Zitat:
@nxoe68 schrieb am 10. November 2023 um 07:35:45 Uhr:
... Frage mich gerade nur, warum die VW-Dame behauptet hat, die Fahrt könnte man machen....
Weil das Risiko bei dir liegt, und VW dann ggf. weniger zahlen muss?!?
Hast du schon ein vollstreckbares Urteil vom Gericht vorliegen? Dann solltest du dich nicht von denen weiter vorführen lassen.
Bei der Rücknahme kannst du darauf bestehen, daß die Hauptforderung erst auf deinem Konto eingeht, dann das Fahrzeug abgegeben wird. Das geht problemlos, auch von VW-Seite. Man muss es halt nur auch so einfordern. Siehe hier
VW muss sich drum kümmern, den Wagen abzuholen. Melde den Wagen einfach ab, und teile denen mit, wann sie ihn abholen (lassen) können. Bei mir haben sie den ADAC beauftragt...
Viel Erfolg!