Golf 2 vr6 Probleme mit Eintragung!
Hallo,
hoffe mir kann jemand Helfen. Unzwar hab ich ein Golf 2 Gti umgebaut auf VR6. War die Woche beim Tüv wegen der Eintragung und mein Prüfer, wollte die Papiere sprich den Brief vom Spenderfahrzeug sehen. Allerdings gibt es da KEINE Papiere von nem Spenderfahrzeug 🙁 .
Was mach ich denn da jetzt? Kann ich nicht einfach mit irgendeinem anderen Brief hingehen? Oder muss da drauf stehen, dass die Karosse verschrottet wurde? Würde auch eine Kopie reichen?
Vlt hat ja jemand von euch schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht.
Bin für jeden Tipp dankbar!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich vertraue voll auf deine Kompetenz ganz ehrlich, aber wenn es so ein Schreiben von VW zu Motorumbauten gibt, wie sind die ganzen VR/1.8T/usw Umbauten dann mit TÜV möglich?
....Oder steh ich grad fett aufm Schlauch? 😁
Damit sprichst Du mir aus der Seele. Alles was in einem Golf 2 nicht Serie drin war, ist von VW nicht freigegeben. Das heisst, derjenige der das eintragen muss, erstellt entweder ein Mustergutachten für z.B. Vr6 in Golf 2, oder lehnt sich rechtlich ganz einfach mal weit aus dem Fenster.
Ich sehe das jetzt zum Beispiel bei einem 2E, 9A, ABF und ähnlichen Maschinen nicht so wild, da es ja stark ähnliche Motoren im 2er gab. Bei einem VR6 oder auch 1,8T oder gar VR6 Turbo, auf welcher Grundlage soll das denn der Prüfer eintragen?
Macht er das nicht, gilt er als unkompetent. Würde ich die Verantwortung für solche Eintragungen übernehmen müssen, wüsste ich keinen Grund warum ich einen VR6 in einen 2er Golf eintragen soll. Diesen Motor gab es auch ähnlich nie im 2er zu kaufen....
Jetzt erzählt mal, warum sollen die Prüfer und ich alle unkompetent sein, nur weil das von VW nichtmal freigegeben wird? Woher soll der Prüfer wissen was wie passt, wie sich ein VR6 im 2er bei einem Frontcrash verhält usw.
Zwischen eingetragen und rechtlich absolut sauber ist ein grosser Unterschied! Eingetragen bekommt man inzwischen alles, das interessiert auch keinen solange nichts passiert, aber sobald es Personenschaden gibt wirds da mal ans eingemachte gehen.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 16V Fire&Ice
Nee, absolutes NoGo. Jeder VR6 hatte Kat, das war so Serie also gehts nicht anders. Selbst wenn vorher ein KR drin war produziert der VR mehr Abgase ohne Kat.
Interessant wäre mal eine Vorher/Nachher Leistungsmessung auf dem Prüfstand mit VR6 Kat und Ohne, aber das wäre jetzt schon wieder OT.
Also bezieht sich die Emissionseinstufung auf das entsprechende Fahrzeug mit einem entsprechend seinerzeit eingebauten Motor. Und nicht ausschließlich auf die Karosserie in die der Motor eingebaut wird. Hab ich das richtig verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von 16V Fire&Ice
.. aber als 2.9er 😁Zitat:
.. gabs auch nie Orginal ..
......stimmt und nur als syncro!
Um dieses Leistungsmanco des geringeren Hubraumaums zu kompensieren, hatte ich ein Kompressorki verbaut!🙂😁
Sorry Leute ich meinte ABS oh man wie komm ich denn jetzt auf Kat :/ tut mir leid .....
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Zitat:
Original geschrieben von Edition77
VW verlangt ganz klar das der Stand der Serie erreicht sein muss, und auch nur Motoren eingetragen werden dürfen, die es in diesem Fahrzeug auch ab Werk gab.
Dann bist du aber auch keinen Schuss Pulver wert, wenn du hier so eine Behauptung in den Raum wirst. Ich lach mich schlapp, bezeichnet andere als inkompetent und hat scheinbar selber nur Blech im Kopf. Zu deiner Info, du kannst dir auch ein W12 in den Golf 2 einbauen sofern du das unter allen sicherheitsrelevanten Bedingungen tust, aber das nur mal ganz Nebenbei.
Mit dem Spenderfahrzeugschein/Brief wie auch immer kommt mir auch sehr verdächtig vor, ist für die Eintragung völlig irrelevant wo das Ding her ist, jedenfalls solang die Seriennummer noch erkennbar und nicht weggeschliffen ist 😉
Und das mit dem ABS dürfte auch egal sein, da bin ich allerdings nicht sicher, ABS ist ja Hilfselektronik, keine kann dich Zwingen sowas an Bord zu habe, in nem altem Auto, auch ganz unabhängig von der Motorengröße.
Das mit dem vorher klären mit dem Tüv Prüfer habe ich auch gemacht vor dem Umbau, letztendlich hat er mir den 9a auch nicht eingetragen, da er eine ABE nr von VW für den Motor haben wollte??? Wofür auch immer und er hat so baharrlich darauf bestanden, VW hat sich schlapp gelacht und ich bin dann zum anderen Tüv-Prüfer gefahren, soviel zu "vorher alles absprechen" - klappt auch nicht immer!
Sehe ich genauso. Es gibt immer Firmen die sich auf solche Eintragungen spezialisiert haben und das öfters machen. Wenn ein Prüfer sich querstellt würde ich da gar keine große Zeit verschwenden.
Und außerdem .. wenn man nicht auf das Auto angewiesen ist kann man doch in aller Ruhe einen Spezi suchen und hat dann immer noch Zeit für eventuelle Veränderungen.
Dem Tüv-Prüfer wird es m.E nur um einige Daten aus dem Brief gehen die der Golf II nachher auch erfüllen muss!
Dazu gehören die Reifengrößen, Motorleistung, Schadstoffklasse, db Geräusch im Stand und Fahrt, Achlasten etc. etc.
Die Fahrgestellnummer ist dem glaub ich egal. Du musst ja für den Umbau auch das Getriebe und die Bremsen aus dem
Spenderfahrzeug übernehmen , was ja beim G II kein Problem ist! Wenn das alles erfüllt ist sollte die Eintragung
kein Problem sein.
Das macht ehh jeder Prüfer anders und hat andere Kriterien!
Getriebe zum Beispiel war bei meinen Eintragungen noch nie relevant, hingegen das Motorsteuergerät schon beim 1. mal!
Bei der letzten Eintragung brauchte ich garnichts abgeben da der Prüfer sagte das er alles hat!
Zitat:
Dann bist du aber auch keinen Schuss Pulver wert, wenn du hier so eine Behauptung in den Raum wirst. Ich lach mich schlapp, bezeichnet andere als inkompetent und hat scheinbar selber nur Blech im Kopf. Zu deiner Info, du kannst dir auch ein W12 in den Golf 2 einbauen sofern du das unter allen sicherheitsrelevanten Bedingungen tust, aber das nur mal ganz Nebenbei.
Tja, damit manövrierst Du Dich selbst ins aus. Ich habe das Schreiben von VW zu Motorumbauten hier liegen, schwarz auf weiss.
Du kannst aber gerne ein Mustergutachten für einen Vr6 im Golf 2 erstellen lassen.....
Aber wahrscheinlich hast Du schon 12 Motoren umgebaut und weisst Bescheid. Oder eben auch nicht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Edition77
Tja, damit manövrierst Du Dich selbst ins aus. Ich habe das Schreiben von VW zu Motorumbauten hier liegen, schwarz auf weiss.Zitat:
Dann bist du aber auch keinen Schuss Pulver wert, wenn du hier so eine Behauptung in den Raum wirst. Ich lach mich schlapp, bezeichnet andere als inkompetent und hat scheinbar selber nur Blech im Kopf. Zu deiner Info, du kannst dir auch ein W12 in den Golf 2 einbauen sofern du das unter allen sicherheitsrelevanten Bedingungen tust, aber das nur mal ganz Nebenbei.
Du kannst aber gerne ein Mustergutachten für einen Vr6 im Golf 2 erstellen lassen.....
Aber wahrscheinlich hast Du schon 12 Motoren umgebaut und weisst Bescheid. Oder eben auch nicht. 😁
Ich vertraue voll auf deine Kompetenz ganz ehrlich, aber wenn es so ein Schreiben von VW zu Motorumbauten gibt, wie sind die ganzen VR/1.8T/usw Umbauten dann mit TÜV möglich?
....Oder steh ich grad fett aufm Schlauch? 😁
Zitat:
Original geschrieben von vr6md
Am besten ist es immer den Umbau vorher beim Tüv zu klären.
Das predige ich schon seit Jahren. Aber scheinbar kostet dieser Schritt manche Zeitgenossen soviel Überwindung, daß sie sich nicht dazu aufraffen können...
Zitat:
Ich vertraue voll auf deine Kompetenz ganz ehrlich, aber wenn es so ein Schreiben von VW zu Motorumbauten gibt, wie sind die ganzen VR/1.8T/usw Umbauten dann mit TÜV möglich?
....Oder steh ich grad fett aufm Schlauch? 😁
Damit sprichst Du mir aus der Seele. Alles was in einem Golf 2 nicht Serie drin war, ist von VW nicht freigegeben. Das heisst, derjenige der das eintragen muss, erstellt entweder ein Mustergutachten für z.B. Vr6 in Golf 2, oder lehnt sich rechtlich ganz einfach mal weit aus dem Fenster.
Ich sehe das jetzt zum Beispiel bei einem 2E, 9A, ABF und ähnlichen Maschinen nicht so wild, da es ja stark ähnliche Motoren im 2er gab. Bei einem VR6 oder auch 1,8T oder gar VR6 Turbo, auf welcher Grundlage soll das denn der Prüfer eintragen?
Macht er das nicht, gilt er als unkompetent. Würde ich die Verantwortung für solche Eintragungen übernehmen müssen, wüsste ich keinen Grund warum ich einen VR6 in einen 2er Golf eintragen soll. Diesen Motor gab es auch ähnlich nie im 2er zu kaufen....
Jetzt erzählt mal, warum sollen die Prüfer und ich alle unkompetent sein, nur weil das von VW nichtmal freigegeben wird? Woher soll der Prüfer wissen was wie passt, wie sich ein VR6 im 2er bei einem Frontcrash verhält usw.
Zwischen eingetragen und rechtlich absolut sauber ist ein grosser Unterschied! Eingetragen bekommt man inzwischen alles, das interessiert auch keinen solange nichts passiert, aber sobald es Personenschaden gibt wirds da mal ans eingemachte gehen.
Nabend Leute,
möchte auch mal eine Meinung dazu abgeben, wo ich jetzt eure Ausführungen zum Thema Motorenwechsel alle so verfolgt habe.
Wenn ich mich hier im Forum so umsehe, scheint das ja auch kein Sonderfall zu sein.
Ich frag mich ja auch, was immer wieder dazu verleitet, das man sich ein kleines Auto mit wenigen PS kauft?
Und dann wird mit viel Aufwand das Auto zum PS-Boliden umgebaut.
Dazu ist man dann gezwungen, den Motor, Getriebe, Bremsanlage und all je nach dem auch noch Fahrwerk und Aufhängung zu tauschen....das stabiliesieren noch nicht erwähnt.
Wenn ich doch einen solchen Boliden fahren will, dann kann man sich den doch auch direkt kaufen.
Also für mich wäre der einzigste Grund eine neue Maschine einzubauen ein Motorschaden, dann jedoch versuche ich die Art und Ausführung des Fahrzeuges beizubehalten.
Zitat:
Original geschrieben von MCrun
Ich frag mich ja auch, was immer wieder dazu verleitet, das man sich ein kleines Auto mit wenigen PS kauft?
Diese Frage versuche ich seint 8 (!) Jahren hier auf MT zu klären. Leider bisher ohne befriedigende Antwort.