Zitat:
@RunnY schrieb am 9. Juni 2025 um 08:05:33 Uhr:
Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist die Ermittlung des BLP als Basis der Versteuerung und das zweite, um das es hier geht, ist die Frage, ab wann ein PKW von der neuen Dienstwagenbesteuerung profitiert.
Das ist nicht nur dasselbe paar Schuhe, es ist sogar genau derselbe Schuh. Frag einfach deinen Steuerberater oder les die Quelle an der Stelle die es regelt, aber die Frage ist beantwortet.
Davon ab - Du kannst deine Karre solange leasen wie du willst, solange sie unzugelassen in der Garage steht hast du offensichtlich keinen pauschalen geldwerten Vorteil der privaten Nutzung, das ist sogar empirisch für einen Steuerlaien nachvollziehbar. Ende Off-Topic.