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Golf VI darf offizell nicht auf einer Linken-Baustellen-2-Meter-Breiten-Spur fahren

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 10. Mai 2011 um 7:06

fyi

Moin

Ich habe gestern einen Bericht in WISO gesehen, über die wohl vermehrt in einigen Bundesländer gängige Paxis Autos in dieser Spur zu blitzen.

In einem Nebensatz wurde erwähnt, das der aktuelle Golf auch nicht auf dieser Spur fahren dürfte.

Ein Polizist erklärte, das von der "tatsächlichen Breite" ausgegangen wird, und das ist von Rückspiegel zu Rückspiegel.

Nach massiven Protesten wird darüber nachgedacht die Spurbreite auf 2,10 Meter zu verbreitern.

Gruß

Kali

edit:

http://www.zdf.de/.../Baustellen-Strafzettel-fuer-breite-Autos

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

wo eine linke spur ist,ist doch auch eine rechte....

dann wird die befahren,und gut ist.

Du fährst Werktags selten Autobahn? :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

Zitat:

Original geschrieben von Head8

Das Problem liegt meiner Meinung nach daran das sich die Grundlagen in der STVO seit ...den 70er´n (?) nicht verändert haben. Damals war ein Fahrzeug 1,80 oder vielleicht sogar 1,90 breit...mit Spiegeln!

Deswegen werden zB auch Parkhäuser immer so extrem eng bemessen weil die Planer die Richtlinien von damals schlicht befolgen.

Die Fahrzeuge sind stets gewachsen nur wurde es versäumt (Bürokratie sei dank:rolleyes:) die Richtlinien anzupassen.

Deshalb sind die Baustellenschilder auch auf 2m ausgelegt. Ganz einfach, damit auch der letzte Idiot vom Hindukusch bemerkt "über 2 Meter verboten? Ich fahre LKW...über 2 Meter...also muss ich rechts bleiben..."

Mein Vorschlag: ein neues Schild das sagt, über 3,5 T zul Gesamtgewicht -> nix linke Spur

Nee, ich denke, das bringt nichts, weil es ja teilweise tatsächliche sehr eng ist und auch schon viele SUVs und Minivans nicht wirklich gefahrlos überholen können, ich hab' selbst mit dem A5 oft Probleme und lass' es dann sein. Es bringt auch nichts, jetzt zu sagen, wir machen aus den 2 Metern mal 2,20 Meter, weil die Autos breiter geworden sind, denn wo nur für 2 Meter Platz ist, ist nur für 2 Meter Platz und nicht für mehr. Und teilweise ist es eben wirklich auch mit kleineren Autos noch sehr eng und gefährlich zu überholen. Ich hab schon Ende der Neunziger mit dem Lupo gedacht: "Puh, wenn der LKW-Fahrer jetzt niesen muss, dann ist mein Außenspiegel ab!"

Die STVO wird übrigens jedes Jahr ein paar Mal verändert, zuletzt am 01. Dezember 2010. Hätte der Gesetzgeber gewollt, hätte er das mühelos ändern können.

am 11. Mai 2011 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

...Die STVO wird übrigens jedes Jahr ein paar Mal verändert, zuletzt am 01. Dezember 2010. Hätte der Gesetzgeber gewollt, hätte er das mühelos ändern können.

Ja toll...die Regelsätze für Geschwindigkeitsübertretung vielleicht:D, jedoch nix aus den Grundlagen

Zitat:

Original geschrieben von Head8

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

...Die STVO wird übrigens jedes Jahr ein paar Mal verändert, zuletzt am 01. Dezember 2010. Hätte der Gesetzgeber gewollt, hätte er das mühelos ändern können.

Ja toll...die Regelsätze für Geschwindigkeitsübertretung vielleicht:D, jedoch nix aus den Grundlagen

:D Nee, das war die Winterreifenvorschrift.

am 11. Mai 2011 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

 

:D Nee, das war die Winterreifenvorschrift.

:D

am 11. Mai 2011 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

Du meinst aufgrund von Feuchtigkeit und Temperatur schwankt mein Fahrzeug in der Breite um mehrere Zentimeter?

Nein, Dein handelsübliches Meßmittel unterliegt (unter anderem) auch umweltbedingten Toleranzen, die man als benutzer nicht kennt. Aus diesem Grund werden Messungen jeglicher physikalischer Größen - sobald man sich in rechtlich relevanten Bereichen befindet - nur dsann akzeptiert, wenn diese durch den Einsatz kalibrierter Meßmittel unter kontrollierten Bedingungen ermittelt wurden.

Aus diesem Grund (und natürlich auch, um internationale Vergleichbarkeit zu schaffen) wird die Messung der Fahrzeugbreite nach ISO 612-1978 durchgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

Ich will dir ja gar nicht grundsätzlich widersprechen, nur die Behauptung, es gäbe da inkonsistente Normen ist Blödsinn.

Von inkonsistenten Normen hat keiner gesprochen. Inkonsistent ist meines Erachtens lediglich der Bezug auf zwei unterschiedliche Maße in der Zulassungsbescheinigung und der STVO.

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

Der Gesetzgeber sollte einfach dafür Sorgen, dass im Fahrzeugschein neben der normalen Fahrzeugbreite auch die tatsächliche Breite vermerkt ist und gut wäre es.

D'accord ...

Interesante Randnotiz:

Ich habe mir eben die Mühe gemacht, und die STVO vom 01.09.2002 mit der aktuellen Ausgabe vom 01.12.2010 diesbezüglich zu vergleichen.

Für Zeichen Nr. 264 hieß es in 2002 in der Erläuterung noch lapidar "Breite" ... heute heißt es "tatsächliche Breite" ...

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

Nein, Dein handelsübliches Meßmittel unterliegt (unter anderem) auch umweltbedingten Toleranzen, die man als benutzer nicht kennt. Aus diesem Grund werden Messungen jeglicher physikalischer Größen - sobald man sich in rechtlich relevanten Bereichen befindet - nur dsann akzeptiert, wenn diese durch den Einsatz kalibrierter Meßmittel unter kontrollierten Bedingungen ermittelt wurden.

Aus diesem Grund (und natürlich auch, um internationale Vergleichbarkeit zu schaffen) wird die Messung der Fahrzeugbreite nach ISO 612-1978 durchgeführt.

Oh-mein-Gott. Diese ISO-Normen gelten nur für den, der das Fahrzeug für den Straßenverkehr zu lassen möchte, also den Hersteller. Für den Fahrzeugführer/ -besitzer reichen haushaltsübliche Mittel. Auch das ist in einschlägigen Urteilen festgehalten und Stand der Rechtsprechung.

Zitat:

Von inkonsistenten Normen hat keiner gesprochen. Inkonsistent ist meines Erachtens lediglich der Bezug auf zwei unterschiedliche Maße in der Zulassungsbescheinigung und der STVO.

Diese Behauptung bleibt falsch.

Zitat:

[...]

Interesante Randnotiz:

Ich habe mir eben die Mühe gemacht, und die STVO vom 01.09.2002 mit der aktuellen Ausgabe vom 01.12.2010 diesbezüglich zu vergleichen.

Für Zeichen Nr. 264 hieß es in 2002 in der Erläuterung noch lapidar "Breite" ... heute heißt es "tatsächliche Breite" ...

Das ist keine interessante Randnotiz, sondern genau das, was ich versuche Dir zu erklären. Der Gesetzgeber hat bei der letzten großen Novelle erkannt, dass die Breite, wie sie in der STVZO beschrieben wird, für Gefahrenstellen irrelevant ist, sondern hier die tatsächliche Fahrzeugbreite gelten muss, denn in der Verengung spielen die Spiegel und andere Anbauten ja eine Rolle. Außerdem könnte ja sein, dass das Fahrzeug modifiziert wurde und größere Außenspiegel bekommen hat, die von den Serienaußenspiegeln abweichen, wie z.B. durch Tuning oder verlängerte Außenspiegel für Wohnwagengespanne usw. In den Zulassungspapieren stände ja nur die Größe mit Serienspiegeln. Wie groß wäre das Gezeter hier, wenn man jeden Außenspiegel vom TÜV abnehmen und eintragen lassen muss, weil in den Papieren plötzlich die tatsächliche Breite stehen muss.

Der asphärische Außenspiegel im Golf VI ist meines Erachtens eine Fehlkonstruktion, weil im linken Teil des Spiegels auf mindestens 1 cm Breite nur die Abdeckung zu sehen ist. Und daher hat man auch einen ordentlichen toten Winkel beim Golf.

am 12. Mai 2011 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von El Marge

...Und daher hat man auch einen ordentlichen toten Winkel beim Golf.

Ich find die Rundumsicht im Golf, inklusive Spiegel hervorragend! Der Spiegel, der den Schulterblick ersetzt, ist noch nicht erfunden!

EDIT: Setzt dich mal zum Spass in nen älteren Octavia, dann weißt du wie eine "ungünstige" Spiegelform aussieht...

EDIT2: Ausserdem wird die Spiegelfläche nach der größe des toten Winkels dimensioniert. Deswegen haben Touareg und Co diese "Elefantenohren":D

am 12. Mai 2011 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von El Marge

Der asphärische Außenspiegel im Golf VI ist meines Erachtens eine Fehlkonstruktion, weil im linken Teil des Spiegels auf mindestens 1 cm Breite nur die Abdeckung zu sehen ist. Und daher hat man auch einen ordentlichen toten Winkel beim Golf.

Meinen Versuchen zufolge ist es so, daß ein links befindliches Fahrzeug genau dann in meinem peripheren Sichtfeld auftaucht, wenn es links aus dem Spiegel verschwindet.

Eventuell solltest Du 'mal über die korrekte Spiegeleinstellung nachdenken. Meiner ist derart eingestellt, daß ich den Türgriff (3-Türer) in der rechten unteren Spiegelecke noch sehen kann ... und dann passt das auch mit dem asphärischen Spiegel gut.

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

 

[.....]Meinen Versuchen zufolge ist es so, daß ein links befindliches Fahrzeug genau dann in meinem peripheren Sichtfeld auftaucht, wenn es links aus dem Spiegel verschwindet. [.....]

Nachdem ich den Beitrag von @El Marge gelesen hatte, habe ich heute auch mal genauer darauf geachtet und komme zum gleichen Ergebnis wie du. ;)

Nochmal zum "Einklappvorschlag" zurück:

Würde das denn von den Ausmaßen her passen? Natürlich rein hypothetisch gemeint, da ich hoffe, dass hier keiner in einer Baustelle versucht während der Fahrt den rechten Spiegel händisch einzuklappen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Carlocat

War mir bisher auch nicht bewusst.:eek:

Aber ist es nicht auch so, dass ein PKW sowieso nicht auf der linken Spur fahren/überholen darf, wenn er dabei einen PKW überholt und das Schild "Überholverbot" (also mit den 2 PKW in der Mitte) und darunter auf weißem Grund LKW und Bus aufgezeigt ist.

Dann darf ich doch nur LKW überholen?

Sorry für meine Frage, aber mit manchen Schildern habe ich im Alter noch so meine Probleme:rolleyes: Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Is' jetzt nicht dein Ernst, oder? Hast'e gerade gefehlt in der Fahrschule, als Verkehrszeichen durchgenommen wurden? ;-)

Also: wenn unter dem Zeichen "Überholverbot" ein weißes rechteckiges Zeichen mit schwarzem Rand und einem schwarzen Fahrzeugsymbol ist, dann gilt das Überholverbot nur für die angezeigten Fahrzeugklassen, z. B. Lkw's oder Busse!

Zitat:

Original geschrieben von Jörg E220 Coupé

 

In der Nähe meines Heimatdorfes gibt es eine schmale Strasse, die vor ein paar Jahren je Fahrspur auf 1,90 m Breite begrenzt wurde.

Mit meinem Mercedes W124 Coupé grinse ich mir auf der Strasse immer eins,

Manche sind halt einfach gestrickt....

Ich finde es fast lachaft das der Golf durch seine neuen Aussenspiegel 10cm breiter geworden ist.... die alten Aussenspiegel welchen den Golf Plus zieren sind auch gut!

am 13. Mai 2011 um 12:37

Das es nur die Außenspiegel sind halte ich persönlich für höchst fragwürdig .. das wäre eine "sehr einfach gestrickte" Antwort :D ... so groß sind die ja nicht und das die (auf einmal) 1/3 breiter geworden sind kann ich mir eigentlich nicht vorstellen ...

 

Edit: Gerade mal geschaut. Der Golf V ist, ohne Spiegel, 1759mm breit. Der Golf 6 1786mm.

 

Der Wagen an sich ist also breiter geworden ...

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