Golf VI zu breit für 2-m-Fahrspuren in BAB-Baustellen!

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ich treibe mich ja normalerweise mangels Golf VI nicht in diesem Unterforum herum, habe da aber in der aktuellen Ausgabe des "Lenkrad", der Zeitschrift des ACE, eine interessante Info (auch) für alle Golf-VI-Fahrer gefunden (-> Quelle, Seite 4 unten):

"Verengte linke Fahrspuren sind in den Baustellenbereichen auf fast allen Autobahnen zu finden. Die maximale Fahrzeugbreite darf, dem Verkehrszeichen 264 nach, das Maß von zwei Metern nicht überschreiten.

Das Fatale daran: Diese Breite bezieht sich auf die tatsächlichen Abmessungen und nicht auf den Eintrag in der Zulassung.

Daher begeht schon der Fahrer eines aktuellen VW Golf eine Ordnungswidrigkeit (20 Euro), wenn er die verengte Fahrspur nutzt. Denn trotz eingetragener Breite von 1,79 Meter summiert sich der tatsächliche Wert – einschließlich beider Außenspiegel – auf „illegale“ 2,05 Meter. ACE-Tipp: Im Zweifel die rechte Spur nutzen!

Ich will ja nicht "den Teufel an die Wand malen", aber da die konkrete Fahrzeugbreite immer öfter anhand von Filmaufnahmen ermittelt und SUV-Fahrer auf solchen 2-m-Spuren schon nachträglich per Post zur Kasse gebeten wurden, könnte dies evtl. bald auch uns Golf-Fahrer betreffen. 😰 😎

Schönen Gruß

Beste Antwort im Thema

Jetzt mal ganz abgesehen von der Vorschrift und ganz ehrlich: Wem ist noch nie heiß geworden auf der linken Spur in einer Autobahnbaustelle? Hände hoch!

Keinem? Hab' ich's mir doch gedacht.

Ich habe früher auch alle möglichen Fahrzeuge, die nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (meist 60 km/h) + 10 km/h fuhren, auf solchen Spuren überholt - sogar mit einem T3. Aber mit dem Alter kommt die Weisheit und man denkt über Vieles nach, was man so macht. Denn auch wenn ich ein Fahrer bin, der sein Auto und dessen Abmessungen ganz gut im Griff hat, gibt es da auf der Straße immer noch ein paar andere Teilnehmer, deren Verhalten ich nun mal einfach nicht beeinflussen kann.

OPAmitTDI hat das in diesem -> Beitrag ganz schön beschrieben. 😁

Und nachdem auch ich einige Begegnungen der nervenaufreibenden Art mit Lkw-Fahrern hatte, die unbedingt in einer BAB-Baustelle und bei strömendem Regen neben mir und meinem 12-jährigen Sohn in unserem Vento einen Wedeltest durchführen mussten, bin ich in mich gegangen: Die Folgen einer Berührung wären ganz sicher nicht nur ein paar Kratzer gewesen, wie Manche das gerne abtuen. Da hätte unser alter Golf-III-Ableger auch schnell zum Pingpong-Ball werden und zwischen Fahrbahntrennung und Lkw hin- und her geschubst werden können, wobei wir dann z. B. auch vor die Dreifach-Achse des Aufliegers hätten geraten oder eben die Fahrbahntrennung hätten durchbrechen können ... 😰 Ich würde das nur ungerne ausprobieren wollen, erst Recht nicht mit dem Nachwuchs an Bord. Der soll erst mal die Chance erhalten, sein eigenes Leben zu leben.

Und der nächste Gedanke war dann natürlich: Was wäre, wenn so ein unnötiges, aber risikoreiches Überholmanöver ihm seinen Vater bei einer Solofahrt nehmen würde? Und das nur, weil der meinte, ein paar Minuten eher am Ziel ankommen zu müssen? Schön blöd, der Kerl, nicht?

Ich halte mich also in solchen Baustellen speziell beim Überholen von Lkw zurück, egal ob ich mit Passagieren oder solo unterwegs bin. Egal ist mir dabei auch, ob mein Wagen die 2-m-Höchstbreite überschreitet oder nicht: Baustellen sind nun mal sehr unfallträchtige Abschnitte der Autobahn und aus eigenem Überlebenstrieb heraus fahre ich da eben besonders defensiv.

Schönen Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von maody66



[...] Jedenfalls für mich nicht weiter diskutabel.

Beste Grüße
Markus

Na ja, dann wollen wir vllt zum Ursprungsthema zurück? Diese Diskussion war für mich durchaus informativ, driftet aber vom Thema per se inzwischen weit ab.

Ich finds irgendwie von lustig bis verheerend, dass VW beim Golf 6 nicht an diese - ja ich möchte schon bald sagen - höchst wichtige Grenze von 2000 mm gedacht hat, was ja im Extremfall den Kunden Geld kosten kann.

Übrigens - irgendwo wurde es hier schon gepostet - betreffen diese "Überbreiten" nicht nur den Baustellen- sondern auch den Parkhaus-/Garagenverkehr. Mein SUV ist 1985 mm breit (mit Spiegeln), mit dem komm ich besser in meine TG als wie mim Golf...;--(((

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von blubb0815


jetzt wirds aber kleinkariert. ist aber typisch für leute, die sich nur an regeln halten, solange sie nicht selbst eingeschränkt werden 🙄

Nun mal immer mit der Ruhe, kein Grund hibbelig zu werden, wir diskutieren doch nur. 🙂

Ich denke schon, das hier ein nicht zu unterschätzender Unterschied vorliegt. Dies gilt ganz allgemein, auch wenn keine Regeln bzw. Regelverstöße vorliegen: meine Freiheit endet dort, wo ich andere in ihrer eigenen Freiheit einschränke.

Im Übrigen gehöre ich persönlich zu den Menschen, die sich sehr genau an Geschwindigkeitsvorschriften halten, ich habe aber ganz allgemein ein Problem mit den Hilfssheriffs (damit meine ich jetzt nicht dich persönlich, du wirst aber wissen, von welcher Art Menschen ich spreche), die sich selbst nicht an Regeln halten, damit andere einschränken und sich dann auch noch im Recht fühlen.

Zitat:

dass leute die regeln nur anwenden wollen, wenn sie selbst nicht eingeschränkt werden bzw. sie einen vorteil dadurch erhalten.

Da hast du mich grundsätzlich missverstanden. Regeln haben in den meisten Fällen einen guten Grund und sollen eingehalten werden, da bin ich absolut deiner Meinung.

Aber ich halte es auch nicht für richtig, dass einige Verkehrsteilnehmer meinen, andere maßregeln zu müssen, obwohl es alles andere als deren Job ist, die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen.

@maody66:
Also klarer kann ich dir meine defensive Fahrweise und die Situation, weswegen es manchmal so einen scheinbar schleichenden und von manchen als behindernd empfundenen Linksfahrer einfach eine gewisse Zeit lang geben muss einfach nicht schildern. 🙁

Der kann sich nicht einfach in Luft auflösen und dein als Lösung dargestelltes spontanes Einscheren in eine 20-m-"Lücke" ist - und da kannst du jeden Polizisten oder Verkehrsexperten fragen - selbst bei nur 60 km/h einfach gefährlich (und gefährdent) und damit verantwortungslos, weil du dann mit ca. 8 m Abstand hinter einer Schrankwand her fährst und der Wagen hinter dir auch nicht mehr Abstand zu deinem hat. Es müssten aber jeweils mindestens 30 m sein!

Aber bei deinem Feindbild "Fremdbestimmer", der ja zunächst einmal nichts dafür kann, dass er in dieser Position ist, und der sich erst selbst einen akzeptablen Ausweg schaffen muss (siehe meinen vorherigen Beitrag), erkennst du sofort eine provozierte Behinderung und Gefährdung.

Ja, nee, is' klar! Und du redest von (Zitat) "viele offenbar partiell/temporär autistische Menschen auf Deutschlands Straßen" ... 🙄

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von TDi1904



Ich denke schon, das hier ein nicht zu unterschätzender Unterschied vorliegt. Dies gilt ganz allgemein, auch wenn keine Regeln bzw. Regelverstöße vorliegen: meine Freiheit endet dort, wo ich andere in ihrer eigenen Freiheit einschränke.

deinem letzten satz stimme ich vollkommen zu. allerdings berechtigt dich die eigene freiheit nicht dazu die gefährdung der anderen zu erhöhen, nur um den eigenen freiheitsgedanken voll auszuleben 😉

der von dir genannte unterschied lässt den grund für die regel völlig außen vor und bezieht sich allein auf den freiheitsgedanken. das kann es nicht sein.

man könnte es also so erweitern (obwohl für mich die eigene unversehrtheit auch teil der freiheit ist 😉):
meine Freiheit endet dort, wo ich andere in ihrer eigenen Freiheit einschränke oder gefährde.

Zitat:

Original geschrieben von TDi1904



Zitat:

dass leute die regeln nur anwenden wollen, wenn sie selbst nicht eingeschränkt werden bzw. sie einen vorteil dadurch erhalten.

Da hast du mich grundsätzlich missverstanden. Regeln haben in den meisten Fällen einen guten Grund und sollen eingehalten werden, da bin ich absolut deiner Meinung.
Aber ich halte es auch nicht für richtig, dass einige Verkehrsteilnehmer meinen, andere maßregeln zu müssen, obwohl es alles andere als deren Job ist, die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen.

es ging mir einfach um den sachverhalt, dass man nicht jemanden anderen auffordern kann sich an regeln zu halten, nur damit man selbst im nächsten moment einen regelverstoß durchführen kann. das ist einfach ein widerspruch in sich 😉 wenn man jetzt anfängt die regeln zu gewichten, ist das einfach nur eine weitere rechtfertigung für den eigenen regelverstoß. das ganze macht den ursprünglichen regelverstoß natürlich nicht richtiger, aber ich kann nicht von anderen fordern was ich selbst nicht bereit bin zu akzeptieren: mich in den vom gesetzgeber (oder der gesellschaft) aufgestellten regeln zu bewegen.

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Zitat:

Original geschrieben von maody66


bla Ich setze auch weder den Blinker noch benutze ich die Lichthupe. bla . Ich fahre einfach rechts vorbei, wenn es gefahrlos möglich ist. bla. Ich behindere oder gefährde mit meiner Fahrweise niemanden, der Linksspurschleicher aber schon. bla

Erstens: Die Lichthupe wäre das einzige, was in diesem Szenario kein Regelverstoß wäre. Die ist nämlich dazu da, einen Überholvorgang anzukündigen.

Zweitens: Natürlich gefährdest du mit diesem Verhalten jemanden, und zwar mindestens denjenigen den du überholst.

Drittens: Was du da treibst und im Forum öffentlich ankündigst ist strafbar, nennt sich Gefährdung des Straßenverkehrs und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn bei einer solchen Aktion, insbesondere innerhalb von Gefahrenstellen (=Baustelle, Fahrbahnverengung) etwas passiert bist du dran. Denk mal drüber nach ob es das Wert ist...

Grüsse,
azza

Auch wenn maody66 sich meist die Welt so zurecht biegt, wie sie ihm passt, muss ich ihm unter bestimmten Bedingungen Recht geben:

Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung, bei Stau oder zäh fließendem Verkehr darf man (auch auf der Autobahn!) rechts schneller fahren. Aber nur, wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt (siehe auch -> hier; der Text gehört zum sechsten kleinen Bild). 😉

Dass sollte man wissen und daher mit so etwas rechnen.

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von azza



Zitat:

Original geschrieben von maody66


bla Ich setze auch weder den Blinker noch benutze ich die Lichthupe. bla . Ich fahre einfach rechts vorbei, wenn es gefahrlos möglich ist. bla. Ich behindere oder gefährde mit meiner Fahrweise niemanden, der Linksspurschleicher aber schon. bla
Erstens: Die Lichthupe wäre das einzige, was in diesem Szenario kein Regelverstoß wäre. Die ist nämlich dazu da, einen Überholvorgang anzukündigen.

Zweitens: Natürlich gefährdest du mit diesem Verhalten jemanden, und zwar mindestens denjenigen den du überholst.

Drittens: Was du da treibst und im Forum öffentlich ankündigst ist strafbar, nennt sich Gefährdung des Straßenverkehrs und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn bei einer solchen Aktion, insbesondere innerhalb von Gefahrenstellen (=Baustelle, Fahrbahnverengung) etwas passiert bist du dran. Denk mal drüber nach ob es das Wert ist...

Grüsse,
azza

Mensch

azza, 

alter Freund, wo hast Du bloß so lange gesteckt? Aus alter Verbundenheit mache ich es kurz: Erstens, zweitens, drittens.... kompletter Mumpitz!

(O. K., bei erstens konzediere ich auch nur "weit verbreiteter Irrglaube"

)

Daher, weil nicht zum ersten Mal (soweit mir erinnerlich), kann ich Dir nur den guten alten Dieter Nuhr (bzw. einen seiner Wahlsprüche) ans Herz legen: "Wenn man keine Ahnung hat...." Denk mal drüber nach.

Beste Grüße
Markus

Interessanterweise ist ein Golf zu breit für die linke Spur (<2m) aber kein Tuareg! Wenn ich einen Tuareg in einem Baustellenabschnitt sehe, dann fährt er meistens auf der linken Spur, dabei noch einen halben Meter über durchgezogene Linie auf den rechten Streifen herausragend. Und keinen Polizisten scheint es zu interessieren.

Mein Wagen ist (nur) 2 cm über 2m, jedoch fahre ich auf der rechten Spur in einer BAB-Baustelle. Es ist auch weniger stressig als sich einen Tunnelblick zu bilden und stur der linken Spur zu folgen mit kleinen Zwischenräumen links und rechts.

Zitat:

Original geschrieben von maody66


Mensch azza, alter Freund, wo hast Du bloß so lange gesteckt? Aus alter Verbundenheit mache ich es kurz: Erstens, zweitens, drittens.... kompletter Mumpitz! (O. K., bei erstens konzediere ich auch nur "weit verbreiteter Irrglaube")

Ich habe mich zwischenzeitlich unter einem Stein versteckt 😉

Nur weil es nun schon spät ist und ich vom Biken noch Adrenalin im Blut habe folgendes:

Erstens: §5 StVO, Satz 5: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Zweitens: Dafür gibts keine Rechtsnorm, aber genügend Urteile beim Hergang innerhalb von Gefahrenstellen.

Drittens: §315c StGB, Satz 1 und Satz 3: Wer im Straßenverkehr [...] grob verkehrswidrig und rücksichtslos [...] falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer in den Fällen des Absatzes 1 (vorgenannt) die Gefahr fahrlässig verursacht oder fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nun: Du überholst einen unsicheren Fahrer in der Baustelle Rechts, derjenige erschrickt weil er sowieso mit der Situation überfordert ist und semmelt deswegen in die Mittelleitplanke oder den Gegenverkehr, was am Besten noch von den frustrierten Hinterherfahrenden bezeugt wird weil die nun eine Stunde in der Baustelle im Stau stehen, das wird dann verhandelt und endet bei Drittens.

Der verkehrsrechtserfahrene Richter, der sich jeden Tag mit solchem Material auseinandersetzt, wird dann natürlich mit Dieter Nuhr gefügig gemacht.

Mir persönlich ist das Wurscht, aber die Fakten sind so, du kannst das gern widerlegen oder ignorieren.

Im Übrigen: Ich bin ganz deiner Meinung, überforderte Fahrer gehören eigentlich von der Bahn, aber wo fängt man damit an? Ältere Menschen? Menschen mit Behinderung? Jemand der mal einen schlechten Tag hat? Fahranfänger? Die "Starken" haben insbesondere im Straßenverkehr eine Sorgfalts- und Rücksichtspflicht für die "Schwachen". Es ist wirklich so.

Beste Grüße,
Martin

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez


@Superdino,

bei einem Unfall sind auch 3 Millimeter zu viel,

Na ja, dann müsste aber die erhöhte Breite auch ursächlich für den Unfall gewesen sein. Und ob das bei 3 mm oder auch 3 cm so ist?

Die breite hängt ja auch an den heute sehr grossen Rückspiegeln...Ob deren Einklappen aber die Lösung ist?? Unfall mit eingeklappten Rückspiegeln...

Fakt ist doch, dass wenn die Polizei nichts besseres zu tun hat als einen Golf VI Fahrer für Fahren auf der linklen Spur zu bestrafen, dann denke ich, dass es schon weit gekommen ist.

Ich fahre oft links. Voraussetzung ist aber, gute Sicht und Baustelle mit sauberer Verkehrsfürhung. Wenns eng wird, die Fahrbahnen nach links oder rechts versetzt werden, muss ich neben keinem LKW sein. LKW Fahrer sind auch nur Menschen. Für diese ist in manchen Baustellen die Fahrbahn auch eng; vor allem wenn sie müde sind...

äh noch was.

Ich habe schon öfters beobachtet, dass in sehr engen Baustellem LKW in der Mitte der Fahrspuren fahren und so ein Überholen verhindern.

Und noch was zu dem ganze Thema wer wen behindert oder bedrängt.
Jeder von uns wird älter und jeder von uns lernt an Erfahrung dazu (ok, nicht alle :-)) . Wir alle leben in einer Gesellschaft die im Durchschnitt älter wird und wir alle müssen mit Menschen leben, die nicht so gut Auto fahren, Angst in Baustellen haben, etc. Egal wie ich es mache, ich bin halt nicht alleine und ich muss mit Fehlern von anderen rechnen.

Wer dann bewusst andere in dieser Stresssituation bedrängt handelt grob fahrlässig, eigentlich sogar mit Vorsatz. Falls aus so einer Situation ein Unfall entsteht, ist der ganze Zeitgewinn für den nachfolgenden Verkehr weg. Sollten Personen zu schaden kommen, dann wird man seines Lebens nicht mehr froh. Du bekommst bei keinem Gericht der Welt recht, wenn Du wegen wenigen Sekunden Zeitgewinn andere gefährdest. Ja sogar ist es fraglich, ob jemand der so denkt überhaupt geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.

In der Schweiz habe ich schon Schilder gesehen, die ein versetztes Fahren in Baustellen empfehlen. Wenn alle gleichmäßig 60 oder 80 versetzt fahren, läuft der Verkehr ohne Probleme.

PS
Ich ärgere mich auch, wenn einer 70 statt erlaubter 80 fährt. Aber was bringt es, wenn ich den dann noch bedränge? Der hat doch auch so schon angst oder ist halt unter Stress. Was bringt es, wenn ich rechts an ihm vorbeiziehe und er vor Schreck einen Fehler macht?? Was habe ich da gewonnen? Und jetzt noch ganz ehrlich. Wie oft kommt das vor, dass jemand deutlich zu langsam fährt? Wie oft fahren manche aber viel zu schnell in den Baustellen und ärgeren sich über die langsameren Fahrer?

Zitat:

Original geschrieben von azza


Nun: Du überholst einen unsicheren Fahrer in der Baustelle Rechts, derjenige erschrickt weil er sowieso mit der Situation überfordert ist und semmelt deswegen in die Mittelleitplanke oder den Gegenverkehr, was am Besten noch von den frustrierten Hinterherfahrenden bezeugt wird weil die nun eine Stunde in der Baustelle im Stau stehen, das wird dann verhandelt und endet bei Drittens.

Siehst Du, Mann, und diese Aussage kommt nur daher, dass Du meinen Post offenbar nicht vollständig gelesen (wenn ich mal gut denke und keine Absicht unterstelle) und dann auch noch in Deinem Posting durch gezieltes Kürzen meine Aussage verfälscht und sinnentstellt hast (dabei nicht an Absicht zu glauben fällt mir allerdings schwer 😉). Ich habe nämlich ausdrücklich geschrieben, dass ich NIEMALS in fahrbahnverengten Baustellen rechts überhole, weil es viel zu gefährlich ist. Ferner habe ich ausdrücklich geschrieben, dass ich niemanden bedränge oder gar nötige. Natürlich aus dem Grunde, dass es keinen Sinn macht, jemanden zu bedrängen, der eh schon ängstlich und unsicher ist. Im Gegenteil, das Ergebnis ist ja bereits vorprogrammiert...

Ich fahre also -wie schon gesagt- brav hinterher. Und ärgere mich. Und wundere mich.

Nochmal: Es besteht ein klarer Unterschied in den beiden hier diskutierten Regelverletzungen. Wer einfach nur schneller fährt als erlaubt (=klare Regelverletzung) behindert keinen anderen Verkehrsteilnehmer. Wer aber das Rechtsfahrgebot verletzt (=klarer Regelverstoß) behindert dabei auch noch seine Mitmenschen.

Grüße
Markus

P.S.: Die Lichthupe darf zum Anzeigen einer Überholabsicht (als Warnung des Vorherfahrenden) betätigt werden, aber nicht zum "Freiräumen" der linken Spur. Die StVO stammt aus dem Jahr 1934.

Zitat:

Original geschrieben von maody66



Nochmal: Es besteht ein klarer Unterschied in den beiden hier diskutierten Regelverletzungen. Wer einfach nur schneller fährt als erlaubt (=klare Regelverletzung) behindert keinen anderen Verkehrsteilnehmer. Wer aber das Rechtsfahrgebot verletzt (=klarer Regelverstoß) behindert dabei auch noch seine Mitmenschen.

die sache wird auch nicht richtiger wenn ihr sie gebetsmühlenartig wiederholt 😉 aber es liegt ja in der natur des menschen sich die eigenen fehler klein zu reden, von daher mach ich dir da keinen vorwurf 😉

Zitat:

Original geschrieben von maody66


P.S.: Die Lichthupe darf zum Anzeigen einer Überholabsicht (als Warnung des Vorherfahrenden) betätigt werden, aber nicht zum "Freiräumen" der linken Spur. Die StVO stammt aus dem Jahr 1934.

Zum großen Rest: Ich wollte dich nicht persönlich angreifen, wenn du das so aufgefasst hast tut es mir leid. Ich bin mir auch ziemlich sicher dass alle hier beteiligten Motortalker nicht die Problemfahrer auf deutschen Straßen sind...

Zum Oben genannten: Es ist wirklich, wirklich, wirklich erlaubt, auch auf der Autobahn. Konkret: Kurzes, ein- bis zweimaliges Aufblenden unter Einhaltung des Mindestabstands, und wenn der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Viele Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von azza



Zitat:

Original geschrieben von maody66


P.S.: Die Lichthupe darf zum Anzeigen einer Überholabsicht (als Warnung des Vorherfahrenden) betätigt werden, aber nicht zum "Freiräumen" der linken Spur. Die StVO stammt aus dem Jahr 1934.
Zum großen Rest: Ich wollte dich nicht persönlich angreifen, wenn du das so aufgefasst hast tut es mir leid. Ich bin mir auch ziemlich sicher dass alle hier beteiligten Motortalker nicht die Problemfahrer auf deutschen Straßen sind...

Zum Oben genannten: Es ist wirklich, wirklich, wirklich erlaubt, auch auf der Autobahn. Konkret: Kurzes, ein- bis zweimaliges Aufblenden unter Einhaltung des Mindestabstands, und wenn der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Viele Grüsse

Nein, hab ich nicht (ich hoffe, Du Dich auch nicht). 🙂 Hab mich nur falsch zitiert gefühlt... 😉

Gerade hab ich zwar gelernt, dass gebetsmühlenartige Wiederholung etwas nicht richtiger macht (echt jetzt? 😁), aber ich will mal meine Schnauze halten und Dir einfach glauben. War bis vor kurzem nämlich selbst dieser Meinung, habe mich aber mit einem Kundigen (der sogar OLG-Rechtsprechung dazu parat hatte) dazu ausgetauscht, der sehr überzeugend klang.

Nix für ungut und viele Grüße zurück

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