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Golf R sichergestellt

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 16. März 2020 um 17:39

Hallo,

Mal ein ganz anderes Thema. Und zwar wurde ich am letzten Donnerstag abends zu einer Allgemeinen Vekehrskontrolle angehalten, bei der mein Auto von der Polizei inkl. Autoschlüssel anschließend sichergestellt wurde. Grund dafür ist die ungültige Rad-Reifen-Kombi in Verbindung mit 20er Federn und eine Milltek AGA ab Turbo, die keine Zulassung aufweisen kann. Ich will hier jetzt keine Moralpredigt frei treten, ich weiß mittlerweile selbst, dass das so nicht in Ordnung ist. Am Mittwoch soll ich jetzt dort erscheinen und das Auto dem TÜV vorführen der ein Gutachten erstellt. Da ich den Wagen jetzt erst etwas über einen Monat besitze, kam ich leider noch nicht großartig dazu, diese "Probleme" so wirklich in Angriff zu nehmen.

Meine Fragen jetzt:

Wäre ein Anwalt einzuschalten ratsam?

Gäbe es die Möglichkeit, das Fahrzeug dort entstempeln zu lassen und mit einem Hänger holen zu können? Wäre dann aber eine Vollabnahme nötig, die sehr kostspielig ist, um eine erneute Anmeldung möglich zu machen?

Was wird da alles grob auf mich zukommen? Vermutlich Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Hat mich ein Kollege darauf hingewiesen: Theoretisch wäre ein richterlicher Beschluss nötig, dass mein Auto dort bleiben muss, wenn ich das über einen Anwalt zur Einsicht einklage werden da vermutlich Wochen vergehen und ich bekomme mein Auto solange nicht? Was aber wenn der Beschluss nicht genehmigt wird und die Polizei mich da nur ausspielt?

Der Beamte war leider nicht so kooperativ, relativ streng und die wollten mir da auch nicht allzuviele Fragen dazu beantworten. Vielleicht ist einem evtl schon das selbe widerfahren?

Gruß

Marco

Beste Antwort im Thema

Mit Sicherheit wird dir jeder Anwalt versichern das er dir helfen kann. Und wenn er nichts erreicht, - was ich vermute -, die Rechnung bekommst du trotzdem.

MfG kheinz

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Grundsätzlich darf die Polizei den Auspuff behalten. Er gilt als Beweismittel und darf sichergestellt werden.

Zitat:

[...]

Allerdings will die Polizei jetzt die AGA nach dem Ausbau sicherstellen und verschrotten, mit der Begründung, dass die Anlage so dann nicht länger im Umlauf wäre, dürfen die das einfach so? Zulassung hin oder her, es ist letztendlich mein Eigentum (zum Auto damals dazu gekauft)? Ich könnte die AGA auch an jemanden verkaufen, der sie außerhalb der StVZo gebrauchen kann (Rennstrecke etc.)?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :P

Wenn sie Anlage sicherstellen und verschrotten wollen, müsste die AGA rechtlich ein Einziehungsgegenstand sein. Hier haben wir aber ne Ordnungswidrigkeit und da besagt § 22 (1) OWiG, dass als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit Gegenstände nur dann eingezogen werden dürfen, soweit es das Gesetz ausdrücklich zuläßt.

Das StVG gibt nichts her in Sachen Einziehungsgegenstände, das Bundes-Immissionsschutzgesetz ebenfalls nicht.

Daher müsstest du in dein Landes-Immissionsschutzgesetz schauen, ob es da was in Richtung Einziehung gibt. Berlin hat beispielsweise so einen Paragrafen.

 

Nichtsdestotrotz kannst du auch ausdrücklich Widerspruch gegen die Einziehung erheben, dann entscheidet eine andere Stelle über die Einziehung, nicht der Beamte vor Ort.

 

Viel Erfolg!

Zumindest in BaWü werden derartige Sicherstellungen über das OwiG bzw. PolG geregelt. Hier ist eine entsprechende Sicherstellung kein Problem.

Es besteht aber ein ganz grundsätzlicher Unterschied, ob man ein Beweismittel sicherstellt (das geht nur so lange wie es zum Nachweis der begangenen Tat benötigt wird, danach bekommt es der Eigentümer zurück) oder etwas einzieht (dann bekommt es der bisherige Eigentümer niemals zurück).

Der Besitz (Kauf) ist ja nicht verboten, nur der Einbau und dann der Gebrauch im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung. Auf Privatgelände ist alles erlaubt.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. März 2020 um 15:6:31 Uhr:

Auf Privatgelände ist alles erlaubt.

Kommt drauf an. Es muss dann aber abgesperrt sein, unzugänglich für fremde Personen.

Sonst gilt es auch als öffentlicher Verkehrsraum.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. März 2020 um 15:06:31 Uhr:

Auf Privatgelände ist alles erlaubt.

Wenn es qualmt, raucht, stinkt oder eben zu viel Krach macht, dann ist auch hier sehr schnell Ende Gelände.

Und im dicht besiedelten Deutschland muß man erst mal ein abgelegenes Plätzchen finden wo es keinen stört. Selbst wenn es so Ecken gibt dann ist da mit Sicherheit ein Naturschutzgebiet. :eek::eek::eek:

@Siggi1803

Wenn man „gute“ Nachbarn hat,kann man das machen.....

Aber die muss man erst mal haben - oder es sind auch solche „Assis“,die den „Spaß“ mitmachen !!!

....da bin ich ja froh, dass ich coole Nachbarn habe - die interessierts auch nicht, wenn wir mal 'n Burnout im Hof reißen.

Dafür sag' ich auch nix, wenn der Sonntags mitm Bohrhammer Lampen am Haus anbringt. Leben und Leben lassen. :D ;)

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Wie alt bist du?

 

Grüße vom Armani-Biker...

@Armani-Biker71

Das frag‘ ich mich auch gerade - Burnout im Hof...:confused:

Was für ein Kindergarten :rolleyes:

Vielleicht war’s ja auch nur ein Joke - aber nach den Bildern.........

Zitat:

@migoela schrieb am 20. März 2020 um 19:35:34 Uhr:

@Armani-Biker71

Das frag‘ ich mich auch gerade - Burnout im Hof...:confused:

Was für ein Kindergarten :rolleyes:

Vielleicht war’s ja auch nur ein Joke - aber nach den Bildern.........

Naja lieber Burnout im Hof, als auf der öffentlichen Straße ;) Und solange man es kann, ist man nie alt genug dafür :p

Sry, aber was ist daran "Kindergarten" Spaß an seinem Auto zu haben, der sogar niemanden gefährdet? :confused:

Man, manche haben den Ars.. so dermaßen zugekniffen, das sie aus Kohle Diamanten pressen könnten...

Zum Thema:

Würd mal sagen, das bei der jetzigen Lage und Verständnis zum "Tuning" der Drops gelutscht ist. Anwalt wird da auch nichts mehr reißen. Das ist numal das Risiko, was man sich vor´s Auge halten muss, wenn man sich außerhalb der Spielregeln bewegt. Sei froh, das die noch nicht soweit sind, Autos mit illigalen Umbauten zu verschrotten, wie in manchen US Staaten.

 

...... gelöscht .......

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