Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Tja, entweder wollen Stoll & Sauer noch ein paar Kunden an Land ziehen, weil es grad gut läuft mit den Klagen gegen VW oder aber die eierlegende Wollmilchsau (=myright) ist doch kein Robin Hood der Neuzeit.

Die Chancen für individuelle Klagen steigen von Tag zu Tag:
http://www.huffingtonpost.de/.../...sskandal-sensation_b_16005588.html

Trotzdem werden die Fahrzeuge weiter verkauft

Zitat:

@katalysator001 schrieb am 13. April 2017 um 10:46:04 Uhr:


Moin,

evtl. interessant für den ein oder anderen:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-sammelklage-deutschland-vorsicht-vor-den-gefahren

Der Artikel ist sehr interessant. Widerklage hatte ich auch einmal fast gemacht. Ein intertessantes Werkzeug, jemand vors Landgericht zu zerren und Kosten zu verursachen. Inzwischen sind die Einzeloklagen so erfolgreich, dass sie jeder machen sollte. Ich werde demnächst auch starten.

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Bitte bedenken: Falsa demonstratio non nocet.

Was populistisch als "Sammelklage" ausgegeben wird, kann sich juristisch als viele, stinknormale Individualklagen entpuppen, die lediglich gesammelt vor den zuständigen Gerichten erhoben wurden - mit zumeist identischer Begründung.

"Fließbandklagen aus der Anwaltsfabrik" wäre daher u.U. zutreffender, jedoch weit weniger populistisch.
Wozu gibt es die Serienbrief("klage"😉funktion in aktuellen Textverarbeitungen, die mittels einfacher Makrofunktionsprogrammierung alle individuellen Besonderheiten berücksichtigt?
Ist wie Fließbandproduktion von KFZ mit individuellen Ausstattungsmerkmalen des Endprodukts.

Widerklagerisiko besteht immer und kann stets - auch noch so aussichtslos - genutzt werden.
Die ZPO bietet sich an, Kosten beim Gegner zu verursachen, um ihn regelrecht wirtschaftlich totprozessieren zu können.

Wenn der VW-Konzern in seiner Verblendung auch das noch fertig bringt, wird eventuell auch der allerletzte VW-Lemming noch kuriert. Also los, VW-Konzern, keine halben Sachen ... !

BTW:
Ein frohes und gesegnetes Osterfest!
Kauft bloß keine Ostereier aus dem VW-Konzern.

Übrigends: Flattern Euch auch privat und geschäftlich die Flyer für VW-junge Gebrauchte mit 5Jahresgarantie in regelmäßigen Abständen ins Haus? Da scheint wohl doch irgendwo der Umsatz der Schummelbrüder ins Stocken zu geraten?

@P990i

Du bist intelligent (und hoffentlich unabhängig) genug, um den Inhalt des Artikels von S&S besser zu kommentieren. Enttäusch mich mal bitte nicht 😉

@dreivwbesitzer

Weißt du, was der Halo-Effekt ist? (kein Schreibfehler)

ich krieg auch andauernd Werbung von VW - mich haben Sie als Kunde verloren!

Zitat:

VW-junge Gebrauchte mit 5Jahresgarantie

Lieber hätten sie eine 5-Jahre-Garantie für ihr schwachsinniges Update gegeben.

Zitat:

@dreivwbesitzer

Weißt du, was der Halo-Effekt ist? (kein Schreibfehler)

Nee, erklär mal!

Zitat:

@creasot schrieb am 16. April 2017 um 10:41:39 Uhr:



Zitat:

VW-junge Gebrauchte mit 5Jahresgarantie

Lieber hätten sie eine 5-Jahre-Garantie für ihr schwachsinniges Update gegeben.

Wenn schon, dann 10 Jahre wie in den USA!!!

P.S. VW-Autohäuser rufen mich auch schon an, Intention wie Flyer, echt krass!

Aufgrund der Probleme mit VW nimmst du jede den Konzern betreffende Aktion besonders wahr und erkennst darin einen Zusammenhang zum Abgas-Skandal. Ob der wirklich gegeben ist, ist dabei zweitrangig. Das ist übrigens nicht schlimm, sondern ein relativ häufig anzutreffendes Phänomen.
Mir persönlich fällt im Werbeverhalten und dessen Häufigkeit keine Veränderung auf.

Was wird dir bei den Anrufen denn angeboten?

Zitat:

@Collossus schrieb am 17. April 2017 um 10:19:17 Uhr:


Aufgrund der Probleme mit VW nimmst du jede den Konzern betreffende Aktion besonders wahr und erkennst darin einen Zusammenhang zum Abgas-Skandal. Ob der wirklich gegeben ist, ist dabei zweitrangig. Das ist übrigens nicht schlimm, sondern ein relativ häufig anzutreffendes Phänomen.
Mir persönlich fällt im Werbeverhalten und dessen Häufigkeit keine Veränderung auf.

Was wird dir bei den Anrufen denn angeboten?

Sie wollen mir z.B. meinen Schummelpassat für wenig Geld abluchsen und mir einen Jahreswagen-Passat für angeblich superdupergeringe Raten verleasen bei 5 Jahr-Sorglospaket. lol

P.S. das geschilderte Phänomen wie von Dir auf VW heruntergebrochen würde in der Wissenschaft als kognitive Dissonanz bezeichnet werden. Da ich dieses Phänomen nur zu gut auch beruflich kenne, würde ich mich in diesem Fall eher wenig betroffen fühlen. Die Flyeraktionen und persönlichen Anrufe in der Art sind ein absolutes Novum.

Die sind halt interessiert an dir als Kunden - ist doch nett 😉

Nein nein, bleib ruhig beim Halo-Effekt. VW hat Scheiße gebaut - und egal was sie jetzt auch tun (im positiven Sinne) - der Scheißhaufen würde alles gute überstrahlen. An der Werbung für "Garantie für junge Gebrauchte" ist nüchtern betrachtet nämlich nichts auszusetzen.

Zitat:

@Collossus schrieb am 15. April 2017 um 21:35:51 Uhr:


@P990i
Du bist intelligent (und hoffentlich unabhängig) genug, um den Inhalt des Artikels von S&S besser zu kommentieren. Enttäusch mich mal bitte nicht 😉

Collossus, "du" brauchtest das Pseudonym nicht mehr als "Jubelperser" zu outen, das war lange geklärt.
Folgerichtig konntest du längst nicht mehr enttäuschen - weder rechtlich noch sachlich.

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