Golf zu tief?
Servus
Hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage .
Es geht um folgendes Ich hab mir vor einiger Zeit ein 2er Golf fire and Ice gekauft ,da ich schon ewig einen haben wollte.Als ich ihn anmelden wollte hieß es von der Zulassung er sei zu tief und ich solle zum TÜV fahren und mir ein mängelfreies Gutachten holen .Zugegeben zu dem Zeitpunkt war er auch brachial tief.Sogar auf der Autobahn hat die Lippe auf dem Boden geschliffen .Also hab ich die Dinge von denen ich wusste sie gemacht werden erledigt und ihn auch hoch geschraubt. Hab ein kw Gewinde drin .Hab ihn jetzt ca auf der Höhe wie sie im Fahrzeugschein eingetragen ist. Hinten auf 293 und vorne auf 278 mm .Eingetragen sind 295 und 280 .Am Freitag war ich beim tüv und logischerweise wurden noch Mängel gefunden. Zum Glück größtenteils nur Kleinigkeiten. Jedoch meinte der prüfer das ich noch ein gutes Stück hoch müsste um die 50 cm zur lichtunterkante zu erreichen und jetzt hab ich keine Ahnung was ich tun soll.Noch höher schrauben kann ich nicht da sich das Gewinde fest gefressen hat und selbst wenn ich es könnte würde ich es nicht einsehen da ich wie bereits gesagt die eingetragene Höhe erreicht habe. Ich hab mittlerweile das Gefühl das mich die Prüfer verarschen wollen .Ich mein warum hab ich eine eingetragene tiefe von radlaufunterkante zu radmitte wenn die sowieso von lichtunterkante zum Boden messen?
Mein Golf ist Bj 91, habe vorne 14 Zoll 195er und hinten 225er Reifen und er ist auch nicht ein mal aufgesetzt oder Sonstiges als ich zum tüv und zurück gefahren bin Also kann er nicht zu tief sein , vor allem da ich fast täglich Autos seh die um einiges tiefer sind .Hoffe einer von euch hat Erfahrung in dem Thema und kann mir helfen oder vielleicht einen Rat geben. Ich würde echt gern noch mit ihm fahren bevor der Sommer vorbei ist und würde ihn gerne so fahren wie er ist und nicht mit der Höhe von einem Bus
Beste Antwort im Thema
Fahrwerk raus, Originales rein, ruhe! 😉
Oder eben einfach noch einmal das Fahrwerk zerlegen, reinigen und höher drehen.
Der nächste Punkt bei den 50cm ist, es gilt die Lichtaustrittskante, nicht der unterste Punkt vom Scheinwerfer!
Zitat:
@Heizölgaser schrieb am 19. Juni 2018 um 07:10:42 Uhr:
Definitiv zu einem anderen TÜV fahren und vorher dort mit dem Prüfer sprechen. Man merkt schnell ob gesunder Menschenverstand regiert, oder schwachsinnige Praragraphen-Reiterei.
Polizeikontrolle -> Messen nach -> Auto still gelegt(mit Pech) -> Zwangsabmeldung(mit Pech) -> 1300- 1400€ für sinnlose Paragraphen- Reiteri. Günstigste wäre eine Mängelkarte! Aber eben auch das liegt im Ermessen des Polizisten!
Und ja, soviel kostet so etwas im Ganzen, weil alle Kosten auf dem Fahrer abgewälzt werden!
Zitat:
@Heizölgaser schrieb am 19. Juni 2018 um 10:55:49 Uhr:
Zitat:
@Jigsaw2.0 schrieb am 19. Juni 2018 um 04:31:37 Uhr:
Bei Bj 91 gilt 50cm von der unteren Lichtaustrittskante zum Boden.Wo hast du diese Baujahr Beschränkung her? Nach meinem Wissensstand gelten die Regeln für die Lichtaustrittskante sowie der Höhe des vorderen Kennzeichens über Fahrbahn grundsätzlich für alle Fahrzeuge...
Dann erkundige dich mal was der Bestandsschutz ist. Es gilt immer für das Auto die StVZO von dem Tag an dem das Auto zugelassen wurde! Es gibt dafür nur eine Ausnahme, das sind Blinker und Bremslicht, die müssen bei durchweg allen Autos vorhanden sein und auch nachgerüstet werden, wenn nicht schon von Werk vorhanden.
Ab dem 1.1.89 gilt die Regel mit den 50cm. Ab dem 1.1.90 Nebelschlusslicht und ab dem 1.1.91 LWR. Ab dem 1.1.87 gilt erst die Pflicht für Rückfahrscheinwerfer.
Deiner Logik nach, müsste man sonst alles bei jedem Auto nachrüsten. Das wäre ein zu großer Aufwand, daher gibt es eben den Bestandsschutz und damit gilt zu jeder Zeit das Gesetz von dem Tag wo das Auto in den Verkehr kam.
24 Antworten
das ist aber nicht ganz legal weils die so net gab.
wie gesagt lwr fehlt.
und wenn man bastelt kann man gleich auf klarglas corrados umbauen.
Zitat:
@M4d.-.M4x schrieb am 20. Juni 2018 um 10:55:13 Uhr:
Die LWR lässt sich bei der Rallyefront auch recht einfach nachrüsten. Hab ich auch mal gemacht. Es muss nur der Stift der Linse zum verstellen raus und einer mit Kugelkopf rein. Stellmotoren befestigen und fertig.
Zur Not passen Linsen vom Beetle fast 1:1. das wäre dann natürlich wieder nicht legal, aber dafür sehr gute lichtausbeute mit Neueren Fassungen und ehrlich gesagt: wer will das kontrollieren können?
Wenn man Basteln kann, würde ich es an stelle des TE so machen! SIeht es hinterher vernünftig aus, fragt da keiner mehr nach. Und auffallen tut es eh keinem!
Zitat:
@Jan565 schrieb am 21. Juni 2018 um 19:17:37 Uhr:
Zitat:
@M4d.-.M4x schrieb am 20. Juni 2018 um 10:55:13 Uhr:
Die LWR lässt sich bei der Rallyefront auch recht einfach nachrüsten. Hab ich auch mal gemacht. Es muss nur der Stift der Linse zum verstellen raus und einer mit Kugelkopf rein. Stellmotoren befestigen und fertig.
Zur Not passen Linsen vom Beetle fast 1:1. das wäre dann natürlich wieder nicht legal, aber dafür sehr gute lichtausbeute mit Neueren Fassungen und ehrlich gesagt: wer will das kontrollieren können?Wenn man Basteln kann, würde ich es an stelle des TE so machen! SIeht es hinterher vernünftig aus, fragt da keiner mehr nach. Und auffallen tut es eh keinem!
Ob die Scheinwerfereinstellung elektrisch oder manuell geschieht ist doch völlig egal, sie geschieht doch an der gleichen Stelle. Letztendlich wollen TÜV-Prüfer doch nur sehen das sich der Scheinwerfer bewegt, dann sind sie zufrieden!
Der Rally-Golf Umbau ist ja so ziemlich der teuerste Umbau von allen, vielleicht ist der Jettaumbau, evtl. noch mit einem umgedrehten Grillspoiler drunter doch die günstigere Lösung?
mit leuchtweitenregulierung ist die vom innenraum gemeint und nicht per hand am scheinwerfer selbst.
die vom innenraum mit zb dem rädchen ist ab 1.1.1990 pflicht.
das direkt am scheinwerfer von hand einstellen ist nicht mit der LWR gemeint
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Grundsätzlich verstehe ich nicht wie Jemand von der Zulassungsstelle sich weigern kann ein KFZ mit gültigen Papieren zuzulassen ? Der rechtliche Rahmen würde mich interessieren und ich hätte das auch von dem Herrn abverlangt. Ich wette das der Herr sehr ins stottern gekommen wäre wenn man gefragt hätte wo das steht das es verweigern darf ! Diesen ganzen Aufwand an dem Auto hätte ich nicht betrieben sondern wäre eher sonst zu einem Anwalt gegangen und hätte eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben. Behördenwillkür , kommt leider immer wieder vor.
Oh ja, das iss ne dufte Idee Behörden mit Anwälten und Dienstaufsichtsbeschwerden zu drohen. Da hast du quasi schon gewonnen. Rate wer am längeren Hebel sitzt?
Der Themenersteller hat direkt eingeräumt, das der Karren so tief war, das selbst einem Blindem aufgefallen wäre das da was nicht stimmt. Wenn man den Karren dann noch vor der Zulassung parkt, kann man dem Beamten nicht verdenken, wenn er seiner Sorgfaltspflicht nach kommt! Vorschriften gelten für alle - in der nächsten Fahrzeugkontrolle wäre ihm sowieso dasselbe passiert....
Zitat:
@vr6-Homy schrieb am 26. Juni 2018 um 09:28:21 Uhr:
Grundsätzlich verstehe ich nicht wie Jemand von der Zulassungsstelle sich weigern kann ein KFZ mit gültigen Papieren zuzulassen ?
Das Ding heißt nicht umsonst Zulassungsstelle. Nur die entscheiden über die Zulassung.
Da kann man Dienstaufsichtsbeschwerden ohne Ende schreiben, bringt nix. Es sei denn es ist tatsächlich alles einwandfrei.
Zitat:
@Himeno schrieb am 21. Juni 2018 um 21:53:40 Uhr:
mit leuchtweitenregulierung ist die vom innenraum gemeint und nicht per hand am scheinwerfer selbst.
die vom innenraum mit zb dem rädchen ist ab 1.1.1990 pflicht.das direkt am scheinwerfer von hand einstellen ist nicht mit der LWR gemeint
Mit manuell habe das einstellen mit dem Schraubendreher am Einstellgerät gemeint. Nur diese Schraube wird bei einem Umbau gegen der Stellmotor getauscht, dann bewegt sich der Scheinwerfer und mehr will der TÜV nicht sehen.
Zitat:
@Kutscher-Uli schrieb am 26. Juni 2018 um 12:53:55 Uhr:
Zitat:
@Himeno schrieb am 21. Juni 2018 um 21:53:40 Uhr:
mit leuchtweitenregulierung ist die vom innenraum gemeint und nicht per hand am scheinwerfer selbst.
die vom innenraum mit zb dem rädchen ist ab 1.1.1990 pflicht.das direkt am scheinwerfer von hand einstellen ist nicht mit der LWR gemeint
Mit manuell habe das einstellen mit dem Schraubendreher am Einstellgerät gemeint. Nur diese Schraube wird bei einem Umbau gegen der Stellmotor getauscht, dann bewegt sich der Scheinwerfer und mehr will der TÜV nicht sehen.
wobei ein verändern ein verkust der typgenehmigung der scheinwerfer wäre und damit ne dunkle grauzone
Zitat:
@Himeno schrieb am 27. Juni 2018 um 00:12:29 Uhr:
Zitat:
@Kutscher-Uli schrieb am 26. Juni 2018 um 12:53:55 Uhr:
Mit manuell habe das einstellen mit dem Schraubendreher am Einstellgerät gemeint. Nur diese Schraube wird bei einem Umbau gegen der Stellmotor getauscht, dann bewegt sich der Scheinwerfer und mehr will der TÜV nicht sehen.
wobei ein verändern ein verkust der typgenehmigung der scheinwerfer wäre und damit ne dunkle grauzone
Ich denke ab hier sollte der geneigte Leser selbst erkennen was los ist ............