Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Da VW nicht verbindlich keinen erhöhten Rußeintrag bestätigt, gehe eben von selbigen aus!

http://www.presseportal.de/pm/105254/3601543

Genau das ist wohl auch die Schiene, auf der die Hausfeld-Anwälte von myright.de argumentieren.
Es handelt sich auch nicht um einen marginalen Schaden, der mit den Mitteln vom Volkswagen Diesel-upgrade vollständig und ohne Nachteile für die Kunden behoben werden kann.

Sie haben am Jahresanfang die ersten Musterklagen eingereicht.

Hier der Beitrag: Russmenge verdoppelt sich = Laufleistung in KM bis zur Regeneration halbieren sich

http://www.motor-talk.de/.../...h-dem-softwareupdate-t5567865.html?...

Für weitere Diskussionen diesbezüglich halte ich Folgendes Forum am geeignesten:
http://www.motor-talk.de/.../...toren-agr-dpf-und-co-t5925984.html?...

Die Amis regen sich über UNS auf, und selber haben sie die Diesel-Technologie schonmal überhaupt nicht im Griff!
https://www.youtube.com/watch?v=qZe7EPMTwSA

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Hab mal auf Gallileo gesehen das die Software geändert wird das die Kisten wieder ordentlich Rußen

Jau.

Auf Motortalk weren jetzt erste Fälle beschrieben, wo Injektoren kurz nach dem Update auf der Autobahn hochgehen und die Fahrer in höchst gefährliche Situationen bringen, vergleichbar mit der Zündschlossproblematik.
Das Update gefährdet somit nicht nur den Geldbeutel der Besitzer, sondern auch Leib und Leben derselben.
Mal schauen, was Dobrinth oder das KBA dazu sagen werden.

Was kümmert den Kuchen der Krümel.

Zitat:

@heizoelblitz schrieb am 8. April 2017 um 10:25:29 Uhr:


Was kümmert den Kuchen der Krümel.

Wenn der Kuchen zu sehr krümelt, wird er evtl. weggeschmissen oder zumindest nicht mehr gebacken.

Dobrind oder wie der Kerl heisst kümmerts überhaupt nicht, was Einzelfälle angeht.
VW muss MILLIONEN Fahrzeuge umrüsten, wen kümmerts da, wenn 10 oder 20 Probleme haben?
Das ist das normale Grundrauschen im Qualitätslevel jeder Industrieproduktion.
Mir sind mein Geld und Zeit halt zu schade mich mit solchem Murks zu beschäftigen und für von anderen verursachte Probleme zu bezahlen.

http://www.focus.de/.../...chummel-autos-zurueckkaufen_id_6922274.html

VW-AbgasskandalJede vierte Kunden - Klage erfolgreich

08.04.2017 - 23:03 Uhr

Volkswagen rüstet sich für eine juristische Schlacht mit der deutschen Justiz. Am Freitag empfing der Autobauer rund 40 Verteidiger der Beschuldigten im Dieselskandal am Frankfurter Flughafen. In einer Business-Lounge sicherte VW-Anwalt Daniel Krause den Tatverdächtigen volle Unterstützung aus Wolfsburg zu. Der Konzern bilde die „erste Verteidigungslinie“ gegen die Ermittlungen.

Während Volkswagen in Amerika den Abgasbetrug gestanden hat und deshalb eine Milliardenstrafe zahlen muss, vertritt der Konzern die Rechtsauffassung, in Deutschland nicht betrogen zu haben. Dementsprechend hätten Manager und Ingenieure auch nichts Illegales getan. Eine wackelige Haltung.

Während des zweieinhalbstündigen Treffens zog Anwalt Krause eine Zwischenbilanz der Rechtsstreitigkeiten mit den VW-Kunden, die Schadensersatz verlangen: Demnach seien derzeit 2000 Mängelklagen anhängig. In 40 Prozent der Fälle würde VW direkt, in 60 Prozent Vertragshändler würden verklagt werden. 211 erst­instanzliche Entscheidungen lägen vor. In 162 Fällen hätten Richter die Klage abgewiesen oder Kläger einen Rückzieher gemacht. 49 Verbraucherklagen seien erfolgreich gewesen.

Zum Juristen-Gipfel erklärte VW auf Anfrage, dass „die Kommunikation mit Strafverteidigern (. . .) üblichen Gepflogenheiten“ folge. Dass auch Tatverdächtige untereinander einen regen Austausch pflegen, stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anfang des Jahres fest. Bei Durchsuchungen entdeckten die Ermittler, dass Beschuldigte und Zeugen ihre Vernehmungsprotokolle weitergeleitet haben. Unter anderem fand man bei Ex-VW-Chef Martin Winterkorn Auszüge aus einer ihn belastenden Zeugenaussage, die er sich inoffiziell besorgt haben muss. Das bringt auch die Ermittler in Erklärungsnot.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zu BamS: „Zeugen erhalten grundsätzlich keine Abschrift ihrer Vernehmung zur Dokumentation des selbst Gesagten.“

Quelle: Bild am Sonntag, http://www.bild.de/.../...e-kundenklage-erfolgreich-51215942.bild.html

Quelle:http://www.focus.de/.../...chummel-autos-zurueckkaufen_id_6922274.html

Volkswagen wird seine Verhüllungstaktik immer mehr zum Verhängnis: Am Freitag hat das Landgericht Paderborn die VW AG verurteilt, einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW Tiguan dem Geschädigten abzukaufen. Es ist nicht das erste Urteil dieser Art.

Das Urteil reiht sich in die Urteile der Landgerichte Hildesheim, Kleve und Karlsruhe ein, die neben den vertraglichen Ansprüchen aus Gewährleistung auch deliktische Ansprüche aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung/Betrug/unerlaubtem Inverkehrbringen von ungenehmigten Fahrzeugen bejahen.

Besonders interessant ist hierbei die Tatsache, dass die Klagen immer dann Erfolg haben, wenn das Gericht der Auffassung ist, der Kläger hat alles ihm Zumutbare vorgetragen, um eine Haftung der Beklagten zu begründen, da in diesem Fall die sogenannte „sekundäre Darlegungslast“ der Beklagten ausgelöst wird. Dieses Juristendeutsch bedeutet:

Wenn Volkwagen zu den verantwortlichen Personen und den Geschehnisabläufen im Hinblick auf den Abgasskandal konsequent schweigt, verliert VW die entsprechenden Schadenersatzprozesse allein deshalb.
Verfahren werden mit beachtlicher Erfolgsquote zugunsten der Kläger entschieden

Klagestattgebende Urteile liegen bereits von den Landgerichten Hildesheim, Karlsruhe, Kleve und seit Freitag auch Paderborn vor. Weitere klagestattgebende Urteile werden von den Landgerichten Bochum, Kleve, Krefeld, Frankfurt/M. erwartet. Davon zu unterscheiden sind die vielen erfolgreichen Verfahren gegen Händler aus Gewährleistung. Diese Verfahren werden inzwischen mit einer beachtlichen Erfolgsquote zugunsten der Kläger entschieden. Hierzu findet sich eine Liste mit den entsprechenden Urteilen auf der Internetseite von Stiftung Warentest.

Das heutige Urteil aus Paderborn ist insbesondere deshalb besonders markant, weil es nur deshalb in der deutlichen Form ergehen konnte, weil Prof. Dr. Winterkorn seinem Aufruf, als Zeuge Rede und Antwort zu stehen unter Berufung auf sein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht nachkommen wollte. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Zeugeneinvernahme einen Tag nach dem Auftritt Prof. Dr. Winterkorns vor dem VW-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen sollte. Möglicherweise hielt Prof. Dr. Winterkorn es für denkbar, dass die Fragen der Klägeranwälte deutlich unangenehmer ausfallen würden, als die Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses.

Früherer VW-Chef besaß offenbar Zeugenaussagen zu Abgasskandal

Hatte Martin Winterkorn Zugriff auf interne Papiere der Staatsanwaltschaft? Ein Durchsuchungsfund beim ehemaligen VW-Konzernchef soll heikle Fragen aufwerfen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat bei Durchsuchungen Anfang des Jahres Auszüge von Zeugenaussagen eines Volkswagen-Managers beim ehemaligen VW-Vorstandschef Martin Winterkorn gefunden, berichtet die Zeitung „Bild am Sonntag“. Winterkorn habe diese Dokumente demnach vor seiner Aussage vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zum VW-Dieselskandal im Januar erhalten. Aus den Protokollauszügen gehe hervor, wann er spätestens über die Betrugssoftware zur Abgasmanipulation informiert worden sei.

Wie der ehemalige VW-Chef an die Papiere gelangen konnte, ist unklar. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte der Zeitung: „Zeugen erhalten grundsätzlich keine Abschrift ihrer Vernehmung zur Dokumentation des selbst Gesagten.“
http://www.faz.net/.../...zeugenaussagen-zu-abgasskandal-14964468.html

Moin,

evtl. interessant für den ein oder anderen:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-sammelklage-deutschland-vorsicht-vor-den-gefahren

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