Golf 8 - Datenschutz

VW Golf 8 (CD)

Hallo ins Forum,

Welche Daten übermittelt der Golf 8 (ständig online?) an VW, was macht VW dann mit den Daten und kann man der Übermittlung (teilweise) widersprechen, etwa

- Fahrverhalten, zB ob man das Fahrzeug richtig einfährt oder warm fährt und verwendet VW die Infos dann bei der Beurteilung von Garantiefällen//Kulanzanträgen?
- Standorte oder Fahrstrecken, und verwendet VW diese Daten etwa für eigene Werbung oder verkauft die Daten an Dritte?
- Kombination aus vorgenannten Daten etwa auch zur Rekonstruktion von Unfällen?
- ...

Es geht mir nicht um Vermutungen oder gar Verschwörungstheorien, sondern erste konkrete Erfahrungen etwa aus Kaufvertrag, Datenschutzerklärung oder Fahrbetrieb.

Gruß, Hans

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

Welche Daten übermittelt der Golf 8 (ständig online?) an VW, was macht VW dann mit den Daten und kann man der Übermittlung (teilweise) widersprechen, etwa

- Fahrverhalten, zB ob man das Fahrzeug richtig einfährt oder warm fährt und verwendet VW die Infos dann bei der Beurteilung von Garantiefällen//Kulanzanträgen?
- Standorte oder Fahrstrecken, und verwendet VW diese Daten etwa für eigene Werbung oder verkauft die Daten an Dritte?
- Kombination aus vorgenannten Daten etwa auch zur Rekonstruktion von Unfällen?
- ...

Es geht mir nicht um Vermutungen oder gar Verschwörungstheorien, sondern erste konkrete Erfahrungen etwa aus Kaufvertrag, Datenschutzerklärung oder Fahrbetrieb.

Gruß, Hans

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Zitat:

@MaxLustig schrieb am 22. Dezember 2019 um 20:32:41 Uhr:


und gegen was du alles widersprechen kannst...dazu müsste man mal die aktuellen Datenschutzerklärungen von WeConnect und Co. studieren...

Ich wage mal die vorsichtige Vermutung, dass Du nur widersprechen kannst in dem Du den Kaufvertrag nicht unterschreibst.

Zitat:

@xy_freising schrieb am 24. Dezember 2019 um 18:03:15 Uhr:



Zitat:

@MaxLustig schrieb am 22. Dezember 2019 um 20:32:41 Uhr:


und gegen was du alles widersprechen kannst...dazu müsste man mal die aktuellen Datenschutzerklärungen von WeConnect und Co. studieren...

Ich wage mal die vorsichtige Vermutung, dass Du nur widersprechen kannst in dem Du den Kaufvertrag nicht unterschreibst.

Der Kaufvertrag hat aber noch nichts mit der späteren Nutzung des Autos zu tun.

Ansonsten viel Spaß. VW wird auf Anfrage bestimmt eine Antwort liefern, wie der G 8 die Daten der Nutzer verwendet. Nur wird das keine zufriedenstellende Antwort liefern. Aber wenn man mit Smartphone im Auto sitzt ist es eh egal. Auch das reicht schon aus, um umfassend Bescheid zu wissen...

Aus Spiegel Online vom 27.12.2019:

„Informationen aus dem Bordsystem /
ADAC fordert für Autobesitzer Kontrolle über ihre eigenen Daten

GPS-Position, Details über Technik und sogar den Fahrstil: Das Auto von heute sendet ständig Daten an seinen Hersteller - und der Halter weiß nicht, was damit geschieht. ...

Der ADAC fordert, dass Fahrzeugbesitzer selbst die zahlreichen Daten kontrollieren können, die ihre Wagen etwa zu Fahrstil, technischem Zustand und Mobilitätsgewohnheiten sammeln. Eine gesetzliche Regelung müsse sicherstellen, dass Fahrzeugbesitzer "selbstbestimmt über ihre Daten verfügen", sagte der Vizepräsident des Automobilclubs, Karsten Schulze, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Autobesitzer müssten die Freigabe der Daten an Dritte steuern und von ihrer Vermarktung für datenbasierte Geschäftsmodelle profitieren können, verlangte der ADAC-Vizechef. Bislang könnten allein Hersteller diese Daten aus dem vernetzten Fahrzeug auslesen und jeden Anderen davon ausschließen. Dies sei aus Verbrauchersicht "nicht hinnehmbar".

Fahrzeugbesitzer müssten darüber aufgeklärt werden, welche Daten erhoben werden, forderte Schulze. Sie müssten dann selbst entscheiden können, wer Zugang zu den Daten erhalte und wofür. Konkret heiße dies, dass die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag für einen "freien, vom Hersteller unabhängigen, sicheren Zugang zu den Fahrzeugdaten" vorlegen müsse. Damit werde Fahrzeugbesitzern die Möglichkeit eröffnet, von den eigenen Daten nach eigenem Ermessen profitieren zu können.

ADAC-Untersuchungen haben laut Schulze ergeben, dass beispielsweise die GPS-Position des Fahrzeugs nahezu minütlich übertragen wird. Auch würden teilweise elektromotorische Straffungen der Sicherheitsgurte gespeichert, was Rückschlüsse auf den individuellen Fahrstil und das Bremsverhalten zulasse.

Was Apps zusätzlich aus dem Auto senden

(...)

Auch Apps der Hersteller, die den Komfort und Spaß beim Autofahren erhöhen sollen, funken permanent Informationen. Sie versorgen beispielsweise das Autoradio mit Musik vom Handy, lesen SMS vor oder helfen bei der Suche nach Ladestationen für Elektroautos. Die mobilen Geräte des Fahrers verbinden sich dafür beispielsweise via Bluetooth mit dem Bordsystem des Autos.

Die Stiftung Warentest hat 2017 untersucht, in welchem Umfang 26 solcher Anwendungen von Kfz-Herstellern Daten übermitteln - darunter auch personenbezogene Details wie die Fahrzeugidentifikationsnummer und der Standort des Pkw. Das Sendeverhalten der Apps wurde mithilfe eines dazwischengeschalteten Proxy-Servers untersucht, der die Daten aus der App während der Fahrt auslas. Anschließend wurden diese analysiert und, wenn nötig, entschlüsselt. Im Test befanden sich Anwendungen von Opel, Hyundai, Mercedes, Audi, BMW, Fiat, Peugeot, Renault, Seat, Skoda, Toyota, Tesla und Volkswagen.

Ergebnis: Moderne Autos wissen mehr über den Fahrer als diesem lieb ist. Den Bericht lesen Sie hier: Auto-Apps sammeln viel mehr Daten als nötig

Laut Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz dürfen personenbezogene Daten aber nur dann erhoben werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Um zustimmen zu können, muss der Nutzer vor dem Installieren der App über das Datensammeln umfassend und verständlich aufgeklärt werden.

oka/AFP“

Zitat:

@hans1104 schrieb am 27. Dezember 2019 um 22:49:01 Uhr:



Laut Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz dürfen personenbezogene Daten aber nur dann erhoben werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Um zustimmen zu können, muss der Nutzer vor dem Installieren der App über das Datensammeln umfassend und verständlich aufgeklärt werden.

oka/AFP“

das ist eine sehr vereinfachte und damit falsche Beschreibung zum Datenschutz

natürlich dürfen aufgrund anderer rechtlicher Aspekte auch personenbezogene Daten ohne Zustimmung gespeichert werden und müssen das oftmals sogar - auch eine Löschung dieser Daten kann die Person nicht "erzwingen"

im Auto könnten das bspw. Daten zur Unfallforschung sein, um damit künftige Personenschäden zu verhindern

alles mit Zustimmung/Widerruf müsste aber eigentlich in den entsprechenden Datenschutzerklärungen nachzulesen sein

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Aber spätestens die Verknüpfung von Positionsdaten und Fahrgestellnummer wird zustimmungspflichtig sein. Und damit muss es auch eine Widerspruch Möglichkeit geben.Ich glaube, dass die Automobil Industrie hier auf ihr nächstes Diesel Gate zufährt.

Zitat:

@MaxLustig schrieb am 28. Dezember 2019 um 08:39:30 Uhr:


natürlich dürfen aufgrund anderer rechtlicher Aspekte auch personenbezogene Daten ohne Zustimmung gespeichert werden und müssen das oftmals sogar [...]

im Auto könnten das bspw. Daten zur Unfallforschung sein, um damit künftige Personenschäden zu verhindern

Ja, Daten zur Unfallforschung sind sicher wichtig, da stimme ich zu.

Aber warum bitte sollen die dann personenbezogen sein müssen? Haöte ich für völlig unnötig, die Daten alleine sollten reichen.

Zitat:

@xy_freising schrieb am 28. Dezember 2019 um 11:34:56 Uhr:



Zitat:

@MaxLustig schrieb am 28. Dezember 2019 um 08:39:30 Uhr:


natürlich dürfen aufgrund anderer rechtlicher Aspekte auch personenbezogene Daten ohne Zustimmung gespeichert werden und müssen das oftmals sogar [...]

im Auto könnten das bspw. Daten zur Unfallforschung sein, um damit künftige Personenschäden zu verhindern


Ja, Daten zur Unfallforschung sind sicher wichtig, da stimme ich zu.

Aber warum bitte sollen die dann personenbezogen sein müssen? Haöte ich für völlig unnötig, die Daten alleine sollten reichen.

google mal nach der Definition von personenbezogenen Daten: allein wenn man einen Bezug zu einer Person herstellen kann, sind das personenbezogenen Daten

bspw. die FIN ist immer personenbezogen
oder die Geschwindigkeit an sich ist erstmal ohne personenbezug, aber wenn ich den Fahrer mit kenne (Blitzer oder nach Unfall) ist die Geschwindigkeit auch wieder personenbezogen - das lässt sich nicht immer klar trennen

Zitat:

@MaxLustig schrieb am 28. Dezember 2019 um 12:31:05 Uhr:



Zitat:

@xy_freising schrieb am 28. Dezember 2019 um 11:34:56 Uhr:



Ja, Daten zur Unfallforschung sind sicher wichtig, da stimme ich zu.

Aber warum bitte sollen die dann personenbezogen sein müssen? Haöte ich für völlig unnötig, die Daten alleine sollten reichen.

google mal nach der Definition von personenbezogenen Daten: allein wenn man einen Bezug zu einer Person herstellen kann, sind das personenbezogenen Daten

Das ist mir so schon klar. Genau darauf wollte ich aber hinaus:

Zur Datenerhebung zur Unfallforschung sollten doch die reinen Daten reichen. Muss man da unbedingt wissen, dass es mein Auto war (also die FIN zu den Daten mit übermitteln)?

zum einen muss man das eigentlich wissen - wenn bspw. ein fehlerhaftes Teil die Ursache ist, muss sich ja der Produktionszeitraum eingrenzen lassen

zum anderen könnten die im Fahrzeug aufgezeichneten Daten auch Gegenstand eines Gerichtsprozesses werden, in dem man bspw. dem Hersteller eine falsche Softwareprogrammierung nachweisen möchte - dann sind sofort alle Daten im Fahrzeug oder auch online übertragen auf jeden Fall personenbezogenen

ich selber glaube dabei aber nicht, dass irgendwelche Unfalldaten online übertragen werden (außer im Rahmen des automatischen Notrufs)...solche Daten gibt es wohl hauptsächlich in den Steuergeräten

Daten, die ich mit dem Fahrzeug erzeuge sind MEINE Daten.
VW kann mich bitten, die zu teilen, darf mich aber nicht benachteiligen, wenn ich. ein sage: Kopplungsverbot (DSGVO).
Eine Begründung "Unfallforschung" kann ich mir seriös zusammenfantasieren.

War diese Woche sogar im Fernssehen dass die Menschen nicht wissen was gespeichert oder gar gesendet wird!
Wer berechtigt die Zugriffe wer darf zugreifen!?

tja... - Datenschutz - aber nur da wo man ihn nicht brauchen kann!

Am Ende läuft es darauf hinaus , das Garantieleistungen wahrscheinlich verweigert wurden weil VW einsehen kann , das du mit zu hoher Drehzahl gefahren bist , oder der Motor noch zu kalt war, oder du zu sportlich unterwegs warst. Das sind die Befürchtungen die ich habe.

eher - du bist zu spät zum Service gefahren - hast warnungen ignoriert - hast updates nicht rechtzeitig aufgespielt
falschen sprit getankt....

Zitat:

@asma2002 schrieb am 12. Januar 2020 um 11:42:29 Uhr:


Am Ende läuft es darauf hinaus , das Garantieleistungen wahrscheinlich verweigert wurden weil VW einsehen kann , das du mit zu hoher Drehzahl gefahren bist , oder der Motor noch zu kalt war, oder du zu sportlich unterwegs warst. Das sind die Befürchtungen die ich habe.

Glaubst du, das ein Auto von heute sowas nicht speichern kann ?

Zitat:

@HarmonikaMundt schrieb am 12. Januar 2020 um 10:20:25 Uhr:


Daten, die ich mit dem Fahrzeug erzeuge sind MEINE Daten.
VW kann mich bitten, die zu teilen, darf mich aber nicht benachteiligen, wenn ich. ein sage: Kopplungsverbot (DSGVO).
Eine Begründung "Unfallforschung" kann ich mir seriös zusammenfantasieren.

Dass das deine Daten sind, ist prinzipiell richtig,
nur gibt es neben den Fällen, bei denen du einer Datenverarbeitung explizit zustimmen musst, auch noch genügend andere Fälle, die dein Einverständnis nicht erfordern - da kannst du auch keinen Widerspruch einlegen.

Allgemein und auch in dem oben zitierten Spiegel-Artikel wird immer so getan, dass personenbezogenen Daten nur mit einem Einverständnis verarbeitet werden dürfen - und dem ist eben nicht so.

Es gibt andere Rechtsgrundlagen, die sowas wie die DSGVO "überstimmen". Wenn du geblitzt wurdest, kannst du der Polizei nicht untersagen, deine personenbezogenen Daten zu verwenden. Ebenso ist ein Arzt verpflichtet, Patienten-Akten über Jahre aufzubewahren - in der Zeit kann man die auch nicht löschen lassen. Und auch wenn zur Erfüllung eines Vertrages personenbezogenen Daten zwingend nötig sind, ist kein Einverständnis nötig.

Bei der Unfallforschung oder der Marktbeobachtung, die die Auto-Hersteller erfüllen müssen, kann genauso ein Fall der Nutzung der Daten ohne Einverständnis gegeben sein. Denn der Hersteller muss Unfallhäufungen, die bspw. ein defektes Bauteil oder fehlerhaftes System als Ursache haben, an die Behörden melden - die dann ggf. einen amtlichen Rückruf veranlassen. Das ganze funktioniert nur mit der Auswertung von personenbezogenen Daten - hier geht die Sicherheit der Allgemeinheit über das persönliche Datenschutzrecht.

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