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GTI Unfall

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo. Hatte einen Unfall mit meinem GTI. Hat geregnet,dann kam es zum aquaplaning.hab dann auf der autobahn die line leitplanke gestreift.
Zu sehen sind nur leichte Blechschäden,also kratzer,kleine dellen. auch beide felgen links (detroit 18 zoll) sind beschädigt. Warscheilich muss vorderer und hinterer kotflügel sowie tür und eventuell vor und heckstossstange repariert werden werden und die felgen ausgetauscht werden.

Habe folgende fragen:
Bin in der vollkasko bei 50%. wie hoch werde gestuft?
Ist es schon ein unfallwagen? wollte nehmlich den wagen verkaufen( vw kauft ihn und ich kaufe einen neuen).Vw wollte mir 17.000 euro zahlen. ISt jetzt eine wertminderung zu erwarten? wenn ja wie hoch ist diese? werde natürlich alles bei vw reparieren lassen.

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Hallo. Hatte einen Unfall mit meinem GTI. Hat geregnet,dann kam es zum aquaplaning.hab dann auf der autobahn die line leitplanke gestreift.
Zu sehen sind nur leichte Blechschäden,also kratzer,kleine dellen. auch beide felgen links (detroit 18 zoll) sind beschädigt. Warscheilich muss vorderer und hinterer kotflügel sowie tür und eventuell vor und heckstossstange repariert werden werden und die felgen ausgetauscht werden.

Habe folgende fragen:
Bin in der vollkasko bei 50%. wie hoch werde gestuft?
Ist es schon ein unfallwagen? wollte nehmlich den wagen verkaufen( vw kauft ihn und ich kaufe einen neuen).Vw wollte mir 17.000 euro zahlen. ISt jetzt eine wertminderung zu erwarten? wenn ja wie hoch ist diese? werde natürlich alles bei vw reparieren lassen.

Danke im Vorraus

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46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba


Bei kleinen Schäden bis 1xxx Euro drücken sie gerne ein Auge zu (gut hilft dir jetzt nichts)
oder wenn man ein langjähriger (guter) Kunde ist.

Wer alle 2-3 Jahre zum billigsten Anbieter wechselt kann man das natürlich vergessen😁

Darf man nach deinem Alter fragen? 😁

Welche Versicherung "schenkt" dir heute noch 1.000€ im Schadensfall? Die suchen doch meistens solange bis sie etwas finden, um sich aus der Zahlungspflicht rauszureden.
Und selbst wenn du in einem Versicherungsbüro schon lange Kunde bist, hat diese Vertreter bei der Versicherung noch lange keine derartige Entscheidungsbefugnis.

Hallo,

natürlich gibt es keine Schäden geschenkt - nirgendwo! Selbst ein Schaden über 10 € führt zur Rückstufung wenn man ihn reguliert.
Relevant ist die Schadenanzahl, nicht die Höhe.

@Mensch_Maier:
Leider einiges falsch.

Der Gutachter muss bei Eigenverschulden natürlich nicht selbst bezahlt werden - er wird schon von der Versicherung bezahlt, die hat aber die Entscheidung ob sie einen schickt und wenn ja, welchen.
Natürlich - wenn man ihn ohne Not selbst beauftragt, muss man zahlen, sonst aber nicht.

Wo genau steht, dass die Bagatellgrenze bei 750 € liegt? Und wer genau sagt, dass nur dann das Wort "Unfallwagen" gebräuchlich ist?
Stimmt so einfach nicht - die Bagatellgrenze ist höchst unterschiedlich und im Grenzfall von Gericht zu Gericht verschieden - es gibt grobe Richtlinien, aber keine gesetzliche Regelung.

Zur weiteren Recherche sei die FAQ Versicherungen empfohlen - die Anfrage selbst gehört an sich auch in das entsprechende Forum, will hier aber die entstandene Diskussion nicht dadurch zerstören 😉

Grüße
Schreddi

Bei meinem Unfall vor ca 6 Monaten hatte ich einen Schaden von ca 6400€. Ich wurde pauschal in der Haftpflicht und in der Volkasko 15% hochgestuft, ob Schuld oder nicht. Also bezahle ich nächstesmal 200€ mehr im Jahr. 🙁
Und meine Schadenfreiheitsjahre wurden um 4 Jahre gekürzt von den vorhandenen. Der Versicherung war egal, ob Schuld oder nicht. Allein der Schaden/Unfall zählt. Zum kotzen sowas, also ambesten "NIE" einen Unfall haben....

Gruss Marcel

Ich hänge mich mal hier dran, hätte den gleichen Titel für den Beitrag nehmen können.

Mir ist vorgestern jemand auf der Autobahn in meinen 3 Monate alten GTI gefahren. Mir ist soweit nix passiert, der Wagen steht bei VW Pforzheim und wartet auf den Gutachter.
Ich habe ja nun definitiv einen Unfallwagen. Steht mir da sowas wie eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung zu? Immerhin verliert der Wagen ja einiges an Wert durch den Makel 'Unfallwagen'.

Gruß
Brummel

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Naja, wenn du nicht schuld bist, reguliert ja auch der Unfallgegner den Schaden....

Ansonsten ist es ja klar, dass wenn du einen Schaden meldest auch eine Hochstufung erfolgt.

Zitat:

Original geschrieben von Brummel



Steht mir da sowas wie eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung zu? Immerhin verliert der Wagen ja einiges an Wert durch den Makel 'Unfallwagen'.

Gruß
Brummel

JA und zwar richtg, das bestimmt aber der Gutachter!

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Darf man nach deinem Alter fragen? 😁

Welche Versicherung "schenkt" dir heute noch 1.000€ im Schadensfall? Die suchen doch meistens solange bis sie etwas finden, um sich aus der Zahlungspflicht rauszureden.

Mir nicht, aber meinem Opa.

Der ist 30,40 Jahre Unfallfrei gefahren und als er einen selbstverschuldeten Unfall hatte (xxxx€),
hat das zu keiner Hochstufung geführt.

Bei mir auch nicht, mein Schaden musste allerdings unter 1000€ bleiben.
Liegt wohl daran das wir bei der Versicherung langjähriger und guter Kunde(5+ Fahrzeuge) sind und den Vetreter sehr gut kennen.

Wie gesagt, das ist alles freiwillig und fällt wohl unter "Kundenbindung", der Versicherer ist einer der größten in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba



Zitat:

Original geschrieben von Wech


Darf man nach deinem Alter fragen? 😁

Welche Versicherung "schenkt" dir heute noch 1.000€ im Schadensfall? Die suchen doch meistens solange bis sie etwas finden, um sich aus der Zahlungspflicht rauszureden.

Mir nicht, aber meinem Opa.

Der ist 30,40 Jahre Unfallfrei gefahren und als er einen selbstverschuldeten Unfall hatte (xxxx€),
hat das zu keiner Hochstufung geführt.

Das ist nicht freiwillig das hat mein Vater auch, 30 Jahre Unfallfrei haste einen Abschuss frei, so zumindest bei ihm 😉

Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Ich hänge mich mal hier dran, hätte den gleichen Titel für den Beitrag nehmen können.

Mir ist vorgestern jemand auf der Autobahn in meinen 3 Monate alten GTI gefahren. Mir ist soweit nix passiert, der Wagen steht bei VW Pforzheim und wartet auf den Gutachter.
Ich habe ja nun definitiv einen Unfallwagen. Steht mir da sowas wie eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung zu? Immerhin verliert der Wagen ja einiges an Wert durch den Makel 'Unfallwagen'.

Gruß
Brummel

sieht auf dem Foto von außen nicht so schlimm aus.

Wenn nur die Stoßstange (inkl. Unterteil) erneuert wird, hast du keinen Unfallwagen und bekommst auch keine Wertminderung, da durch Neuteile ersetzt.

Gehe aber mal davon aus, dass der Schaden mit neuer Stoßstange nicht behoben sein wird. Wie sieht den die Kofferraumklappe und das linke Hinterrad aus? sieht man auf dem Bild leider nicht.

Egal wie freundlich der Unfallverursacher vielleicht war, such die rechtzeitig einen Anwalt. Die gegnerische Versicherung wird dir noch genug Probleme machen.

Ist der andere Wagen ein BMW 1er oder 3er? Würde da gerne mal ein Bild von der Front sehen, sieht schon von der Seite heftig aus 😰

Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Mir ist vorgestern jemand auf der Autobahn in meinen 3 Monate alten GTI gefahren. Mir ist soweit nix passiert, der Wagen steht bei VW Pforzheim und wartet auf den Gutachter.

Wenn der Wagen wirklich erst 3 Monate alt ist, kann es sein, dass du - bei nicht unwesentlichem Schaden - Anspruch auf ein Neufahrzeug erfolgreich geltend machen kannst. Lass dich dazu von deinem Anwalt beraten.

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Ich hänge mich mal hier dran, hätte den gleichen Titel für den Beitrag nehmen können.

Mir ist vorgestern jemand auf der Autobahn in meinen 3 Monate alten GTI gefahren. Mir ist soweit nix passiert, der Wagen steht bei VW Pforzheim und wartet auf den Gutachter.
Ich habe ja nun definitiv einen Unfallwagen. Steht mir da sowas wie eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung zu? Immerhin verliert der Wagen ja einiges an Wert durch den Makel 'Unfallwagen'.

Gruß
Brummel

sieht auf dem Foto von außen nicht so schlimm aus.
Wenn nur die Stoßstange (inkl. Unterteil) erneuert wird, hast du keinen Unfallwagen und bekommst auch keine Wertminderung, da durch Neuteile ersetzt.
Gehe aber mal davon aus, dass der Schaden mit neuer Stoßstange nicht behoben sein wird. Wie sieht den die Kofferraumklappe und das linke Hinterrad aus? sieht man auf dem Bild leider nicht.

Egal wie freundlich der Unfallverursacher vielleicht war, such die rechtzeitig einen Anwalt. Die gegnerische Versicherung wird dir noch genug Probleme machen.

Ist der andere Wagen ein BMW 1er oder 3er? Würde da gerne mal ein Bild von der Front sehen, sieht schon von der Seite heftig aus 😰

Rechtsanwalt ist beauftragt, das hat alles der VW-Händler in Pforzheim veranlaßt. Ich fühlte mich da sehr gut aufgehoben.

Auf dem Bild sieht der Schaden wirklich nicht wild aus, der Einschlag ins Heck war aber doch schon ziemlich heftig. Die Heckklappe ist hinüber, schliesst sehr schlecht. Die Stoßstange ist gebrochen und schleift am linken Hinterrad. Weiterfahren war nicht möglich. Ich befürchte, dass unter dem Kunststoff einiges an Blech verbogen ist, hab aber noch nichts gesehen.

Der 1er BMW sah auf den ersten Blick schlechter aus (s. Bild unten).

Gruß
Brummel

Zitat:

Original geschrieben von mobafan



Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Mir ist vorgestern jemand auf der Autobahn in meinen 3 Monate alten GTI gefahren. Mir ist soweit nix passiert, der Wagen steht bei VW Pforzheim und wartet auf den Gutachter.
Wenn der Wagen wirklich erst 3 Monate alt ist, kann es sein, dass du - bei nicht unwesentlichem Schaden - Anspruch auf ein Neufahrzeug erfolgreich geltend machen kannst. Lass dich dazu von deinem Anwalt beraten.

Erstzulassung: 14.11.2007. Kilometerstand 6700

Gruß
Brummel

Zitat:

Original geschrieben von Brummel



Zitat:

Original geschrieben von mobafan


Wenn der Wagen wirklich erst 3 Monate alt ist, kann es sein, dass du - bei nicht unwesentlichem Schaden - Anspruch auf ein Neufahrzeug erfolgreich geltend machen kannst. Lass dich dazu von deinem Anwalt beraten.

Erstzulassung: 14.11.2007. Kilometerstand 6700

Gruß
Brummel

Wohl eher nicht mehr auf Neuwagenbasis abzurechnen. Alter und KM-Stand sind zu hoch.

Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Rechtsanwalt ist beauftragt, das hat alles der VW-Händler in Pforzheim veranlaßt. Ich fühlte mich da sehr gut aufgehoben.

Auf dem Bild sieht der Schaden wirklich nicht wild aus, der Einschlag ins Heck war aber doch schon ziemlich heftig. Die Heckklappe ist hinüber, schliesst sehr schlecht. Die Stoßstange ist gebrochen und schleift am linken Hinterrad. Weiterfahren war nicht möglich. Ich befürchte, dass unter dem Kunststoff einiges an Blech verbogen ist, hab aber noch nichts gesehen.

Der 1er BMW sah auf den ersten Blick schlechter aus (s. Bild unten).

Gruß
Brummel

Warst du schonmal bei dem VW-Händler in Pforzheim?

Bei dem von dir beschriebenen Schaden alles mögliche versuchen, um einen neuen zu bekommen. Dafür würde ich an deiner Stelle aber einen eigenen Anwalt beauftragen, der vielleicht nicht ganz soweit von deinem Wohnort (FFM?) entfernt ist.

Deutsch deutsches Duell -- > 1:0 für WOB 😁 (kleiner Scherz, musste jetzt sein 😉)
Der BMW sieht gegenüber dem GTI von außen um einiges schlimmer aus.

Nein er bekommt keinen neuen bei der Laufleistung und dem Alter. Da kann er versuchen was er will und da wird sich die Versicherung auch quer stellen und bekommt sogar noch recht nach der derzeitigen Rechtsprechung.

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