Golf VI darf offizell nicht auf einer Linken-Baustellen-2-Meter-Breiten-Spur fahren

VW Golf 6 (1KA/B/C)

fyi

Moin

Ich habe gestern einen Bericht in WISO gesehen, über die wohl vermehrt in einigen Bundesländer gängige Paxis Autos in dieser Spur zu blitzen.
In einem Nebensatz wurde erwähnt, das der aktuelle Golf auch nicht auf dieser Spur fahren dürfte.
Ein Polizist erklärte, das von der "tatsächlichen Breite" ausgegangen wird, und das ist von Rückspiegel zu Rückspiegel.
Nach massiven Protesten wird darüber nachgedacht die Spurbreite auf 2,10 Meter zu verbreitern.

Gruß

Kali

edit:
http://www.zdf.de/.../Baustellen-Strafzettel-fuer-breite-Autos

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo


wo eine linke spur ist,ist doch auch eine rechte....
dann wird die befahren,und gut ist.

Du fährst Werktags selten Autobahn? 🙄

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Hi JeanLuc

Ich weiss nicht, ob Du es bemerkt hast, aber ich habe den WISO Beitrag in meinem Eingangspost nachträglich verlinkt.
Genau das was bguenduez beschreibt ist auch dort wiederzufinden.

Mit dem normalen Menschenverstand bis ich auch Deiner Seite, dummerweise sehen die deutschen Gerichte es so wie es bguenduez erklärt.

Kali

Moin,

ich hatte hier:
http://www.motor-talk.de/.../breite-inkl-spiegel-t3090348.html?...
schonmal eine Diskussion zu dem Thema gestartet.

VG
Hexsler

Es ist auf jedenfall vom Gesetzgeber sehr unglücklich gelöst. Das Maß, das man griffbereit dabei hat, ist nicht das, was man unterwegs kennen muß. Ein gaaaanz schlechtes Benutzerinterface 😁

Und es ist absolut unrealistisch zu erwarten, das ein Autofahrer vor Fahrtantritt mehr tut als in den Schein zu schauen (den man heute eh kaum noch decodieren kann).

Ich spreche hier ausdrücklich nicht vom Eigentümer des Fahrzeugs, sondern vom den Fall, das man einen Firmenwagen oder Leihwagen fährt. Jeden Tag einen anderen... (Was nicht vollkommen unrealistisch ist).

Nun, das zeigt letztendlich nur, das frühere Regierungen auch schon schlecht durchdachte Gesetze machen konnten.

Zitat:

Original geschrieben von Hexsler


Moin,

ich hatte hier:
http://www.motor-talk.de/.../breite-inkl-spiegel-t3090348.html?...
schonmal eine Diskussion zu dem Thema gestartet.

VG
Hexsler

oh schade, und ich dachte, dass ich der erste war mit der Idee, die AS in der Baustelle anzuklappen....😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von tsi102009



Zitat:

Original geschrieben von Hexsler


Moin,

ich hatte hier:
http://www.motor-talk.de/.../breite-inkl-spiegel-t3090348.html?...
schonmal eine Diskussion zu dem Thema gestartet.

VG
Hexsler

oh schade, und ich dachte, dass ich der erste war mit der Idee, die AS in der Baustelle anzuklappen....😁😁

Ähm, was die Beifahrerin oder der Beifahrer aber von Hand machen muss, denn der linke Außenspiegel muss draußen bleiben!

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69


Handbuch ... Angaben ohne Gewähr ... vorbehaltlich von Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen etc. pp.

Konfigurator ... oftmals fehlerbehaftet

Ergo: keine verläßliche Quelle

Doch, doch, zur Not tut es auch ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage.

Zitat:

Zollstock ... Toleranzen sind Abhängig von z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Durchbiegung des Meßmittels etc. pp.

Ergo: keine verläßliche Meßmethode
Aber ich klinke mich jetzt aus.

Du meinst aufgrund von Feuchtigkeit und Temperatur schwankt mein Fahrzeug in der Breite um mehrere Zentimeter?

Ich will dir ja gar nicht grundsätzlich widersprechen, nur die Behauptung, es gäbe da inkonsistente Normen ist Blödsinn. Ich fahre beruflich sehr oft Mietwagen und mache mir natürlich da auch nicht die Mühe, nachzumessen, ich schaue nicht mal in den Fahrzeugschein. Der Gesetzgeber sollte einfach dafür Sorgen, dass im Fahrzeugschein neben der normalen Fahrzeugbreite auch die tatsächliche Breite vermerkt ist und gut wäre es. Warum das nicht geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis, ich glaube, es gibt schlicht wichtigere Dinge.

Über die Definition von "Inkonsistenz" in diesen speziellen Fall werdet ihr beide eh nicht einig, deshalb lasst es doch. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Über die Definition von "Inkonsistenz" in diesen speziellen Fall werdet ihr beide eh nicht einig, deshalb lasst es doch. 😉

Ich finds saumässig spannend!!!! Bitte weitermachen😁

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez



Ich will dir ja gar nicht grundsätzlich widersprechen, nur die Behauptung, es gäbe da inkonsistente Normen ist Blödsinn. Ich fahre beruflich sehr oft Mietwagen und mache mir natürlich da auch nicht die Mühe, nachzumessen, ich schaue nicht mal in den Fahrzeugschein. Der Gesetzgeber sollte einfach dafür Sorgen, dass im Fahrzeugschein neben der normalen Fahrzeugbreite auch die tatsächliche Breite vermerkt ist und gut wäre es. Warum das nicht geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis, ich glaube, es gibt schlicht wichtigere Dinge.

Ich denke mit dieser Aussage sind Jean Luc und bguenduez doch auf der gleichen Wellenlänge. Das, was Jean Luc mit "inkonsitent" meint, ist ja die Tatsache, dass im Schein nicht das ausschlaggebende Maß vermerkt ist. Auch ich finde, ein Autofahrer sollte sich auf eben die Maße als relevant verlassen können, die er im Schein findet.

Sollte der Gesetzgeber der Ansicht sein, es gäbe wichtigeres als dieses Problem, so sollte er meiner Meinung auch keine Kontrollen hierzu durchführen... Natürlich hat er das Recht dazu, aber es bekommt eben den Beigeschmack der Abzocke.

War mir bisher auch nicht bewusst.😰

Aber ist es nicht auch so, dass ein PKW sowieso nicht auf der linken Spur fahren/überholen darf, wenn er dabei einen PKW überholt und das Schild "Überholverbot" (also mit den 2 PKW in der Mitte) und darunter auf weißem Grund LKW und Bus aufgezeigt ist.
Dann darf ich doch nur LKW überholen?

Sorry für meine Frage, aber mit manchen Schildern habe ich im Alter noch so meine Probleme🙄 Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Das Problem liegt meiner Meinung nach daran das sich die Grundlagen in der STVO seit ...den 70er´n (?) nicht verändert haben. Damals war ein Fahrzeug 1,80 oder vielleicht sogar 1,90 breit...mit Spiegeln!
Deswegen werden zB auch Parkhäuser immer so extrem eng bemessen weil die Planer die Richtlinien von damals schlicht befolgen.
Die Fahrzeuge sind stets gewachsen nur wurde es versäumt (Bürokratie sei dank🙄) die Richtlinien anzupassen.
Deshalb sind die Baustellenschilder auch auf 2m ausgelegt. Ganz einfach, damit auch der letzte Idiot vom Hindukusch bemerkt "über 2 Meter verboten? Ich fahre LKW...über 2 Meter...also muss ich rechts bleiben..."

Mein Vorschlag: ein neues Schild das sagt, über 3,5 T zul Gesamtgewicht -> nix linke Spur

Zitat:

Original geschrieben von Head8


[.....]

Mein Vorschlag: ein neues Schild das sagt, über 3,5 T zul Gesamtgewicht -> nix linke Spur

Gibt es doch schon.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Gibt es doch schon. 😉

Hast Recht, aber das sieht man sooo selten das ich es jetzt schon vergessen hab 😁. Zumindest währe das sinnvoll in Baustellen.

EDIT: oder besser: Zweckmäßig. Denn über das Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs sind sich mehr Leute bewusst als über die reelle Breite. Diejenigen die ein solches Fahrzeug führen das über 3,5 T zulässiges Gesamtgewicht hat, sind sich darüber im klaren da sie es zu 99% beruflich machen.

Zitat:

Original geschrieben von Head8



Hast Recht, aber das sieht man sooo selten das ich es jetzt schon vergessen hab 😁. Zumindest währe das sinnvoll in Baustellen.

Das ist doch völliger Quatsch, es geht doch um die Spurbreite und die ist in Baustellen nun mal begrenzt. Es gibt durchaus Fz., unter 2,8 to. mit Fahrzeugbreiten v. 2,20 - 2,30 + Spiegel.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Head8


Das Problem liegt meiner Meinung nach daran das sich die Grundlagen in der STVO seit ...den 70er´n (?) nicht verändert haben. Damals war ein Fahrzeug 1,80 oder vielleicht sogar 1,90 breit...mit Spiegeln!
Deswegen werden zB auch Parkhäuser immer so extrem eng bemessen weil die Planer die Richtlinien von damals schlicht befolgen.
Die Fahrzeuge sind stets gewachsen nur wurde es versäumt (Bürokratie sei dank🙄) die Richtlinien anzupassen.
Deshalb sind die Baustellenschilder auch auf 2m ausgelegt. Ganz einfach, damit auch der letzte Idiot vom Hindukusch bemerkt "über 2 Meter verboten? Ich fahre LKW...über 2 Meter...also muss ich rechts bleiben..."

Mein Vorschlag: ein neues Schild das sagt, über 3,5 T zul Gesamtgewicht -> nix linke Spur

Nee, ich denke, das bringt nichts, weil es ja teilweise tatsächliche sehr eng ist und auch schon viele SUVs und Minivans nicht wirklich gefahrlos überholen können, ich hab' selbst mit dem A5 oft Probleme und hab es dann sein lassen. Es bringt auch nichts, jetzt zu sagen, wir machen aus den 2 Metern mal 2,20 Meter, weil die Autos breiter geworden sind, denn wo nur für 2 Meter Platz ist, ist nur für 2 Meter Platz und nicht für mehr. Und teilweise ist es eben wirklich auch mit kleineren Autos noch sehr eng und gefährlich zu überholen. Ich hab schon Ende der Neunziger mit dem Lupo gedacht: "Puh, wenn der LKW-Fahrer jetzt niesen muss, dann ist mein Außenspiegel ab!"

Die STVO wird übrigens jedes Jahr ein paar Mal verändert, zuletzt am 01. Dezember 2010. Hätte der Gesetzgeber gewollt, hätte er das mühelos ändern können.

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