Golf 8 - Datenschutz
Hallo ins Forum,
Welche Daten übermittelt der Golf 8 (ständig online?) an VW, was macht VW dann mit den Daten und kann man der Übermittlung (teilweise) widersprechen, etwa
- Fahrverhalten, zB ob man das Fahrzeug richtig einfährt oder warm fährt und verwendet VW die Infos dann bei der Beurteilung von Garantiefällen//Kulanzanträgen?
- Standorte oder Fahrstrecken, und verwendet VW diese Daten etwa für eigene Werbung oder verkauft die Daten an Dritte?
- Kombination aus vorgenannten Daten etwa auch zur Rekonstruktion von Unfällen?
- ...
Es geht mir nicht um Vermutungen oder gar Verschwörungstheorien, sondern erste konkrete Erfahrungen etwa aus Kaufvertrag, Datenschutzerklärung oder Fahrbetrieb.
Gruß, Hans
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Welche Daten übermittelt der Golf 8 (ständig online?) an VW, was macht VW dann mit den Daten und kann man der Übermittlung (teilweise) widersprechen, etwa
- Fahrverhalten, zB ob man das Fahrzeug richtig einfährt oder warm fährt und verwendet VW die Infos dann bei der Beurteilung von Garantiefällen//Kulanzanträgen?
- Standorte oder Fahrstrecken, und verwendet VW diese Daten etwa für eigene Werbung oder verkauft die Daten an Dritte?
- Kombination aus vorgenannten Daten etwa auch zur Rekonstruktion von Unfällen?
- ...
Es geht mir nicht um Vermutungen oder gar Verschwörungstheorien, sondern erste konkrete Erfahrungen etwa aus Kaufvertrag, Datenschutzerklärung oder Fahrbetrieb.
Gruß, Hans
52 Antworten
da bin ich ja mal gespannt, wenn aus Gründen der Sicherheit (!!!!), deine Daten ausgewertet werden.
@MaxLustig du bekommst halt dann deine Tickets für zu schnelles fahren falsch abbiegen und falsch parken...
aber um des lieben Friendens willen bekommst du in den ersten 2 Wochen 30% Rabatt und 15% Rabatt wenn du eine Einzugsermächtigung erteilst! - nix böses! nur im Sinne der Sicherheit!
PS die Geister die ich rief... - (die wirst du vielelicht nicht mehr los!)
Also aus Gründen der Sicherheit muss ich bestimmt keine personenbezogene Daten auswerten. Man kann über die FIN einen Hashwert erzeugen, der keinen Rückschluss zulässt oder man erfasst, was sowieso intelligenter ist, die Daten auf Basis der verbauten HArdware wie Motorkennbuchstabe, o.ä. Es geht bei solchen Auswertungen ja darum einen Trend zu erkennen und dazu braucht man die Masse oder nicht den Einzelfall. Wenn dann ein Rückruf notwendig ist, kann man das ganz klassisch wie bisher machen. Also Sicherheit ist bestimmt kein Grund personenbezogene Daten auszuwerten.
Die alternativ zur Einwilligung in Frage kommende Rechtsgrundlage ist allein Art 6 DSGVO:
Zitat:
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, c. die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d. die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Also kommt nur f, das "berechtigte Interesse" in Betracht.
Weder ist es ein berechtigtes Interesse, den Wagen zu überwachen, noch ist es erforderlich.
Mein "Interesse", meine "Grundrechte und Grundfreiheiten überwiegen" außerdem bei Weitem!
Zitat:
@MichaelN schrieb am 13. Januar 2020 um 12:29:50 Uhr:
Also aus Gründen der Sicherheit muss ich bestimmt keine personenbezogene Daten auswerten. Man kann über die FIN einen Hashwert erzeugen, der keinen Rückschluss zulässt oder man erfasst, was sowieso intelligenter ist, die Daten auf Basis der verbauten HArdware wie Motorkennbuchstabe, o.ä. Es geht bei solchen Auswertungen ja darum einen Trend zu erkennen und dazu braucht man die Masse oder nicht den Einzelfall. Wenn dann ein Rückruf notwendig ist, kann man das ganz klassisch wie bisher machen. Also Sicherheit ist bestimmt kein Grund personenbezogene Daten auszuwerten.
die FIN selbst ist schon ein personenbezogenes Datum
Und wie willst du einen Rückruf starten ohne FIN oder Halterdaten wie Name oder Anschrift?
Ähnliche Themen
Zitat:
@HarmonikaMundt schrieb am 13. Januar 2020 um 22:09:36 Uhr:
Die alternativ zur Einwilligung in Frage kommende Rechtsgrundlage ist allein Art 6 DSGVO:
Zitat:
@HarmonikaMundt schrieb am 13. Januar 2020 um 22:09:36 Uhr:
Zitat:
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, c. die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d. die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.Also kommt nur f, das "berechtigte Interesse" in Betracht.
Weder ist es ein berechtigtes Interesse, den Wagen zu überwachen, noch ist es erforderlich.
Mein "Interesse", meine "Grundrechte und Grundfreiheiten überwiegen" außerdem bei Weitem!
b und c sind sehr häufig - vor allem hinter c, der "Rechtlichen Verpflichtung", verbirgt sich sehr viel, was eine Datenverarbeitung erforderlich macht
Zitat:
@MaxLustig schrieb am 14. Januar 2020 um 09:43:23 Uhr:
Zitat:
@MichaelN schrieb am 13. Januar 2020 um 12:29:50 Uhr:
Also aus Gründen der Sicherheit muss ich bestimmt keine personenbezogene Daten auswerten. Man kann über die FIN einen Hashwert erzeugen, der keinen Rückschluss zulässt oder man erfasst, was sowieso intelligenter ist, die Daten auf Basis der verbauten HArdware wie Motorkennbuchstabe, o.ä. Es geht bei solchen Auswertungen ja darum einen Trend zu erkennen und dazu braucht man die Masse oder nicht den Einzelfall. Wenn dann ein Rückruf notwendig ist, kann man das ganz klassisch wie bisher machen. Also Sicherheit ist bestimmt kein Grund personenbezogene Daten auszuwerten.die FIN selbst ist schon ein personenbezogenes Datum
Und wie willst du einen Rückruf starten ohne FIN oder Halterdaten wie Name oder Anschrift?
Lies Dir nochmal in Ruhe durch.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 14. Januar 2020 um 19:12:05 Uhr:
Lies Dir nochmal in Ruhe durch.
Was genau soll ich mir durchlesen?
Du sagst, es geht ohne personenbezogene Daten und ich sage, das geht nicht, weil ganz am Ende der Prozesskette der Personenbezug wieder hergestellt werden muss. Heißt, die Daten - und dabei ist es völlig egal, was man zwischendurch mit ihnen macht - sind immer mit einer Person in Verbindung zu bringen, nämlich dem Halter. Verliert man den Bezug, kann man auch niemanden mehr beispielsweise zum Rückruf informieren.
Es würde ja nicht ein Rückruf deines konkreten Fahrzeugs erfolgen, sondern von allen Fahrzeugen mit bestimmten Komponenten. Von daher wäre es unerheblich, ob die Problematik an gerade deinem Fahrzeug entdeckt worden ist oder nicht.
Zitat:
@emjay500 schrieb am 14. Januar 2020 um 21:04:10 Uhr:
Es würde ja nicht ein Rückruf deines konkreten Fahrzeugs erfolgen, sondern von allen Fahrzeugen mit bestimmten Komponenten. Von daher wäre es unerheblich, ob die Problematik an gerade deinem Fahrzeug entdeckt worden ist oder nicht.
Das Kraftfahrtbundesamt informiert bei einer Rückrufaktion aber alle Halter persönlich, gerade wenn es gravierende Sachen sind oder gibt die Halterdaten an den Hersteller, damit diese die Informationen rausschickt.
( wobei bei gravierenden Fehlern immmer noch 18 Monate Zeit sind - aber ist ein anderes Thema )
Somit wird es imnmer bleiben, das ein direkte Zusammenhang zw. Halterdaten und FIN besteht.
Ich hab damals beim GTD eine Schreiben vom KBA bekommen, umgehend die Werkstatt aufzusuchen und beim 2. Mal von VW, weil das dann kein gravierender Fehler war und der beim nächsten Werkstattermin mit gemacht werden sollte.
Natürlich ist klar, wem letztlich eine FIN zuzuordnen ist.
Ich hatte das jetzt aber so verstanden, dass die Frage ist, ob der Golf 8 Daten zur Erhöhung der Sicherheit / der Unfallforschung Daten mit FIN bzw. Halterkennung übermitteln "muss".
Zitat:
@MaxLustig schrieb am 14. Januar 2020 um 20:51:46 Uhr:
Zitat:
@MichaelN schrieb am 14. Januar 2020 um 19:12:05 Uhr:
Lies Dir nochmal in Ruhe durch.Was genau soll ich mir durchlesen?
Du sagst, es geht ohne personenbezogene Daten und ich sage, das geht nicht, weil ganz am Ende der Prozesskette der Personenbezug wieder hergestellt werden muss. Heißt, die Daten - und dabei ist es völlig egal, was man zwischendurch mit ihnen macht - sind immer mit einer Person in Verbindung zu bringen, nämlich dem Halter. Verliert man den Bezug, kann man auch niemanden mehr beispielsweise zum Rückruf informieren.
Ist das echt so schwer? Das sind 2 getrennte Prozesse. Rückrufe funktionieren auch heute schon, ohne das das Auto die FIN nach Hause sendet. Warum soll man das zwingend ändern?
Zitat:
@MichaelN schrieb am 15. Januar 2020 um 00:12:49 Uhr:
Ist das echt so schwer? Das sind 2 getrennte Prozesse. Rückrufe funktionieren auch heute schon, ohne das das Auto die FIN nach Hause sendet. Warum soll man das zwingend ändern?
Es geht mir nicht darum, ob das Auto die FIN verschickt - das muss es nicht und obs das macht weiß ich auch nicht
Es geht um zwei Punkte:
- in solchen Prozessen wie Rückrufe usw. werden personenbezogene Daten verarbeitet (und das schon immer)
- dafür ist kein explizites Einverständnis vom Halter etc. nötig (viele denken aber, dass dafür zwingend eines nötig ist)
mehr wollt nicht zum Ausdruck bringen ;-)
Dann hast Du das aber sehr unverständlich zum Ausdruck gebracht. Außerdem ist es am Thema vorbei, es geht ja daraum, was das Auto für Daten sendet, nicht, welche Zulassungsstelle, KBA und VW untereinander austauschen.
Und im Falle eines Rückrufs kann man von einem berechtigten Interesse aller beteiligten Parteien ausgehen.
Mal eine etwas pikante Frage: Ist bzw wird es möglich sein, die Always Online Funktion zu deaktivieren?
Mein Gedanke dahinter ist der, dass wenn ich rechtlich Eigentümer eines solchen Fahrzeugs bin, mögliche Softwareupdates eventuell ungefragt auf mein Fahrzeug aufgespielt werden können. Stichwort: Dieselsoftwareupdates als Folge des Abgasskandals. Mit einer Always Online Funktion kann theoretisch jederzeit im Fahrzeug etwas verändert werden.
Ausserdem: Wer sagt mir, dass Fahrzeughersteller meine Bewegungs- und Fahrzeugnutzungsdaten nicht personalisiert sammeln, auswerten und vermarkten? Google, Facebook und Co tun genau das schließlich schon sehr lange. Regelmäßig fragt mich Google Maps wie mir der Besuch in einer bestimmten Einrichtung gefallen hatte. Ich bekomme personalisierte Werbung auf Webseiten geschalten.
Gestern in Frontal 21 hat jemand die Möglichkeiten der neuen digitalen Onlinewelt in der Automobilindustrie auf mehrere hundert Milliarden Dollar in den nächsten Jahren eingeschätzt.