Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
@Hotze66
Was du tust ist dir überlassen. Für mich ist es aber scheinheilig, sich der myright-Klage anzuschließen, wohlwissend, auf welcher Grundlage geklagt werden soll und trotzdem sein Fahrzeug weiter zu nutzen. Das ist meine persönliche Meinung, nicht mehr und nicht weniger.
Was genau sind denn DEINE persönlichen Interessen? Warum klagst du?
Ich klage, weil es nicht einzusehen ist, dass die Käufer in den USA fürstlich entschädigt werden wenn dort gegen Gesetze verstossen wird und in Deutschland speist man die Käufer mit einem update ab, was den Fehler nicht beheben kann und noch dazu das Auto schneller verschleissen lässt. Auch weigert sich VW beharrlich, irgendwelche Garantien zur Laufleistung nach dem update oder zur Verträglichkeit mit dern vorhandenen Hardware abzugeben.
Sollte nach dem update ein Fehler entstehen, so bin ich auf Kulanz angewiesen und habe keine sonstigen Rechte.
Es wird erstmal abgestritten, dass die Fehler vom update herrühen, die Kunden werden also nochmals für dumm verkauft.
Niemand, und auch kein Konzern wie VW, sollte sich Betrügereien zu Lasten seiner Kunden erlauben können ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Nie im Leben hätte ich ein solches Auto als Jahreswagen erworben, wenn mir bekannt gewesen wäre, dass der Motor garnicht den damaligen Abgasnormen entspricht und diese nur auf den Prüfständen mit Hilfe illegaler Methoden einhält. Und so wie ich hätten andere auch gehandelt, diese Autos wären so nicht verkaufbar gewesen, weder gesetzlich erlaubt noch hätte irgendein Käufer freiwillig soetwas gekauft, denn das ist ein klares no-go. Wir haben damals angenommen, einen sauberen und umweltkonformen Diesel zu kaufen, so wie ihn auch die Konkurrenz angeboten hat.
Zitat:
@Tommy898989 schrieb am 1. Februar 2017 um 05:24:13 Uhr:
Afd natürlich
jetzt wirds aber absolut krankhaft hier😕😕😕
"Sieg heil" Schreier und Dummschwätzer haben uns schonmal ins Verderben geritten.!!
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 1. Februar 2017 um 11:28:57 Uhr:
Niemand, und auch kein Konzern wie VW, sollte sich Betrügereien zu Lasten seiner Kunden erlauben können ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Nie im Leben hätte ich ein solches Auto als Jahreswagen erworben, wenn mir bekannt gewesen wäre, dass der Motor garnicht den damaligen Abgasnormen entspricht
Ja, das hast Du wohl Recht, aber solch ein Verhalten ist in Deutschland leider nicht unüblich. In eine ähnliche Richtung (auch wenn es hier off-topic ist) geht auch die Biodiesel-Klamotte:
Wir haben unseren Golf 2010 mit der Zusicherung gekauft, dass er Biodiesel tanken könne. (Ob das technisch, volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, lasse ich offen, aber wir fanden das damals gut.)
Und ganz kurz darauf hieß es: "Ach, nein, Bosch verbietet die Verwendung von Biodiesel, aber da können wir als VW-Konzern leider nichts dazu und nichts dran ändern." Die beiden schoben sich den Schwarzen Peter ein paar Mal hin und her, und dann ist die Frage im Sande versickert. (Ja, auch wir haben uns damals damit abgefunden.)
Und jetzt, back-to-topic, wird es vermutlich ähnlich laufen: VW leibt stumpf bei seiner Darstellung, ein paar klagen dagegen, von denen bekommen ein paar Recht und ein paar nicht, aber die große Masse findet sich irgendwie damit ab. (Ich gebe zu, auch zu der großen, bequemen Masse zu gehören: einer windigen Sammelklage mag ich mich nicht anschließen, und zum Selberklagen fehlen mir Mut, Kenntnisse und vermutlich auch das Durchhaltegeld.)
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Wartet doch einfach ab, was sich ergibt.
Wenn sich viele melden, die mit der neuen Software Probleme bekommen, dann so lange warten, bis die Stillegung angedroht wird, falls überhaupt.
Dann zum Update und sofort zum Tuner bevor das AGR, Injektoren und DPF die Grätsche machen
Der baut seine Optimierung dann auf dem Update auf und ihr habt die aktuelle Softwareversion drauf und keinen juckt es mehr. Wenn der TÜV dann den Tester dranhängt, wenn es überhaupt soweit kommt, dann zeigt er die offizielle Version vom VW-Update an.
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 1. Februar 2017 um 11:28:57 Uhr:
Ich klage, weil es nicht einzusehen ist, dass die Käufer in den USA fürstlich entschädigt werden wenn dort gegen Gesetze verstossen wird ...
Also ist dein Klagegrund der Neid. Dann weiß ich auch, warum du dich myright angeschlossen hast und nicht ganz normal zum Anwalt gegangen bist. Der VW-Konzern hat in den USA nicht Unsummen ausgegeben, weil sie die Amis so sehr mögen oder irgendwie grad was übrig hatten. Die Rechtslage ist anders - und deshalb gab es da wohl gar keine andere Möglichkeit.
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 1. Februar 2017 um 11:28:57 Uhr:
und in Deutschland speist man die Käufer mit einem update ab, was den Fehler nicht beheben kann und noch dazu das Auto schneller verschleissen lässt. Auch weigert sich VW beharrlich, irgendwelche Garantien zur Laufleistung nach dem update oder zur Verträglichkeit mit dern vorhandenen Hardware abzugeben.
Sollte nach dem update ein Fehler entstehen, so bin ich auf Kulanz angewiesen und habe keine sonstigen Rechte.
Es wird erstmal abgestritten, dass die Fehler vom update herrühen, die Kunden werden also nochmals für dumm verkauft.
Das meiste davon ist Hörensagen, denn du unterstellst, dass das Update generell zu Nachteilen führt. Warum gibt es dann mindestens genauso viele positive wie negative Erfahrungen zum Update? Wobei viele ihre (zumeist negativen) Beobachtungen zwar auf das Update schieben, aber gar nicht wissen, ob es so ist. Da wird jedes klappern auf das Update geschoben. Brauchst doch nur mal hier im Forum zu lesen. Wobei ich auf gar keinen Fall ausschließen möchte, dass es Negativ-Beispiele gibt. Aber hey, keiner musste updaten. Man hätte in Ruhe abwarten können.
Und woher nimmst du die Aussage, dass das Update das eigentliche Problem, nämlich den erhöhten NOx-Ausstoß, nicht vermindert - hast du Insider-Wissen?
Desweiteren gibt VW sehr wohl eine Garantie auf gewisse Punkte. Inwiefern man sich dann darauf berufen kann bzw.wie einfach oder schwer es ist, Abweichungen auf das Update zu schieben, steht auf einem anderen Blatt.
Du hast nach dem Update genau die gleichen Rechte wie vorher.
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 1. Februar 2017 um 11:28:57 Uhr:
Niemand, und auch kein Konzern wie VW, sollte sich Betrügereien zu Lasten seiner Kunden erlauben können ohne dafür haftbar gemacht zu werden.
Absolut richtig! Ich würde nie etwas anderes behaupten. Du klagst aber nicht, weil du dich betrogen fühlst, sondern weil andere entschädigt werden und du nicht!
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 1. Februar 2017 um 11:28:57 Uhr:
Nie im Leben hätte ich ein solches Auto als Jahreswagen erworben, wenn mir bekannt gewesen wäre, dass der Motor garnicht den damaligen Abgasnormen entspricht und diese nur auf den Prüfständen mit Hilfe illegaler Methoden einhält. Und so wie ich hätten andere auch gehandelt, diese Autos wären so nicht verkaufbar gewesen, weder gesetzlich erlaubt noch hätte irgendein Käufer freiwillig soetwas gekauft, denn das ist ein klares no-go. Wir haben damals angenommen, einen sauberen und umweltkonformen Diesel zu kaufen, so wie ihn auch die Konkurrenz angeboten hat.
Wenn du einen Diesel kaufst, dann ist das nun mal eine Entscheidung gegen die Umwelt. Es gibt keinen sauberen, umweltkonformen Diesel - es gibt Diesel, die sind schmutzig, und andere sind schmutziger. Das sind für mich Kindergarten-Argumente. Du merkst es doch schon an der Kfz-Steuer (die nach CO2-Ausstoß berechnet wird), was für eine Dreckschleuder du fährst.
Collossus, schriebst du nicht etwas von raus sein? Nun, was stört das Geschreibsel von vorhin ...
Jedenfalls gehen mit dir die Gäule gewaltig durch.
Genauso - sinnvoll oder sinnfrei - könnte dir Neid unterstellt werden, daß Hotze und andere was kriegen könnten.
Die Ebene der rechtlichen Grundargumentation hast du bedauerlicherweise vollständig verlassen.
Alle seine Beweggründe sind bekanntlich unbeachtliche Gründe im Motiv - deine ebenso.
Die Klagen werden von bei Gericht postualtionsfähigen Vertretern/innen erhoben, ganz sicher nicht z.B. von Hotze selbst.
Der Rest der Welt weiß jetzt aber, wie du emotional dazu stehst.
P990i,
vielen Dank für Deine nüchterne und sachliche Tatsachendarstellungen. Emotionen haben natürlich bei dieser Sache nicht zu suchen, ich kann mich jedoch auch nicht ganz frei machen davon, wenn ich geschäftlich übervorteilt werde.
In diesem Fall sind viele Verbraucher hinter die Fichte geführt worden, und warum solll nicht irgendeine der Musterklagen von myright zum Erfolg und einem Grundsatzurteil in der Sache führen, das auch den anderen Kunden hilft ihre Rechte durchzusetzen?
VW geht davon aus, dass der Weg durch die Instanzen langwierig und für viele zu teuer und mühselig wird.
Es stehen jedoch bald Urteile in den höheren Instanzen an, und diese werden dann hoffentlich den geprellten Kunden zu ihrem Recht verhelfen.
Eine Umrüstaktion an meinem Wagen als vabanque- Spiel lehne ich ohne weitreichende Herstellergarantien grundsätzlich erstmal ab, und das raten die Anwälte ja auch.
Übrigens war ich bereits kurz nach der Veröffentlichung von "Dieselgate" bei einem Fachanwalt. Der hat den Auftrag nach Prüfung aller damals zur Verfügung stehenden Unterlagen abgelehnt zu übernehmen. Meine Rechtschutz übrigens auch. Was also blieb übrig, wenn man nicht Rockefeller oder Rothschild heisst?
Alleine gegen den VW Konzern- schwierige Situation, aber gerade auf die Wehrlosigkeit und fehlende Sammelklagemöglichkeit im deutschen Recht baut ja VW. In den USA ist das Produkthaftungsrecht einfach viel vorteilhafter für den Kunden, dort gibt es auch soetwas wie "Kundenfreundlichkeit". Hier sind es nur leere Sprechblasen der Marketingabteilung. Am Ende ist hierzulande der Kunde oft der dumme und kann sehen, wo er mit seinem Gelump bleibt.
Hotze, heißt deine Rechtschutz etwa A...?
Grundsätzlich mußte zu einer der renommierten Kanzleien gegangen werden, die sehr schnell sehr viele Kunden gegen VW zur Vertretung sammeln konnten.
Den von dir erlebten Fachanwalt streiche getrost von deiner Liste.
Mundpropaganda hat in solchen Fällen bereits viel bewirken können.
Künftig immer daran denken:
Seine eigene Rechtschutzversicherung muß für eine Klage gegen sich auf Deckungszusage ebenfalls Deckungszusage erteilen, wenn das alles nicht als von vornherein völlig willkürlich und aussichtslos erscheint.
Die kann man rechtlich sehr wohl zwingen. Dann kündigen die, müssen den teuren Prozeß trotzdem zahlen und den Prozeß vorher gegen sich auch.
Viele besorgen sich eine weitere Rechtschutzversicherung, ggfls. mit der Ehefrau als VN'in und dem Mann als mitversichertem Ehegatten bzw. umgekehrt.
Nach der Wartezeit wird die "böse" RSV in einem unberechtigten Verweigerungsfall rechtlich gezwungen zu zahlen.
Das Kündigungsrisiko geht denen dergestalt "am Allerwertesten" vorbei.
P990i,
vielen Dank für Deine Hinweise.
Nein, die pöhse RSV war eine online-Versicherung, die nach drei Streitfällen aufgegeben hat. War aber alles minimaler Streitwert, also Lapalien.
Bei myright bist du darauf angewiesen, was "die" veranstalten, denn deine möglichen Ansprüche sind in Gänze abgettreten. Der Anteil zu ihren Gunsten erscheint sehr ordentlich, vor allem, wenn sie wirklich etwas erreichen werden.
Dafür hast du dir kein Kostenrisiko erkauft.
Jetzt hilft nur noch abwarten, was gerichtlicherseits bzw. in außergerichtlichem Vergleich passieren wird.
Die "Alternative für VW" Kunden?
http://www.auto-rueckabwicklung.de/?gclid=CLHtx9GE8dECFYIL0wod_PMP7Q
"Wurden Sie auch von VW arglistig getäuscht und zum Rückruf aufgefordert?
In den von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem LG Krefeld, Az:
2 O 83/16,
2 O 72/1,
3 O 63/16
und vom 11.01.2017 vor dem Landgericht Bückeburg, Az.:
2 O 39/16
wurde den Klägern das Rücktrittsrecht zugesprochen. Dies bedeutet die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges unter Anrechnung der Nutzungsentschädigung.
Darüber hinaus erreichten bereits eine Vielzahl von Mandanten Ihr Rechtsschutzziel ohne Urteil.
BREAKING NEWS: SENSATIONSURTEIL
Als erste Kanzlei in Deutschland haben wir es geschafft, dass ein Gericht, hier das Landgericht Hildesheim am 17.01.2017 , Az.: 3 O 139/16 unmittelbar die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt Schadenersatz zu leisten. Das Landgericht Hildesheim nennt den Betrug beim Namen. Damit können nun auch endlich all diejenigen Schadenersatz (Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung der Nutzungsentschädigung begehren) deren Gewährleistungsrechte verjährt sind oder die ihre Fahrzeuge nicht bei Vertragshändlern gekauft haben."
Das liest sich doch gut, warscheinlich wird sich VW wieder mit dem Kläger vergleichen, um nur kein gerichtsfestes Urteil einer höheren Instanz zu ihren ungunsten zu bekommen, was als Musterprozess dienen könnte.