Golf 2 1.6 PN aus Winterschlaf geholt
Hallo Gemeinde,
bin neu hier, deshalb erstmal was zu mir: Meine Name ist Marten, bin 23 Jahre alt und Student.
Vor einigen Jahren kam der Golf 2 zu mir. Es ist der alte Wagen meines Opas, der nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen wollte. Damalige Laufleistung lag bei lediglich 55.000 km!
Im laufe der Zeit haben sich 102.000 km auf dem Tacho gesammelt und er ist mir mehr und mehr "ans Herz gewachsen". Die letzten beiden Jahre wurde der Golf jedoch nicht mehr bewegt, da ich keinen PKW gebraucht habe. Ein Verkauf kam nicht in Frage. Er stand somit in der Garage, mit der Absicht ihn wieder "flott zumachen", sofern ich den Wagen wieder benötige.
Vor Kurzem war es soweit: Angefangen mit der Bremse an der Vorderachse (Bremsscheiben, Bremsklötze), Keilriemen, neue Batterie, Mittelschalldämpfer,.. Es ging also daran den Golf 2 wieder in Gang zu bringen mit dem Ziel ihn wieder anzumelden.
Heute abend war es dann soweit und ich versuchte den Wagen zu starten.
Zunächst sprang er nicht direkt an, der Anlasser arbeitete jedoch.. Nach kurzer Recherche im Internet, stellte sich heraus, dass es an der Kontaktplatte vom Zündschloss liegen könne. Also wackelte ich am Schlüssel beim Starten des Motors und siehe da - er sprang an! Der Ölstand lag dabei übrigens knapp unter dem Maximum.
Nun das Problem:
Der Motor klackert. Dabei ist das Klackern drehzahlabhängig. Aufgrund des Klackerns habe ich den Motor nur etwa 2 Minuten laufen lassen, da ich Bedenken hatte, dass etwas kaputt gehen könnte.
Also, erneut im Internet geschaut.. Dabei wird oft bei ähnlichen Problemen beschrieben, dass es sich um die Hydrostößel handelt.
Im Internet habe ich nun unterschiedliche Empfehlungen gefunden:
- Motor länger laufen lassen und das Klackern geht von alleine weg
oder
- Hydrostößel wechseln
Hier nun nochmal die Daten:
Golf 2 1.6l 70PS(51KW) mit Kat.
Baujahr 1989
Motorkennbuchstabe: PN
Laufleistung 102.000km
Zahnriemen gewechselt: 2005 bei 50.000 km
Öl(-Filter)-Wechsel: 2014 bei 99.000 km
derzeit abgemeldet, keinen TÜV
Im Anschluss ist jz ein Ölwechsel geplant. Habe ich für die nächsten Tage vorgesehen. Zum Einsatz kommt dabei 10W40. Mein Hintergedanke war, dass das Öl, dass jz noch drin ist erst 3000 km gelaufen ist und iwelche Rückstände über die lange Standzeit nach dem Starten des Motors nun beim ersten Ölwechsel "herausspülen" sollen.
Ich würde gerne in meinem Fall gerne von euch Empfehlungen hören. 🙂
Beste Antwort im Thema
Klar ist der PN ein Freiläufer. Hab ich schon ausprobiert!
49 Antworten
Dann solltest du mal die Autobild lesen du Clown. Da gab es vor kurzem einen Bericht drüber!
volker,du scheinst dich echt auszukennen,oder??
Michel hat Recht:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Versichert muss er sein. Es geht mal wieder nur um's Geld.
Das ist aber eine Sache, die im Zweifelsfall auf der Kooperationsbereitschaft der Zulassungsstelle beruht...
Normales Prozedere zum Anmelden wäre ja:
Versicherung EVB besorgen
HU vorweisen oder durchführen
-> Zulassungsstelle
Dort gibt's dann die (Wunschkennzeichen), die Siegel klebt die Zulassungsstelle.
Wie sieht dann ein ungestempeltes Kennzeichen aus?
("wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat"😉
Unsere Schilderbude vor der Zulassungsstelle macht auch keine Kennzeichen ohne Bestätigung der Zulassungsstelle.
Im Internet wiederum kein Problem.
Mit der Abmeldung wäre ich da vorsichtig; theoretisch ist ja das Fahrzeug ab der Abmeldung automatisch nicht mehr versichert. Oder man darf halt bis 23.59 Uhr des Abmeldetags noch damit von der Zulassungsstelle heimfahren, natürlich innerhalb zweier Zulassungsbezirke. Je nach Landkreis kann das schon mächtig weit sein...
Ich würde das vorab einfach telefonisch bei meiner zuständigen Zulassungsstelle erfragen mit dem Verweis auf oben zitierten STVO- Absatz. Und natürlich bei der Versicherung nachfragen, ob die das mittragen.
Ansonsten Trailer und gut. 😉
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Es versteht sich von selbst, dass man vorher mit der Zulassungsstelle bzw Polizei telefonieren sollte.
Als Privatmann wurde einem so die Möglichkeit gegeben, seinem Auto eine gültige Tüvabnahme zu verschaffen, wenn es noch nicht angemeldet ist. Ansonsten bliebe ja wirklich nur das Abschleppen per Trailer oder rote Kennzeichen. Beides ist für einen Privatmann etwas zu viel verlangt!
Also bei uns ist das ganz Kacke...
Du musst für di ezulassugn TÜV haben, darfst aber partou ohne zulassung nicht fahren.
Wie also soll man ohne zulassung zum TÜV kommen, da beist sich die maus in den Schwanz.
Wenn man wenigstens TÜV hätte kann man ja mit nem Kollegen zur Zulassungsstelle.
Nach der abmeldung auf direktem Weg nach Hause darf man allerdings.
Also wie oben schon geschrieben, in der Zulasungsstelle anrufen und einzeln klären.
Da beißt sich nicht die Maus in den Schwanz. Fahr das Auto auf nen Trailer und dann zum Tüv. Wo ist das Problem?
Zitat:
@M4d.-.M4x schrieb am 15. Oktober 2016 um 13:29:47 Uhr:
Da beißt sich nicht die Maus in den Schwanz. Fahr das Auto auf nen Trailer und dann zum Tüv. Wo ist das Problem?
Das nicht jeder einen Trailer in der Garage stehen hat?
Zitat:
@timotimo1 schrieb am 15. Oktober 2016 um 12:14:13 Uhr:
Also bei uns ist das ganz Kacke...Du musst für di ezulassugn TÜV haben, darfst aber partou ohne zulassung nicht fahren.
Wie also soll man ohne zulassung zum TÜV kommen, da beist sich die maus in den Schwanz.
Wenn man wenigstens TÜV hätte kann man ja mit nem Kollegen zur Zulassungsstelle.Nach der abmeldung auf direktem Weg nach Hause darf man allerdings.
Also wie oben schon geschrieben, in der Zulasungsstelle anrufen und einzeln klären.
Wo wohnst du? Falls du in Deutschland wohnst, gilt diese Regelung auch für dich. Zulassungsrelevante Fahrten, also zum TÜV oder zur Zulassungsstelle sind erlaubt, wenn die Versicherung bescheid weiß und ihr okay gibt.
Klar in DE, Raum Hannover, hätte da mal fast richtig Ärger mit der Zulassungsstelle wegen gehabt,
die wollten mir da schon eine Anzeige an den Hals drücken...
Diese Regelung gilt Deutschlandweit. Das kann nicht sein, dass einige Städte das anders machen!
Zitat:
@Michl 1987 schrieb am 15. Oktober 2016 um 13:51:00 Uhr:
Zitat:
@M4d.-.M4x schrieb am 15. Oktober 2016 um 13:29:47 Uhr:
Da beißt sich nicht die Maus in den Schwanz. Fahr das Auto auf nen Trailer und dann zum Tüv. Wo ist das Problem?Das nicht jeder einen Trailer in der Garage stehen hat?
Dann leiht man sich einen! Hier kostet der 25€ pro Tag und ich denke mal man kann das Geld für eine legale und sichere Fahrt zu investieren. 500€ fürs tiefer legen ausgeben aber keine 50€ für einen Transport übrig haben.
Zumal ist doch die Lösung mit dem ungestempelten Kennzeichen relativ simpel ist!
Zitat:
@Michl 1987 schrieb am 15. Oktober 2016 um 18:23:22 Uhr:
Diese Regelung gilt Deutschlandweit. Das kann nicht sein, dass einige Städte das anders machen!
Das Problem ist, was will man groß machen, wenn die Kommune dir an das Bein
pissen will machen sie das auch...
Egal, den Fall hatte ich zum Glück nur ein mal, da ich jetzt Kollegen habe die das
regeln hat sich das erledigt.
Ich würde mir zumindest nen Trailer mieten und Fertig, sicherste Sache.
Bleibt nur das Problem das man die Trailer mit Klasse B meist nicht fahren darf.
Danke für die Hinweise!
Werde mich mal bei Gelgenheit bei der Zulassungsstelle informieren und dann berichten!
Problem ist beim Trailer ja generell nicht das Leihen eines Hängers, sondern das Ganze in Bezug zum Führerschein und einem passenden Zugfahrzeug....
Moin Moin !
Zitat:
@Michl 1987 schrieb am 14. Oktober 2016 um 13:10:57 Uhr:
Dann solltest du mal die Autobild lesen du Clown. Da gab es vor kurzem einen Bericht drüber!
Danke für die freundliche Begrüssung. Im Gegensatz zu dir beziehe ich meine Kenntnisse nicht aus Proletenblättern , sondern aus aktuellen Gesetzestexten.
Zitat:
SteinOnkel
Michel hat Recht:
Nein ! Er schrieb ,dass man innerhalb seines Ortes ohne KZ fahren darf !
Und das ist und bleibt Blödsinn !
Es gibt in diesem Fall genau 2 Möglichkeiten:
1. Das vorher zugeteilte KZ
2. Ein KurzzeitKZ
MfG Volker