Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Es liegt vor dem Update ein Mangel vor und danach auch. Halt nur ein anderer. Mir ist der Mangel vor dem Update allemal lieber.

Also wenn sich die Ansicht des LG Kempten durchsetzt, könnte eine 10-Prozentige pauschale Entschädigung vom Kaufpreis ein modus vivendi werden? Würde wir dann, weil unser Passat BJ 2009 und unser Golf BJ 2011 durch den Abgasskandal stigmatisiert und abgewertet ist, unabhängig ob Update oder nicht, entsprechend 2500 Euro für den Passat und 1800 Euro für den Golf erwarten können?

Also ich müsste dann für den Golf aber 2800 Euro bekommen bei 10% vom Kaufpreis. Damit könnte ich leben 😉

Zitat:

@hoc777 schrieb am 30. April 2017 um 16:30:47 Uhr:


Also ich müsste dann für den Golf aber 2800 Euro bekommen bei 10% vom Kaufpreis. Damit könnte ich leben 😉

28000 Neupreis für einen lumpigen Golf? 😁😉😁

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Auch andere vertreten die Meinung, dass die modernen Diesel in Wirklichkeit Dreckschleudern sind.
http://www.sueddeutsche.de/auto/kommentar-die-diesel-luege-1.3485293

So, die ersten Fahrverbotszonen in Hamburg für Euro 5 Diesel werden nun Realität.
Damit sind ca. 4 Jahre alte Diesel PKW in den Städten nicht mehr unbegrenzt einsetzbar. Die nächsten Städte werden diesen Sommer nachziehen, siehe Stuttgart etc.

Was hier an Kapitalvermögen vernichtet wird ist eigentlich unglaublich. Erwartet man doch als PKW Käufer, dass wenigstens eine normale Nutzungsdauer mit einem Neuwagenkauf garantiert sein sollte.
Man kann nun davon ausgehen, dass die Euro 5 Diesel PKW Preise stark fallen werden.

https://www.welt.de/.../...g-spricht-erste-Diesel-Fahrverbote-aus.html

Dann sollen die erst mal ihren Hafen mit den ganzen Dreckschleudern dichtmachen, das würde ein vielfaches bringen. Elbvertiefung ist dann auch kein Thema mehr. Hatten die da nicht erst ein neues Kohlekraftwerk gebaut? Gerade Hamburg, verlogener geht's nicht.

Das Ende des Dieselbooms scheint gekommen.
http://www.spiegel.de/.../...mburg-auf-max-brauer-allee-a-1145774.html

Zitat:

@Hotze66 schrieb am 2. Mai 2017 um 23:09:07 Uhr:


So, die ersten Fahrverbotszonen in Hamburg für Euro 5 Diesel werden nun Realität.
Damit sind ca. 4 Jahre alte Diesel PKW in den Städten nicht mehr unbegrenzt einsetzbar. Die nächsten Städte werden diesen Sommer nachziehen, siehe Stuttgart etc.

Was hier an Kapitalvermögen vernichtet wird ist eigentlich unglaublich. Erwartet man doch als PKW Käufer, dass wenigstens eine normale Nutzungsdauer mit einem Neuwagenkauf garantiert sein sollte.
Man kann nun davon ausgehen, dass die Euro 5 Diesel PKW Preise stark fallen werden.

https://www.welt.de/.../...g-spricht-erste-Diesel-Fahrverbote-aus.html

Was ein Glück, das ich auf dem Land lebe 😁😁😁

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 3. Mai 2017 um 10:05:29 Uhr:


Was ein Glück, das ich auf dem Land lebe 😁😁😁

Ich auch, aber nervig ist das doch trotzdem. Wie soll man als Auswärtiger (vor Reisebeginn) denn in Zukunft wissen, welche Straßen in einer fremden Stadt (zu welcher Zeit) für Nicht-Euro-6-Diesel gesperrt sind?
Hoffe mal, dass die Navihersteller diese Informationen schnellstmöglich in ihre Apps aufnehmen.

Danke VW!

Was ist eigentlich mit P990i? Schon lange nichts mehr von ihm gehört. Seine Kommentare überzeugten meistens mit brillianter Sachkunde. Hat VW ihn mit Geld zum Schweigen gebracht? 😁😉😁

Jeder ist käuflich. Nur die Summen sind unterschiedlich hoch.
(Das Kapital. Karl Murks)

VW kann sich mich nicht leisten.

Gegenwärtig und absehbar bleibt nur zuzuwarten, was nach dem 24.09.2017 tatsächlich realisiert wird.
Politisch setzt sich nicht einmal die alternative Randerscheinung für betrogene VW-Kunden ein.
Was ein Dobrindt vor der Wahl avisiert, ist nach der Wahl Schnee von vorgestern.
Sowohl im Hinblick auf Nachrüstmöglichkeiten, als auch bzgl. irgendwelcher Maßnahmen durch Zulassungsstellen, KBA, usw. in Richtung der Updateverweigerer wird es hernach interessant.
Wird voraussichtlich ein heißer Herbst für betrogene Euro 5'ler.

Bis dahin werden die Klagen der im Thread bezeichneten "Sammler" voran getrieben worden sein.
10% sind jedenfalls indiskutabel.
Aber schön billig für die Betrüger.
Aus deren Sicht soll der deutsche Kunde froh sein, überhaupt ein Almosen auf dem Rechtsweg erhalten zu können.

Minimum bliebe, die Nachrüstung zu übernehmen - wenn dabei ein überall verwendbares Endprodukt (Blaue Plakette) heraus kommt.
Alternativ verhält es sich rechtlich an sich so, daß der Kaufpreis ohne Abzug zu erstatten wäre, gegen Rückgabe der Betrügerkiste.
Jeder mag sich seine eigene Meinung dazu bilden, ob es - angesichts der Verquickungen - dazu kommen wird.

Nahziel des VW-Konzerns ist, die meisten der betrogenen Kunden in die Verjährungsfalle laufen zu lassen.
Die sind dann schon mal weg.
Der Rest findet sich irgendwann irgendwie ab - und kauft wieder und weiter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern.
Es herrscht Ruhe im Land, in dem konzernseitig vorsätzlich und organisiiert betriebener Betrug am Kunden zum salonfähigen Geschäftsmodell erhoben wurde.

Zitat:

@P990i schrieb am 9. Mai 2017 um 20:21:51 Uhr:


Nahziel des VW-Konzerns ist, die meisten der betrogenen Kunden in die Verjährungsfalle laufen zu lassen.
Die sind dann schon mal weg.
Der Rest findet sich irgendwann irgendwie ab - und kauft wieder und weiter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern.

Und selbst wenn du ein Fahrzeug aus einem anderen Konzern kaufst, mit dem Verkauf verliert man seine Rechtsansprüche gegenüber VW.

Soll man das Auto deswegen aber behalten?
Dann liest man etwas von Blauer Plakette, Fahrverbote und drohenden Wertverlusten nach der Bundestagswahl wenn das alles umgesetzt werden soll.
Auf der anderen Seite ist ein Ende der Zivilprozesse gegen VW nicht absehbar. Die meisten haben ja noch nicht einmal begonnen. Ausgang also völlig ungewiss.
Jünger wird das Auto auch nicht. Teure Reparaturen, auch ohne Update, rücken näher.
Also lieber jetzt verkaufen eh man hinterher noch mehr Geld verliert?

Das Verhalten von VW wird hier oft als "dumm" kritisiert, weil man dadurch ja kein Vertrauen zurückgewinnt.
Ich glaube, die wissen ganz genau was sie tun. Mit jedem Monat der verstreicht werden es weniger betrogene Kunden, die eventuelle Ansprüche durchsetzen könnten. Das scheint mir das Gegenteil von dumm zu sein.

Und was die Bundesregierung betrifft, ganz egal wie die Wahl ausgeht, VW ist Systemrelevant und muss mit allen Mittel geschützt werden. Selbst von den Grünen (Umwelt) oder den Linken (Gerechtigkeit) kommt da wenig bis nix.

Und auch das weis VW.

Heute neuer Newsletter von myright.de
Bis 30.6. ist die Anmeldung zur Sammelklage gegen VW noch möglich. Klageeinreichung erfolgt im September.
Bisher haben sich 25.000 betrogene Kunden angeschlossen. Ein stolzes Grüppchen und doch in Anbetracht der betroffenen eigentlich nur wenige, die den Aufwand nicht scheuten für die 5 Minuten der Anmeldung.
Scheinbar haben viele kapituliert, denn verlieren kann man in diesem Fall nicht (kost ja nix, die Anwälte arbeiten rein auf Erfolgsbasis).
Es wird den Konzern erfreuen, dass er in Deutschland so billig mit Hilfe der Politik weggekommen ist, aber hier zahlt sich aufwendige Lobbyarbeit halt aus.
Den schwarzen Peter hat nun der Kunde, dessen Autos in bälde aus den Großstädten ausgesperrt werden.
Die Autoindustrie weigert sich beharrlich, alte Euro 5 Diesel auf ihre Kosten aufrüsten zu lassen und so die Fahrverbote doch noch zu umgehen.
Was also wird kommen? Den Fahrverboten folgen Nachfragerückgänge und unverkäufliche alte Euro 5 Diesel, welche den Gebrauchtwagenmarkt fluten. Der Dieselboom jedenfalls ist mausetot, im April gabs 20% weniger verkaufte Diesel als vor einem Jahr.

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