Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Heute früh hat der WDR berichtet, dass der TÜV Nord ab Juli dieses Jahres ebenfalls die Plakette verweigern will, wenn das Update nicht aufgespielt ist. Quelle: NOZ
Ich habe deshalb meine Anfrage an den ADAC erneuert und um deren Meinung gebeten.
Zitat:
@pichocki schrieb am 3. Februar 2017 um 09:29:04 Uhr:
Heute früh hat der WDR berichtet, dass der TÜV Nord ab Juli dieses Jahres ebenfalls die Plakette verweigern will, wenn das Update nicht aufgespielt ist. Quelle: NOZ
Ich habe deshalb meine Anfrage an den ADAC erneuert und um deren Meinung gebeten.
Bitte Posten :-)
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 3. Februar 2017 um 11:04:58 Uhr:
Bitte Posten :-)
Habe ich doch getan, der WDR beruft sich auf die "Neue Osnabrücker Zeitung" als Quelle:
Zitat:
@pichocki schrieb am 3. Februar 2017 um 09:29:04 Uhr:
Quelle: NOZ
Oder meintest Du meine Anfrage?
Das ist diese:
Zitat:
@pichocki schrieb am 3. Februar 2017 an ADAC:
Vielen Dank für Ihre Antwort und die "beruhigenden" Worte. Ihrer Aussage nach kann ich ja zumindest so lange abwarten, bis sich die Wogen geglättet haben und VW eine stabile Software bietet - oder ich verzichte ganz auf das Update.Allerdings hörte ich heute Morgen im WDR2 (mit Hinweis auf die NOZ), dass nun das Update effektiv doch zur Pflicht würde, weil der TÜV Nord ab Mitte dieses Jahres die Plakette verweigere: http://www.presseportal.de/pm/58964/3551203
(Über den TÜV im Südwesten gibt es ähnliche Berichte:
http://www.swr.de/.../)Besteht nun doch Handlungsbedarf?
Und wenn ja, wie verträgt sich das mit der Aussage, dass die aktuelle Software bzw. die "Abschaltvorrichtung" NICHT illegal sei:
http://www.focus.de/.../...nrichtung-war-nicht-illegal_id_5635649.htmlWenn in meinem Auto "nichts Illegales" eingebaut ist, dann gibt es doch für den TÜV keine Veranlassung, mir die Plakette zu verweigern. Oder etwa doch?
Die Antwort kommt... sobald ich sie habe ;-)
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Handlungsbedarf in Sachen Abgasaktion besteht erst dann, wenn von irgendeiner OFFIZIELLEN Stelle die Stillegung des Autos angedroht wird.
Der Tüv hat hier garnichts zu entscheiden, solange das Auto eine Betriebsgenehmigung hat, ist die Plakette zu erteilen. Über Zuteilung oder Entzug der Betriebsgenehmigung entscheidet nicht der TÜV.
Es handelt sich hier um Nebelkerzen, die im Auftrag von ?? geworden werden, um die Kunden unter Druck zu setzen. Das nennt man auch Nötigung, denn schliesslich streitet VW nach wie vor ab, in D. irgendetwas illegales getan zu haben (bleibt ihnen auch nichts anderes übrig, ansonsten wäre es ein Schuldeingeständnis).
Es dauert nicht mehr lange, und das ganze Lügengebilde bei VW stürzt in sich zusammen wie ein Kartenhaus.
Hr. Piech hat Hr. Winterkorn bei Vernehmungen schwer belastet:
https://www.welt.de/.../...-soll-gegen-Winterkorn-ausgesagt-haben.html
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 3. Februar 2017 um 13:38:38 Uhr:
Handlungsbedarf in Sachen Abgasaktion besteht erst dann, wenn von irgendeiner OFFIZIELLEN Stelle die Stillegung des Autos angedroht wird.
Der Tüv hat hier garnichts zu entscheiden, solange das Auto eine Betriebsgenehmigung hat, ist die Plakette zu erteilen. Über Zuteilung oder Entzug der Betriebsgenehmigung entscheidet nicht der TÜV.
Und wie müsste man sich dann im Zweifel gegenüber dem TÜVler verhalten,
wenn der sagt: "Ohne Updatenachweis keine Plakette!"
Zitat:
@pichocki schrieb am 3. Februar 2017 um 14:34:38 Uhr:
Und wie müsste man sich dann im Zweifel gegenüber dem TÜVler verhalten,
wenn der sagt: "Ohne Updatenachweis keine Plakette!"
Dies wird der "TÜVler" ohne Rechtsgrundlage nicht tun - und diese fehlt im Moment noch!
*wieder weg ist*
Hotze66, Winterkorn wurde zum "prügelknaben" erkoren, d.h. er muß nach Außen hin seinen Kopf hinhalten.
Dazu gehört möglichst umfassende Belastung durch "die anderen".
Das läuft ab, wie eine einstudierte Choreographie einer dramatisch wirken sollenden Inszenierung.
Der TÜV ist als öffentlich-rechtlicher "nur" Beliehener das kleinste Rädchen im Getriebe.
BE für Serienfahrzeuge erteilt das KBA (ausschließlich).
Zulassung (ZL) aufgrund dieser BE: Zulassunsstellen der Länder.
Plakette durch TÜV aufgrund BE & ZL.
Ganz vereinfacht dargestellt:
Das KBA gibt die Datensätze über die Updater und Verweigerer an alle zur Abnahme der HU befugten Stellen/Personen weiter und erteilt z.B. einfache Weisung, bei EA 189 ohne Update keine HU mehr durchzuführen bzw. keine Plakette mehr zu erteilen.
Dann ist "der TÜV" ohne irgendein eigenes Ermessen an diese Weisung gebunden.
Die Weisung wird - wie sie erteilt wurde - umgesetzt - solange sie rechtswirksam in der Welt ist.
Bisher herrscht das übliche Chaos. Wer in diesem Jahr TÜV macht, wird noch zwei Jahre Ruhe haben. Und in zwei Jahren sieht die Lage wahrscheinlich ganz anders aus, denn erste Prozesse kommen erst. Außerdem wird die Masse von AGR-Defekten noch zunehmen etc.
http://www.bild.de/.../...g-um-tuev-drohen-vwkunden-50101102.bild.html
creasot:
TÜV für EA 189 gibt doch keine 2 Jahre Ruhe.
Keine Serien BE mehr für EA 189 ohne Update und die TÜV-PLakette ist ein Papperl ohne Wert und könnte durch das Konterfei von Homer Simpson als Aufkleber ersetzt werden.
An der Erteilung der Plakette hängt in diesem Zusammenhang nichts, das ist dann nur noch ein zu beseitigender Rechtsschein.
KBA hat sich schriftlich für nicht zuständig erklärt zur Entziehung der BE.
Man möchte halt unbedingt einen großen Knall vermeiden und versucht VW mit der "Aktion" durchkommen zu lassen.
Das kann das KBA nicht rechtswirksam, weil es sich um seine ureigene Zuständigkeit handelt.
Das KBA bleibt daher einfach untätig.
Das entspricht dem politischen Deal mit VW.
Warten wir auf das Szenarium, das das KBA tatsächlich veranstalten wird.
Dann wird sich weisen, ob und wie es rechtlich wirksam angegriffen werden kann.
Ich bin kein Jurist, aber m.W. kann man nicht ein bisschen schwanger oder etwas tot sein. Meinen Wagen habe ich in 2013 gekauft. Entweder besaß er zum Zeitpunkt vom Kaufvertragabschluss eine gültige BE (wie auch immer) oder nicht (ebenfalls wie auch immer). Wenn ja, warum ist sie dann plötzlich erloschen, wenn ich am Auto gar nichts gemacht habe (nicht einmal das Originalradio RCD210 ersetzt)? Wenn nein, dann war der Vertrag vom Anfang an ungültig, und eine Update-Ankündigung ändert an dieser Tatsache nichts, weil VW keine Zeitmaschine besitzt, um von heute aus in 2013 einzugreifen.
Wenn ich irgendwo wild und unerlaubt ein Haus baue und es dann mit gefälschten Papieren verkaufe, wird der Kaufvertrag schon per se nichtig, selbst wenn ich mich danach bereit erkläre, mit der Legalisierung, Anmeldung bei kommunalen Versorgern, sowie bei Verhandlungen mit Grundstückbesitzer und zuständiger Gemeinde behilflich zu sein. Denn selbst wenn alles perfekt läuft, kommen auf den Käufer enorme Kosten zu, von denen im Fall eines legal erbauten Hauses gar keine Rede wäre.