Zitat:
@T5-Power schrieb am 7. Juni 2025 um 16:30:11 Uhr:
Und meines Wissens nach auch bei Privat ab einer gewissen Kesselgröße.
Und dafür wäre jetzt eine verläßliche Quelle gut.
Immer dieses "meines Wissens", "ich denke", "habe mal gehört" - das nützt doch nichts.
Der TE hat gefragt ob es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist es das? Mit Gesetzestext, verlässliche Quelle. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Ich lasse meinen nicht prüfen und fertig.
Was ich jetzt gefunden habe:
"Ja, Druckluftkessel müssen im Privatbereich grundsätzlich nicht geprüft werden, aber es gibt einige Ausnahmen, die es zu beachten gilt.
Prüfpflicht im Privatbereich:
In der Regel keine Prüfpflicht:
Für private Druckluftkompressoren, die in der Garage oder Werkstatt verwendet werden, ist in der Regel keine gesetzliche Prüfpflicht vorgeschrieben.
Ausnahme: Überwachungspflichtige Druckbehälter:
Druckbehälter mit einem Druckliterinhaltsprodukt von mehr als 50 bar * Liter sind überwachungspflichtig und müssen regelmäßig geprüft werden. "
Aber auch das nur auf google, ohne Gesetzestext.