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Golf R sichergestellt

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 16. März 2020 um 17:39

Hallo,

Mal ein ganz anderes Thema. Und zwar wurde ich am letzten Donnerstag abends zu einer Allgemeinen Vekehrskontrolle angehalten, bei der mein Auto von der Polizei inkl. Autoschlüssel anschließend sichergestellt wurde. Grund dafür ist die ungültige Rad-Reifen-Kombi in Verbindung mit 20er Federn und eine Milltek AGA ab Turbo, die keine Zulassung aufweisen kann. Ich will hier jetzt keine Moralpredigt frei treten, ich weiß mittlerweile selbst, dass das so nicht in Ordnung ist. Am Mittwoch soll ich jetzt dort erscheinen und das Auto dem TÜV vorführen der ein Gutachten erstellt. Da ich den Wagen jetzt erst etwas über einen Monat besitze, kam ich leider noch nicht großartig dazu, diese "Probleme" so wirklich in Angriff zu nehmen.

Meine Fragen jetzt:

Wäre ein Anwalt einzuschalten ratsam?

Gäbe es die Möglichkeit, das Fahrzeug dort entstempeln zu lassen und mit einem Hänger holen zu können? Wäre dann aber eine Vollabnahme nötig, die sehr kostspielig ist, um eine erneute Anmeldung möglich zu machen?

Was wird da alles grob auf mich zukommen? Vermutlich Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Hat mich ein Kollege darauf hingewiesen: Theoretisch wäre ein richterlicher Beschluss nötig, dass mein Auto dort bleiben muss, wenn ich das über einen Anwalt zur Einsicht einklage werden da vermutlich Wochen vergehen und ich bekomme mein Auto solange nicht? Was aber wenn der Beschluss nicht genehmigt wird und die Polizei mich da nur ausspielt?

Der Beamte war leider nicht so kooperativ, relativ streng und die wollten mir da auch nicht allzuviele Fragen dazu beantworten. Vielleicht ist einem evtl schon das selbe widerfahren?

Gruß

Marco

Beste Antwort im Thema

Mit Sicherheit wird dir jeder Anwalt versichern das er dir helfen kann. Und wenn er nichts erreicht, - was ich vermute -, die Rechnung bekommst du trotzdem.

MfG kheinz

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34 Antworten

Zitat:

@v8.lover schrieb am 20. März 2020 um 20:17:34 Uhr:

Sorry für OT, aber wer so nett fragt...

Zitat:

@v8.lover schrieb am 20. März 2020 um 20:17:34 Uhr:

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 20. März 2020 um 18:35:03 Uhr:

Wie alt bist du?

Grüße vom Armani-Biker...

Editiert, Moorteufelchen/MT-Moderator

V8 Lover.

Daumen hoch. Wer sich die Kindheit behalten kann und die Ernsthaftigkeit des Lebens darüber hinaus nicht verlernt, hat alles richtig gemacht.

Falls das alte Reifen auf dem Beamer waren........... aber wer kratzt den Dreck aus den Kotflügeln ( Gut das Wort bedeutet eben dieses).

Bin noch 20 Lenze älter, aber versuche auch solchen Schmarrn am Leben zu erhalten.

Gruß

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. März 2020 um 10:01:52 Uhr:

...... gelöscht .......

Mopedmongo,

egal was du gelöscht hast. Was ist daran so verwerflich?

Gruß

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. März 2020 um 15:06:31 Uhr:

Auf Privatgelände ist alles erlaubt.

Fein, dann weiss ich ja, wie ich im Falle des Falles meine Schwiegereltern loswerde...

Nein, das hätte ich ganz sicher nicht vor. Selbst auf Privatgelände gelten sämtliche Gesetze...auch die StV(Z)O würde dort gelten, wenn nicht explizit abgegeben wäre, dass sie imöffentlichen Verkehrsraum gültig ist.

Da meine Grundstückseinfahrt kein Tor besitzt... gilt sie auch dort noch. Nur auf räumlich abgetrenntem Boden könnte man einges machen, was laut StV(Z)O nicht drin ist. Allerdings gelten Dinge wie ImmisionsschutzGesetz weiterhin (damit ist ein BurnOut verboten.... aber wo kein Kläger, da kein Richter).

Ich bin aus dem Alter raus für solchen Kram, gestehe aber, das ich in jüngeren Jahren auch nicht so genau auf die StVZO geachtet habe....

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 17:12

So, einige Zeit ist verstrichen und das Thema ist auch durch. Nach der Sicherstellung durfte ich mit der Kiste zum TÜV fahren, die haben ein Gutachten über Mängel rausgeschrieben. Mängel wurden behoben, eine Nachprüfung beim TÜV veranlasst. Anschließend ging der mängelfreie Bericht nach der Nachprüfung an die Zulassungsstelle, die glücklicherweise aufgrund der Corona-Krise zu dieser Zeit alles per E-Mail geregelt hat, weshalb ich dort dann auch keine Verwaltungsgebühren mehr zahlen musste. TÜV Kosten für die beiden Gutachten lagen bei ~180€. Von der Bußgeldstelle habe ich dann noch einen Bescheid über 145€ bekommen, mein Konto in Flensburg blieb aber leer. :)

Nochmal Glück gehabt, die Kosten haben sich dafür in Grenzen gehalten und ein Abschlepper für die ganzen Fahrten musste auch nicht anrücken. Fahre jetzt eine 3 Zoll Downpipe mit EWG-Zulassung + Serien ESD, das reicht mir auch. Leider musste ich die andere Anlage ohne Zulassung jetzt doch abgeben. Rechtlich konnte mir mein Anwalt da auch nicht großartig weiterhelfen, außer ich hätte mehrere 100 bis knapp vierstellige Euros hingeschmissen. War es mir dann doch nicht wert.

Danke dennoch für die vielen interessanten Anworten. :)

Zitat:

@DarkMayo schrieb am 8. Juni 2020 um 19:12:38 Uhr:

 

Danke dennoch für die vielen interessanten Anworten. :)

Ich danke Dir für die Rückmeldung.

Freut micht, dass die hier beschworenen "Untergangsszenarios und Gefängnisandrohungen" (nur übertragen gemeint :D) nicht wahr wurden und es eigentlich recht human ausgegangen ist.

Darauf einen kleinen Burnout im Hof :D

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