Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Maßgeblich bleiben die Messungen durch das KBA.
Selbstverständlich hätten diese eigenen Messungen durch das KBA bereits vor Erteilung der Serienfahrzeug BE erfolgen müssen, anstatt die Angaben des VW-Konzerns dazu einfach nur abzunicken.
Der Hegemonist VW-Konzern wollte weder Serienverschrottung produzierter EA 189 noch Nachrüstung, also mußte politisch-behördlich alles so ablaufen, wie es der VW-Konzern vorgab.
Sind doch nur diese Kunden des VW-Konzerns, die nicht nur diese Kröte schlucken, die kaufen weiter aus dem Konzern.
Alles andere wird ausgesessen.

Zitat:

@P990i schrieb am 21. April 2017 um 07:54:36 Uhr:


Die rechtliche Lage bzgl. der Softwareupdates hat sich verändert.

Offenbar wurde durch das KBA gemessen, daß - unabhängig vom Softwarestand der in Rede stehenden VW-Fahrzeuge - der Kohlendioxid-Ausstoß von Diesel-PKW (markenunabhängig?) zwischen 10 bis 36% über den Werten liegt, mit denen diese Fahrzeuge eine BE für Serienkraftfahrzeuge erhalten haben.

Wird Hegemonie der Wirtschaftskartelle in Deutschland erneut ihre politischen Diener aktivieren können, wiederum den durch fortgesetzten, vorsätzlichen Betrug entstandenen Schaden der KäuferInnen auf eben diese abzuwälzen?

Welche Partei, die am 24 September 2017 gewählt werden will, tritt im konkreten Lebenssachverhalt zugunsten der Betrogenen auf und sichert zu, diese Geschädigten so zu stellen, wie sie - ohne das schädigende Ereignis - gestanden hätten? Das meint, ohne jede Zuzahlung auf Seite der Geschädigten?

@3VWBesitzer:
Der konventionelle Treibstoff wird nicht auf dem gegenwärtigen Preisniveau bleiben - weder im Bereich des Individualverkehrs noch im Bereich des Massentransportes (Passagierflugzeuge).
Schön und angenehm wäre, noch ca. 20 Jahre Zeit zu haben, bis derartige Totalveränderungen greifen.
Dafür besteht der Veränderungsrückstau bereits viel zu lange.
Lieber wurde in Betrügereien investiert und der Schaden sozialisiert.

Äh, ich stehe momentan etwas auf der Leitung. Was hat die rechtliche Lage der Softwareupdates mit CO2 zu tun? Bei den Updates geht es doch um Stickoxide.

Zum Spritpreis: Je mehr elektrisch fahren, desto teurer wird der Strom und billiger Diesel und Benzin. Grundgesetze von Angebot und Nachfrage.🙂

Zum Tesla: Musk hat natürlich mit seinen tausenden parallel geschalteten Laptopakkus eine gewagte Konstruktion gemacht. Funktionieren die Akkus 10 Jahre, ist er der Held der Automobilgeschichte.
Gehen die Akkus reihenweise bald kaputt, so ähnlich wie lange halt die Laptopakkus halten, wird die Aktie ein Pennystock. An den Kundenwünschen kann man nicht vorbeiproduzieren. Die Damen wollen mit ihrem Q7, Cayenne, Touareg ... zum Einkaufen und Friseur. Schon alleine um den sozialen Status zu markieren 🙂😁

Selbst wenn das Update eine NOx Problematik beseitigt haben sollte, mithin eine kraft Gesetzes erloschene BE nunmehr hätte erteilt werden können, scheitert diese Erteilung jetzt an zu hohem CO2 Ausstoß.
Möglicherweise kann trotzdem eine Serienfahrzeug BE erteilt werden, nur nicht die 5er Norm, sondern schlechter.

Klar, ein Update wird kommen ... der Schuldige ist der Kunde des VW-Konzerns.
Wird spaßig ...

Du glaubst immer noch, die Verbrennungsmotoren dürfen noch ca. 20 Jahre betrieben werden?

Welches im Straßenverkehr befindliche (Gebraucht-)Fahrzeug auf Basis von Verbrennungsmotoren hat denn dann überhaupt noch eine gültige BE? Du erwähntest in deinem Eingangsbeitrag ja die vermutlich markenübergreifende Problematik. Nicht, dass dieser Zustand das Problem mindern würde, eher im Gegenteil! Aber hier ist ein anderer Prüfzyklus gefragt, der zwar ab 2018 kommen soll, jedoch nur für Neufahrzeuge gilt und wahrscheinlich immer noch die Genauigkeit eines Schätzeisens hat.

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Zitat:

@P990i schrieb am 21. April 2017 um 14:38:56 Uhr:


Du glaubst immer noch, die Verbrennungsmotoren dürfen noch ca. 20 Jahre betrieben werden?

Davon bin ich fest überzeugt, ohne das bewerten zu wollen. Der Gütervekehr müßte ja dann wieder auf die Schiene verlegt werden, per ordre de mufti, weil die Riesenlaster nur mit Diesel oder Gas oder Wasserstoff vernünftig betreibbar sind. Und ein Wasserstofflaster hat logischerweise auch einen Verbrennungsmotor, verbrennt halt Wasserstoff.
Piech sagte mal in einem Interview: Wozu brauche ich ein Elektroauto, wenn ich einen Diesel mit einem Liter auf 100 km konstruieren könnte.

Weiter sind selbst unsere Drecksdiesel sauberer als Kohlekraftwerke, wo derzeit unser meister Strom kommt. Welch Sinnlosigkeit, Elektroautos mit Kohlestrom zu betreiben. Kohleausstieg nirgends in Sicht, was soll dann ein großflächiger Antrieb mit Dreckstrom. Nur in den Ballungszentren wird sich aufgrund von Fahrverboten und Subventionierungen der Elektroantrieb in den nächsten 20 Jahren durchsetzen.

@3VWBesitzer:
Ich widerspreche dir gar nicht. Ich hätte es ebenfalls gerne anders.

Das Problem ist die aktive Sterbehilfe, die ausgerechnet der VW-Konzern dem Diesel in Hand privater Nutzung geleistet hat. Das war lediglich der geplante Todesstoß einer lange vorbereiteten, immer restriktiveren Behandlung, nicht nur, jedoch besonders, der Dieselmotorkonstruktion.
Strom hat den Vorteil der Unabhängigkeit von ölfördernden Staaten.
Die Gewinnerwartungen bei Stromern eigener Produktion mit Beteiligung der Konzern-Kartelle in die Produktion von Strom verspricht eine bisher nie dagewesene Gewinnoptimierung - wie immer zugunsten der Konzerne.
Das Umweltargument war und bleibt nur vorgeschoben. Das wurde und wird, nicht nur hier im Forum, immer wieder zutreffend herausgearbeitet.

Ein "Herausforderungsfall" für akademisch gebildete, vorsätzliche Betrüger ohne jegliches Unrechtsbewußtsein, insbesondere ohne jeden Skrupel gegenüber ihren Kunden, ausgerechnet in Deutschland.

Wasserstoffantrieb wurde immer wieder getestet und hervorgehoben, u.a. mal eine ganze Zeit von Jahren beim Flughafen München bei einigen Bussen zum Passagiertransport.
Wegen der davon ausgehenden Gefahr durften diese Fahrzeuge nicht in geschlossene Unterführungen einfahren. Die Einfahrt ins Center der Lufthansa schied damit aus. Gewinnung und Betankung waren nicht unproblematisch und dauerten wegen des Sicherheitsaufwandes sehr viel länger, als miit konventionellem Diesel.
Die erzielbare Reichweite war ebenfalls nicht vergleichbar. Die Zuverlässigkeit ließ ebenfalls zu wünschen übrig.
Das Projekt stand von den Informationen her für nahezu alle offen, die sich dafür interessierten.

Diese Busse wurden zurück gerüstet auf Diesel und sind wer weiß wie lange bereits Geschichte, weil ausgemustert.
Trotzdem wäre eine Umrüstung der LKW Dieselmotoren auf Wasserstoff sicherlich ebenso möglich, wie es das bei den Bussen war.

Auf die rollenden "Wasserstoffbomben" aus den osteuropäischen Ländern, bzw. deren zuverlässige Aussonderung vor Einfahrt nach Deutschland, bin ich jetzt schon gespannt.

Fazit:
Das Problem läßt sich nur schlaglichtartig umreißen.
Die Würfel sind längst gefallen.
Piech ist bei VW Geschichte.
Darum wurde konzernintern lange genug und vor allem in ultraharten Schlachten gekämpft.
Es geht nicht um Rechthaben.

Der neue VW Polo wird anfangs noch mit einem Dieselmotor erscheinen, wie lange, aufgrund steigender Umweltanforderungen und daraus resultierenden technologieanforderungen, ist fraglich. Modernste Abgfasreinigung ist halt teuer. Und somit für Kleinwagen unrentabel.
Desweiteren steht ausser Frage, wo die Reise hingeht: nur Strom lässt sich emissionsfrei erzeugen (und mittelfristig sogar unabhängig von Schwankungen, siehe die entstehenden Kernfusionsreaktoren). Damit wäre das Energieproblem der gesamten Menschheit gelöst.
Verbrennungsmaschinen haben eine unglaubliche Entwicklung (gerade im Bereich der Mobilität) hinter sich, nun jedoch das (natürliche) Ende eines jeden Produktzyklus erreicht. Es ist ein langsames sterben, was wir in diesem Bereich erleben.
Niemand kann (und will) wieder zurück in die Anfänge der Mobilität mit ihren ungebremsten Abgasemissionen und Smog-Alarmen. Saubere Luft ist eine unverzichtbarer Bestandteil von Lebensqualität und ein (mittlerweile einklagbares) Recht für jeden Bürger. Eine emissionsfreie Mobilität ist daher alternativlos und die Zukunft.
LKW Brummies werden dann eben mit Oberleitung auf den Fernstrassen unterwegs sein. Strom aus fossilen Energieträgern wird es bald nicht mehr geben. Es ist alles alte Technologie aus Zeiten, wo der Mensch keine Alternativen dazu hatte und dieses die einzig verfügbare Möglichkeit war. Ökologisch heute nicht mehr tragbar.
http://www.sueddeutsche.de/.../...die-zukunft-der-mobilitaet-1.3469346

„Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung. Ich glaube an das Pferd“
Kaiser Wilhelm II

„Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren.“
Gottlieb Wilhelm Daimler

„Ich glaube, dass es auf der Welt einen Bedarf von vielleicht fünf Computern geben wird.“
Thomas Watson, IBM

Fehleinschätzungen, die einen heute schmunzeln lassen unf die zeigen, dass man mit denken in vergangeheitsorientierten Strukturen die Zukunft nur fehldeuten kann.

Wobei Nr1 noch passieren kann

Die Diskussion ist zwar OT, aber interessant. Mache mal weiter, bis der Moderator eingreift:
- von einer universalen Stromgewinnung durch Kernfusion sind wir noch mindestens ein Jahrhundert entfent.
- einzig die Wasserstoffwirtschaft löst das Problem der stark schwankenden Ökostrommenge. Er ist Speicher und Transportmedium in einem. Die sinnlose Suedlinktrasse ist nur Transportmedium (für Kohlestrom 😠) und löst das wichtigere Speicherproblem nicht. Autoakkus sind als Speicher im großen Stil ungeeignet, hat Sinn mal schön vorgerechnet.
- Deutschland geht wie von P990i richtig erkannt nicht in Richtung Wasserstoff.
- logische Folge: Wir fahren noch viele Jahrzehnte Verbrenner, brum brum😉

Solange das Kapital/die Wirtschaft mit Alternativen höherere Kosten haben/niedrigere Gewinne generieren, wird sich nichts, aber auch rein gar nichts ändern!!!

@3VWBesitzer und Heizölblitz:
Meines Erachtens verkennt ihr beide, daß es lediglich darauf ankommt, welcher Konzerngewinn erzielt werden kann.

Daher geht es z.B. dem VW-Konzern überhaupt nicht darum, ob z.B. Autoakkus als Speicher in großem Stil ungeeignet sind oder nicht - wenn nur der Konzerngewinn aus derartigen Verkäufen stimmt.

Es war dem VW-Konzern bereits egal, welche Konsequenzen der Diesel-Betrug hatte, solange sie es hinbekommen, - unter Ausnutzung der bestehenden, bundesdeutschen Rechtsordnung iVm Verhinderung der Schaffung verbraucherschützender Klagearten, - den Gewinn unterm Strich im Plus zu halten.

Unabhängig von jedweder Antriebsart konstruiert und baut der VW-Konzern keine Autos zum Wohle der Gesellschaft oder gar zum Wohle der Kunden.
Er baut Autos und betrügt ausschließlich zum Vorteil des eigenen Konzerngewinns.

Können absehbar mit Umweltargumentation die Verteufelung bisheriger Verbrennungsmotoren vorangetrieben, der Individualverkehr jedoch "umweltfreundlich" ausgebaut werden, ist es vollkommen gleichgültig, ob die neuen Antriebsarten erst beim Kunden - auf dessen Kosten - "reifen" werden, wenn der Konzerngewinn dabei stimmt.

Ein Gefühl sagt mir, wir ergänzen uns in der Argumentation nur.

Dem Grunde nach hat sich der rechtliche Thread über das Software-Update zu NOx erledigt, weil dieses Update von der Tatsache überhöhten CO2 Ausstoßes überholt wurde, mit der Folge, daß auch vor diesem Hintergrund eine Serienfahrzeug BE, z.B. für EA 189, nicht auf 5er-Norm erteilt hätte werden dürfen.
Hatte das NOx Update nicht zur Folge, daß der CO2 Ausstoß noch mehr anstieg?

Wenn es für das alles aus dem VW-Konzern wieder ein Update geben wird, zu dem sich eine rechtliche Eingrenzung anbietet, kann es gerne weitergehen ;-)

Ansonsten ist die rechtliche Seite der Update-Thematik erstmal ausgekaut, weil umfassend dargestellt.

Es kann nur noch zugewartet werden, ob und in welchem Umfang späterhin behördlich gegen EA 189 Nicht-Updater vorgegangen werden wird - wenn es auf Durchführung/Nichtdurchführung dieses Updates überhaupt noch ankommt.

Interessant werden die Rechtsfolgen für den angezählten VW-Konzern sein, wenn z.B. EA 189, - allein aus Gründen realiter zu hohen Ausstoßes von CO2, - nie die Serienfahrzeug BE für 5er-Norm hätte erhalten dürfen.

Heute kam mal wieder Post - vom "Volkswagen Verbraucherschutz" (der schützt Volkswagen vor dem Verbraucher, nehme ich an). Neben den üblichen Floskeln ist folgender Satz aufgefallen:

"Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann."

Dieser sagt aus:

§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
(2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.
ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2.
das Fahrzeug vorgeführt
wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.

Mal abgesehen davon, dass hier wieder nur in der Möglichkeitsform geschrieben wurde - ich also genauso gut behaupten könnte, es schneit morgen lila Würstchen, ist es schon auffällig, dass man ausgerechnet auf einen Paragraphen verweist, der den Halter und die Zulassungsstelle betrifft. Man geht bei diesem § meiner Meinung nach aber davon aus, dass der Halter den Mangel, der zum erlöschen der BE führt, selbst verursacht (hat).
Ich bin mal gespannt, wie VW darlegen möchte, warum §5 anwendbar sein sollte.

Werde in der Sache nachhaken, gehe aber davon aus, dass ich (leider) eine vorgefertigte, nichtssagende und ausweichende Antwort erhalten werde.

Nur mal als Gedanke: Reicht es, vor Ende der (verlängerten) Verjährungsfrist zum Jahresende zu klagen, sodass die Verjährung aufgrund laufenden Verfahrens eingestellt/aufgeschoben wird?

Meines erachtens reicht das. Meine ich so gelesen zu haben bei myright.de
Klage noch bis 2018 möglich, dann Verjährung.

Noch etwas zu Hr. Müller:
http://www.zeit.de/.../...matthias-mueller-eu-kommission-dieselskandal

Und zu Rückgabemöglichkeiten für Kunden der VW Bank:
http://www.focus.de/.../...betrugs-diesel-zurueckgeben_id_7002664.html

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