fragen und mich nicht auf die Aussage eines anonymen Forenusers verlassen. Ich habe irgendwas von 6 Monaten Alter und maximal 10tkm in Erinnerung, und beides unterschreitet er. Ich kann mich aber auch schlichtweg falsch erinnern.
Aber die Voraussetzung ist halt ein nicht unwesentlicher Schaden. Dem Bild nach zu urteilen, dürfte aber die gesamte Karosserie verzogen sein, was ziemlich wesentlich wäre.

Ich habe dies "nur" im Zusammenhang eines Vollkaskoschadens schon gehört 😕

Wenn dies hier ein Totalschaden wäre sehe die Sache evtl. anders aus, es ist aber kein Totalschaden...

Hier wird eine Inst. folgen und ein paar € Wertminderung gezahlt...

Nochmal für alle, damit ihr nicht immer was schreibt, ich habe davon was gehört. Vielleicht machen sich ja die Leute auch mal schlau im Internet bevor man was schreibt oder angeblich gehört hat???

http://www.rechtslexikon-online.de/Abrechnung_auf_Neuwagenbasis.html

In diesem Fall würde das Auto auf Totalschadenbasis abgerechnet, wenn es denn einer ist.

Ich habe mal ein wenig recherchiert.

Einen Neuwagen bekomme ich wohl nicht, dazu ist mein GTI zu 'alt'.

Es wird aber wohl eine Zahlung wegen merkantilem Minderwert geben.
Zur groben Berechnung habe ich folgenden Link gefunden:
http://www.info-center-online.com/autounfall/minderwert_berechnen.htm
Es sollten also gute 1000€ rauskommen. Ob das den Wertverlust abfängt, sei mal dahin gestellt...

Gruß
Brummel

Erschreck dich nicht was der SV dir einen Werminderungsbetrag Steuernetto veranschlagt. Der SV wird wohl eine Mischkalkulation vornehmen.

http://www.info-center-online.com/autounfall/minderwert.htm

Zitat:

Original geschrieben von Marcel_TT


Bei meinem Unfall vor ca 6 Monaten hatte ich einen Schaden von ca 6400€. Ich wurde pauschal in der Haftpflicht und in der Volkasko 15% hochgestuft, ob Schuld oder nicht. Also bezahle ich nächstesmal 200€ mehr im Jahr. 🙁
Und meine Schadenfreiheitsjahre wurden um 4 Jahre gekürzt von den vorhandenen. Der Versicherung war egal, ob Schuld oder nicht. Allein der Schaden/Unfall zählt. Zum kotzen sowas, also ambesten "NIE" einen Unfall haben....

Gruss Marcel

ganz ehrlich, die dürfen dich nicht hochstufen wenn du nicht schuld bist und der verursacher den schadne bezahlt.

Grüße
Clint-GT

Zitat:

Original geschrieben von Clint-GT



Zitat:

Original geschrieben von Marcel_TT


Bei meinem Unfall vor ca 6 Monaten hatte ich einen Schaden von ca 6400€. Ich wurde pauschal in der Haftpflicht und in der Volkasko 15% hochgestuft, ob Schuld oder nicht. Also bezahle ich nächstesmal 200€ mehr im Jahr. 🙁
Und meine Schadenfreiheitsjahre wurden um 4 Jahre gekürzt von den vorhandenen. Der Versicherung war egal, ob Schuld oder nicht. Allein der Schaden/Unfall zählt. Zum kotzen sowas, also ambesten "NIE" einen Unfall haben....

Gruss Marcel

ganz ehrlich, die dürfen dich nicht hochstufen wenn du nicht schuld bist und der verursacher den schadne bezahlt.

Grüße
Clint-GT

Das ist ja Quatsch "Allein der Schaden/Unfall zählt" Es hört sich eher an das er eine Teilschuld an dem Unfall hatte.

jupp
seit 1.2008 ist es sehr schwer jemandem die alleinige schuld bei einem Auffahrunfall zu geben

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