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Golf 2 1,3L HK Motor '84 Suche GKAT oder was zum Nachrüsten

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 23. April 2012 um 10:01

Hallo,

ich suche für meinen Golf 2 1,3L 19E HK Motor Bj. 84 U-Kat (nachgerüstet) 40kW 54PS eine Möglichkeit ihn umzurüsten. Wohne in einer Umweltzone und möchte natürlich auch Steuern sparen. Ein neuer G-Kat übersteigt leider mein Studentenbudget. 1992 wurde der Wagen mit einem U-Kat nachgerüstet.

Ich Suche

 

Ein Magermixsystem für den HK Motor, oder einen Kaltlaufregler, wenn man den denn einbauen kann bei meinem Auto ( habe dazu bisher nur widersprüchliches gefunden) oder einen noch intakten gebrauchten G-Kat.

 

Beschreibung

Möchte gerne wenigstens auf EURO1 kommen, damit ich eine grüne Plakette bekomme.

Max. Preis

Maximal 150€, da es ja noch eingebaut werden muss.

Danke für Tips und Anregungen und vor allem für Angebote!

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22 Antworten

hallo

wenn du den in der steuer drücken willst wirst auf komplett NZ umbauen müssen denn das ist ein system was es ab werk gab , da ist dann sogar noch ne nachrüstng / umrüstung auf D3 möglich

also motor mit kennbuchstaben NZ + die einspritzung + kat

das sollte fast plug`n play gehen

Mfg Kai

Moinsen,

das ist ja gerade mein Problem ich will meinen HK Motor Ja behalten.

so wie ich das jetzt denn verstanden habe, gibt es keine Möglichkeit den Motor auf Euro 1 zu bekommen Richtig?!?

hallo

mir ( ! ) ist nix bekannt , ist das auto nicht H fähig ? zustand 3 reicht !

Mfg Kai

Die Schlüsselnummer 77 und damit Euro 1 ist sicher erreichbar, auch wenn der Nachrüstsatz keine ABE, sondern nur ein Teilegutachten hat, also eine Einzelabnahme nötig ist:

"Anfang Oktober 2008 erfolgte im „Verkehrsblatt“ eine Klarstellung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hinsichtlich der Erstellung und Anwendung von Teilegutachten für abgasrelevante Nachrüstsysteme. Durch Teilegutachten kann grundsätzlich nur nachgewiesen werden, dass sich durch den Einbau eines Nachrüstsystems das Abgasverhalten nicht verschlechtert hat und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges somit nicht erlischt.

Eine Änderung der Emissions-Schlüsselnummer und der damit verbundenen Klartextangabe in den Fahrzeugzulassungsdokumenten ist auf Grundlage eines Teilegutachtens allein grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht nur für Teilegutachten mit besonderer ergänzender Rechtsgrundlage, wie z.B. die 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO für Kat-Nachrüstungen mit entsprechender Änderung der Emissions-Schlüsselnummer auf „77“ mit Klartextänderung „SCHADSTOFFARM E2/NACHG“. Leider werden im Handel aber weiterhin Nachrüstsysteme nur mit Teilegutachten angeboten. Nachrüstinteressenten sollten sich daher bereits beim Kauf des ausgewählte Nachrüstsystems vom Händler bestätigen lassen, dass für dieses eine entsprechende Teilegenehmigung vorliegt, in dessen Verwendungsbereich auch das umzurüstende Fahrzeug aufgeführt ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Nachrüstsystem auch für die angestrebte Änderung der Emissions-Schlüsselnummer und der damit verbundenen Klartextangaben in den Fahrzeugzulassungsdokumenten anerkannt wird. "

Quelle ADAC, Stand Januar 2015

Bei einem halbwegs gut erhaltenen 84er Golf 2 ist aber ein H-Kennzeichen sinnvoller als die relativ teure Nachrüstung. Steuerermäßigung und freie Fahrt in Umweltzonen sind allerdings bei beiden Lösungen inklusive.

 

Moin Moin !

Die oben angeführte 52ste Ausnahmeverordnung ist vom 13.08 1996 !!! Also völlig überholt, wie ich schon schrieb, können Änderungen der Schadstoffklasse seit ein paar Jahren nur noch vorgenommen werden ,wenn für den Bausatz eine ABE existiert.

mfG Volker

Die 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO ist nach wie vor gültig - und damit auch die eigenständige rechtliche Grundlage für Änderungen der Emissionsschlüsselnummer.

Nicht z.B. mit Kaltlaufreglern ohne ABE zur tatsächlich nicht mehr zulässigen Umschlüsselung auf Euro 2/D3 verwechseln, für die es keine besondere Rechtsgrundlage gibt.

Moin Moin !

 

Dann lies dir mal das hier durch (und beachte das Datum !):

http://mb124.de/gallery/d/73645-1/Kat.jpg

MfG Volker

Das Datum des Schreibens ist irrelevant, weil es bestehende besondere Rechtsgrundlagen nicht außer Kraft setzt.

Grundsätzlich gilt zwar, dass Teilegutachten nicht zu einer Änderung der Emissionsschlüsselnummer berechtigen. Ausnahme ist eine besondere Rechtsgrundlage, wie z.b. die besagte 52. Ausnahmeverordnung zur Aufrüstung auf Euro 1 / Schlüsselnummer 77. Was gibt es da nicht zu verstehen?

"Folgende Punkte sind für die Umrüstsysteme (Otto- bzw. Diesel-Fahrzeuge), die mit einem Teilegutachten bzw. einer Teilegenehmigung am Markt angeboten werden, zu beachten:

Teilegutachten, die auf der Rechtsgrundlage der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO (Kat-Nachrüstverordnung vom 13.08.1996) erstellt wurden, berechtigen auch zu einer Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummer auf "77" mit Klartextänderung "SCHADSTOFFARM E2/NACHG" (siehe Anlage Beispiel 1)."

Quelle

Anwendungsbeispiele

Gesetzestext

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