Golf 2 1.6 PN aus Winterschlaf geholt

VW Golf 2 (19E)

Hallo Gemeinde,

bin neu hier, deshalb erstmal was zu mir: Meine Name ist Marten, bin 23 Jahre alt und Student.

Vor einigen Jahren kam der Golf 2 zu mir. Es ist der alte Wagen meines Opas, der nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen wollte. Damalige Laufleistung lag bei lediglich 55.000 km!

Im laufe der Zeit haben sich 102.000 km auf dem Tacho gesammelt und er ist mir mehr und mehr "ans Herz gewachsen". Die letzten beiden Jahre wurde der Golf jedoch nicht mehr bewegt, da ich keinen PKW gebraucht habe. Ein Verkauf kam nicht in Frage. Er stand somit in der Garage, mit der Absicht ihn wieder "flott zumachen", sofern ich den Wagen wieder benötige.

Vor Kurzem war es soweit: Angefangen mit der Bremse an der Vorderachse (Bremsscheiben, Bremsklötze), Keilriemen, neue Batterie, Mittelschalldämpfer,.. Es ging also daran den Golf 2 wieder in Gang zu bringen mit dem Ziel ihn wieder anzumelden.

Heute abend war es dann soweit und ich versuchte den Wagen zu starten.
Zunächst sprang er nicht direkt an, der Anlasser arbeitete jedoch.. Nach kurzer Recherche im Internet, stellte sich heraus, dass es an der Kontaktplatte vom Zündschloss liegen könne. Also wackelte ich am Schlüssel beim Starten des Motors und siehe da - er sprang an! Der Ölstand lag dabei übrigens knapp unter dem Maximum.

Nun das Problem:

Der Motor klackert. Dabei ist das Klackern drehzahlabhängig. Aufgrund des Klackerns habe ich den Motor nur etwa 2 Minuten laufen lassen, da ich Bedenken hatte, dass etwas kaputt gehen könnte.

Also, erneut im Internet geschaut.. Dabei wird oft bei ähnlichen Problemen beschrieben, dass es sich um die Hydrostößel handelt.
Im Internet habe ich nun unterschiedliche Empfehlungen gefunden:

- Motor länger laufen lassen und das Klackern geht von alleine weg

oder

- Hydrostößel wechseln

Hier nun nochmal die Daten:

Golf 2 1.6l 70PS(51KW) mit Kat.
Baujahr 1989
Motorkennbuchstabe: PN
Laufleistung 102.000km

Zahnriemen gewechselt: 2005 bei 50.000 km
Öl(-Filter)-Wechsel: 2014 bei 99.000 km
derzeit abgemeldet, keinen TÜV

Im Anschluss ist jz ein Ölwechsel geplant. Habe ich für die nächsten Tage vorgesehen. Zum Einsatz kommt dabei 10W40. Mein Hintergedanke war, dass das Öl, dass jz noch drin ist erst 3000 km gelaufen ist und iwelche Rückstände über die lange Standzeit nach dem Starten des Motors nun beim ersten Ölwechsel "herausspülen" sollen.

Ich würde gerne in meinem Fall gerne von euch Empfehlungen hören. 🙂

Beste Antwort im Thema

Klar ist der PN ein Freiläufer. Hab ich schon ausprobiert!

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Ein Kurzzeitkennzeichen wird nur noch ausgestellt, wenn das Fahrzeug gültigen TÜV hat.
Die Regelung wurde geändert, weil zu viele mit ihren illegal getunten Fahrzeugen auf diese Weise zu Autotreffen oder ähnlichem gefahren sind.

Sorry für den Clown. 😉

Zitat:

@M4d.-.M4x schrieb am 15. Oktober 2016 um 19:11:16 Uhr:



Zitat:

@Michl 1987 schrieb am 15. Oktober 2016 um 13:51:00 Uhr:


Das nicht jeder einen Trailer in der Garage stehen hat?


Dann leiht man sich einen! Hier kostet der 25€ pro Tag und ich denke mal man kann das Geld für eine legale und sichere Fahrt zu investieren. 500€ fürs tiefer legen ausgeben aber keine 50€ für einen Transport übrig haben.

Zumal ist doch die Lösung mit dem ungestempelten Kennzeichen relativ simpel ist!

Dazu benötigt man erstmal ein Auto mit AHK. Ein T5 oder ähnliches ist da von Nöten. Außerdem braucht man auch noch den passenden Führerschein. 😉

Ein T5 muss es vielleicht nicht sein, mein uralter Passat 2,0TDI darf auch schon 2t ziehen. Und was den "Lappen" angeht, ist es immer ganz gut, wenn man es sich mit älteren Menschen (Eltern oder so) nicht ganz verscheisst, denn die haben das Anhänger/Führerschein-Problem nicht...

Aber so ein Trailer ist doch dann trotzdem zu schwer, oder nicht?
Ich ziehe auch gelegentlich ein Trailer mit meinem BMW durch die Gegend, aber legal dürfte das nicht sein, die zulässige Gesamtmasse irgendwo bei 3t liegt.

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Im Internet habe ich Anbieter von PKW-Anhängern gesehen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2500kg. Da wird es mit dem Zugfahrzeug schon mal eng. :/

Auch wenn nur ein 950kg Golf auf den Hänger kommt...

Ja ist da nicht ausschlaggebend was tatsächlich dran hängt? Man sieht doch ständig Mittelklasse-PKW mit anderen PKW auf dem Trailer rumfahren. Die wären dann ja alle illegal unterwegs.

Die Anhängelast errechnet sich aus dem Leergewicht des Trailers und des darauf stehenden Auto. Wiegt der Trailer 350kg und der Golf 800kg, dann darfst du es prinzipiell noch mit nem 1200kg zulässige Anhängelast ziehen, egal wieviel zulässiges Gesamtgewicht der Trailer hat!

So hab ich das immer aufgefasst. (Ohne dass ich je nachgeschaut hätte, ob das stimmt...)

Für Klasse B gilt:
"Die tatsächliche Gesamtmasse des gezogenen Fahrzeuges darf die Leermasse des
ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten"

So hat es mir mein Nachbar bei der Polizei mal aus dem Gesetzestext geschrieben.
Sprich mit Klasse b darf man am Golf 2:

-Ungebremst bis 450 Kilo (450 sind vom FZG aus gegeben)
-Gebremst bis 901 Kilo (Leermasse des Golf 2)

Heißt aber auch, das ich mit dem Touran meiner Eltern mit 1,6T Leergewicht einen
gebremsten Hänger mit bis zu 1,6T ziehen darf.

Moin Moin !

Zitat:

Ein Kurzzeitkennzeichen wird nur noch ausgestellt, wenn das Fahrzeug gültigen TÜV hat

Mag sein , dass das so in der "Blöd" Zeitung steht . Massgeblich ist jedoch die FZV:

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Also gar kein Problem , ohne gültige HU ein Kurzzeitkz zu bekommen.

Zu der Anhängergeschichte :

Da muss man zwischen StVZO und Führerscheinrecht unterscheiden !
Im Führerscheinrecht gilt nur eines : Das zulässige Gesamtgewicht !
In der StVZO wird zwischen Leergewicht , tatsächlichem Gewicht und zulässigen Gewichten unterschieden !

Mit Klasse B kann man Fzge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht fahren. Daran kann man noch einen Anhänger dranhängen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg.
Man kann auch einen Anhänger mit einem höheren zul.Gesamtgewicht dranhängen ! Dann gilt allerdings:
zGG Fzg + zGG Anhänger = max. 3,5 t !

Zitat:

"Die tatsächliche Gesamtmasse des gezogenen Fahrzeuges darf die Leermasse des

ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten"

 

So hat es mir mein Nachbar bei der Polizei mal

Das muss schon lange her sein , das gilt nicht mehr !

Für die StVZO ist das alles ohne Belang. Hier geht es schliesslich um die Fzg-Technik !

Hier ist nur eines interessant : Die Angaben in der ZBI zu O.1 und O.2 sowie ggf. dazu bestehende Erweiterungen unten im Feld 22. Dort sind die zulässigen Anhängelasten angegeben für dieses Fzg.
Das sind Maximalgewichte , die aus technischen Gründen nicht überschritten werden dürfen.
Natürlich handelt es sich dabei um tatsächliche Gewichte !

Also darf mit einem Golf 2, der 1000 kg gebremst ziehen darf, auch ein Autotrailer mit einem zGG
von 2,5t gezogen werden, wenn der Trailer leer ist oder einschliesslich Ladung max. 1000 kg wiegt.

Aber : Dieses Gespann darf nicht von jemanden gefahren werden, der nur Klasse B hat , da das Gespann eine höhere zGG hat als 3,5t.

MfG Volker

das ist ja alles gut und schön mit dem hänger aber eine gewisse erfahrung in bezug auf hänger ziehen sollte schon vorhanden sein!!vorallem das rangieren und das verzurren könnte zu einem problem werden!

Geht doch schon beim Beladen los. Steht das Auto zu weit hinten und entlastet quasi die AHK des Zugfahrzeugs, fängt das Gespann sehr schnell an zu schlingern. Das ist ein scheiß Gefühl und kann ganz böse Unfälle verursachen.

kann man eine abnahme nicht auch in einer werkstatt machen lassen?!weil so evtl. die möglichkeit bestehen würde eine rote nummer von der werkstatt zu bekommen.

Einen Hänger für Kfz-Transporte kann man schon für rund 40€ am Tag mieten oder die ausführende Werkstatt nett fragen, ob die gegen kleines Geld den Golf abholen können.

Ich empfehle dir einschlägige Literatur für dein 2er Modell, da kannst du schon einiges selbst machen. So was hier z:b., sofern noch nicht vorhanden:

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...

Ersatzteile neu gibt es hier noch einige:

http://www.volkswagen-classic-parts.de/ersatzteile/golf/golf-2.html

https://de.hoffmann-speedster.com/golf-und-co./golf-2

https://www.werk34.de/index.php/cat/c1391_Golf-II.html

Viel Spaß mit dem Schmückstück!

Zitat:

@Cabrioracer-Tr schrieb am 16. Oktober 2016 um 12:19:28 Uhr:



Ich empfehle dir einschlägige Literatur für dein 2er Modell, da kannst du schon einiges selbst machen. So was hier z:b., sofern noch nicht vorhanden:

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...

Ersatzteile neu gibt es hier noch einige:

http://www.volkswagen-classic-parts.de/ersatzteile/golf/golf-2.html

https://de.hoffmann-speedster.com/golf-und-co./golf-2

https://www.werk34.de/index.php/cat/c1391_Golf-II.html

Genau das Buch habe ich mir gekauft. Kann ich nur empfehlen!

Und danke für die Links zu den Ersatzteilen!

Momentan sieht es bei mir erstmal so aus, dass der Golf noch ein paar Wochen stehen bleibt, da ich bald umziehe.
Dann werde ich mich am Zahnriemen zu schaffen machen und dann gehts ab zur Werkstatt. 🙂

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