Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Zitat:
@P990i schrieb am 22. April 2017 um 17:51:48 Uhr:
Ein Gefühl sagt mir, wir ergänzen uns in der Argumentation nur.
In Kürze zusammengefasst:
Wolfsburg steigt ab (auch deswegen hat der kluge Hr. Piech sein Aktienpaket versilbert, der Mann kennt sich aus im Geschäft wie keiner).
Für mich backen die in bälde kleinere Brötchen. Adieu nummer eins weltweit.
Zitat:
@dreivwbesitzer schrieb am 22. April 2017 um 12:11:34 Uhr:
Die Diskussion ist zwar OT, aber interessant. Mache mal weiter, bis der Moderator eingreift:
- von einer universalen Stromgewinnung durch Kernfusion sind wir noch mindestens ein Jahrhundert entfent.
Der erste Fusionsreaktor der realiter mehr Energie erzeugt als er verbraucht befindet sich in Frankreich im Bau. Wird also nur noch Jahre dauern, nicht Jahrhunderte.
Wie geschrieben, mit dem alten "weiter so" denken stösst man keine neuen Räume auf. Da fehlt einfach komplett die Phantasie.
Was hat sich Steve Jobs mit dem Smartphone vor 10 Jahren gedacht? Er war ein Visionär.
In 20 Jahren wird hier warscheinlich gar kein Verbrenner als PKW mehr zugelassen. Ist einfach zu teuer den nahe null Emisiion zu bringen. Und etwas anderes wird niemand mehr akzeptieren (die Städte schon garnicht).
Dabei ist es noch gar nicht klar, ob und welche Rolle die Emissionswerte bei Motorenentwicklung und Zulassung überhaupt spielen werden.
Die Emissionswerte werden die Hauptrolle spielen, denn diese verursachen Luftverschmutzung, Krebstod, Smogalarm, Erderwärmung (gut, man kann auch solange zuwarten bis Hamburg unter Wasser steht).
All das sind wissenschaftliche Fakten und keine Meinungen oder Befindlichkeiten.
Das Thema Ressourcennutzung, Erderwärmung und allgemein Umweltmanagement bekommt bei mehr als 7 Milliarden Menschen die entscheidende Bedeutung. Alles ausser regenerative Energien ist endlich und wer den Angaben der Saudis für Ihre Ölfelder vertraut, der sollte sich einmal gründlicher mit den Angaben beschäftigen, welche die Amerikaner zu der Zeit gemessen haben, als sie die Ölfelder noch ausbeuten durften.
Ohne das Öl aus Nahost geht hier das Licht aus, und ob das nun in 25 oder 50 Jahren zuende geht, es ist nur eine Zeitfrage. Vorher wird aber der Umweltaspekt dem Verbrenner das Licht ausknipsen.
Ähnliche Themen
https://www.heise.de/.../...ch-fuer-schadstofffreie-Autos-3691224.html
Als Ergänzung zum Beitrag von Hotze, wohin die Reise geht.
Zitat:
@P990i schrieb am 22. April 2017 um 17:51:48 Uhr:
Dem Grunde nach hat sich der rechtliche Thread über das Software-Update zu NOx erledigt, weil dieses Update von der Tatsache überhöhten CO2 Ausstoßes überholt wurde, mit der Folge, daß auch vor diesem Hintergrund eine Serienfahrzeug BE, z.B. für EA 189, nicht auf 5er-Norm erteilt hätte werden dürfen.
Hatte das NOx Update nicht zur Folge, daß der CO2 Ausstoß noch mehr anstieg?
Ich möchte ergänzen, dass der CO2-Ausstoß unabhängig von der Euro-Norm ist.
So hat dieser geile CO2-Fön Ford Mustang Euro 6. Stößt wohl so viel CO2 wie 3 unserer Schummler zusammen aus.
Für die Erteilung der Euro-Norm sind Stickoxide wichtig. Und da sind diese großvolumigen Benzinverbrenner echte Umweltaktivisten 😁😁😁
Zitat:
Als Ergänzung zum Beitrag von Hotze, wohin die Reise geht.
Wenn Du wüsstest, wie viele Reisen und Richtungen ich schon miterlebt habe... Und dass Erdöl spätestens in 15-20 Jahren zu Ende geht, habe ich schon in der Schule gehört (1960er Jahre).
Zitat:
@creasot schrieb am 23. April 2017 um 18:24:05 Uhr:
Zitat:
Als Ergänzung zum Beitrag von Hotze, wohin die Reise geht.
Wenn Du wüsstest, wie viele Reisen und Richtungen ich schon miterlebt habe... Und dass Erdöl spätestens in 15-20 Jahren zu Ende geht, habe ich schon in der Schule gehört (1960er Jahre).
Das wird nicht ewig so weitergehen. Man sollte die Nachfrageentwicklung und die Angebotsentwicklung kennen. Ungebremste Nachrage können die Ressourcen leider nicht decken.
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 26. April 2017 um 00:41:37 Uhr:
http://www.sueddeutsche.de/.../...dustrie-gilt-nur-im-sommer-1.3477799
Ich kauf mir sowieso keinen VW,Audi,Seat,Skoda mehr und werde mir nunmehr auch grundsätzlich keinen Diesel mehr kaufen. Ein großvolumiger Benziner mit 3 Wege-Kat ohne Turbo und ohne Direkteinspritzung ist am saubersten und robustesten, abgesehen vom CO2, welches aber nicht gesundheitsschädlich ist.
Bei meinem VR6 BJ94 konnte ich die die Abgase problemlos einatmen, wenn er warm war, wirklich.
Wenn ich das bei einem meiner 3 Diesel gemacht hatte, wurde mir sofort schlecht, das hat mich schon vor Aufdeckung des Skandals nachdenklich gemacht.
Genau so siehts aus.
Moderne Diesel PKW haben nicht weniger karzinogene Abgase als alte. Kann jeder mal mit dem Pneumologen seines Vertrauens diskutieren.
Auch wird eine blaue Euro 6 Plakette für die Städte nichts bringen, denn die Industrie hat alles ausgenutzt um weiterhin ihre Stinkekisten als sauber verkaufen zu dürfen. Euro 5 Autos haben auf der Strasse teilweise Abgaswerte die noch nichteinmal der Euro 3 Norm entsprechen.
Eine Umrüstung die bewirkt, dass auf der Strasse die Werte vom Prüfstand eingehalten werden ist nicht realisierbar für Altwagen und für neue viel zu teuer.
Von daher wird der Diesel langsam sterben. Er ist in Wirklichkeit die Umwelt- Stinkekiste schlechthin, wurde jedoch von den Herstellern gepusht, da sie darüber ihren Flottenverbrauch senken können. Und der Kunde liebt die niedrigen Verbrauchswerte (die wieder nur geschönt angegeben sind, in Wirklichkeit um 1/3 höher). Mein 2.0 TDI braucht in Wirklichkeit 6-7 Liter. Ein super Fortschritt gegenüber dem 50 Jahre älteren Mercedes, der sich immer konstant zwischen 8-10 Liter genehmigt hat.
http://www.autozeitung.de/blaue-plakette-diesel-umweltzone-127075.html
http://www.faz.net/.../...tet-auf-den-tod-des-diesel-hin-14993533.html
Da sollen noch ein par hunderttausend Diesel- Schlurren abgesetzt werden, in der Hoffnung, mit den fetten Gewinnen die elektrische Zukunft des Autos schneller amortisieren zu können.
Wers glaubt wird seelig- der Tod des Diesels ist warscheinlich schon hinter geschlossenen Türen terminlich fest vereinbart worden.
Zurück zu den rechtliches Aspekten:
Interessant ist hier das Urteil des LG Kempten vom 29.03.2017 – 13 O 808/16:
https://autokaufrecht.info/.../
Nach Auffassung des Gerichts ändert auch das Softwareupdate nichts daran, dass ein Mangel vorliegt!
Sowie:
LG Aachen, Urteil vom 06.12.2016 – 10 O 146/16:
https://autokaufrecht.info/.../
"Entgegen der Ansicht der Beklagten ist dem erklärten Rücktritt durch das am 20.09.2016 erfolgte Aufspielen des Softwareupdates auch nicht „der Boden entzogen worden“. Es kann dahinstehen, ob durch das Softwareupdate der ursprüngliche Mangel des streitgegenständlichen Fahrzeugs erfolgreich behoben worden ist. Denn jedenfalls wäre der Kläger nur dann unter dem Gesichtspunkt des treuwidrigen Verhaltens gemäß § 242 BGB an dem Festhalten der durch den wirksam erklärten Rücktritt erlangten Rechtsposition gehindert, wenn die Mängelbeseitigung mit seiner Zustimmung erfolgt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2008 – VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23; Urt. v. 19.06.1996 – VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647 [2648]).
Gemessen an diesen Maßstäben liegt … jedoch eine Zustimmung des Klägers zur Durchführung der Mängelbeseitigungsmaßnahme nicht vor. Im Gegenteil: Der Kläger war gerade nicht frei in seiner Entscheidung, das Softwareupdate aufspielen zu lassen. Denn in dem durch den Kläger … vorgelegten Informationsschreiben des VW-Konzerns vom Juli 2016 wurde dem Kläger deutlich gemacht, dass bei Nichtteilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gemäß § 5 FZV erfolgen könne. Um dem Entzug der Betriebserlaubnis zu entgehen und um sein Fahrzeug weiter nutzen zu können, war der Kläger gezwungen, entsprechend der Aufforderung des Herstellers und auch der Beklagten zu agieren. Gleichermaßen hätte das klägerische Fahrzeug bei einer Verweigerung des Updates nicht die Anforderungen der Euro-5-Abgasnorm erfüllt, sodass dem Kläger im Rahmen der nächsten Abgasuntersuchung der Entzug der grünen Plakette gedroht hätte. "