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Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. Januar 2017 um 14:47

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:

Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.

Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.

Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.

Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?

Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.

Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.

VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.

Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.

Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.

Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.

Klagegegner sollten daher immer beide sein.

Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.

VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.

"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.

Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.

Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.

VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.

Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.

Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.

Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.

VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.

Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.

Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.

VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.

Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".

Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.

Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:

Wir sind der VW-Konzern.

Wir dürfen Pflichten verletzen.

Wir dürfen betrügen.

Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).

Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.

Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.

Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.

Folgeschäden können gar nicht entstehen.

Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.

Wir haben uns schriftlich entschuldigt.

Damit ist alles Vertrauen hergestellt.

Thema ist für uns beendet.

Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.

Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.

BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.

Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?

Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.

Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Bitte bei Behörden das VwZG/VwZVG nicht unberücksichtigt lassen.

Das Problem hier im Forum ist immer, den direkten Gesetzeswortlaut unbedarft in den allgemeinen Sprachgebrauch zu übernehmen.

Kurz:

Postausgangsbuch + 3 Tages Fiktion (aus VwVfG) = WIDERLEGBARE Vermutung, daß es dem Empfänger zugegangen ist.

Beweislast für den Zugang bleibt bei der Behörde, sie kehrt sich nicht um und landet etwa beim Empfänger.

Der Empfänger braucht lediglich zu behauipten, er hat es nicht erhalten, es war nicht im Briefkasten.

Dann darf die Behörde den Zugang beweisen.

Kann sie nicht. Zugang (-)

Behörde ist nicht schutzwürdig, weil das VwZVG diverse Möglichkeiten bietet, wichtige Schriftstücke auf eine den Zugang sicherstellende und beweisende Art und Weise zu versenden.

Das wird von Behörden regelmäßig so gehandhabt.

So werden z.B. Bescheide über den Entzug der Fahrerlaubnis per PZU zugestellt.

Mit Filesharing-Abmahnungen hat das hier rein gar nichts zu tun.

VW mag sich zwar als Staat im Staate betrachten, ist im Rechtssinne jedoch keine Behörde.

am 31. Januar 2017 um 12:03

Neues von den myright Anwälten in ihrem Newsletter:

 

3. Beschwerden über Händler bei der Rückrufaktion häufen sich.

 

Niemand ist in Deutschland zur Teilnahme an der Rückrufaktion des VW-Konzerns verpflichtet. Dass die Teilnahme freiwillig ist, scheint vielen VW-Händlern ein Dorn im Auge zu sein, schließlich wird jeder Händler vom VW-Konzern dafür bezahlt, das Softwareupdate durchzuführen.

 

Bei myRight stapeln sich aktuell Berichte, wonach Händler mit allen Mitteln versuchen, ihren Kunden das Softwareupdate "unterzujubeln”. Meist wird dadurch Druck ausgeübt, dass der Kunde gewisse Unterschriften zu leisten habe und damit seine Verweigerung bestätigt. Ihm wird damit suggeriert, sein Verhalten sei meldepflichtig. Ganz besonders rabiat ging ein Händler in Bayern vor: Er verweigerte schlicht die Herausgabe des Autos, solange kein Update gemacht würde. Erst die Androhung der Polizei brachte den Händler zur Vernunft. Gerade wer zum Reifenwechsel oder zur Inspektion mit seinem Auto muss, erlebt oft unangenehme Überraschungen. Manchmal wird das Update auch gegen den erklärten Willen des Kunden aufgespielt.

 

Unser Tipp: Lassen Sie sich das Update nicht aufspielen, bleiben Sie freundlich, aber hart. Das ist Ihr gutes Recht. Bestes Mittel: Drohen Sie einen Werkstattwechsel an! Das löst meist alle Probleme, denn der Händler wird wegen der Rückrufaktion keinen Streit vom Zaun brechen - zu viel könnte er an Ihnen noch verdienen.

 

Übrigens ist auch noch völlig offen, ob der TÜV nicht nachgerüsteten Autos ab Sommer die Plakette verweigern wird. Erste Presseberichte hierzu halten wir für einen PR-Schachzug des VW-Konzerns, um die Kunden zur Teilnahme an der Rückrufaktion zu drängen, ohne sich die Hände selbst schmutzig zu machen. Auch hier gilt: nicht überstürzt entscheiden! Machen Sie entweder schon jetzt die Hauptuntersuchung oder entscheiden Sie im Sommer über die Teilnahme an der Rückrufaktion

@Hotze66

Da steht jetzt aber auch nichts anderes, als was sich der mit gesundem Menschenverstand ausgestattete Bürger schon denken bzw. was er wissen konnte: kein Zwang, (vorerst) keine Maßnahmen.

Im Übrigen halte ich es für absolut beknackt, darauf zu hoffen, dass sich mit solchen Sammelklagen was tut. Bei myright habe ich auf die schnelle nicht mal einen Begründungsansatz für eine Klage gefunden. Ein anderes großes "Rechts"-Unternehmen hat ja wenigstens darauf verwiesen, dass die Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis angezweifelt werden soll. Aber wer sich als klar denkender Mensch auf diese Argumentation einlässt, dem ist nicht mehr zu helfen und der ist von VW noch nicht genug beschissen worden, weil er sich jetzt mit einer auf dieser Begründung fußenden Klage sogar nochmal WISSENTLICH bescheißen lässt - von einer Anwaltskanzlei, die angeblich genau weiß, was sie tut.

am 31. Januar 2017 um 14:17

Ich sage einmal voraus, dass VW mit den myright registrierten Klägern einen Vergleich abschliessen wird.

Die anderen gehen leer aus oder müssen selber klagen, was aber langwierig ist und Kosten verursacht.

So kostet mich das ganze nur im Erfolgsfall, wo ist hier also der "Beschiss"? Es ist ein Falll, wo man nur gewinnen kann, aber kein Verlust eintritt (durch Prozesskosten).

Kannst ja mal Deine Rechtschutz fragen, ob sie den Klageweg durch alle Instanzen bezahlt. Oder halt selber bezahlen in der Hoffnung, am Ende Recht zu bekommen. Mein Anwalt hat damals abgeraten, aber das war auch vor 1,5 Jahren. Heute ist die Rechtslage eine ganz andere und immer mehr Details kommen ans Licht.

Winterkorn sieht immer älter aus und die komplette Verteidigungslinie von VW gerät unter Druck, wenn herauskommt, dass der Vorstand die Sache genehmigt hat und somit VW nicht nur seine Kunden, sondern auch die Aktionäre betrogen (weil zu spät informiert) hat.

Das kann ich ganz beruhigt abwarten und Tee trinken, auch wenn die Entschädigung nach einem Vergleich erst in ferner Zukunft kommen sollte. Mit diesen Anwälten aus den USA hat VW dort schon verloren, die sind nämlich etwas gewitzter und hartnäckiger als der deutsche Wald- und Wiesenanwalt um die Ecke.

Ich fühle mich dort sehr gut aufgehoben. Klagegründe kannst Du im Intenet nachlesen. Die ersten Musterklagen laufen bereits.

edit: musste gerade feststellen, dass myright und Hausfeld zusammenarbeiten. Dann melden sich jetzt bitte alle Fahrzeughalter, die sich der Klage angeschlossen haben UND ihr Fahrzeug sofort und unverzüglich stillgelegt haben. Denn genau dort liegt der Knackpunkt: klagen, weil das Fahrzeug angeblich keine BE hat, aber es ohne diese wissentlich in Betrieb nehmen - wenn's jetzt noch nicht klick gemacht hat, dann tut es mir leid.

 

Gesprächsverlauf vor Gericht (frei nach mir):

Kläger: Ich möchte mein Geld zurück, weil VW mich beschissen hat.

Richter: Inwiefern lief der Beschiss ab.

Kläger: Mir wurde ein Fahrzeug ohne gültige BE verkauft.

Richter: Wussten Sie dies, als sie das Fahrzeug kauften?

Kläger: Nein!

Richter: Als sie von dem Fehlen der BE Kenntnis erlangten, haben Sie das Fahrzeug weiterhin genutzt?

Kläger: Ja, weil .... (gefühlte 1000 Ausreden)

Richter: ... also haben Sie auch beschissen!

Dann verklage ich jetzt jeden Anhänger von myright, da er wissentlich ein Fahrzeug in Betrieb genommen hat, was keine gültige BE hatte. Leute, wenn mir jeder von euch 100€ gibt, werde ich reich!

VW hat hochgradig beschissen, keine Frage! Aber eigenartigerweise haben sehr wenige Personen die E**r, selbst zu klagen. Dann doch lieber mit "... ich kann nur gewinnen"-Mentalität und auf myright setzen.

Hotze, ich finde es supergut, daß du dich wehrst und dich gut aufgehoben fühlst.

Grundsätzlich gibt es viele Wege, die zum Ziel führen können.

Jeder Erfolg gegen VW ist gut.

Amerikanische Anwälte sind zunächst im anglo-amerikanischen Recht bewandert bzw. sollten das sein.

Es "funktioniert" deutlich anders, als das deutsche Recht.

Du darfst sicher davon ausgehen, daß sich die amerikanischen Anwälte deutscher Kollegen/innen bedienen - aus vielerlei Gründen mehr.

Fazit:

VW hat keine Handhabe, dich zum sog. Update zwingen zu können.

Alle Behördenentscheidungen, die dazu führen können, sind noch nicht in der Welt.

Gegenwärtig daher kein Grund zur Aufregerei.

Sicher ist, diese Schritte werden kommen, fangen in der Hierarchie jedoch nicht beim TÜV - dem kleinsten, beliehenen Rädchen - an.

P.S.

Colossus, kann es sein, daß du geradezu emotional, über's Ziel hinaus schießt?

Schlußendlich ist es die VW Masche, die du vorliegend schön redest.

Im Streitfall um die BE im normalen Verfahren wird weitergefahren, bis die Gerichte höchster Instanz dazu entschieden haben wird.

am 31. Januar 2017 um 15:10

Erstens kann man keine Straftat mit einer anderen widerlegen ungeschehen machen. Ich habe meinem Nachbarn das Fahrrad geklaut weil er meine Fußmatte geklaut hat, dass würde in einem komplett anderen verfahren geklärt und hat nichts mit der klage gegen VW zu tun. 2 Punkt ist das nicht klar ist zurzeit ob eine be besteht oder nicht. VW sagt auch nicht genaues dazu und auch sonst niemand also bewegt man sich höchstens in einer Grauzone. Überlege was los wäre wen jetzt offiziell verkündet wird ea189 haben keine be sofortige Stilllegung aller fahrgeuge lol glaub nicht das VW das will.

am 31. Januar 2017 um 19:13

..dann würden im Wahljahr 2017 ca. 2,8 Mio. deutsche TDI-VOLKSwagen zwangsstillgelegt. Das wird nicht passieren und auch nicht kurz danach. Denn dann wäre endgültig klar, dass VW gegen geltende Gesetze verstossen hat und entschädigen muss.

Hier wird u.A. so argumentiert, dass die Autos auch nach Update weiterhin keine Genehmigung haben werden.

http://www.focus.de/.../...aus-der-abgas-affaere-zieht_id_6568847.html

Das ist alles bereits im allg. Thread ausgekaut worden.

Es wird durch Wiederkäuen nicht anders.

Wem die durch mich (als Boten, denn ich habe sie nicht kreiert) widergegebene Rechtslage nicht gefiel, kann sich auf "die Autoriät" TÜV Süd zurückziehen, deren Aussage Kernidentität aufweist.

Nach der Wahl am 24.09.17 (gehörige Karenz, nicht, daß noch Änderungen zu besorgen wären) reicht es, wenn das KBA die BE für EA-189-KFZ mit sog. Update feststellt, dabei - zugleich, als Kunstgriff jedoch verdeckt, - das Procedere einhält, das für eine Neuerteilung notwendig ist. Beiläufig wird das Nichtbestehen der BE für EA-189-KFZ, als einfach logischer Umkehrschluß erwähnt.

Es handelt sich um öffentliches Recht.

(Weitere Varianten sind denkbar. Zur Darstellung der Richtung reicht ein Beispiel.)

Damit sind die Rechtsfolgen, wie z.B. im TÜV Süd Schreiben bezeichnet, gegen die Nicht-Updater eröffnet.

Die Frage, ob es zu diesen Schritten kommt, ist daher grundsätzlich verfehlt.

Es geht längst nur noch um die Frage: Wann?

Meines Wissens hat keine Partei, die sich zur o.g. Wahl stellen wird im Programm, EA-189-KFZ ohne Update weiterfahren zu lassen. Politische Unterstützung für Nicht-Updater sollte - realitätsbezogen - daher nicht erwartet werden.

Insgesamt wurde - unter m.E. obskuren Begründungen - wiederum den Betroffenen in den USA der kostenintensive Austausch aller möglichen Teile, wie DPF, Injektoren, usw. ohne weitere Kosten in einem bestimmten Zeitrahmen zugesichert.

Für D gilt das wieder nicht, hier tut's z.B. die bessere Dieselqualität ...

Ihr könnt euch jetzt gerne wieder ereifern.

Dadurch wird keine andere Lösung erreicht.

Ja!

Genauso fühlen sich Betrugsopfer.

Ist doch nett, daß dieses gute Gefühl mit einem Autokauf EA 189 erworben werden durfte.

Viel Spaß beim Kreuz an der "richtigen Stelle" am 24.09.17.

Vielleicht weiß bis dahin irgendjemand, wo auf den Zetteln diese "richtige Stelle" ist und teilt sie mit?

am 1. Februar 2017 um 4:24

Afd natürlich

Zitat:

@creasot schrieb am 31. Januar 2017 um 21:25:03 Uhr:

Hier wird u.A. so argumentiert, dass die Autos auch nach Update weiterhin keine Genehmigung haben werden.

http://www.focus.de/.../...aus-der-abgas-affaere-zieht_id_6568847.html

Es handelt sich um einen Gastbeitrag, der genauso auch hätte hier im Forum wiedergegeben werden können. Die meisten Behauptungen werden im Beitrag selbst leider nicht untermauert. Was natürlich nicht heißen muss, dass sie falsch sind.

@P990i

Du hast recht, ich bin in der Sache sehr emotional. Ich werde anschließend auch gleich erklären, warum. Übrigens, falls deine Ausführungen die Zukunft betreffend eintreten, kann man ja dann immer noch ein Update machen lassen - mit welchen Folgen auch immer.

Nun aber zu meiner Emotionalität zurück. Mich stört, dass einige die Sau durchs Dorf treiben wollen, ohne zu merken, dass ihnen gerade selbst ein Ringelschwanz wächst.

Ich bewundere jeden, der eigenständig gegen VW Klagt, der darauf pocht betrogen worden zu sein, weil ihm eine Sache verkauft wurde, die nicht so war, wie dargestellt (man könnte jetzt darüber streiten, ob der jeweilige Kunde wirklich einen Nachteil erlitten hat, aber das kann und will ich nicht beurteilen) - sprich: diejenigen, die Klagen, weil die Sache nicht den vereinbarten Zustand hatte. Volkswagen hat sehr wohl betrogen, das steht außer Frage. Was steckte dahinter: mit wenig Aufwand viel Gewinn erzielen. Marktwirtschaft oder schlichtweg: GIER. Die €-/$-Zeichen in den Augen waren größer als die Vernunft.

Jetzt kommt eine große Kanzlei, die unter dem Namen myright in Deutschland möglichst viele Kläger vereinen will, um Erfolg zu haben. Motto: je mehr wir sind, desto größer die Chance auf Erfolg. Du bezahltst nichst, wenn wir nicht gewinnen. Wonach klingt das? Nach nem guten Geschäft? Nach Perfektion? Nach Marktwirtschaft! Es ist ein riesiges PR-Ding, mehr nicht, weil der Ausgang der/des Verfahrens für die Kanzlei unerheblich ist - die verdienen allein durch den Wirbel, der dadurch entsteht - womit wir wieder bei der Gier wären. Leute, wacht doch mal auf. Ihr hängt euch an eine Sache dran, bei der es sich gar nicht um euch dreht. Denkt ihr, bei Hausfeld haben sie gerade soziale Wochen oder ihre Menschlichkeit entdeckt? Dort gehts genauso um Geld, um viel Geld. Die sind nicht mehr oder weniger gierig als die Damen und Herren bei VW, die das ganze zu verantworten haben. Aber hauptsache wir schließen uns der Sache an. Es könnte ja was rausspringen. Es geht also gar nicht um Gerechtigkeit. Nein, es geht darum, einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen. Volle Kaufpreiserstattung ohne Nutzungsgebühr. Klingt verlockend, oder? Wieder die €-Zeichen in den Augen oder kurz: Gier.

Und jetzt nochmal speziell für meinen Freund, den AfD-Tommy: es tut mir leid, dass ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt habe. Ich wollte nicht sagen, dass eine Straftat die andere aufwiegt. ABER: wer sich einer Klage anschließt, die darauf fußt, dass die Fahrzeuge keine EU-TG haben, der sieht sich selbst darin bestätigt, dass sein Fahrzeug widerrechtlich in Verkehr gebracht wurde. Egal ob das nun bestätigt wurde oder nicht, er sieht es als gültiges Recht an. Also sollte er dieses Fahrzeug doch, weil er so rechtsliebend ist, sofort aus dem Verkehr ziehen. Zumindest zu dem Zeitpunkt, an dem er klagt. Frag mal nach, wie viele der myright-Anhänger diesen Schritt gewagt haben. So gut wie keine, wenn überhaupt welche. Scheinheiligkeit hoch 10. Und genau an dieser Stelle kommen meine Emotionen ins Spiel. Den Klägern gehts genau ab diesem Moment nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern darum, sich persönlich zu bereichern. Und ab diesem Punkt stellen sie sich auf eine Stufe mit den macht- und geldgeilen Entscheidungsträgern, die für diesen Skandal verantwortlich sind - und lassen sich von anderen macht- und geldgeilen Menschen unter dem Deckmantel der Gerechtigkeitsfindung vor ihren geldspuckenden Karren spannen.

... ich bin raus!

Collossus, als kleine "Wegzehrung" , ein paar entliehene Worte:

[Deine] "Gedanken sind [wie] geflügelte, feurige Rosse.

Ungezügelt stürmen sie mit dir davon, wohin du nicht willst.

Weißt du sie aber zu lenken, so wirst du deines Schicksals Meister. "

@P990i

Danke ;-)

am 1. Februar 2017 um 8:54

So, ich ziehe also meinen PKW selbst aus dem Verkehr und erleide damit einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Das alles, weil ich moralisch integer handele, betrogen wurde und bestraft bin, VW jedoch mit der Nummer durchkommt und Millionen (oder waren es Milliarden?) damit verdient hat.

Wem ist damit geholfen? Wohl niemandem. Mir sicher nicht, und meine Interessen verfolge ich mittlerweile anwaltlich. Die Interessen von VW interessieren mich garnicht. Die Interessen der Umwelt interessieren auch (fast) niemanden, die Interessen der asthmatiker in deutschen Städten auch nicht, denn das Ding ist und bleibt eine Stinkekiste. Ich muss nur aussteigen bei laufendem Motor, dann rieche ich diesen üblen Geruch. Auch der Zuheizer stinkt bestialisch, manchmal qualmt das Teil kurz nach warmwerden auch an der Ampel ohne Ende, wen interessierts? Angeblich ist das doch ein "clean diesel" mit modernster Technologie? Ich wurde auf dem Parkplatz schon aufmerksam gemacht auf einen brennenden Motor. War nur der normale Qualm aus dem Zuheizer. So what?

Oder wie man zu den Problemen in der Werkstatt immer sagt, "das ist Stand der Technik, müssen Sie mit leben".

Ich lebe gut mit dem Auto, hat bisher zuverlässig seinen (stinkenden) Dienst getan. Meine alten, historischen Mercedes Diesel haben weniger gestunken, und warscheinlich war der Russ auch weniger gesundheitsschädlich, weil heutzutage die Partikel nur noch mikroklein sind und sich so gaaanz tief im Lungengewebe einnisten können.

Aber Hauptsache sauber auf dem Prüfstand!

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