Großen Ärger mit VW-Händler
Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich nicht extra ein neues Thema aufmachen, aber es geht wohl nicht anders.
Ich habe am 18.04.05 einen Kaufvertrag über einen GTI unterschrieben. Dieser beinhaltete auch einen Ankauf meines alten Golf IV, zu Konditionen in denen die 2000,- Euro Rückkaufprämie enthalten ist.
So weit so gut.
Nun ruft mich das Autohaus an, und ist vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Verkäufer einen Fehler begangen hat, denn beim Verkauf eines GTI, bekommt der Händler diese 2000,- Euro nicht, sondern nur beim Verkauf eines "normalen" Golfs.
Der Mensch am Telefon machte mich direkt darauf aufmerksam, dass ich keine rechtlichen Möglichkeiten habe, da mir noch keine Auftragsbestätigung zugegangen wäre, denn erst dann ist auch von VW-Seite der Vertrag endgültig.
Ich hätte die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder 2000,- + MwSt. drauf zu zahlen... Ne, da fällt einem die Wahl echt schwer... So ein Mist...
Wo leben wir eigentlich...
Ich hoffe, ihr könnt mir folgen.
Nach 4 Monaten Forums-Lektüre und Diskussionen über Ausstattungen und Farben usw., habe ich mich eigentlich nur noch gefreut...
Alles vorbei...
Danke VW und auf Wiedersehen. Waren 20 gute Jahre mit dir, aber so nicht...
Ich bin so enttäuscht, dass könnt ihr gar nicht glauben.
Was nun?
Jörg
47 Antworten
Hallo,
ist ja wirklich unerhört!
Ich würde die Brüder nicht so davonkommen lassen.
Z.B. schriftlich um die Bestätigung Deiner Bestellung ersuchen. Da sollen sie dann mal aufscheiben, was sie Dir am Telefon gesagt haben. Bei Weigerung den Händler über VW um Auftragsbestätigung bitten.
Wenn sie das wirklich tun (ich glaube aber die werden einen Kompromiss suchen), dann schick das an eine Autozeitschrift.
MfG
@joscha37
Also schau mal auf den Kaufvertrag oder verbindl. Bestellung , wenn der Verkäufer unterschrieben hat , hat er somit den Vertrag angenommen und den Auftrag bestätigt , d.h. die schriftliche AB von VW ist Formsache .
Ist auf der verbindlichen Bestellung keine Unterschrift , haste Pech , so hart wie´s klingt .
Zitat:
Original geschrieben von boah ey ! ;-)
tja ich hab heute auch ein wenig Theater gehabt mit meinem "Freundlichen", weil er nicht zu Rande kommt mit der Auslieferung... er hat Theater gemacht und mir gesagt, dann solle ich doch vom Kaufvertrag zurücktreten.... Unverschämt, wie die mit ihren Kunden umgehen... 1 mal und nie wieder dort...
Bei so was würde ich immer direkt eine E-mail an VW schicken - inklusive Name des Autohauses und Name des Verkäufers.
@V-er
Genau so sehe ich das auch. Wenn der Verkäufer unterschrieben hat dann ist ein Vertrag zustande gekommen und dann hat ER nämlich Pech gehabt.
gruss,
ric
Hallo Joscha 🙁
ist zunächst nicht erfreulich wenn man so lange an seiner Bestellung gebastelt hat.
Das Telefongespräch würde ich nicht akzeptieren. Ein Zweizeiler an den 🙂 und auf der schriftlichen Ablehnung des Auftrages bestehen. Du hast eine Unterschrift geleistet und Anspruch darauf, ganz einfach. Ich vermute hier das der 🙂 versucht auf die "einfache Art" aus seinem Dilemma rauszukommen, ich vermute sogar das er an der Weiterleitung Deiner Bestellung an VW dreht. Ich würde jetzt knallhart die Sache durchziehen, verlieren kannst Du nix. Kostet nur etwas Ärger und mach Stress. Aber wo einWille ist gibts auch Wege, ich sehe aber im Moment nicht den Willen des Händlers.
Gruss
Vadder
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...hm...
ihr meint ich soll kämpfen?
Wenn ich gleich zu Hause bin, guck ich mal nach wegen der Unterschrift.
Fakt ist, dass das Ding "verbindl. Bestellung" heißt. Das weiss ich.
Und ich hab mir jeden kleinen Blödsinn durchgelesen auf dem Schrieb. Nur das nicht.
Ja Vadder, ich werde den harten Mann markieren, wenn mir noch irgendjemand dumm kommt in dem Laden.
Ich kann ja auch böse werden, so ist das nicht...
Ich will doch nur nen vernünftigen Vorschlag. Sollen sie mir halt 15% auf den GTI geben, und mir den normalen Preis für meinen Alten zahlen, oder sonst was. Ich muss halt rechnen. Es nervt.
Ihr seit klasse.
Nur mal so... Danke, für den Mut...
Jörg
Schau dir mein Avatar an.. wenn du so in den Laden in Zeitlupe reingehst und dann direkt auf den Verkäufer zu ohne auch nur ein Blick abzuschweifen dann geht es mit Sicherheit klar. Musst dann nur noch Terminator-like "Deine Unterschrift. Gib sie mir!" sagen.
gruss,
ric
Halt uns mal auf dem Laufenden.
Und zerleg nicht den Laden... 🙂
Doch! Erst Unterschrift vom Freundlichen und dann noch den Laden zerlegen! Nur mal so... 😉
Auf alle Fälle wird hier das Problem des Händlers (Unkenntnis) zum Problem des (zahlenden) Kunden gemacht. Als Alternative gibt es noch den EU-Binnenmarkt. Den nutzen die Hersteller schon seit langen Jahren, warum nicht auch mehr Kunden? Wäre vielleicht mal ein Argument deinem Händler gegenüber wenn er denn gar nicht will. Für die Garantie muß er als Vertragshändler ja sowieso geradestehen...
Ciao!
@joscha37
Also nochmal , ich komme aus der Branche , wenn du auf der verb.Bestellung keine Unterschrift hast am Tag des Verkaufes , hat es sich erledigt .
Auftragsannahme für VW ist entweder die direkte Unterschrift am Tag der Bestellung durch den Verkäufer oder , nach Prüfung von der Geschäftsleitung , eine schriftl. Auftragsbestätigung.
Genauso ist das. Und da es hier nicht um Peanuts geht, wird der Händler wohl hart bleiben. Hat er zwar einen Kunden weniger - trotzdem rechnet es sich anders für ihn nicht.
@Joscha
Rein rechtlich dürftest Du keine Chance haben. Unterschrift bei Bestellung hin oder her, der Vertrag kommt mit Zusendung der AB zustande. Du hast statt dessen eine Rücktrittserklärung bekommen, so daß jetzt weder Du noch der 🙂 an die Bestellung gebunden ist.
Auf einen Rechtsstreit kannst Du es eh kaum ankommen lassen, weil die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben wird. (Streitwert zu hoch bei nicht vorhandener Erfolgsaussicht.)
An Deiner Stelle würd ich einen Termin mit dem GF von dem Saftladen vereinbaren und schauen, das sich ein Kompromiss finden lässt.
Hatte bei meiner zweiten Golf-Bestellung ein ähnliches Problem, und keine Lust mich mit dem verkäufer zu streiten. Die Sache war mit dem GF bei einer Tasse Kaffee in ner halben Stunde geklärt - stressfrei.
Viel Glück !
(aber mal was anderes ... der Herr Verkäufer scheint der Hellste seiner Art nicht zu sein, die Prämie lässt sich auch über einen anderen Kunden abrechnen ... )
@joscha37:
Hier hat wohl der Verkäufer des Freundlichen einen Fehler gemacht, den er sicherlich vor seinem Chef vertuschen will. Ich würde an Deiner Stelle nun persönlich mit dem Geschäftsführer des Autohauses sprechen. Der wird Dir sicherlich aus Kulanz entgegenkommen, um eine schlechte Aussenwirkung (Presse, Berichte in Foren, Verlust eineslangjährigen Kunden einschl. Verlust im Service) zu vermeiden.
Diese Gespräche sind oftmals mehr wert als ein Rechtsanspruch.
Übrigens, so wie es aussieht, bist Du mit dem GTI wohl nicht unter die Sonderankaufprämie gefallen. Wenn Du nun aus Kulanz einen Nachlass vom Händler bekommst, können sich beide Seiten freuen. Du hast etwas bekommen, was Du eigentlich hättest nicht bekommen können, und der Händler hat elegant einen Fehler seines Mitarbeiters aus der Welt geschafft. Glaub mir, ich vertrete große Firmen in diesem Business!
@göölf
,,....Vertrag kommt mit Zusendung.....``,, das ist falsch , wenn der Verkäufer die Bestellung schriftl. mit Unterschrift bestätigt , ist der Vertrag, Bestellung rechtsgültig und VW somit , aufgrund Unwissenheit Verkäufer , gekniffen .
Große Autohäuser praktizieren daher eine verb. Bestellung ohne Unterschrift des Verkäufers , rechnen dann nach und schicken AB an den Kunden !
kannst ihm ja drohen, die story in die zeitung zu setzen...😁