GTI Lenkrad im Golf V

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

ich weiß das Thema wurde schon 1000 mal durch gekaut, aber ich habe einen Golf V 1,6 und will das GTI Lenkrad verbauen ! Im Moment habe ich ein 3 Speichen lederlenkrad verbaut.

Jetzt war ich eben beim VW Händler und der mei Te direkt das kostet sie 1200€ weil ich ein neues Steuergerät brauche einen neuen Airbag und und und ... Jetzt weiß ich nicht was ich glauben soll ...!

Meine Frage ist wie lauft das alles genau ab klappt das ohne Probleme ud was genau brauch ich dafür ?

Danke im vorraus !!

Beste Antwort im Thema

ich weiß zwar nicht was hurz wieder für Müll geschrieben hat (/ignore),aber er ist ein alter Besserwisser der jedes Wort auf die waagschale legt.am besten einfach nicht beachten.

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...ich hab ein Golf VI GTI Lenkrad in meinem Ver verbaut.

Genehmigung hin oder her - die rundum Teile aus beiden Modellen sind nahezu ident.
Letztendlich geht es um die Haftpflichtversicherung bei etwaigen Schäden und nicht um mögliche, sehr unwahrscheinliche Strafen im 2 bis max. 3 stelligen Betrag.
Meiner Auffassung nach, müsste sofern nach einem Unfall die Versicherung für einen Haftpflichtschaden nicht haften sollte, ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem nicht genehmigten Teil und dem Unfallhergang vorliegen. Sofern dieser (z.B. wenn das Lenkrad beim fahren plötzlich hinunterfällt) nicht besteht, ist es meiner Auffassung nach schwer bis unmöglich dass ein Gutachter dies belegen kann, somit muss die Vwersicherung zahlen.
Ich bin beruflich kein Rechtsverdreher, würde es jedoch laienhaft so beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von strakman0815


...ich hab ein Golf VI GTI Lenkrad in meinem Ver verbaut.

Genehmigung hin oder her - die rundum Teile aus beiden Modellen sind nahezu ident.
Letztendlich geht es um die Haftpflichtversicherung bei etwaigen Schäden und nicht um mögliche, sehr unwahrscheinliche Strafen im 2 bis max. 3 stelligen Betrag.
Meiner Auffassung nach, müsste sofern nach einem Unfall die Versicherung für einen Haftpflichtschaden nicht haften sollte, ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem nicht genehmigten Teil und dem Unfallhergang vorliegen. Sofern dieser (z.B. wenn das Lenkrad beim fahren plötzlich hinunterfällt) nicht besteht, ist es meiner Auffassung nach schwer bis unmöglich dass ein Gutachter dies belegen kann, somit muss die Vwersicherung zahlen.
Ich bin beruflich kein Rechtsverdreher, würde es jedoch laienhaft so beurteilen.

damit hast du auch recht...wenn du dir deine rückleuchten lasiert hast und jemand färht dir frontal vorn rein,dann ist es total egal (versicherungstechnisch).

Da die Lenkstange in jedem Golf 5 identisch ist,kann es nicht herunterfallen oder sonst irgendwie versagen.

-Der Airbag kann nicht auslösen wenn man was falsch verkabelt

-Die Hupe kann nicht mehr funktionieren wenn man was falsch verkabelt

DAS sind die einzigen 2 Sachen die passieren können...

vollkommen Deiner Meinung!

Die Hupe kann man einfach überprüfen, und der airbag müsste nen Fehler auswerfen wenn er nicht oder falsch angeschlossen wäre.

Mir sagte mal ein Meister bei VW dass alles passt wenn kein Fehler kommt, und dass nahezu alle Systeme einen Selbstdiagnosetest durchführen, und sich nahezu jede unregelmäßigkeit in Form einer Fehlermeldung (z.B. Warnlämpchen) äußert (z.b. wenn man ihn absteckt und dann die Zündung anmacht) - das Lämpchen kann allerdings trotz wieder anstecken nur VW zurücksetzen - oder jemand mit dem geeigneten Diagnosegerät. Ebenso die Leuchtweitenregulierung beim xenon - deren Funktion ich schon mal angezweifelt hatte. Es liegt kein Fehler vor - somit muss diese funktionieren - da ein eigensicheres System (was ich jedoch ein wenig anzweifle da ich nicht glaube dass sich wirklich jeder Fehler in Form einer Fehlermeldung offenbart)
Ob der airbag letztendlich wirklich funktioniert kann man praxisnah nur einmal testen - jedoch müsste man ihn dann ersetzen - oder neu packen :-)

Wobei ich ein Golf 6 lenkrad aber vom Tüv abnehmen lassen würde...da es einfach in keinem einzigen G5 verbaut wurde !
Nichts desto trotz gibt es auch damit keine Probleme ,wenn man es richtig anschließt...und die tüv abnahme ist dann nur reine formalität 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von strakman0815


Meiner Auffassung nach, müsste sofern nach einem Unfall die Versicherung für einen Haftpflichtschaden nicht haften sollte, ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem nicht genehmigten Teil und dem Unfallhergang vorliegen. Sofern dieser (z.B. wenn das Lenkrad beim fahren plötzlich hinunterfällt) nicht besteht, ist es meiner Auffassung nach schwer bis unmöglich dass ein Gutachter dies belegen kann, somit muss die Vwersicherung zahlen.
Ich bin beruflich kein Rechtsverdreher, würde es jedoch laienhaft so beurteilen.

In dieser Verallgemeinerung kann ich dem nicht ganz zustimmen.

Bei der Frage des Lenkrades gehts ja darum, ob nun eine allgemeine Golf 5 Freigabe vorliegt oder nicht. Meiner Meinung nach liegt diese vor, auch wenn VW das nicht zugibt.

Bei dem anderen Beispiel mit lasierten Rückleuchten liegt der Fall aber anders. Lasierte Rückleuchten führen auf jeden Fall zum Erlischen der Allg. Betriebserlaubnis. Dadurch ist bei einem evtl. Unfall völlig egal, ob dieser in ursächlichem Zusammenhang mit den Rückleuchten steht oder nicht. Fakt wäre hier, die Betriebserlaubnis gilt nicht mehr, man hätte das Auto nicht im Straßenverkehr benutzen dürfen und somit muß die Versicherung nicht zahlen.

Aus dem Grund kann ich dieser allgemeinen Aussage oben nicht zustimmen.

...man dürfte ein Auto im Straßenverkehr mit 110 kmh auch nicht in der 100 er Begrenzung benützen - und trotzdem zahlt die Versicherung im schadensfalle... die genaue Rechtslage hängt immer vom jeweiligen Fall ab....
man kann es gewiss nicht verallgemeinen

Natürlich hängt es vom Einzelfall ab. Aber bei überhöhter Geschwindigkeit erlischt keine Betriebserlaubnis.

Also keine Äpfel mit Birnen vergleichen.

...jetzt schweifen wir ab...

Hallo Leute...

das R-line Lenkgrad ist bis auf eine schwarze Ziernaht baugleich mit dem GTI-Lenkrad aus dem Golf V GTI.

Da es sich um ein Originallenkrad handelt, wüsste ich keinen Grund warum man das Lenkrad eintragen lassen müsste.

Das Golf 6 Lenkgrad past auch definitiv im Golf V. Evtl. Muss man die Lenkgradnabenverkleidung am Auto etwas anpassen. Hab da mal was in der richtung gelesen.

Eintragen... es ist ein Originallenkrad. Und ich glaub kaum das ein Sherif so viel Ahnung hat, das er 100%ig sagen kann, ob das Lenkgrad nicht für den Golf V freigegeben ist.

Man bedenke ja das der Golf VI eine facegeliftete Verson vom Ver ist. Die Plattform und die meisten technischen Elemente sind ja fast blaugleich.

Zitat:

Original geschrieben von RlineGT


Hallo Leute...

das R-line Lenkgrad ist bis auf eine schwarze Ziernaht baugleich mit dem GTI-Lenkrad aus dem Golf V GTI.

Da es sich um ein Originallenkrad handelt, wüsste ich keinen Grund warum man das Lenkrad eintragen lassen müsste.

Das Golf 6 Lenkgrad past auch definitiv im Golf V. Evtl. Muss man die Lenkgradnabenverkleidung am Auto etwas anpassen. Hab da mal was in der richtung gelesen.

Eintragen... es ist ein Originallenkrad. Und ich glaub kaum das ein Sherif so viel Ahnung hat, das er 100%ig sagen kann, ob das Lenkgrad nicht für den Golf V freigegeben ist.

Man bedenke ja das der Golf VI eine facegeliftete Verson vom Ver ist. Die Plattform und die meisten technischen Elemente sind ja fast blaugleich.

Seh ich auch so.

mein opa hat nen 5,5er...ich war erstaunt wieiel 1K0 teile da verbaut sind... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von hypuh


hurz100, kannst du dich nicht einfach aus dem Thread raushalten? Das einzige was du kannst ist auf irgendwelche alten Threads verlinken in denen irgendjemand, irgendwas gepostet hat.

Was bringt uns das nun?

Das bringt z.B., dass Deine Aussagen schon in der Vergangenheit wiederlegt wurden.

Das zeigt zudem, dass Du bislang nur mit ner großen Klappe aufwarten konntest, aber z.B. selbst bsi heute Du es nicht geschafft hast, entsprechende Unterlagen mal zu veröffentlichen.

Warum hällst Du Dich eigentlich nicht aus solchen Beiträgen raus und verbreistest nach wie vor den gleichen MIST, und das, obwohl Deine Aussagen von diversen anderen Usern doch wiederlegt wurden ??

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Das bringt z.B., dass Deine Aussagen schon in der Vergangenheit wiederlegt wurden.
Das zeigt zudem, dass Du bislang nur mit ner großen Klappe aufwarten konntest, aber z.B. selbst bsi heute Du es nicht geschafft hast, entsprechende Unterlagen mal zu veröffentlichen.

Warum hällst Du Dich eigentlich nicht aus solchen Beiträgen raus und verbreistest nach wie vor den gleichen MIST, und das, obwohl Deine Aussagen von diversen anderen Usern doch wiederlegt wurden ??

Alberner gehts nicht mehr. Furz lernt es nicht mehr .... 🙄

Es brauchen keine Unterlagen veröffentlicht werden, da dies gar nicht notwendig ist und das Lenkrad nicht eintragungspflichtig ist. Der Beweis wird durch den GT Sport R-Line angetreten.

Anderslautende Aussagen seitens VW darf man getrost als "Bangemachen" ignorieren.

Ist ja aber alles Furz100egal ...

Zitat:

Original geschrieben von Golf_GTsport



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Das bringt z.B., dass Deine Aussagen schon in der Vergangenheit wiederlegt wurden.
Das zeigt zudem, dass Du bislang nur mit ner großen Klappe aufwarten konntest, aber z.B. selbst bsi heute Du es nicht geschafft hast, entsprechende Unterlagen mal zu veröffentlichen.

Warum hällst Du Dich eigentlich nicht aus solchen Beiträgen raus und verbreistest nach wie vor den gleichen MIST, und das, obwohl Deine Aussagen von diversen anderen Usern doch wiederlegt wurden ??

Alberner gehts nicht mehr. Furz lernt es nicht mehr .... 🙄

Es brauchen keine Unterlagen veröffentlicht werden, da dies gar nicht notwendig ist und das Lenkrad nicht eintragungspflichtig ist. Der Beweis wird durch den GT Sport R-Line angetreten.

Anderslautende Aussagen seitens VW darf man getrost als "Bangemachen" ignorieren.

Ist ja aber alles Furz100egal ...

Wenn der Geist nicht ausreicht, sich mit solch einem Thema vernünftig auseinanderzusetzen, sind solche Beiträge mit derartig BLÖDSINNIGEN und bereits wiederlegten Aussagen verständlich.

Aber wie sollte masn einem HIRNLOSEN soetwas verständlich machen, da nichts vorhanden ist, was auf VERSTAND schließen lassen würde.

Von solchen Mitmenschen darf man natürlich auch nicht erwarten, die Konsequenzen ihrer Blödheit zu erkennen.
Interessant dazu sind Deine ersten Beiträge, in denen Du selbst darauf hinweißt, dass sowohl ein Servicepartner als auch die VW-AG dazu Aussagen gemacht haben, die Du ignorierst.

Entschuldigung für die ungeblümte Ausdrucksweise, aber man muss sich ja dem geistigen Niveau einiger User, welches auch in vorangegangenen Beiträgen zu diesem Thema aufkam, beim Schreiben anpassen.

Ist es nicht tatsächlich ein bemitleidenswerter Zustand, wenn man noch nichtmal einen Usernamen richtig schreiben kann ?

Könnte natürlich auch an Deiner Tastatur liegen.
Dann solltest Du den Anhang beachten.

hurz, es ist immer wieder beeindruckend wie du versuchst dich gebildet auszudrücken.... leider bleibt es bei dem Versuch.

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